Sven_Wienstein
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Solange der Beobachter den 1. Beugungsring nicht vom Airy-Scheibchen trennen kann, ist die Rechnung unzulässig. Der Beobachter wird die Helligkeit von Airy-Scheibchen und 1. Beugungsring in Summe wahrnehmen. Somit wird der Kontrastnachteil durch Obstruktion bei Niedrigvergrößerung falsch dargestellt.
Die Außengrenze des 1. Beugungsrings (Nullstelle der Besselfunktion) liegt beim 1,8-fachen Radius der Außengrenze des Beugungsscheibchens (hat also den 1,8-fachen Durchmesser).
https://de.wikipedia.org/wiki/Beugungsscheibchen
Wird ab 1xD (1mm AP) das Airy-Scheibchen sichtbar, so ist also mit weniger als 0,56xD der 1. Beugungsring nicht vom Airy-Scheibchen zu trennen. Somit werden die Intensität von 1. Beugungsring und Airy-Scheibchen in Summe wahrgenommen!
Die Schlußfolgerung ist somit falsch. Richtig ist aber, dass sehr viele Teleskope gleich welcher Bauart eine fehlerhafte Streu- und Störlichtabschirmung aufweisen.
Die Herangehensweise, das Auflösungsvermögen über die Fläche in Relation zur linearen Vergrößerung zu setzen, ist ohnehin in diesem Kontext nicht hilfreich.
Die Außengrenze des 1. Beugungsrings (Nullstelle der Besselfunktion) liegt beim 1,8-fachen Radius der Außengrenze des Beugungsscheibchens (hat also den 1,8-fachen Durchmesser).
https://de.wikipedia.org/wiki/Beugungsscheibchen
Wird ab 1xD (1mm AP) das Airy-Scheibchen sichtbar, so ist also mit weniger als 0,56xD der 1. Beugungsring nicht vom Airy-Scheibchen zu trennen. Somit werden die Intensität von 1. Beugungsring und Airy-Scheibchen in Summe wahrgenommen!
Die Schlußfolgerung ist somit falsch. Richtig ist aber, dass sehr viele Teleskope gleich welcher Bauart eine fehlerhafte Streu- und Störlichtabschirmung aufweisen.
Die Herangehensweise, das Auflösungsvermögen über die Fläche in Relation zur linearen Vergrößerung zu setzen, ist ohnehin in diesem Kontext nicht hilfreich.