Ehemaliger Benutzer (6068)
Hall Uwe,
Vorsicht mit solchen Auszugszitaten.
Es passiert ganz schnell, dass so etwas dann als Tatsachenbehauptung hingestellt wird.
Daher nochmal im Zusammenhang:
Gruß
*entfernt*
Vorsicht mit solchen Auszugszitaten.
Es passiert ganz schnell, dass so etwas dann als Tatsachenbehauptung hingestellt wird.
Daher nochmal im Zusammenhang:
Zitat von *entfernt*GMS:.....
Es wird sich m.E. letztlich darauf zuspitzen, ob das nun so für ED festgeschrieben ist, also z.B.:
Bis f/2900 ist die rechtsgültige Bezeichnung Achromat....!
Ab F/3000 ist die rechtsverbindliche Bezeichnung ED......!
oder ob das nur erfahrungsgemäß eben so ist und sich die entsprechenden Bezeichnungen "eingebürgert" haben....
Gruß
*entfernt*