Hallo Günther,
Es gibt sehr offensichtlich die Notwendigkeit und auch die Praxis für Teilauswertungen, also z.B.
-Auswertung unter Abschaltung von Asti und oder Koma
-Auswertung von Teilen der Öffnung, also z.B. ohne die äußere Randzone (220 anstatt 250 mm Öffnung), oder auch ausschneiden eines größeren Zentralberges beim Spiegel
sowas ist lediglich für wirklich Fachkundige von Interesse und kann dem Experten dabei helfen Fehler zu minimieren, ist also nur während der Optimierungsphase von Interesse und sinnvoll.
Für die fertige Optik die der Kunde letztlich in die Hand bekommt ist es hingegen nicht nötig bzw. sinvoll derartige Angaben zu machen.
In einem Prüfzertifikat haben daher irgendwelche Teilauswertungen absolut nichts verloren!!!
Hier ist die Qualität der Optik so nachzuweisen wie sie den Tester verlässt und das ohne Wenn und Aber und hätte währe könnte wenn dieser oder jener Fehler nicht vorhanden wäre oder wenn man abblenden würde oder was weiß ich.
Darum wirst du in einem professionellen Prüfprotokoll welches letztlich die optische Qualität belegen soll auch niemals eine Teilauswertung finden.
Es kann zwar sein und wäre sogar wünschenswert das die Zernikes die letztlich Aufschluss über die einzelnen Fehler liefern mit enthalten sind aber das Strehlergebnis das letztendlich ausgewiesen wird beinhaltet grundsätzlich immer
alle relevanten Fehler.
Stell dir mal vor es kommt zu einem Streit ob eine Optik die zugesicherte Mindestqualität einhält oder nicht und der Tester kommt mit irgendwelchen Teilauswertungen und eiert dann rum und sagt na ja also wenn der Asti jetzt nicht da wäre würde die Optik ja noch die Mindestqualität einhalten.
Da zählt ausschließlich das was ist und sonst nichts und wenn der Asti da ist ist er selbstverständlich mit zu berücksichtigen.
Die messtechnische Problematik hat hier nichts verloren!
Wenn der Tester nicht weiß ob der Asti der Optik oder dem Prüfstand zuzuordnen ist und er deswegen rumeiert so ist das ein Armutszeugnis für den Tester und disqualifiziert ihn und seine „Zertifikate“ als verlässliche Basis um so einen Streit zu klären.
Er hat die Prüfung so vorzunehmen das er sicher den Fehler zuordnen kann.
Qualifiziertes Fachpersonal weiß selbstverständlich wie da vorzugehen ist.
Das Gleiche gilt auch für alle anderen Fehler die möglicherweise während der Prüfung eingeführt werden könnten.
Es ist daher unbedingt entsprechende Sorgfalt walten zu lassen und der nötige Aufwand zu treiben.
Und der Prüfer sollte eben auch die nötige Qualifikation haben um hier verlässliche Ergebnisse liefern zu können.
Er braucht sich hier auch nicht rausreden und Unsicherheiten auf das I-Meter schieben.
Mit der nötigen Sorgfalt und der korrekten Vorgehensweise ist prinzipiell mit jedem I-Meter ein verlässliches Ergebnis möglich.
Dem wäre, wie damals bereits angesprochen, m.E. relativ einfach beizukommen, wenn man solche Zertifikate BINDEND mit allen Seiten durchnummeriert (Seite 2 von 6 z.B.) und auf allen Seiten immer und grundsätzlich die gemessene Optik EXAKT deklariet und der Strehlwert der Komplettauswertung neben dem Ergebnis von "Sonderauswertungen" IMMER ZWINGEND genannt ist.
Das erübrigt sich wenn man professionell vorgeht.
Teilauswertungen haben grundsätzlich nichts in einem Prüfzertifikat verloren!
Dann muss man da auch nichts nummerieren.
Wenn der Kunde unbedingt eine Teilauswertung aus welchen Gründen auch immer haben möchte dann kann man ihm natürlich auch sowas gesondert mitgeben aber es darf keinesfalls Bestandteil des Prüfzertifikats sein und es muss unmissverständlich deutlich gemacht werden das es sich da um eine Teilauswertung handelt.
Am besten gleich groß quer drüber Teilauswertung schreiben so wie man zb. bei Geldscheinattrappen Muster quer drüberschreibt.
Grüße Gerd