Beobachtungsstandort - rechtliche Fragen

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Oliver_Schulz

Aktives Mitglied
Liebe Astrogemeinde,

ich möchte mal anfragen, ob es tatsächlich möglich ist, jemandem die Beobachtung an einem bestimmten Standort zu untersagen. Der Hintergrund ist, dass wir vom Verein aus zu einer Beobachtungsnacht auf der Ausweichbucht eines asphaltierten Feldweges standen. Irgendwann kam ein (vermutlich) Jäger vorbei und wollte uns wegscheuchen, weil wir die "Jagdruhe" stören würden. Er drohte auch mit der Polizei, zog aber schließlich ab. Jetzt möchte ich mal in die Runde fragen (vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus bzw. ist selbst Jäger), ob man tatsächlich verscheucht werden kann, damit Jäger in Ruhe jagen können.

Viele Grüße
Oliver
 
Moin Oliver!

> ob es tatsächlich möglich ist, jemandem die Beobachtung an einem bestimmten Standort zu untersagen.

...wenn du das Hausrecht für diesen Standort besitzt, ja. Sonst eigentlich nicht. Die Polizei kann Platzverweise an öffentlichen Plätzen aussprechen.

Wenn du dich aber auf einem öffentlichem Gelände befindest, dann kannst du da auch bleiben. Jäger meinen manchmal, sie hätten Sonderrechte in ihrem Revier. Aber wenn du ganz friedlich am Wegesrand teleskopierst, dann können sie dir nichts anordnen. Das Betreten von Wältern bspw. ist grundsätzlich gestattet, außer es handelt sich um privaten Grund (s.o.).

Laß den Vogel doch die Polizei holen. Die werden das schon in ordentlichem Ton klären. Bloß keine Angst vor sowas!
 
Hi!
Zitat von winnie:
Jäger meinen manchmal, sie hätten Sonderrechte in ihrem Revier. Aber wenn du ganz friedlich am Wegesrand teleskopierst, dann können sie dir nichts anordnen.
Ich denke sogar, daß man das als Amtsanmaßung bezeichnen kann, weil es eben nur Polizisten und, zumindest im Wald, Förster dürfen, nicht aber Jäger. Macht so jemand das mit Nachdruck, z.B. durch das Einschalten von Autoscheinwerfern, könnte man dies vielleicht sogar als Nötigung bezeichnen.

Ich habe inzwischen nach einem entsprechenden Erlebnis immer die Rufnummer der nächsten Polizeidienststelle im Handy, und den Akku gut geladen, wenn es in die Pampa geht. Stellt sich nur die Frage, ob die zu Rate gezogenen Polizei dann weiß, was Jäger dürfen, und was nicht.

Sternfreundliche Grüße

fquadrat
 
Hallo Oliver,

Probleme mit der Polizei gibt es höchstens, wenn Du mit dem Auto gesperrte Wege befahren hast, also die Durchfahrt nach STVO durch Zeichen 250 verboten ist.
Der Jäger hat keinerlei Weisungsbefugnis, darf auch keine Personaleinfeststellungen vornehmen (Antwort ist freiwillig) oder das Vorzeigen des Personalausweises einfordern, kann aber z.B. das Befahren gesperrter Wege bei der Polizei anzeigen.

Die meisten Jäger und Forstleute wissen das auch und benehmen sich höflich, versuchen die Interessenlagen miteinander zu vereinbaren, so wie wir das auch besser tun. Ausnahmen beschmutzen die Innung....ähhh Quatsch bestätigen die Regel.

Konfrontation helfen niemandem. Wenn sich wirklich jemand daneben benimmt sollte man die Konfrontation nicht ausufern lassen und die Polizei rufen.

Wenn die Polizei dann den Streit eventuelle sogar inklusiver strafrechtlich relevanter Auseinandersetzungen beendet und gegebenenfalls einen Platzverweis ausspricht (egal gegen wen) sollte der davon Betroffene Folge leisten.
Widrigenfalls wird das spätestens dann für den Hobbyastronemen teurer als der Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und/oder kann den Waidmann im Extremfall die Lizenz fürs Waidwerk kosten.

Gruß
*entfernt*
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten. Das beruhigt doch schonmal etwas. Wir befanden uns weder im Wald noch auf einem privaten Weg (war zumindest kein entsprechendes Schild erkennbar) sondern am Rande eines öffentlichen, asphaltierten Weges. Also auch nicht auf einem bepflanzeten Feld oder so. Es kann natürlich sein, dass das alles zu einem Jagdrevier gehört aber wenn ich euch richtig verstehe, kann der Jäger einen von einem öffentlich Weg nicht vertreiben. Tja, wenn das nochmal vorkommt, sollten wir vielleicht einfach darum bitten, dass er die Polizei ruft, um das zu klären.

Viele Grüße
Oliver


 
Hallo Oliver,
es gibt schon komische Leute.
Bisher waren alle Begegnungen eher freundlich und das Angebot mal durchschauen zu können versöhnt doch den ein oder anderen. Einfach anbieten (auch wenn es vielleicht erstmal schwer fällt)
oft hilft es :)
Polizei war auch schon mal da, da stand ich im Garten und ein fürsorglicher Nachbar dachte ich bin ein Einbrecher.
Aber das hat sich dann alles geklärt und die waren freundlich und sicher auch froh das alles Ok war.
Gruß Andreas
 
Polizei am nächtlich fremden Beobachtungsstandort hatte ich auch schon! und zwar im letzten Jahr an einem besonders dunklen Feld auf den Schwelmer Höhen ( NRW ca 350 NN ) ausserhalb das Stadtblendung, auf einem abgemähten Maisacker, aber in Entfernung ein Bauernhof..! Wollte mal ein paar Deep- Sky Objekte ohne Streulicht- Verschmutzung sehen.
Geahnt hatte ich ja so etwas . nach knapp einer halben Stunde kamen auf einmal von zwei Seiten Polizei- Autolichter auf mich zu. Ohne viel Theater frug mich einer der vier Beamten, was ich denn nächtlich hier auf dem Acker wohl machte..!? Meine Teleskop- Himmelsbeobachtung leuchtete allen Beamten, ohne wenn und aber, schnell ein. Man erklärte mir das a) ein nächtlicher Hundeausführer und b ) ein ängstlicher Bauer angerufen haben. Sie sahen in mir mit meinem 19" Dobson Intelli im Dunklen und vom weiten her einen vermutlichen Kriminellen mit einem Granatwerfer auf dem Feld stehen.
Nach wenigen Minuten wollten alle vier Beamten mal durch das 10 " Dobson sehen . Sie konnten gar nicht genug vom nahen Sternenhimmel sehen. Aber Sie mussten ja zurück zum Dienst. Nette Gespräche, aber keienrlei Ermahnung oder Zurechtweisungen wegen des Betretens fremder Grundstücke.
Das war mal ein erfreuliches nächtliches Treffen mit der Polizei.

Gruß von Rainer aus Schwelm in NRW
 
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