robert_orso
Neues Mitglied
Hallo Astro Freunde,
ich möchte hier explizit NICHT die Diskussion wieder aufbringen wie sinnvoll oder gefährlich grüne Laserpointer bei Sternführungen sind. Das wurde in der Vergangenheit wohl zur Genüge abgehandelt.
Aber eben WEIL die Diskussionen schon ein paar mal sehr intensiv gelaufen sind, weiß der Eine oder Andere vermutlich auch über die geltenden Vorschriften Bescheid. Und seit 2003, als das erstmals hoch gekocht ist, kann sich hier auch einiges geändert haben.
Ich habe das Thema hier eingestellt, weil die letzten Beiträge dazu auch hier gelandet sind und einen besseren Platz scheint es auch nicht zu geben.
Mich würde interessieren, ob jemand weiß, welche gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich für die Benutzung von Lasern im öffentlichen Raum anzuwenden sind. Vorzugsweise für Österreich, aber da die deutschen Regeln meist nicht weit von den österreichischen abweichen, kann man sich da sicher auch orientieren.
Laser werden ja an vielen Stellen eingesetzt, etwa auch im Baugewerbe, bei Veranstaltungen usw., wo keine Laborbedingungen herrschen.
Ich habe für Österreich einen Passus im Konsumentenschutzgesetz gefunden, dass etwa "Laserpointer, die für den Endverbraucher bestimmt sind nur bis Schutzklasse 2 in Verkehr gebracht werden dürfen". Das regelt den Verkauf, sagt aber wieder nichts über den Betrieb aus. 2011 wurde von unserem Parlament ein Entschließungsantrag angenommen "zu überprüfen, ob strengere Regeln angewendet werden können". Am Gesetzestext hat sich bis heute aber nichts geändert.
Im Arbeitnehmerschutz gibt es Vorgaben für Kennzeichnung, Schutzvorrichtungen, usw. Das bezieht sich aber wieder auf betrieblich eingesetzte Laser. "Disco Besucher" sind in diesem Sinn ja keine Arbeitnehmer, Baustellenarbeiter schon. Aber so ein Nivelliergerät hat ja einen rotierenden Strahl und da kann man auch nicht sicherstgellen, dass er das Baustellengelände nicht verlassen wird.
Hat jemand einen Tip, wo ich mich diesbezüglich schlau lesen kann? Es muss keine verbindliche Rechtsberatung sein. Ich möchte mir trotzdem einen Überblick verschaffen, was an Rechtsvorschriften existiert und angewendet werden muss.
Also bitte nicht gleich steinigen und wegen des Themas nicht gleich wieder Krieg ausrufen.
Danke vorerst,
Robert
ich möchte hier explizit NICHT die Diskussion wieder aufbringen wie sinnvoll oder gefährlich grüne Laserpointer bei Sternführungen sind. Das wurde in der Vergangenheit wohl zur Genüge abgehandelt.
Aber eben WEIL die Diskussionen schon ein paar mal sehr intensiv gelaufen sind, weiß der Eine oder Andere vermutlich auch über die geltenden Vorschriften Bescheid. Und seit 2003, als das erstmals hoch gekocht ist, kann sich hier auch einiges geändert haben.
Ich habe das Thema hier eingestellt, weil die letzten Beiträge dazu auch hier gelandet sind und einen besseren Platz scheint es auch nicht zu geben.
Mich würde interessieren, ob jemand weiß, welche gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich für die Benutzung von Lasern im öffentlichen Raum anzuwenden sind. Vorzugsweise für Österreich, aber da die deutschen Regeln meist nicht weit von den österreichischen abweichen, kann man sich da sicher auch orientieren.
Laser werden ja an vielen Stellen eingesetzt, etwa auch im Baugewerbe, bei Veranstaltungen usw., wo keine Laborbedingungen herrschen.
Ich habe für Österreich einen Passus im Konsumentenschutzgesetz gefunden, dass etwa "Laserpointer, die für den Endverbraucher bestimmt sind nur bis Schutzklasse 2 in Verkehr gebracht werden dürfen". Das regelt den Verkauf, sagt aber wieder nichts über den Betrieb aus. 2011 wurde von unserem Parlament ein Entschließungsantrag angenommen "zu überprüfen, ob strengere Regeln angewendet werden können". Am Gesetzestext hat sich bis heute aber nichts geändert.
Im Arbeitnehmerschutz gibt es Vorgaben für Kennzeichnung, Schutzvorrichtungen, usw. Das bezieht sich aber wieder auf betrieblich eingesetzte Laser. "Disco Besucher" sind in diesem Sinn ja keine Arbeitnehmer, Baustellenarbeiter schon. Aber so ein Nivelliergerät hat ja einen rotierenden Strahl und da kann man auch nicht sicherstgellen, dass er das Baustellengelände nicht verlassen wird.
Hat jemand einen Tip, wo ich mich diesbezüglich schlau lesen kann? Es muss keine verbindliche Rechtsberatung sein. Ich möchte mir trotzdem einen Überblick verschaffen, was an Rechtsvorschriften existiert und angewendet werden muss.
Also bitte nicht gleich steinigen und wegen des Themas nicht gleich wieder Krieg ausrufen.
Danke vorerst,
Robert