Das darf doch wohl nicht wahr sein!

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

**DONOTDELETE**

Hallo Sternfreunde,

im Bieteboard findet sich bedauerlicherweise die folgende Annonce:

http://forum.astronomie.de/phpapps/ubbthreads/ubbthreads.php/ubb/showflat/Number/435522

Dort werden Laserpointer zum Verkauf an alle Interessenten angeboten,
welche durch ihre hohe Leistung höchst gefährlich sind, da schon
eine kurzzeitige Einwirkung auf die Netzhaut irreparable Zerstörungen
der Retina hervorrufen.

Darüber hinaus ist der Einsatz dieser Laser unter freiem Himmel
nicht gestattet. Ebenso ist der Einsatz dieser Laser ohne
umfassende Sicherheitsvorkehrungen und Schulung des Bedienpersonals
nicht gestattet.

Was sich der Anbieter dabei denkt ist mir schleierhaft.
Ich halte es für geradezu zynisch wenn solche Geräte gerade
für Sternfreunde, die in besonderem Maße auf intaktes Sehvermögen
angewiesen sind angeboten werden. Hier der Text der Annonce:

Hallo,
unsere Firma bietet Ihnen die beliebten Howie Glatter Laserpointer an. Sichern Sie sich Ihr persönliches Exemplar und bestellen Sie schon jetzt bei uns. Wir erwarten die Lieferung diese Woche.

Diese Pointer sind prima Hilfsmittel um unbedarften den Sternhimmel und die Sternbilder zu zeigen.

Bitte bei Nutzung auch auf Umgebung, Mitbürger und Freunde der Astrophotografie Rücksicht nehmen.

Wir haben den Verkauf von Billiglösungen eingestellt, da diese schnell defekt waren, wir bieten nur noch die besten Pointer an, die bei normaler Handhabung fast ewig halten.

Die Preise sind Leistungsabhängig, jeder Einzelne wurde von Howie Glatter vermessen.

Laserpointer 8 mw
Preis: € 120,00

Laserpointer 9 mw
Preis: € 130,00

Laserpointer 35 mw
Preis: € 250,00

Laserpointer 40 mw
Preis: € 290,00



Grüße
Daniela Lambert
d.lambert@apm-telescopes.de
Tel.: 06835 - 500671
http://www.apm-telescopes.de


Weihnachtsbasar und Tag der offenen Tür bei APM Telescopes
02. und 03. November 2007
Wir freuen uns auf Sie!

Verärgerte Grüße, Karsten
 
Hallo Karsten,

es gibt viele Anbieter auf Ebay und sonstwo, die solche Pointer ohne Warnung und Hinweise unter die Leute bringen.

Wir weisen die möglichen Käufer bereits im Vorraus auf Gefahren hin und erst recht beim Kauf. Desweiteren verweigern wir den Verkauf auch an Personen, die wir nicht für geeignet halten , wirklich war , haben wir getan.

Zudem haben wir einen Laserschutzbeautragten in unserem Team, der explizit unterrichtet.

grüße
Markus
 
Abend,

Darüber hinaus ist der Einsatz dieser Laser unter freiem Himmel
nicht gestattet. Ebenso ist der Einsatz dieser Laser ohne
umfassende Sicherheitsvorkehrungen und Schulung des Bedienpersonals
nicht gestattet.

Echt? Dann ist es doch etwas zweifelhaft so was als Astrohändler anzubieten, Grünlaserdiskussion hin oder her, wenn es in dieser Stärke nur in geschlossenen Räumen benutzt werden darf, dann kann man sich ja wohl denken dass das Sternfreunde nicht zum Illuminieren der Kaffekasse in der Küche kaufen oder?!

Hat was vom Verkauf von im Bereich der StVO verbotenen Dingen, das werden 99% der Käufer eben doch auf öffentlichen Strassen benutzen...

Gruss Benny
 
ich hab es vorhin (bevor der thread im bieteboard gelöscht wurde) geschrieben und ich werde es auch jetzt nochmal wiederholen:

das sich hier immer wieder leute als oberaufpasser - ja fast schon als göttliche abgesandte - aufspielen müssen, kotz mich an! das thema wurde erschöpfend diskutiert. dabei wurden bis zum erbrechen gestritten, beleidigt, prügel angedroht und was weiß ich noch alles.... kann dieser scheiß nicht langsam mal ein ende haben???

es kommt mir so vor, als warten einige foren-user nur darauf, hier einen streit zu provozieren. wenn die nachfrage nach diesen laserpointern da ist, dann sollten sie auch angeboten werden dürfen. mir ist kein verbot bekannt, dass eine benutzung generell verbietet. und wenn die laser nicht hier verkauft werden, dann eben bei ebay oder in shops im ausland. wer einen laser will, bekommt ihn auch! da könnt ihr euch strecken wie ihr wollt...

ich bitte jeden, der hier seinen senf dazu geben will, einfach mal bis 10 zu zählen und die ganze sache auf sich beruhen zu lassen. ihr ändert sowieso nichts!!! im schlimmsten fall macht ihr nur irgendwelche "spieltriebler" auf diese laser aufmerksam. und dann habt ihr nur noch mehr darth vaders und luke skywalkers....


in diesem sinne gute nacht,
danilo
 
Hallo Danilo,

das Problem ist, dass sich notorische [zensiert] nur wohl fühlen, wenn Sie rumtrollen ...

Und was bleibt dann anders übrig als die Notbremse zu ziehen?

Ich will die Admins nicht auf Teufel komm raus in Schutz nehmen, verstehen kann ich es aber schon. Irgendwie erinnert mich das Ganze manchmal an präpubertäres Verhalten.

Jörg
 
hallo Danilo,

Sind die Dinger gefährlich, muss der Umgang mit ihnen gesetzlich geregelt werden, wie bei allen anderen gefährlichen Waffen auch. Wenn nicht, können sie verkauft werden wie andere Taschenlampen auch. Da sie neu am Markt sind wird es einige Zeit brauchen bis sich das entscheidet, je nachdem ob es zu vermehrtem Auftreten von erblindeten Sternguckern kommt oder nicht (/Zynismus Ende/).

Aber "wenn die Nachfrage da ist sollen sie auch angeboten werden" ist eine Philosophie die du zb mal mit einem Drogenbeauftragten ausdiskutieren könntest.

Ich sehe die Laserpointer als nicht notwendiges Risiko und finde es absolut uncool dass sie von APM angeboten werden, noch dazu "ewig" funktionierende. Mögen die Kanäle der Beschaffung dunkle sein und die gelieferten Produkte Schrott an denen man den Spass verliert! Hugh!

mfg Tommy
 
Hallo Tommy,

Zitat von tommy_nawratil:
...wie bei allen anderen gefährlichen Waffen auch...
Äh! Kennst Du ne Waffe die nicht gefährlich ist?!? :gutefrage: :biggrin:

Aber so sehr die Dinger von Manchen verhasst sind können sie nicht als Waffe bezeichnet werden da:

Zitat von wikipedia:
Bei der Definition einer Waffe ist es ein wichtiges Kriterium, dass sie (ursprünglich) dazu bestimmt ist, ein Lebewesen zu verletzen/töten oder ein Gut zu beschädigen/zerstören, ohne dass dabei andere Sachverhalte (technisch, medizinisch, usw.) in den Vordergrund treten...
So ähnlich steht es auch, auf jeden Fall in der Schweiz, im Gesetz, und es Dir schwer fallen wird dies für die Angebotenen GL zu beweisen, nur deren Missbrauch macht sie, genau wie ein Küchenmesser, Auto, Hammer usw..., zur Waffe... Es sind lediglich potenziell gefährliche Objekte.

Obwohl ich leistungsfähigere GL als 5mW eventuell 10mW für astronomische Zwecke für nicht Sinnvoll halte kann ich mir gute, nicht kriminelle Gründe vorstellen wieso der eine oder andere auch ein stärkeres Teil will und solange er damit verantwortungsvoll Umgeht und diesen auch nicht mitten in einem Astrotreffen gebraucht (genau wie die schwächeren Geräte), tut es mir nicht weh... Alles andere ist TrollTrollTroll...

Grüsse
André
 
hallo tommy,

Sind die Dinger gefährlich, muss der Umgang mit ihnen gesetzlich geregelt werden

ein joghurtlöffel ich bei falscher handhabung auch gefährlich. weitere kommentare erspare ich mir dazu...

wie bei allen anderen gefährlichen Waffen auch

damit versuchst du zu suggerieren, dass ein laserpionter eine waffe ist. isser er aber meines wissens nicht...

Aber "wenn die Nachfrage da ist sollen sie auch angeboten werden" ist eine Philosophie die du zb mal mit einem Drogenbeauftragten ausdiskutieren könntest.

sowas musste ja kommen. bei diesem thema jagt ein hinkender vergleich den nächsten...

Ich sehe die Laserpointer als nicht notwendiges Risiko und finde es absolut uncool dass sie von APM angeboten werden, noch dazu "ewig" funktionierende

natürlich darf jeder seine meinung dazu haben. das finde ich auch absolut ok. von mir aus könnt ihr auch bis ans ende eurer tage weiter diskutieren. aber dann bitte in einem eigenen thema (also hier). was mich so auf die palme bringt ist die tatsache, dass hier ein händler angegriffen wird, weil er etwas anbietet, dass euch nicht in den kram passt. und dann wird das angebot an ort und stelle (im bieteboard) zerrissen und am ende sogar entfernt (hier gehts ja zu wie in china oder nordkorea)...


freundliche grüße,
danilo

 
Moin Markus!

> es gibt viele Anbieter auf Ebay und sonstwo

Ja, und da mußt Du natürlich munter mitmachen. Hauptsache, die Kohle stimmt...

> Wir weisen die möglichen Käufer bereits im Vorraus auf Gefahren hin

Davon lese ich weder was in o.g. Anzeige noch in der Produktbeschreibung auf Deiner Homepage...

> Desweiteren verweigern wir den Verkauf auch an Personen, die wir nicht für geeignet halten

Ich wette mit Dir, daß jede Bestellung per Mail von Dir oder Deinen Mitarbeitern anstandslos abgewickelt wird - ohne Altersnachweis.

> Zudem haben wir einen Laserschutzbeautragten in unserem Team

Ja?! Dann vermisse ich aber wenigstens die Angabe der Laserschutzklasse (Klassifizierung nach EN 60825-1) für die einzelnen Geräte. Entsprechende Warnhinweise fehlen bis jetzt auch.
 
Hallo Forengemeinde,

vorab möchte ich mich bei den Usern bedanken, die sich aus wirklicher Fürsorge gegenüber uns mehr oder weniger Laien oder "Unwissenden" im Bereich Lasertechnik, vor den Gefahren warnen.

Jeder der u.a. diese wirklich sachlichen Beiträge -> Beitrag 1 und Beitrag 2 <- gelesen hat, wird wohl in Zukunft, falls er überhaupt die Laser-Pointer einsetzt, sie mit Vorsicht und Bedacht benutzen.

Ob es Sinn macht oder nicht diese Laser zu benutzen, bitte in dem o.g. Thread diskutieren, da es sonst zu unübersichtlich wird.

Für alle hier auch noch eine interessante Lektüre, aber wie gesagt, darüber bitte nur in diesem Thread diskutieren.

Hier in diesem Thread soll es, steht ja auch im Preise- und Marktboard, ausschließlich um die Frage gehen, ist der Vertrieb, Besitz und die Nutzung von solchen Lasern in Deutschland erlaubt.

Um es kurz zu machen, ja, in Deutschland ist dieses erlaubt.

Hintergrundinfo:
Ich habe zig Suchmaschinen und Internetseiten durchsucht, aber nirgends einen Gesetzestext über ein Verbot von grünen Laser gefunden, weshalb ich heute u.a. mit Frau Dr. Ljiljana Udovicic von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin telefonierte und folgendes in Erfahrung bringen konnte:

Zwar gibt es einige Richtlinien, Vorschriften und Empfehlungen, wie z.B. BGFE und BAuA, aber selbst im GPSG gibt es kein Verbot.

Richtig ist, dass wenn Laser ab einer bestimmten Laserklasse in Unternehmen eingesetzt werden, dass durch einen Laserbeauftragten die anderen Mitarbeitern für die Bedienung von Laser unterwiesen werden müssen. Auch richtig ist, dass bei jedem Laser eine Kennzeichnungspflicht der Laserklasse besteht, sowie eine für jeden verständliche Erläuterung über die Gefahren bei der Nutzung solcher Laser vorhanden sein muss.

Ein Verbot für Laser ab der Klasse 2 gibt es nur bei Kinderspielzeug, hier ist max. die Laserklasse 1 nach DIN EN 60825-1 erlaubt.

Frau Dr. Ljiljana Udovicic und ein anderen Sachbearbeiter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werden auf meiner Bitte hin, auch andere Quellen nach eventuellen Gesetzestexte durchsuchen und mich dann schriftlich informieren, ob es eventuell doch ein gesetzliches Verbot für den Vertrieb, Besitz oder Benutzung im privaten Bereich gibt.

Bis dahin gilt, solange es legal ist in Deutschland solche Laser zu verkaufen, zu besitzen und zu benutzen, wird A.de kein Verbot oder Unterlassung für die Bewerbung o.g. Laser aussprechen. Es bleibt somit jedem Privatmann oder Händler überlassen, ob er grüne Laser bewirbt oder verkauft.

Was wir aber machen können, Euch auf die Gefährlichkeit bei der Benutzung von solchen Laser hinzuweisen und zu bitten, falls man die Laser einsetzt, dieses immer mit Vorsicht und Rücksicht auf seine Mitmenschen zu tun.

Ich werde in den Regeln für die astronomischen Märkte, mit freundlicher Erlaubnis von Frau Dr. Ljiljana Udovicic, dass oben verlinkte PDF "Damit nichts ins Auge geht ..." fest verlinken, damit jeder sich vor dem Kauf solch eines grünen Laser über die Risiken informieren kann.

Abschließend nochmals die Bitte, über den Sinn der Benutzung grüner Laser bitte im oben verlinkten Thread diskutieren - danke.

Viele Grüße
Alex
 
Hallo zusammen,

wie versprochen halte ich Euch auf dem Laufenden, wie zu dieser Sache die BAuA steht.

Heute erhielt ich von Frau Dr. Ljiljana Udovicic nachfolgende Mail mit der freundlichen Genehmigung zur Veröffentlichung:

Sehr geehrter Herr Cremer,

in Bezug auf unser Telefonat vom 24. 10. 2007 und Ihre Frage zum Einsatz der Laser zur Sternenbeobachtung, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen. Im privaten Bereich, und das ist bei Ihnen wahrscheinlich der Fall, sollten nur Laser der Klassen 1 oder 2 (d. h. bis einer Leistung von 1 mW im sichtbaren Bereich) verwendet werden.
Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen hier nicht zum Einsatz kommen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ljiljana Udovicic

Auch verweißt Frau Dr. Ljiljana Udovicic, wie auch ein User mir per PN, auf die Stellungnahme zur Risikobewertung von Lasern und LED.

Leider konnte mir Frau Dr. Ljiljana Udovicic noch keine endgültige Aussage über Gesetzestexte und rechtliche Umsetzungen der o.g. Stellungnahme und Empfehlungen machen.

Sobald ich auch hier die noch offenen Fragen beantwortet bekomme, werde ich Euch dies natürlich umgehend mitteilen.

Viele Grüße
Alex
 
hallo alex,
weitere gesetzestexte sind auch angebracht, denn die antwort von frau udovicic ist sehr schwammig. ich zitiere:

...sollten nur Laser der Klassen 1 oder 2 (d. h. bis einer Leistung von 1 mW im sichtbaren Bereich) verwendet werden.

zitat ende!

klingt für mich nach einem vorschlag bzw. einer empfehlung! allerdings kommt gleich hinterher (eine persönliche schlußfolgerung?) das verbot für die verwendung der laserklassen 3r, 3b und 4.

was meint sie denn nun? ich bin gespannt auf den genauen gesetzestext....

grüße,
danilo

 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
IANAL, aber eine kurze Recherche ergibt:

- Laser sind gemäß der Anlage 2 zu $2 Abs. 2 und 4 des Waffengesetzes (WaffG) verbotene Waffen wenn sie dazu dienen das Ziel zu beleuchten oder markieren.

- http://www.ariplex.com/tina/tinaa004.htm berichtet über ein Verordnung eingerichtetes Verkaufsverbot für Laserpointer in Niedersachsen

- Im Landkreis Cham gibt es eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald", gemäß der man offenbar für den Betrieb von Lasern und Beleuchtungsanlagen eine Erlaubnis benötigt

- Die Schweiz hat eine 'Schall- und Laser Verordnung' die für Veranstalter gilt.

- Für Unternehmer gilt die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift - BGV B2 - Laserstrahlung (ehemals VBG 93), wenn Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversciherung betroffen sind.

- Im Bereich der AWD Arena in Hannover ist das Mitführen, Bereithalten oder Überlassen von Laser-Pointern verboten

also alles in allem ein Wust von Gesetzen und Verordnungen. Dazu eine Stellungnahme von der BAuA, die im private Bereich die Benutzung von Klasse 1 und 2 Lasern empfiehlt oder vermutet (was heisst hier 'sollten'?) und höhere Klassen verbietet (ist eigentlich die BAuA für den privaten Bereich zuständig?). Alles bleibt also unklar, aber allein die Vielfalt der regionalen Regelungen spricht für das Fehlen einer allgemein gültigen...

Grüße
Holger

 
Hi!

Die BGV B2 ist auch Rechtsgrundlage für die Sicherheitsbewertung von Verbraucherprodukten im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes, nachzulesen hier:
Normenverzeichnis

Viele Grüße,

Junior
 
Hallo Holger,

Zitat von starrookie:
IANAL, aber eine kurze Recherche ergibt:

- Laser sind gemäß der Anlage 2 zu $2 Abs. 2 und 4 des Waffengesetzes (WaffG) verbotene Waffen wenn sie dazu dienen das Ziel zu beleuchten oder markieren.

ich bin auch kein Jurist, aber ein kurzer Blick in diesen Anhang mit etwas Juristendeutschtextverständnis zeigt, dass du hier maßlos überinterpretierts:

Zitat:
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
[...]
für Schusswaffen bestimmte
Vorrichtungen sind
, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);



Also wenn du dir einen Spielzeug-Laser oder eine Taschenlanpe auf eine Schusswaffe (z.B. Luftgewehr) montierst, dann bastelst du dir damit eine verbotene Waffe. Die Taschenlampe bzw. der Laser wird dadurch Bestandteil einer verbotenen Waffe ist ist in diesem Verwendungszweck somit selbst verboten. Nicht mehr und nicht weniger drückt dieser Gesetzestext meines Erachtens aus.


Zitat von starrookie:
- http://www.ariplex.com/tina/tinaa004.htm berichtet über ein Verordnung eingerichtetes Verkaufsverbot für Laserpointer in Niedersachsen

Au weia, diese Seite sieht mir aber auch sehr nach Panikmache und verschwörungstheoretischer Trollerei aus:

Zitat:
Wir stehen vor der Situation, eine höchst brisante Information weitergeben zu müssen, die möglicherweise Menschenleben kosten wird.
[...]
Wir hatten intern seit gut 2 Jahren gewarnt und gehofft, daß Informationen über die Sache möglichst lange geheim gehalten werden würden.

Doch nun ist die Sache durch verantwortungslose Journalisten doch an die Öffentlichkeit gebracht worden.[...]


Man sollte in dem Zusammenhang nur dringends davon abraten Laserpointer als "Sucher-Ersatz" auf Telekope zu Montieren, bzw, sie zu zu dem Zweck zu vertreiben, da solche Verwendung eine terrestrische Nutzung geradezu herausfordert.


Zitat von starrookie:
- Für Unternehmer gilt die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift - BGV B2 - Laserstrahlung (ehemals VBG 93), wenn Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversciherung betroffen sind.

Ja, und in gleicher Weise wird in diesen Vorschrifften auch die Benutzung von Leitern, Messern in der Fleischverarbeitung, Kettensägen, etc. sowie die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen geregelt. Nur, für die private Hausfrau und den Heimwerker sind diese Vorschriften nicht bindend, sondern sollten allenfalls als Empfehlung zur eigenen Sicherheit gesehen werden. Wenn du jedoch eine sozialversicherte Haushaltshilfe auf eine Leiter steigen, im Garten werkeln oder an einem PC arbeiten lässt, dann hast du sie zu beachten.

Zitat von starrookie:
- Im Bereich der AWD Arena in Hannover ist das Mitführen, Bereithalten oder Überlassen von Laser-Pointern verboten

... und die Benutzung von Fotoaparaten und Tonaufzeichnungsgeräten wärend Musik- und Filmdarbietungen wird meist auch untersagt. :biggrin:

Zitat von starrookie:
ist eigentlich die BAuA für den privaten Bereich zuständig?

Soweit ich weiß nur dann, wenn dort ein sozialversichertes Beschäftigungsverhältnis besteht. Also z.B. die genannte Haushaltshilfe.

Viele Grüße
Stephan
 
Zum Laserangebot:

DARAUF MÖCHTE ICH EINDRÜCKLICH HINWEISEN:

Diese Anzeige stand schon einmal drin. Darauf habe ich geantwortet und gebeten, diese Anzeige zu entfernen und diese Geräte nicht mehr anzubieten.

Dem wurde wohl promt entsprochen: Die Anzeige mit meinem Kommentar wurde entfernt und NEU hineingestellt, daß mein Kommentar dazu nicht mehr vorhanden ist.

Dank an Markus Ludes, durch dessen Firma diese Laser vertrieben werden. Einjeder mag von diesem Händler nun halten, was er möchte....

CS
Winfried
 
Hallo Winfried!

Gelöscht wurde die Anzeige nicht vom Markus sondern von der Forenleitung!

Dass Markus seine Anzeige dann neu reinsetzt, ist ja wohl aus seiner Sicht logisch, denn er will die Teile ja verkaufen.


Gruß Harald
 
he he, wie niedlich!

Darauf habe ich geantwortet und gebeten, diese Anzeige zu entfernen und diese Geräte nicht mehr anzubieten.

das macht bestimmt jeder händler sofort und ohne mit der wimper zu zucken...

btw, ich hab neulich bei ts ein okular (ich glaube es war das vixen lvw 22) gesehen, da hat mir die brennweitenbeschriftung nicht gefallen. ich verlange, dass dieses okular sofort aus dem sortiment genommen wird! bei allen händlern! los!

blödsinn alles hier....


grüße...

 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Stephan,
Du hast mich vollständig mißverstanden. Ich habe nur gesagt, dass es eine Vielfalt von Rechtsvorschriften gibt, die auf den Einsatz von Lasern anwendbar sind - je nach Ort, Zweck und Tätigkeit, die mit den Lasern ausgeübt wird.
So mag z.B. vielleicht
- ein Unternehmer, der einen Laser herstellt oder verkauft, bestimmte Verpflichtungen aus dem Gerätesicherheitsgesetz haben.
- ein Veranstalter, der einen Laser einsetzt widerum andere und das noch abhängig davon, ob bei dem Einsatz auch Musik gespielt wird.
- eine Privatperson die Dinger kaufen, und besitzen aber nicht überall benutzen oder jemandem anderen geben dürfen und auch nicht überall dran (Schusswaffe) montieren dürfen. Irgendeine dieser Verordnungen hat noch geregelt, dass irgendwo keine Gegenstände beleuchtet werden dürfen - also darfst Du wohl den Laser in den Himmel richten, aber dabei keine Fledermaus treffen...

Kurz und gut - Du gehst in jedem Fall das Risiko ein, einen Verstoß gegen die Hausordnung, eine Ordnungswidrigkeit, ein Vergehen oder gar einen Straftat zu begehen - wie übrigens auch, wenn Du einen Joghurtlöffel besitzt oder wozu auch immer benutzt. Letzten Endes - wenn mal jemand so richtig aneckt - wird wohl ein Gericht entscheiden, welche der Verordnungen nun anwendbar gewesen ist. Und danach besteht Rechtssicherheit - in der einen oder anderen Richtung.

Grüße
Holger
 
Hallo allerseits,

es gibt noch eine sehr informative Seite von der Strahlenschutzkommission zu dem Thema:

http://www.ssk.de/werke/kurzinfo/2005/ssk0512.htm?thema
bzw. ausführlich:
http://www.ssk.de/werke/volltext/2005/ssk0512.pdf

Da wird erklärt, daß der Lidschlussreflex nach neueren Erkenntnissen in seiner Schutzfunktion überbewertet wurde.

"Sie empfiehlt, im privaten Bereich nur Laserpointer der Klasse 1 zu verwenden und Laserpointer mit grünem Licht zu bevorzugen, da diese mit kleinerer Leistung größere Helligkeiten erreichen können. Die SSK warnt davor, im privaten Bereich Laserpointer mit Klassen höher als 2 zu verwenden."

Ich finde, ob legal oder nicht, wäre ich ein verantwortungsvoller und kompetenter Händler, würde ich die Finger von allen anderen Lasern lassen. Und wenn ich Lagerbestände hätte, würde ich schnellstens versuchen, die umweltgerecht zu entsorgen (natürlich nicht über den Kunden...).

Und selbst wenn ich den schnellen Reibach machen wollte, wäre mir das Risiko zu hoch, denn in einem Schadensersatzprozeß hätte man auch ohne explizites Gesetz als Verkäufer eines 40mW Lasers garantiert keine Chance.

Gruss
Wilfried
 
Hallo an die Runde!

Danke für Euere Kommentare und Mithilfe bei der Recherche.

Wie schon geschrieben, solange es kein Gesetz o.ä. gibt, also was z.B. ein Richter vor Gericht verwerten könnte falls es überhaupt mal einen Prozess wegen Besitz oder Nutzung eines grünen Laser-Pointers geben sollte, wird A.de kein Verbot für die Bewerbung solcher Geräte aussprechen, sondern sich auf Hinweise und Warnungen bei der Benutzung von grünen Laser-Pointer beschränken.

Andere Sache: Postings die nicht in das Preise- und Markt-Board zum Thema "Grüner Laser-Pointer" gehören, sind nun in dem schon oben erwähnten Thread verschoben -> klick mich.

Seit doch bitte so lieb und achtet bei Eueren Postings auf den richtigen Thread. Also hier in diesem Thread bitte nur zur Gesetzeslage, ob nun die grünen Laser-Pointer ab einer bestimmten Klasse genutzt oder vertrieben werden dürfen.

Ein Thema was hier meines Erachtens auch rein passen würde, wie es aus "moralischen" Gesichtspunkten zu betrachten ist, wenn hier Astronomie-Händler grüne Laser-Pointer oberhalb von 1 mW bis z.B. max. 5 mW bewerben.

Wie viel Milliwatt überhaupt sinnvoll sind, falls man grüne Laser-Pointer einsetzen möchte, sollte aber dann eher wieder hier diskutiert werden.

Alles klar, blickt Ihr noch durch? :schwitz: ;)

Viele Grüße
Alex
 
Hallo,

solange nichts passiert, ist alles gut. Man sollte sich aber
mal genau überlegen, wie man vor Gericht aussieht, falls doch
mal was schief geht. Da gibt es irgendwie gar keine Argumente
für die Benutzung eines solchen Geräts, wenn einschlägig und
überall von der Benutzung abgeraten wird. Wenn da Pech im
Spiel ist, könnte man sogar mit Vorsatz dran sein, da hilft
dann nicht mal mehr die eigene Haftplichtversicherung. Also
nur zu, no Risk no Fun.
 
Hallo Markus,

Ich schätze dich zwar als kompetenten Händler bei welchem ich meine Telegizmo Schutzhülle (mit der ich übrigens sehr zufrieden bin) erstanden habe, aber dieses Angebot (Laser)hat mich doch etwas verwundert.

Auf die Gefahren aufmerksam zu machen ist schön und gut, dennoch ist die Frage ob sich die Kunden nach solch einer Belehrung auch etwas darunter vorstellen können, wohl kaum.

Ich möchte dir weder Unwissenheit noch Arroganz noch Geldgier vorwerfen, wohl aber denke ich, dass du dir über dein Angebot selber nicht ganz im Klaren bist.

Ohne dich in Verlegenheit bringen zu wollen habe ich ein paar Fragen an dich, über deren Beantwortung ich mich freuen würde (aber bitte keine Links zur Wikipedia, schön in eigenen Worten und was es für dich bedeutet).

1) Wie ist ein Laser aufgebaut (Typen)?
2) Was unterscheidet einen grünen von einem roten Laser (Aufbau, Funktionsweise, Auswirkungen)?
3) Welche Lasertypen (nach der Bauweise) hast du überhaupt im Angebot?
4) Welche Laserklassen gibt es und wie sind diese definiert, bzw. welche Richtlinien liegen ihnen zugrunde?
5) Welche Eigenschaften hat Laserlicht?
6) Welche Schutzmaßnahmen sind wann und wie einzuhalten?
7) Welche Laser sind überhaupt kennzeichnungspflichtig?
8) Definiere folgende Begriffe physikalisch korrekt:
Bestrahlungsstärke, Reflexion, diffuse Reflexion, Einwirkungsdauer, (Emissionsdauer), Empfangswinkel, Energiedichte, maximale Ausgangsstrahlung, Sicherheitsabstand (engl.: nominal ocular hazard distance – NOHD), MZB-Wert(e), Strahldivergenz, Strahlkonvergenz, Strahlbreite, Strahlungsenergie, Strahlungsleistung usw.....
9) Welche physikalischen Eigenschaften liegen einem Laser wie du ihn anbietest zugrunde?

Diese Liste lässt sich im Prinzip noch beliebig fortführen.
Einige der aufgelisteten Punkte sollten für dich als optikversierten Fachmann kein Problem darstellen, ich bin gespannt.

Sollte es dir nicht möglich sein oben aufgelistete Punkte auch nur annähernd zu beantworten, so beweist dies nur, dass du von den physikalischen Grundlagen der Laser die du im Angebot hast, keine Ahnung hast und auch nicht qualifiziert bist diese zu verkaufen und schon gar nicht deine Kunden mit der gebührend Sorgfalt über die Risiken aufzuklären.

Dies ist kein Angriff auf dich, nur eine objektive Fragestellung, welche es deiner Seriosität willen zu beantworten gilt.

Schöne Grüße
Daniel Martins
 
Hallo Daniel

Entschuldige bitte, dass ich mich kurz einmische. Die Fragen 1-9 sind ja ok. Aber ist das nicht etwas übers Ziel geschossen?

Ich meine, Autos sind ja gefährlich. Muss aber jetzt jeder Autofahrer zb. einen Test zu "Thermodynamik, Kinetik, Elektronik, Relativitätstheorie (GPS)..." ablegen?

Mit nachdenklichen Grüssen

Alexander
 
Hallo Daniel,

und sonst so? Wahrscheinlich erwartest du auch beim Kauf eines Feuerzeuges im Supermarkt deines Vertrauens eine Belehrung zu Aufbau und Funktionsweise des Feuerzeuges und passenderweise auch der von Feuerloeschern, der chemischen Formel des Brennmittels, der Definition von Feuer an sich und den Auswirkungen auf alle 237 Materialen (Entzuendungstemperatur, Brenndauer, maximale Hitze, Beschwerdewahrscheinlichkeit der Nachbarn) die in einem hiesigen Haushalt vorkommen. Dazu willst du dann wahrscheinlich noch ein Zettel mit Hinweisen haben, was man wie anzuenden darf/muss oder auch nicht. Ich denke das reicht aber noch nicht aus. Natuerlich sollte man auch sein polizeiliches Fuehrungszeugnis vorlegen muessen, denn nicht jeder ist fuer ein Feuerzeug geeignet. Fingerabdruecke werden natuerlich auch genommen und zusammen mit der Seriennummer des Feuerzeuges fuer 200 Jahre gespeichert man weiss ja nie.

Klingt nach einer netten kleinen Welt in der du da lebst.

Wenn ich beim Kauf eines Lasers in Deutschand aehnlich drangsaliert werden wuerde, dann kaufe ich das Ding eben direkt in China. Dinge "gefaehrlich" zu reden nur um dann zu kontrollieren und zu reglementieren ist der falsche Weg aber ein typisch deutscher. Damit schaffst du den muendigen Buerger ab, viel Spass!

Martin
 
Hallo Daniel

Dies ist kein Angriff auf dich, nur eine objektive Fragestellung, welche es deiner Seriosität willen zu beantworten gilt.

Ich glaube kaum, dass er DIR deine Seriosität beweisen muss, indem er diese Fragen beantwortet. By the way: wie lange hast DU eigentlich gebraucht, um deine Fragen in Wikipedia zusammen zu suchen?

@Martin: genialer Beitrag!! Selten so gelacht! Danke!! :totlach:

Christian
 
Dinge "gefaehrlich" zu reden nur um dann zu kontrollieren und zu reglementieren ist der falsche Weg aber ein typisch deutscher. Damit schaffst du den muendigen Buerger ab......


Genau, so läuft es mit vielen Dingen. Schade ist eben nur, dass es keinerlei Widerstand gegen solche Machenschaften gibt.......armes Deutschland!
Aber was will man schon gegen solch hinterlistig angewendete Rhetorik unternehmen?

VG
Volker
 
Hallo Martin,

Es hat ganz den Anschein als ob du dir viel Mühe gegeben hast solch ein nettes Beispiel zu formulieren.
Nur war leider alles umsonst, ist dein Beispiel doch unter keinen Umständen als Vergleich zu betrachten.

Ich habe im Prinzip damit gerechnet ausschließlich Hohn und Spott zu ernten, dein "Beitrag" (ist nämlich nicht als solcher zu betrachten, leistet er doch nichts zur eigentlichen Themenstellung außer unverantwortlicher Verharmlosungen) nimmt eine Sonderstellung ein.

Weiter ist es mir ein Rätsel, weshalb es immer gleich persönlich werden muss, aber gut, damit kann ich leben, du hoffentlich auch!

Ich frage mich an dieser Stelle ernsthaft was dich dazu bewegt ein solch verharmlosendes und jeglicher Sinnhaftigkeit entbehrendes Beispiel hervorzubringen.
Gewiss, viele Alltagsgegenstände bergen bei unsachgemäßer Anwendung ein gewisses Gefahrenpotential, mache mehr als andere und manche sind keine Alltagsgegenstände, weshalb man sie auch nicht mit solchen vergleichen kann, dies ist der springende Punkt.

Meinen durchaus ernst gemeinten vorangehenden Beitrag durch eben solche unzutreffenden Beispiele in die Lächerlichkeit abgleiten zu lassen, empfinde ich als beschämend und ein wenig traurig.
Um die Kernaussage für dich nochmal zu wiederholen:
Die Art und Weise wie die Werbeanzeige gestaltet ist, wie sie jeglichen Hinweis auf die gültigen Richtlinien und vor allem die Einstufung der angepriesenen Laser vermissen lässt, ist grob fahrlässig.
Wenn jemand der Auffassung ist, das er dazu berechtigt ist solche Systeme zu verkaufen, dann ist ein Mindestmaß an Kenntnissen erforderlich um das Gefahrenpotential bei unsachgemäßer Anwendung einschätzen zu können und dies dem Kunden auch mit entsprechender Deutlichkeit vermitteln zu können.
Ohne dies jetzt unterstellen zu wollen, ein einfacher Hinweis wie:"Ist gefährlich für die Augen, also bei Möglichkeit nicht ins Gesicht leuchten", reicht da bei weitem nicht. (Dies ist jetzt ein frei erfundenes Beispiel, welches sich aber mit Sicherheit irgendwo schon einmal so zugetragen hat).

Solch verharmlosende Beiträge wie deiner sind auf eine andere Weise gefährlich, sie verschleiern die Risiken in einer leider nicht mehr belustigenden Weise.

Klingt nach einer netten kleinen Welt in der du da lebst.
Nein, ganz im Gegenteil, klein ist die Welt derer die der Auffassung sind sie seien dazu berechtigt irreführende und in gefährlicher Weise verharmlosende und unzutreffende Vergleiche in diese setzen zu müssen.

Wenn ich beim Kauf eines Lasers in Deutschand aehnlich drangsaliert werden wuerde, dann kaufe ich das Ding eben direkt in China.
Und das Niveau sowie das Verantwortungsbewusstsein sinken ins bodenlose.
Kauf dir deinen Laser in China, ja mach das, wundere dich aber hinterher nicht wenn der als "harmlos"(was bedeutet schon harmlos) klassifizierte Laser in eine andere, wesentlich höhere Leistungsklasse fällt.
Wundere dich auch nicht wenn er bald nicht mehr funktioniert und du nach dem rechten siehst und eine geballte Ladung IR-Strahlung ins Auge bekommst.
Viel Spaß beim Verlust deines Augenlichtes.

Dinge "gefaehrlich" zu reden nur um dann zu kontrollieren und zu reglementieren ist der falsche Weg aber ein typisch deutscher.
Dieser Ausspruch zeigt nur allzu deutlich wie wenig du dir der Gefahren bewusst bist, welche von einem Laser höherer Leistungsklasse bei unsachgemäßer Anwendung ausgehen.
Richtlinien wurden eingeführt um zu schützen bzw. Unheil zu vermeiden und nicht um unnütze Hürden aufzustellen.
Im Übrigen bin ich kein Deutscher.

Hier nun noch Bild des Nachdenkens willen:
Link zur Grafik: http://xs122.xs.to/xs122/07486/Laser-Strahlenschutz.jpg
Strahlquelle: Rubinlaser (694nm); Pulsenergie: 20mJ;
Pulsdauer: 20ns; Pulsleistung: 1MW; Entfernung: 25m;
Sehstärke: 5% nach Unfall, 5% nach 3 Jahren; Persönliche
Empfindung: schwarzer Fleck, abnehmende Sehschärfe

Quelle: Universität Bayreuth.

Dies ist ein Extrembeispiel, es reichen auch wesentlich schwächere Laser.

Um wieder zur Werbeanzeige zurückzukehren, ich hoffe, dass deine Augen aufgrund deiner verharmlosenden und stark fahrlässigen Herangehensweise an solch eine ernste Thematik nie Bekanntschaft mit einem wie beworbenen 40mW Laser machen.
Eine solche Erfahrung macht man nur ein einziges Mal.

Bevor du also das nächste Mal einen ernst gemeinten Beitrag auf solch banale Weise in die Lächerlichkeit ziehst, denke zuerst einmal darüber nach was du schreibst und welche Intention der Verfasser seines Beitrages damit verfolgt.

Schöne Grüße
Daniel Martins
 
Hallo Christian,

h glaube kaum, dass er DIR deine Seriosität beweisen muss, indem er diese Fragen beantwortet.
Das ist richtig, mir ist er keine Rechenschaft schuldig, wohl aber dem Kunden an welchem er solche Laser verkauft.
Der Kunde hat sich zwar auch zu informieren, aber an erster Stelle obliegt es dem Händler den Kunden auf die in Zusammenhang mit dem Erwerb des Produktes auftretenden Risiken (bei unsachgemäßer Anwendung) aufmerksam zu machen.
By the way: wie lange hast DU eigentlich gebraucht, um deine Fragen in Wikipedia zusammen zu suchen?
Gar nicht, nichts von meiner Liste stammt aus der Wikipedia. Ich erachte diese als ungeeignete Quelle für fundierte Recherchen. Ich habe darauf geachtet die Fragen und Begriffsdefinitionen so auszuwählen, dass sie auch zu beantworten sind, in der Hinsicht habe nicht so lange gebraucht wie du vielleicht annimmst.

Martin: genialer Beitrag!! Selten so gelacht! Danke!!
Der Beitrag ist leider gar nicht genial, und schon gar nicht lustig, eher ein bisschen verantwortungslos.

Schöne Grüße
Daniel Martins
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Oben