Laserpointer als Sucher !?

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Sedna

Aktives Mitglied
Hallo Sternfreunde,

ich meine irrgentwo hier im Forum gelesen zu haben, dass jemand hier einen
grünen Laserpointer als Sucher verwendet.

Grundsätzlich hört sich die Idee sehr gut an. Kann mir auch vorstellen
das dies das Aufsuchen erheblich erleichtern würde. Dennoch würde ich mir
nicht sofort so ein Ding aufs Rohr klemmen. Sondern erst Erfahrungen von
anderen Sammeln, die schon negativen oder auch positieven Erfahrungen
damit gemacht haben.

Selbstverständlich bin ich mir über die Gafahren und Risiken eines
solchen Instruments bewusst und würde diesen auch nur beim Solospechteln
einsetzten. --> Dehalb soll dies auch keine Diskusion über die Gefahren
eines solchen Gerätes werden! <--

Im vorraus schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.

mfg
Sedna
 
Hi!

Ich glaube, daß Du davon gelesen hast, daß jemand dafür gesteinigt wurde, weil er einen Laserpointer als Sucher verwendet hat.

Die Gefahr ist m.E. nicht diskussionswürdig. Dagegen sehe ich das Problem in der vom Astronomen persönlich verursachten Lichtverschmutzung ...

lg

Bronks
 
Das mit der Lichtverschmutztung habe ich bei einem Laserpointer
schon Öffters gehört. Aber für wenn sollte ich den die Luft
verschmutzten, wenn ich auf weitem Feld und Flur stehe. Und vor
allen Dingen wie wenn ich mit ein paar Milliwatt und nicht mit
ein paar Megawatt in den Himmel leuchte ???

Is ja dann auch keiner in meiner Umgebung den das stören könnte!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hi sedna, diese grünen laserpointer werden aus meiner sicht zu sehr verteufelt.
wenn man neben so einem teil steht, sieht man den strahl zum himmel.
ist man weiter weg, isser schon nichtmehr sichtbar.
also kaum eine störung der umgebung.
und wenn man sachgemäß umgeht und ihn nur kurz mal einschaltet, sehe ich die ganze angelegenheit nicht ganz so schlimm, wie hier oft diskutiert wird.
aber, entscheiden muß das jeder für sich allein.
der vorteil ist eigentlich nur, daß man locker neben dem teleskop stehen kann, und dabei das gerät ausrichtet, ohne sich bücken zu müssen. und daß man besuchern auch die richtung zeigen kann, wohin sie gerade gucken.
man muß sich aber eben am himmel gut auskennen, ähnlich wie bei verwendung des telrad oder eines leuchtpunktsuchers, da das teil ja nur dorthin zeigt, wohin man will und ohne optische elemente ist, die das bild vergrößern und licht sammeln , und da ist man eben auf seine himmelskenntnis angewiesen.
sofern man sich aber noch etwas im kreuz bewegen kann, kann man aber eben auch ganz gut auch einen leuchtpunktsucher oder standardsucher verwenden.
wolf
 
Danke wolf für die Antwort!

Kannst kannst du mir auch sagen wie stark der Pointer maximal
sein sollte?

Will schließlich keine Flugzeuge abschießen! <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
 
Hi,

völlig richtig und zu Recht. Bei Teleskoptreffen sollte man
sie nun wirklich nicht einmal einstecken.

Aber alleine auf einsamer Flur: Plötzlich schießt 300m weiter
links noch ein grüner Strahl in den Himmel - und schon haben
sich zwei Hobby-Kollegen gefunden, die ohne Laser niemals
etwas voneinander erfahren hätten! <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Jedes Ding hat positive und negative Seiten.


Gruß Coyote
 
Hallo,
so ein grüner Laserpointer ist schon praktisch. Aber als Sucher? Es besteht ja immerhin die Gefahr, dass man einen Mitbeobachter damit blendet, z.B. wenn man nähe Horizont arbeitet. Und wenns kalt ist, funktionieren die auch nicht so gut. Man muss sie eigentlich in der Hand halten, bzw. am Körper tragen. Ich meine die haben eine Leistung von etwa 5 mW. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass der Strahl aus etwa einem Kilometer Entfernung nicht mehr zu sehen ist (Wahrscheinlich eher noch kürzere Distanz).

Gruß,
Marcus
 
Glaube nicht dass Du damit glücklich werden wirst. Die Dinger funktionieren nämlich nicht mehr wenn sie etwas kühler sind. Ich muss meinen ständig in der Jackentasche lagern um ihn einigermassen am funktionieren zu halten.

Ausserdem, warum nimmst Du keinen Telrad oder Rigel? Das ist eigentlich für Dich exakt das gleiche - Du hast einen Leuchtpunkt auf den Himmel projiziert. Der Unterschied ist, dass das niemand stört, wesentlich einfacher zu justieren ist, völlig temperaturunempfindlich ist, und inzwischen letztendlich jahrelange Erfahrung darin steckt und die Systeme ausgereift sind. So ein Laser hingegen ist immer ein Experiment.

Michael
 
Hallo!

Um vielleicht mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen:
Mit 1 mW siehst Du nicht viel vom Laserstrahl, besonders wenn es etwas kälter wird. Stärkere Laserpointer (auch die üblichen 5 mW Teile) sind als Laser Klasse 3B klassifiziert und DÜRFEN OHNE BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG UND TÜV-ABNAHME NICHT IN DER ÖFFENTLICHEIT BETRIEBEN WERDEN. Wenn Du aus Versehen jemandem die Augen ausbrennst, ist es auf jeden Fall schwere Körperverletzung und allein der Betrieb im Freien ist nach § 325a StGB strafbar. Wenn Du damit im Bereich von Flughäfen oder Flugschneisen in den Himmel strahlst, könnte das sogar als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr ausgelegt werden. Kauf Dir lieber einen Telrad, das ist billiger und viel ungefährlicher.

Übrigens: die grünen Laserpointer sind sehr empfindlich gegenüber Temperatur- und Kondenswassereinwirkung.

Junior
 
Hi,

ich habe keinen Laser, aber folgenden Einwand (den vielleicht jemand mit praktischer Erfahrung entkräften kann): wenn du schwache Sterne zur Orientierung benutzt, könnte ein zu heller Laser sie glatt überstrahlen. Einen Laser zum runterdimmen gibt es nicht. Und grün stört die Dunkeladaption.

Ich würde für in etwa den gleichen Preis wie für einen Laser lieber ein Telrad oder einen Rigel Quik Finder kaufen. Wenn genug Platz auf dem Scope ist, empfehle ich das Telrad, für kleine Fernrohre oder unterwegs ist der Rigel ideal. Rigel hat sogar eine Blinkelektronik an Bord, was bei schwachen Sternchen im Visier hilft, diese in der Auszeit zu erkennen.

Die nicht vergrößerenden Sucher haben mit ihren Skalenkreisen noch den Vorteil, dass man damit Winkelabstände abschätzen kann. Ich finde das sehr hilfreich und wollte schon alleine deswegen keinen einfachen Leuchtpunktsucher haben - egal ob eingespiegelt oder als Laser.

Ein Laser ist natürlich mords was von cool und lässt Star Wars Feeling aufkommen, aber ich halte ihn als Teleskopsucher für Unsinn. Dass es damit ausgestattete Teleskope gibt, ändert m.E. nichts daran. Sternführungen sind was anderes, da mag ein Laser sehr nützlich sein.

Gruß,
Tom
 
Hallo Sedna,

mal eine Gegenfrage: Was wäre denn der Vorteil eines Lasers gegenüber einem ganz normalen Leuchtpunktsucher?

Mir fallen da spontan nur Nachteile ein, wie geringere Genauigkeit in der Positionierung des Teleskops, hoher Batterieverbrauch, Blendung, unter Umständen Stress mit Mitbeobachtern, Preis, etc.

Grüße
Reiner
 
zu reiner

Zitat:

"Mir fallen da spontan nur Nachteile ein, wie geringere Genauigkeit in der Positionierung des Teleskops, hoher Batterieverbrauch, Blendung, unter Umständen Stress mit Mitbeobachtern, Preis, etc."

Ist doch Sonnen klar: einen auf dicke Hose machen:)

Nee, jetzt mal ernsthaft: Habe bisher nur Theorie über Leuchtpunktsucher und Co gehört und habe
gedacht, dass es doch viel einfacher sein würde einfach sein Scope am Himmel mit
nem gut sichtbaren Laserstrahl auszurichten!

Da mir hier die Nachteile eindeutig Überwiegen werde ich mich doch für ein Telrad einscheiden.

Möchte mich bei allen für die Info´s bedanken und
wünsche allen einen klaren Himmel!

Grüße
Sedna
 
Stärkere Laserpointer (auch die üblichen 5 mW Teile) sind als Laser Klasse 3B klassifiziert und DÜRFEN OHNE BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG UND TÜV-ABNAHME NICHT IN DER ÖFFENTLICHEIT BETRIEBEN WERDEN.
Hast du dafür eine Rechtsgrundlage (für das Betriebsverbot, nicht die Klassifizierung). Die Diskussion hatten wir schon mal vor ein paar Monaten. Damals konnte niemand eine Rechtsgrundlage nennen...

Die üblichen 5mW Laserpointer sind übrigens "<5mW" Laserpointer und daher der Klasse 3R zuzuordnen (wenn ich das richtig recherchiert habe, ansonsten bitte korrigieren).

Wenn Du aus Versehen jemandem die Augen ausbrennst, ist es auf jeden Fall schwere Körperverletzung
Jaja, wenn es um Laser geht, schreien alle gleich nach Augenverletzungen. Meine Güte. Die Dinger sind zwar durchaus in dieser Hinsicht gefährlich, aber dann sollte man eben darauf hinweisen, dass man sie mit der entsprechenden Verantwortung einsetzt. Wenn man jemanden an einer Fußgängerampel überfährt, ist es auch Körperverletzung. Trotzdem fahren die meisten hier sicher Auto....

und allein der Betrieb im Freien ist nach § 325a StGB strafbar.
Da möchte ich mal den Paragrafen zitieren:
§ 325a

Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen

(1) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Lärm verursacht, der geeignet ist, außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs die Gesundheit eines anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten, die dem Schutz vor Lärm, Erschütterungen oder nichtionisierenden Strahlen dienen, die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe
1. in den Fällen des Absatzes 1 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe,
2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge.
Was es nicht alles für Paragrafen gibt.... In Frage käme ja wohl nur Absatz (2). Dazu müsste der Laser als Anlage, welche insbesondere eine Betriebsstädte oder Maschine darstellt klassifiziert werden. Dann müsste noch eine verwaltungsrechtliche Pflicht verletzt werden (die mir bis heute noch niemand nennen konnte) und außerdem müsste aus dem Zeigen in den dunklen Himmel eine Gefährdung für eine Person, ein fremdes Tier oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert resultieren. Sorry, aber bevor ich dir das abkaufe, musst du mir schon jeden einzelnen Punkt genau herleiten.

Wenn Du damit im Bereich von Flughäfen oder Flugschneisen in den Himmel strahlst, könnte das sogar als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr ausgelegt werden.
Hast du eigentlich jemals so ein Ding im Einsatz gesehen? Wenn du in unmittelbarer Nähe von dem Laser stehst, siehst du einen tollen Strahl in den Himmel. Gehst du 50 bis 100m weiter weg, siehst du gar nichts mehr. Schickst du den Strahl auf eine sagen wir mal ein bis zwei Kilometer entfernte Wand, weitet sich der Strahl locker auf über einen Meter Durchmesser auf. Da kannst du dir gerne mal ausrechnen, wie hoch die Intensität dann noch ist.

Keep cool.

Nix für Ungut.


Grüße

Pax Romana
 
Hallo,

ich habe einen Adapter für den Okularauszug, leicht konisch und mit Klemmvorrichtung. Da kann man das Teleskop schön schwenken und sehen wo man gerade ist. Das ist ganz nützlich wenn die Monti mal die Orientierung verloren hat und das Telrad vereist ist oder aber auch um Besuchen zu zeigen wo am Himmel eigentlich der Uranus steht, den sie gerade durchs Fernrohr gesehen haben. Ach ja, hier in der Stadt reichen schon 10m Abstand um den Laser nicht mehr zu sehen, Skybeamer sieht man bis über 40km.

viele Grüße
Martin
 
Hallo Reverend !

Aber alleine auf einsamer Flur: Plötzlich schießt 300m weiter
links noch ein grüner Strahl in den Himmel - und schon haben
sich zwei Hobby-Kollegen gefunden, die ohne Laser niemals
etwas voneinander erfahren hätten! <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Pech, wenn der eine Hobby-Kollege gerade sein ultimatives DeepSky-Foto macht ! Dann gibt´s Kloppe !

Jedes Ding hat positive und negative Seiten.

Bei den Sternführungen unserer Sternwarte möchte ich ihn nicht mehr missen. Endlich erkennt wirklich jeder Besucher, was wir am Himmel gerade zeigen und erläutern.

Bei Beobachtungen mit anderen Sternfreunden hat der Laser nichts zu suchen !
 
Hi,

ich finde es auch eine gute Idee. Leider würde ich es nicht wagen, weil manche Hobbyastronomen den eifrigen Polizeikadetten mimen und mit typisch deutschem, vorauseilendem Gehorsam regelrecht unangenehm werden können und als Volkerzieher auftreten, wenn sie sehen, daß man so ein Gerät auch nur besitzt. (Wenn Du dann noch einen Apo hast, dann Gutnacht <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> )

Hier ist weniger der Sachverstand oder die tatsächliche Gefahr der Antrieb, als der Wunsch, eine "Das gehört sich nicht"-Mentalität zu verbreiten, wobei dann so unsinnige Argumente wie "Lichtverschmutzung" ins Feld geführt werden.

Als Argument lasse ich höchstens gelten, daß bei größeren Ansammlungen von Menschen so ein Laserstrahl schnell mal in ein Auge gehen kann und dann zwar nicht die Netzhaut, jedoch die Dunkeladaption zerstören kann (man ist halt für eine Weile geblendet)

Das Gesagte gilt für Geräte unterhalb der 5 mW Leistungsklasse. Gut, wenn einer mit einem 200 mW Laserschwert ankommt, dann wäre mir auch mulmig - das muß ja auch nicht sein.

Ansonsten: Laserpointer hinbauen und nur dann benutzen, wenn keiner zuschaut.

Gruß
Julian
 
Hallo,

ich find die Laserpointer auch recht praktisch. So kann ich das ETX-70 oder 105 jetzt als Goto-Zeiger für mein großes C8 benutzen.

mfG
Helmut
 
Hallo!

Ich will jetzt zwar nicht den Hilfssherif spielen, aber so sollte man das nicht stehen lassen.

"Hast du dafür eine Rechtsgrundlage (für das Betriebsverbot, nicht die Klassifizierung). Die Diskussion hatten wir schon mal vor ein paar Monaten. Damals konnte niemand eine Rechtsgrundlage nennen..."

Das ist geregelt in BGI 5007, BGV B2, BGI 832 und DIN EN 60825-1.

"...die Dinger sind zwar durchaus in dieser Hinsicht gefährlich, aber dann sollte man eben darauf hinweisen, dass man sie mit der entsprechenden Verantwortung einsetzt. Wenn man jemanden an einer Fußgängerampel überfährt, ist es auch Körperverletzung. Trotzdem fahren die meisten hier sicher Auto...."

Nur dass sich die meisten der Gefährlichkeit eines Autos bewusst sind, bei einem Laser ist dem nicht so.

"Was es nicht alles für Paragrafen gibt.... In Frage käme ja wohl nur Absatz (2). Dazu müsste der Laser als Anlage, welche insbesondere eine Betriebsstädte oder Maschine darstellt klassifiziert werden. Dann müsste noch eine verwaltungsrechtliche Pflicht verletzt werden (die mir bis heute noch niemand nennen konnte) und außerdem müsste aus dem Zeigen in den dunklen Himmel eine Gefährdung für eine Person, ein fremdes Tier oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert resultieren. Sorry, aber bevor ich dir das abkaufe, musst du mir schon jeden einzelnen Punkt genau herleiten."

Mit dem Passus "unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten" (damit ist die DIN EN 60825-1 gemeint) wird die DIN, die eigentlich nur eine Verwaltungsvorschrift ist, quasi zum Gesetz erhoben. Eine Gefährdung ist nach DIN EN 60825-1 gegeben, sobald auch nur die hypothetische Möglichkeit besteht, dass jemand den Strahl ins Auge bekommt (z. B. beim Zeigen in Horizontnähe oder wenn die GoTo plötzlich verrückt spielt). Wenn ein Autofahrer oder Pilot auf größere Entfernung den Strahl direkt ins Auge bekommt, hat er zwar davon keine belibenden Schäden, sieht aber dafür erst mal 30 s lang nichts, und im dem Gefährt möchtest Du dann bestimmt nicht drinsitzen.

Selbst wenn man über den privaten Einsatz noch diskutieren könnte, benutzt man den Pointer bei öffentlichen Führungen unterliegt man 100%ig der DIN EN 60825-1.

"Hast du eigentlich jemals so ein Ding im Einsatz gesehen? Wenn du in unmittelbarer Nähe von dem Laser stehst, siehst du einen tollen Strahl in den Himmel. Gehst du 50 bis 100m weiter weg, siehst du gar nichts mehr. Schickst du den Strahl auf eine sagen wir mal ein bis zwei Kilometer entfernte Wand, weitet sich der Strahl locker auf über einen Meter Durchmesser auf. Da kannst du dir gerne mal ausrechnen, wie hoch die Intensität dann noch ist."

Ich benutze beruflich im Labor Laser von 1 mW bis 25 MW (kein Tippfehler!). Insofern kenne ich mich mit dem Gefährdungspotential von Lasern schon sehr genau aus.

Viele Grüße,

Junior
 
Hallo!

"Als Argument lasse ich höchstens gelten, daß bei größeren Ansammlungen von Menschen so ein Laserstrahl schnell mal in ein Auge gehen kann und dann zwar nicht die Netzhaut, jedoch die Dunkeladaption zerstören kann (man ist halt für eine Weile geblendet)"

Bei voll dunkeladaptiertem Auge kann bei 5 mW schon eine Bestrahlungsdauer von 1/10 sec zu irreparablen Schäden führen!

MfG,

Junior
 
Hei, was bin ich für ein gefährlicher Psychopath. Wegen mit bricht der 3. Weltkrieg aus.
Weil ich zufällig einen amerikanischen Spionagesatelliten mit meinem Laser geblendet habe.

Hier noch ein paar Bilder:

1) Die beiden Laserpointer (links jener, der in den Okularanschluß gesteckt wird und rechts der für den Sucherhalter)
Mit dem Graufilter kann der Laserstrahl bei Bedarf abgeschwächt werden.

2) Die Laserpointer am ETX-70 und ETX-105

3) Der Laserstrahl in Richtung Orion zeigend

So kann man dann mit einem Goto-Teleskop alle anderen Teleskope führen.

mfg
Helmut


Link zur Grafik: http://img488.imageshack.us/img488/317/laserpointer4om.jpg

Link zur Grafik: http://img488.imageshack.us/img488/5779/etx6wt.jpg

Link zur Grafik: http://img100.imageshack.us/img100/8089/orion3wo.jpg
 
Hallo Moriarty,

Hi,

ich finde es auch eine gute Idee. Leider würde ich es nicht wagen, weil manche Hobbyastronomen den eifrigen Polizeikadetten mimen und mit typisch deutschem, vorauseilendem Gehorsam regelrecht unangenehm werden können und als Volkerzieher auftreten, wenn sie sehen, daß man so ein Gerät auch nur besitzt. (Wenn Du dann noch einen Apo hast, dann Gutnacht <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Na und?
Setzt man die Dinger halt nicht auf Teleskoptreffen ein. Da ist man dann halt brav, und schwört kein Teleskop mit Goto oder gar noch von Meade zu besitzen <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Einzig und allein ist der Karkoschka und lange Sucherei in eisiger Kälte erlaubt. Sonst wäre das ja kein elitäres Hobby und jede Oma würde die Himmelsjuwelen finden.
Das darf nicht sein. Pfui deibel <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

mfG
Helmut
 
Um vielleicht mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen:
Mit 1 mW siehst Du nicht viel vom Laserstrahl,

Und mit 5 mW auch nicht. Deshalb gibt es
a) überhaupt keinen Grund zur Aufregung, denn
es ist erst recht keine Störung anderer Beobachter
zu erwarten (nichtmal in unmittelbarer Nähe neben 250 mW-1000 mW DPSS-LIDAR-Anlagen, deren Strahl man quer zum
Strahl kaum erkennen kann!)
und
b) die Anschaffung nicht sonderlich nützlich.

Stärkere Laserpointer (auch die üblichen 5 mW Teile) sind als Laser Klasse 3B klassifiziert und DÜRFEN OHNE BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG UND TÜV-ABNAHME NICHT IN DER ÖFFENTLICHEIT BETRIEBEN WERDEN.

Das stimmt nicht. Es handelt sich dabei um Laser
der (alten) Klasse III A und die dürfen ohne Anzeige
betrieben werden. Laser der Klasse III B haben
Leistungen bis 500 mW!

allein der Betrieb im Freien ist nach § 325a StGB strafbar.

Das stimmt nun auch nicht. Denn zum Glück verlangt der
Gesetzgeber in einem Rechtsstaat dafür die GRÖBLICHE
Verletzung von Vorschriften, die hier sicherlich nicht
vorliegt, und zusätzlich eine KONKRETE Gefahr, die über
eine abstrakte, hypothetische Gefahr weit hinausgeht.

Das ist geregelt in BGI 5007, BGV B2, BGI 832 und DIN EN 60825-1.

Die ersten 3 Unfallverhütungsvorschriften gelten nur im gewerblichen Bereich und unter Beschäftigung von Arbeitnehmern, nicht jedoch im privaten Bereich.
Die DIN-Norm ist lediglich eine Norm und stellt keine
Vorschrift dar.

Mit dem Passus "unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten" (damit ist die DIN EN 60825-1 gemeint) wird die DIN, die eigentlich nur eine Verwaltungsvorschrift ist,
quasi zum Gesetz erhoben.

Eine Norm ist keine Verwaltungsvorschrift und wird schon
gar nicht durch das Zitieren so abstrakter Begriffe wie
"nichtionisierender Strahlung" im StGB zum Gesetz.

Eine Gefährdung ist nach DIN EN 60825-1 gegeben, sobald auch nur die hypothetische Möglichkeit besteht, dass jemand den Strahl ins Auge bekommt (z. B. beim Zeigen in Horizontnähe oder wenn die GoTo plötzlich verrückt spielt).

Eine abstrakte Gefährdung nach einer DIN-Norm führt nicht zu einer Erweiterung des Gefährdungsbegriffs im Strafgesetzbuch. Schließlich soll im Strafrecht keine Bagatelle zur Straftat gemacht werden, sondern ernsthafte
Vergehen und Verbrechen geahndet werden. Also kurz gesagt
nicht das blosse kurze Leuchten mit einem relativ schwachen Lichtstrahl eines 5 mW-Lasers in einem Garten ohne einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen, der im nicht-gewerblichen Bereich nichtmal vorgeschrieben ist, sondern z.B. die Schädigung der Sehkraft eines Opfers
durch z.B. einen 25 mW Laser.

Bei voll dunkeladaptiertem Auge kann bei 5 mW schon eine Bestrahlungsdauer von 1/10 sec zu irreparablen Schäden führen!

Bei einem Laser mit <= 5 mW gehen die Berufsgenossenschaften
in ihren Vorschriften in der Regel davon aus, dass der Lidschlussreflex zum Schutz des Auges noch ausreicht.

Ich denke, wir können uns hier lange Diskussionen sparen,
festzuhalten, dass der Betrieb solcher Laser, solange
dadurch niemand gestört wird, zwar nicht strafbar ist, diese
Laser aber als Sucher denkbar schlecht geeignet sind, da
man das zu findende Objekt anhand des fast oder gänzlich unsichtbaren Strahls nur schwer erkennen kann, die
Dinger sich bestimmt leicht verstellen und ein Telrad-Sucher
durch die eingeblendeten Kreise besser zum Aufsuchen geeignet sind.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Amateurastronom,

schön zu sehen, dass noch jemand anderes um die Zeit vorm Rechner sitzt <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Ich wollte gerade selbst auf Juniors Posting antworten, aber du hast aus meiner Sicht alles gesagt und das auch noch besonders treffend formuliert. <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/Spitze.gif" alt="" />


Grüße

Pax Romana
 
Wie gut der Laserstrahl zu sehen ist, hängt von der Luftfeuchtigkeit, vom Staubanteil in der Atmosspäre und vom umgebenden Streulicht ab. Außerdem ist der Strahl von grünen Lasern besser zu erkennen als der von roten, weil das Auge im Grünen ca. 15x empfindlicher ist.
Eine Erhöhung der Strahlleistung um den Faktor 10, führt zu einer etwa doppelten Helligkeit des Strahls, weil das Auge eine logarithmische Kennlinie aufweist.
Meinen 30 mW Grünlaser kann ich, selbst wenn ich den starken Graufilter (10 % Durchlaß) davorschalte, immer noch gut erkennen.
Besonders unter dunklem Himmel könnte daher imho bereits ein 5 mW oder noch schwächerer Laserpointer vollkommen ausreichen.

mfG
Helmut
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
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