Ebay haftbar?

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Pteng

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Moin,

wahrscheinlich bin ich nicht der Einzige, der vorhin so grob gegen 20:00 bei einem Dobson mitsteigern wollte.

Nun, seit ca. 16:00 stand der Preis.
Als alter Ebayer wollte ich wie immer ein paar Sekunden vor Schluss mein Gebot abgeben.
Ich also ca. 3 Minuten vor Schluss auf "Bieten" gedrückt und.........NIX.
Neee, hab DSL..kein Akustikkoppler mit 200 Baud <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" />
Also noch schnell 2 Fenster auf und.....NIX <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" />

Ruckzuck ´nen Kumpel angerufen, der sogar mit dem Notebook auf dem Klo hockt....er konnte sich auch nicht einloggen.

Das erste Fenster im Explorer, mit dem ich mich durch die Bieten-Taste einloggen wollte stand nun seit gut 3 Minuten ohne Fortschritt leer!

Ich werd wahnsinnig, das Teil ist für 40% des Neupreises über den Tisch gegangen <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" />

Und der Anbieter hätte meiner Erfahrung nach locker 500,- Euro mehr bekommen!
Ich hätte schon gut 300,- zusätzlich geboten und nicht mit dem Zuschlag gerechnet!

Das kann ja ggf. bei teuren Teilen "ruinös" werden und wenn der Ebay-Server hängt ist es ja kaum die Schuld des Anbieters!

Kann man Ebay da eigentlich an die Karre?
 
<img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" />

....hab ich somit und der Anbieter sicher auch!
 
Hallo,

Also so wie ich die eBay-Regeln kenne (Motto: Was, sie versteigern hier was bei uns ? Das geht ? Davon wissen wir aber nichts, gell! <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" /> ) hat man da wenig Möglichkeiten, was zu wollen. Höchstens die eBay-Gebühren werden einem erstattet, aber auch das wohl nur, wenn man einen Zeugen vorweisen kann...sonst war eben der lokale Browser, der Provider oder sonstwer schuld.

Ich hab das z.T. auch schon bei Angeboten beobachtet, und für mich es ein Grund, eben nicht massiv unter Wert anzufangen (1.- Euro-Angebote). Ebay-Gebühr hin oder her, wenn sowas einmal schiefgeht, dann geht das (X)XXX.-Euro-Teil plötzlich für XX.- Euro weg, weil eBay seine IT nicht im Griff hat...nee, kein Bock auf. Dann lieber ein vernünftiges Start-Angebot, sodaß der Schaden im Fall des Falles wenigstens begrenzt ist.

Neulich gabs ja auch diesen kleinen "Hack", als einer ebay.de auf seine Spiele-Seite umgeleitet hatte (ging auch durchs Forum), bei sowas geht dann mit Bieten gar nix mehr...die eBay-Server laufen aber weiter und die Auktionen dementsprechend weit unter Preis aus...
 
Ebay ist sich voll und ganz darüber im Klaren, dass sich der Artikelpreis hauptsächlich in den letzten 30 Sekunden entwickelt. Sonst würde es nicht diesen Werbespruch "3 - 2 - 1 - meins" geben.

Eine Lösung wäre eine automatische Verlängerung der Laufzeit des Angebots wenn ein Gebot eingeht oder kein Traffic auf dem Server ist. Feiniger macht das z.B. so. Dort wird aber auch unter Preis verkauft, weil es dort weniger Interessenten gibt.

So bleibt es beim ebay. Leider fehlt hier die Konkurrenz.
 
Hi Ekkehard,

ist es aber nicht so, daß ein Verkäufer als schlechter Verlierer dasteht, wenn er sich wegen zu geringem Ertrag bei eBay meldet? Immerhin wäre er doch auch in der Beweispflicht, daß es noch Bieter gegeben hätte, hätte der Server dies nicht im Untun ignoriert.

Schad' für Dich, um nicht zu sagen ärgerlich, zumal ich diese Erfahrung (noch) nicht teilen kann.
Zumal Ebay für mich in den letzten Monaten stark an Attraktivität verloren hat.
 
Hallo!

> Pteng: Das kann ja ggf. bei teuren Teilen "ruinös" werden und
> wenn der Ebay-Server hängt ist es ja kaum die Schuld des
> Anbieters!

Natürlich ist es seine Schuld. Wenn er etwas für einen Euro anbietet, muss er damit rechnen, dass er auch nur einen Euro dafür bekommt. Egal, ob das an mangelndem Käuferinteresse oder mangelnder Internet-Bandbreite liegt. Wenn er mindestens 1000 Euro für seinen Ramsch haben will, dann muss er ihn halt für einen Anfangspreis von 1000 Euro einstellen.

> Kann man Ebay da eigentlich an die Karre?

Nur, wenn man ihnen einen Verstoss gegen ihre Geschäftsbedingungen ( http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html ) nachweisen kann. Zum Thema "Systemausfall" gibt es da übrigens eine ganze Seite mit Vertragsbedingungen. Eine nur wenige Minuten dauernde Störung durch hohen "Traffic" zu bekannten Stosszeiten - um 20:00 herum wird das Internet erfahrungsgemäss besonders intensiv frequentiert, möglichweise hat der Anbieter darauf sogar spekulert, als er die Laufzeit für seinen Artikel eingegeben hat! - fällt da aber sowieso nicht drunter.


Ich frage mich die ganze Zeit, wovon die Leute dauernd den Anspruch herleiten, bei eBay besonders teuer verkaufen, aber gleichzeitig besonders billig einkaufen zu können? Vielleicht klärt mich da mal jemand auf...

ciao maximilian
 
Hallo Maximilian,

bin voll deiner Meinung! Das ist Opportunismus pur. Bin ich Anbieter, will ich Höchstpreise, bin ich Bieter, will ich Schnäppchen. Das funzt bei ebay nur noch bei "unmöglichen" und damit eigentlich für den Bieter depperten Uhrzeiten.

Gleichwohl kann ich den Ärger von Ekkehard sehr gut verstehen. Mir selber ging es mehrmals so, das ich mein Gebot nicht mehr loswerden konnte, weil ich einfach nicht "reinkam".

Das sich ebay davon nichts annimmt ist zwar ärgerlich, aber auch (ich bin selber Kaufmann) sehr verständlich. Die müssten ansonsten mehr Juristen beschäftigen, als Thyssen-Krupp. Zu viele Unwägbarkeiten, es wurde zuvorderst schon beschrieben, führen dazu, das sich irgendwer ungerecht behandelt fühlt und versucht, sein vermeintliches Recht durchzusetzen.

In der Tat birgt auch der Einstandspreis von 1,00 EU, der ja aus psychologischen Gründen wirkt, seine Gefahren. Nur, dieses Risiko muss nunmal jeder kennen, der sich auf ebay einlässt.

Viele Grüße, Ernst.
 
Naja,

also Deinen Ärger kann ich gut verstehen. Aber der Anbieter... naja, für spwas gibts die Möglichkeit, einen Mindestpreis anzugeben. Wer das icht tut geht eben ein Risiko ein, mit dem er leben muss...
 
Hallo Pteng,

§ 19 Abs. 2 der ebay-AGB sagt folgendes:

Gegenüber Verbrauchern haftet eBay nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von eBay zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet eBay jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von eBay der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Außerdem gibt es noch die "Grundsätze zu Systemausfällen".

Die von Dir beschriebene Störung ist mir gestern auch mehrmals aufgefallen - ich fand sie auch sehr ärgerlich, wollte allerdings an keiner Auktion teilnehmen.

Viele Grüße

Michael

 
Hi,Ekkehard
du willst Ebay per Anwalt an die Gurgel <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" /> ,weil Du wegen eines techn. defekt das Schnäppchen nicht ergattern konntest
würd sagen das ist einfach nur Pech ,dann müßtest du wahrscheinlich eher die Telekom verklagen <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" />
keine bange,du wirst dein Schnäppchen noch machen <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />

es soll ja gar Dorfspatzen geben die als Verkäufer für 1 € Startpreis ein Haus verkaufen(wohl in Erwartung das wenigstens bis zum 1/2 -1/3 NP mitgesteigert <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" /> )jedenfalls hat einer 1€ geboten,sonst keiner!Verkäufer wollt das Haus nicht rausrücken-käufer klagt verkäufer an-Gerichturteil:13.000 € strafe und haus weg!!!ich lach mich schlapp <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" />
 
es soll ja gar Dorfspatzen geben die als Verkäufer für 1 € Startpreis ein Haus verkaufen(wohl in Erwartung das wenigstens bis zum 1/2 -1/3 NP mitgesteigert )jedenfalls hat einer 1€ geboten,sonst keiner!Verkäufer wollt das Haus nicht rausrücken-käufer klagt verkäufer an-Gerichturteil:13.000 € strafe und haus weg!!!ich lach mich schlapp

das ist so nicht korrekt, bzw. so gut wie alles falsch.
Zeitungsmeldung:
"Im Streit um ein für 2,50 Euro beim Internet-Auktionshaus Ebay ersteigertes Haus haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Danach muss der Anbieter des Hauses der Bieterin 3000 Euro zahlen. Das wurde gestern vor dem Landgericht Kaiserslautern vereinbart. Der entscheidende Satz war für den Richter der im Internet-Angebot enthaltene Hinweis: "Irrtum vorbehalten, nicht unter 104000 Euro bieten, das Haus kann unter diesem Preis nicht gebaut werden." Der Richter schlug daher einen Vergleich vor, dem beide Seiten nach einigem Feilschen zustimmten.
Beide Seiten zeigten sich mit dem Ausgang des Rechtsstreites zufrieden. Ein Haus gebe es zwar nicht, aber für eine Teilrenovierung reiche es, erklärte die Klägerin (dpa)"


Grüße,
Jochen
 
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