Erfahrung dem Bauamt gesucht....Sternwartenbau

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas DanielM
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DanielM

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Hallo an alle.

Plane Sternwarte im Garten. Planung läuft, Gespräch mit dem Nachbarn erledigt und gütlich geeinigt.

Ich plane 2x3x2,5m - das ist in NRW normalerweise kein Problem, weil bis 30cbm umbauter Raum genehmigungsfrei ist.

Dennoch habe ich schon Einiges gehört von Leuten, die dann wieder Gebäude abreißen mussten, weil irgendwas nicht erlaubt war (Nebengebäude usw.).

Habe hier im Forum Einiges gelesen. Der Grundtenor ist: Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, bei der Stadt nachfragen. Nun, hat da jemand von Euch praktische Erfahrung. Eine andere Strategie könnte ja sein, einfach zu bauen, sofern das mit dem Nachbarn ok ist. Getreu dem Motto "wo klein Kläger....", denn ich möchte bei der Stadt auch keine schlafenden Hunde wecken...

Nur, ich will das Ding mauern...macht das einen Unterschied?

Was würdet Ihr machen? Erfahrungen?

Grüße
Daniel
 
Ich meinte im Betreff natürlich: "Erfahrungen MIT dem Bauamt gesucht"....sorry, es ist noch früh :)
 
Hallo Daniel,
ich habe bei uns in Niedersachsen vor dem Bau beim örtlichen Bauamt angefragt - telefonisch. Der zuständige Sachbearbeiter war sehr freundlich und hat detailliert nach der Adresse und dem Zweck des Gebäudes gefragt. Er hat dann in seinen Unterlagen nachgeschaut und bestätigt, dass bei meiner Adresse die normalen Regelungen des Baurechts anzuwenden sind, nachdem 42 cbm umnauter Raum mit maximaler Bauhöhe von 3m zulässig sind. Für ein Gebäude (Garage oder eben Gerätehaus) ist eine Grenzbebauung zulässig. Somit war das Ganze genhmigt, eine Notwendigkeit zur schriftlichen Genehmigung hat der Mann nicht gesehen. Es darf eben nur kein Gebäude gebaut werden, in dem man wohnen kann. Da aber eine Sternwarte ungeheizt ist und häufig ein offenes Dach hat, kann man von Wohnraum wohl kaum ausgehen. Der Sachbearbeiter des Bauamts hat mir dann noch die aktuelle Version der Bauordnung per e-Mail zugeschickt und das wars. Ich habe dann sicherheitshalber noch ein Gedächtnisprotokoll des Gesprächs angefertigt und Name des Sacbearbeiters notiert.
Es hat dann auch nie Probleme gegeben - die Sternwarte ist jetzt 5 Jahre alt - und die Gemeindemitarbeiter schleichen hier schon mal rum, da die Nachbarn die Fußwege von Bewuchs nicht freihalten und es deswegen Beschwerden gibt.
Also kurzum: ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht, das Bauamt zu befragen.
Viele Grüße und CS
Axel
 
Hallo Daniel,

bei mir in Ba.-Wü. lief es so:

Es ging um eine 2,6 m Kuppel mit Betonfundament. Ich ging aufs Bauamt. Die erste Frage war: "Halten sich da drin Menschen auf"? Ich verneinte und sagte, man geht hinein und startet das Ding und dann geht es automatisch. Wenn ich bejaht hätte, hätte das eventuell mir nicht bekannte Konsequenzen gehabt. Ich bekam einen Plan des Grundstücks (5,-- €) und mußte das Bauwerk einzeichnen, sowie eine bemaßte Schnittzeichnung der Kuppel beifügen. Alle Besitzer angrenzender Grundstücke bekamen davon eine Kopie und wurden gefragt, ob sie Einsprüche geltend machen könnten. Ein Einspruch müsse aber begründbar sein, z.B. Lärmbelästigung oder so. Keiner wollte was.
Nach dem Bebauungsplan steht mein Haus auf der Bebauungsgrenze, folglich befindet sich die Kuppel außerhalb. Deshalb ging mein Antrag an das Landratsamt zwecks Freigabe. Mit Einwänden hätte ich nicht zu rechnen, sagte man mir im Bauamt. Es ging auch problemlos, kostete aber 50.-- €. Jetzt konnte ich bauen, ohne irgend eine Angst haben zu müssen.

Ich neige meistens dazu, ein solches Vohaben wasserdicht abzusichern, um mir langfristig Ärger zu ersparen, was hiermit geschehen ist.

Grüße

Kurt
 
Servus Daniel,

bei mir hier in Oberbayern war das bisher kein Problem. Ich bin auch grad in der Planung, war an der Gemeinde und die habens vom Fundament abhängig gemacht. Da ich allerdings nur ein Punktfundament für die Hütte und das Säulenfundament setze hatte die Gemeinde da keinerlei Einwände da auch die Höhe der Hütte nicht das "normale Maß" überschreitet. Einreichen hätte ich einen Plan erst müssen wenn ich ein Vollfundament gegossen hätte. Eine Bebauung bis an die Grundstücksgrenze wäre ohne Probleme machbar, da direkt an dieser Grenze die Wand der Nachbarsgarage steht. Da a bisserl Luftdurchzug an der Wand erfolgen soll lass ich einen halben Meter Abstand und die Sache ist geritzt.

Grüsse und viel Spass beim Bauen :)
Tom

P.S. Ist aber wie gesagt komplett der Gemeinde/Stadt überlassen. Was die dir sagen gilt, egal was andere aus anderen Orten hier erzählen würden.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Moin Daniel!

Auf gut Deutsch: Du hast Schiß vor'm Bauamt... ;)
Am besten, Du klärst das wie vorgeschlagen telefonisch. Dort reißt Dir niemand den Kopf ab. Bauordnung ist Gemeinde- bzw. Ländersache - dabei werden Dir Erfahrungen irgendwo aus BY, BW oder NS nur bedingt weiterhelfen.
BTW: Der Arm des Bauamts ist lang - da werden schon mal illegale Bauten, die sogar kurz nach dem Krieg entstanden sind, heute noch abgerissen. Für solche Sachen läuft auch kein Bauamtmitarbeiter mehr die Straßen ab, denn auch das Amt nutzt mittlerweile hochaufgelöste Satellitenbilder zum Abgleich.

BTW2 wg. der Überschrift: Du kannst Deine Posts bis zu 1 Std. nach Erstellung noch editieren.
 
Moin Daniel!

Da ich selbst bei einem Architekten arbeite kann ich dir allgemein den Rat geben ,bei Bebauungen jeglicher Art unbedingt abklären mit der zuständigen Behörde!

1. gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bauvorschriften.

2. Gibt es für jedes Grundstück bzw. meist für mehrere zusammengefasst einen Bebbauungsplan wo solche Bebauungen näher geregelt sein können.

3. Auch können andere Behörden/Stellen Mitspracherecht haben, wie z.b. Leitungsinhaber (Kanal, Wildbachverbauung, Stromleitungen , Gasleitungen etc)

4. Kannst du 100 mal mit dem Nachbarn dich einig sein, trotzdem würde es ein Schwarzbau bleiben (sollte es zum genehmigen sein), heißt wenn du dich mit deinem Nachbarn mal nima so gut verstehst oder ein anderer zuzieht, kann es da leicht Probleme geben.

5. Sind die Behörden da eigentlich meist sehr nett und hilfsbereit und werden dich bestmöglich aufklären ob du überhaupt eine Genehmigung brauchst usw.

6. Kostet, sollte eine Baueinreichung notwendig sein, eine solche Einreichung für so ein kleines Objekt bei einem Arch. sehr wenig.

Hoffe konnt dir bissl helfen.

PS bin zwar aus Österreich aber ich denke im großen und ganzen trifft das auch auf Deutschland zu ^^


 
Vielen Dank Euch allen. Ich muss gestehen, das macht ja Mut und fördert den glauben an unser System...na, ich werde Euch berichten...

Grüße und CS
Daniel
 
So...danke für Eure Tipps...Ihr lagt absolut richtig! Habe heute beim Bauamt angerufen...die Sache dauerte nur 5 Minunten und die freundliche Dame hat mich zielgerichtet geleitet hin zu: "Sie brauchen keine Genehmigung, das ist alles rechtens".

1. Frage: Aufbewahrungsraum --> ja
2. Frage: Restritkionen im Bebauungsplan der Stadt --> nein
3. Frage: Wie groß, kleiner 30 cbm umbaut --> ja
4. Frage: Falls auf Grenze gebaut, insgesamt nicht mehr als 15 Meter Grenzbebauung --> nein

Ergo: Freie Bahn, schriftlich brauche ich nichts, da nachweislich alles entsprechend Gesetzeslage. Auf Nachfrage wg. betoniertem Fundament und Mauerwerk statt Holz sagte sie, es sei egal woraus ich das baue...

Morgen mache ich weiter mit Fundamentbuddeln.

Grüße und CS
Daniel
 
Zitat von winnie:
Für solche Sachen läuft auch kein Bauamtmitarbeiter mehr die Straßen ab, denn auch das Amt nutzt mittlerweile hochaufgelöste Satellitenbilder zum Abgleich.

Hi Micha,

mein Einwand ist zwar OffTopic aber so ganz unkommentiert kann ich diese Aussage nicht lassen.

Es ist sehr unwahrscheinlich, daß Bauämter mit Satellitenbildern arbeiten. Für derartige Zwecke reichen die für zivile Anwendung verfügbaren Auflösungen nicht aus. Vielmehr werden Städte und Gemeinden mit Flugzeugen beflogen und dabei werden Luftbilder mit Film- oder Digitalkameras aufgenommen oder mittels Laserscannern auch Höhenpunkte gemessen. Alle Bundesländer vergeben jedes Jahr großflächige Aufträge zur Befliegung der jeweiligen Verwaltungsbereiche. Der übliche Turnus liegt je nach Land zwischen 3 und 5 Jahren bis das gleiche Gebiet erneut beflogen wird. Die Auflösung dieser landesweiten Befliegungen liegen im Bereich von 10-20cm je Pixel. Daneben gibt es noch lokale Befliegungen, zum Beispiel im Auftrag der Städte, die dann üblicherweise mit bis zu 5cm je Pixel aufgenommen werden.

Woher ich das weiß? Ich bin Kamera-Operator in einer solchen Luftbildfirma. Deswegen bin ich auch dankbar dafür, daß die wirklich hochauflösenden Sat-Bilder noch den Geheimdiensten vorbehalten sind. :biggrin:
 
Moin Peter!

Nette Ausführungen, aber ich habe vor einiger Zeit genau so einen Bericht gesehen, wo es um die Identifizierung von Schwarzbauten mit der Satellitenmethode ging. Es wird also doch gemacht. (Sonst würde ich davon nicht schreiben.)
 
Nun gut, ich will dir ja nicht vollkommen widersprechen. Ich schrieb ja auch es sei sehr unwahrscheinlich. Die Datenbasis auf Grundlage der Befliegungen ist nunmal schon vorhanden und wird regelmäßig aktualisiert. Das Minimum für derartige Detektivarbeit sind vermutlich 50cm Bodenauflösung, zum Beispiel von GeoEye. Das sind aber teuer zu beschaffende Auftragsarbeiten und die stehen in keinem Verhältnis zu den ohnehin durchgeführten Befliegungen. Es macht einfach keinen Sinn, sich Sat-Bilder zu beschaffen wenn man besser aufgelöste Luftbilder anfordern kann welche schon existieren.

Die Daten aus unserer Arbeit werden von den Landesvermessungsämtern vorgehalten und für die verschiedensten Verwaltungsaufgaben anderen Behörden und Ämtern zur Verfügung gestellt. Irgendwann landen sie auch bei Google Earth. Speziell da glauben auch noch viele, es handle sich dabei um Satellitenbilder auf denen man in Innenstadtbereichen schon einzelne Menschen erkennen kann. Man beachte dazu die Angabe zur Bildquelle am unteren Bildrand innerhalb von Google Earth. Sobald eine hohe Auflösung sichtbar wird erscheint die eine oder andere Luftbildfirma als Quelle. Typische Lieferanten von Google in DE sind AeroWest oder GeoContent. beide Firmen betreiben keine Satelliten, wohl aber Flugezuge mit Kameraausrüstung.

Kannst du dich noch erinnern wo du das gesehen hast? Mich würde auch beruflich interessieren was da gezeigt wurde. Der Bericht deckt entweder modernste bildgebende Technik auf... oder schlecht recherchierende Redaktuere. ;)

EDIT: beziehst du dich vielleicht auf diesen Artikel im Spiegel? Da geht es um die Aufdeckung von Schwarzbauten mittels Google Maps und Google Earth... also vermutlich Luftbilder.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo zusammen,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen: der Schiß ist völlig unbegründet, da (egal in welchem Bundesland) du dich auf § 35 Abs. 1 Satz 4 BauGB berufen kannst.

Zitat:

(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

[...]

4.
wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll,[...]

Meine Sternwarte liegt außerhalb des Bebeuungsgebietes und es gab (Nordbayern) keinerlei Probleme.

Nur so zur Info.

 
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