Grauimporte von Orion-Spiegeln / Garantie

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sofi99

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Hallo,

wie im Bieteforum nachzulesen, werden Garantieleistungen bei sog. Grauimporten von Orion England Spiegeln ausgeschlossen.

Ich halte allerdings fest, das dies unerheblich ist, weil die Gewährleistungspflicht für nicht weniger als 2 Jahre in jedem Fall gilt - egal wo und wer die Spiegel kauft.

Die Garantieleistung ist unerheblich, weil die Gewährleistungspflicht lt. EU - Gesetz eine Mangelfreie Ware gewährleistet bzw. verlangt. Bei einem Teleskpopspiegel gibt es außer Herstellfehler keine möglichen Mängel.

Der Hinweis auf die fehlende Garantieleistung durch TS ist also gegenstandslos.

Wenn bei einem LX 200 eine Platine durchbrennt, dann wird es schwierig sein dem Hersteller einen Mangel nachzuweisen, also muß man auf die Garantieleistung hoffen - bei einem Spiegel, welcher nicht beugungsbegrenzt ist oder wo die Verspiegelung abfällt, sollte die Gewährleistungspflicht allemal ausreichen.

Johann
 
Oh nein nicht schon wieder.

Herstellergarantie ist NICHT gleich Gewährleistung. Der Hersteller kann die FREIWILLIGE Herstellergarantie so gestallten wie er das möchte und kann diese auf ein Gebiet beschränken (darum gilt bei Canon z.B. eine EUROPEAN guaranty - in USA gekaufe Produkte werden in Europa nicht auf Garantie repariert). Das kann Orion genauso machen. Grauimport bedeutet, daß für einen bestimmten Markt bestimmte Produkte ausgeführt und wo anders verkauft werden. Orion muß hierfür keine Garantie übernehmen, wenn dann nur der Verkäufer! Für weitere Auskünfte bitte den Anwalt Deines Vertraunes befragen.

CS,
Peter

PS: gilt so bei uns in DE, wie's bei Dir in Austria ausschaut, weiß ich nicht
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ach Peter,

ob grau oder Goltimport ist völlig wurscht, die Garantie ist uninterssant und die braucht bei den Spiegeln keiner, weil die Qualität über die GEWÄHRLEISTUNG abgesichert ist und die ist zwischen GB, D, AT und sonstwo innerhalb der EU eindeutig geregelt und verpflichtend mit zumindest 2 Jahren.

Ich brauche keine freiwillige Garantieleistung bei einem Produkt, welches zu 100% über die Gewährleistung abgesichert ist - kapito ??

Import ist überhaupt interessant innerhalb der zollfreien EU, ich meine eher das nennt man Gebietsschutz und der ist sowieso verboten ...

Daß ein Händler hier bewußt den Eindruck erweckt, daß bei einem Erwerb der Spiegel ausserhalb des von ihm vorgezogenen Vertriebsnetzes, der Kunde ev. keinen Anspruch auf mangelfreie Ware hat ist unseriös und sollte nicht notwendig sein.

Gruß
Johann

Zitat Wikipedia:
Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

P.S.: Welche zusätzlichen Garantien zu den sowieso verpflichtenden Gewährleistungen erhält man denn bei TS. Garantie auf gutes Seeing, Wolkenlosigkeit, ..... ??
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Guten Tag !

Der genannte Händler sollte sich besser mal um seine AGB kümmern, statt sich den Kopf über Garantieansprüche von Grauimporten zu zerbrechen.

Zitat aus den AGB:
"Die Kosten der Hinsendung müssen Sie auch im Falle eines Widerrufs tragen"

Hier etwas Lesestoff für den Händler:
BGH-Urteil zu Hinsendekosten liegt jetzt im Volltext vor
http://www.shopbetreiber-blog.de/20...u-hinsendekosten-liegt-jetzt-im-volltext-vor/

Grüßle, Hubert.

PS: Kundenservice fängt schon bei rechtlich korrekten AGB an und nicht erst bei (überflüssigen) Garantieversprechen.
 
Orion muß hierfür keine Garantie übernehmen, wenn dann nur der Verkäufer! Für weitere Auskünfte bitte den Anwalt Deines Vertraunes befragen.

.... da ich nicht annehme, daß die ihre Spiegel verschenken, sind sie nicht nur Hersteller sondern auch Verkäufer und somit zu Gewährleistung verpflichtet .....

@ Hubert

Wolfi ist ein lieber Kerl und ganz ok, er sollte sich aber nicht zu viel von einem anderen österreichischen Händler inspirieren lassen, auch wenn der Markt hart umkämpft ist.

Johann
 
Hallo Johann,

gerne ein wenig Hintergrund:

ich habe überhaupt nichts gegen den einen oder anderen Spiegel, der auch mal an mir vorbei in den Markt kommt. Ich bin da nicht futterneidig.

Aber ein nicht ganz unbekannter Astro Händler hat sich bei Orion UK für seine Dobson Serie Spiegel erschlichen und hat denen versprochen, nicht zu werben, daß sie von Orion kommen.

Und das erste Inserat war natürlich, "Spiegel von Orion UK". Dieses offensichtlich Hintergehen von Versprechen hat mich geärgert. Ich habe da mit Orion auch Rücksprache gehalten, Barry war stinksauer. Wenn ich ein Versprechen gebe, dann halte ich es auch, zumindest bemühe ich mich und wenn ich es nicht kann, dann informiere ich die Leute. Johann, ich glaube Du kennst mich da gut genug.

Herzliche Grüße

Wolfi

 
Hallo Wolfi,

tja, hm, aber ist es denn nicht so, dass man ganz normal Ansprüche gegenüber dem Importeur hat? Und wenn man innerhalb der EU direkt Ansprüche gegenüber dem Hersteller hat, ist es nicht ein wenig verboten, wenn der Hersteller sich selbst geheim hält? Bzw. der Hersteller wäre dann ja ggf. der Hersteller des Komplettgeräts.

Insofern kann doch von Garantieverlust oder was auch immer keine Rede sein. Nur der Ansprechpartner ist nicht TS.

Clear Skies
Sven
 
Moin Sven!

Bitte nicht "Garantieverlust"... - Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Anbieters, die über die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) hinausgeht. Siehe dazu den entsprechenden Wiki-Artikel!

Die Garantieleistung kann umfassen, was sie will - Hauptsache, sie ist im Ergebnis nicht schlechter für den Verbraucher als die gesetzliche Gewährleistung. Genauso, wie eine Garantie frei formulierbar ist, kann natürlich auch der Kundenkreis beschränkt werden, für den diese Garantieleistung gilt. Das ändert aber nichts an den gesetzlichen Regelungen bzw. Rechten aus dem Kaufvertrag.

Gewährleistungsansprüche ggü. dem Verkäufer (auch "Grauimporteur") bzw. - falls dieser nicht zu fassen ist - dem Hersteller (Orion UK) bleiben m.E. unberührt.

BTW: Von welchen "Garantieleistungen" reden wir hier eigentlich in diesem Fall?
Wenn ein HS bspw. nicht die beworbenen Parameter erfüllt, dann ist das ein Sachmangel, der unter die gesetzliche Mängelhaftung (= Gewährleistung) fällt, oder nicht?!

@Wolfi:
"Spiegel erschlichen" und "Hintergehen von Versprechen" sind starke Ausdrücke, die durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, falls der Betroffene das in den falschen Hals kriegt. Ich wäre mit solchen öffentlichen Aussagen vorsichtiger.
 
Moin Johann!

Ja, genau. Das gleiche hast Du praktisch im Eingangspost auch geschrieben. Irgendwie drehen wir uns im Kreis. ?)

Also Fazit: "Garantie" ist in dem Fall Nonsens, eine Luftnummer.
 
Hallo Winnie,

ist es verboten, wenn man sagt, daß jemand gelogen hat, wenn er es getan hat oder daß jemand ein Versprechen gemacht hat um Ware zu bekommen und dieses Versprechen dann gebrochen hat?

Insbesondere, wenn ich die Beweise per Mail habe.

Ich glaube nicht.

Herzliche Grüße

Wolfi
 
Hallo Wolfi,

ich leide mit dir, ich hatte auch alle Beweise für die miese Vorgangsweise eines nicht deutschen Händlers und schwupps war ich gesperrt .... allerdings dann, nach Vorlage der Details wieder entsperrt !!


....würde ja echt gerne wissen wer das wieder war ??

Johann

P.S.: aber das mit der Garantieverwirrung paßt nicht zu dir !!
 
Hallo,

ich weiß nicht, wieso ihr euch aufregt. Wenn jemand Spiegel von Orion UK verkauft, muss derjenige sich auch um eventuelle Gewährleistungsansprüche kümmern. Denn der Ansprechpartner ist immer der (gewerbliche) Verkäufer.

Das es nicht sein kann, dass ich bei Händler A etwas kaufe und dann bei Händler B die Gewährleistung durchsetzen will, ist wohl klar. Da müsste aus meiner Sicht nicht noch extra darauf hingewiesen werden.

Aus meinem Wissen: Der Unterschied von Garantie und Gewährleistung ist, dass Gewährleistung bedeutet, dass das Produkt bei Lieferung Mängelfrei war und wenn nicht, dies behoben werden muss. In der Regel muss dabei der Käufer beweisen, dass die Beschädigung bei der Lieferung vorhanden war (Ausnahme: Die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten!). Bei der Garantie werden alle Fehler behoben, di während der Garantiezeit auftreten und welche den Garantiebedingungen unterliegen (vom Hersteller frei wählbar). Dabei ist zu sagen, dass Gewährleistung und eventuelle Garantie nebeneinander existieren und nicht das eine das andere ersetzt. (Dieser Absatz ist ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit).

Das sich jemand ärgert, wenn ein anderer einen bestehenden Exklusivvertrag umgeht, ist natürlich verständlich und da sollte man seinem Ärger auch mal Luft machen dürfen.

Das AGB, in denen dem Käufer Rücksendekosten im Rahmen des gesetzlichen Rückgaberechts auferlegt werden, sind natürlich ungültig (Urteil wurde ja bereits angesprochen). So etwas macht natürlich keinen guten Eindruck. Allerdings verstehe ich auch hier, dass ein Händler sich sicher nicht freut, wenn ein größerer Teil seiner Sendungen zurückkommt. Wenn man die Rücksendekosten + die Arbeit sieht, die notwendig ist, das reklamierte Teil auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu untersuchen, ggf. eine Verpackung wieder zu ergänzen, wäre es (besonders im Niedrigpreissegment) wirtschaftlicher, das Produkt schlicht zu entsorgen.

Viele Grüße

Carsten
 
Hallo Freunde,

ich danke herzlich ...

Ich denke, es war der Ärger, auch auf den Hersteller, denn der hat uns schließlich auch "gelinkt". Irgendwie bin ich auf den Händler gar nicht so böse, denn es ist nur legitim, zu versuchen, neue Lieferanten zu bekommen, es geht halt auch genauso weit mit der Wahrheit.

Eines verspreche ich auf jeden Fall .. der Zorres wird auf keinen Fall auf dem Rücken unserer Kunden ausgetragen. Unsere AGBs sind zwar von einem Rechtsanwalt gemacht worden aber ich werde da nochmal einen kritischen Blick drauf werfen.

Aber ungeachtet der AGBs - unsere Sternfreunde lassen wir nicht hängen und auch nicht auflaufen.

Herzliche Grüße .. und ich arbeite daran, meine Emotionen in den Griff zu bekommen ... ist halt nur manchmal schwer ...

Wolfi
 
Hallo Wolfi,

das mit den AGB ist halt immer so ne Sache. Dein Anwalt wird sicher nach seinen Kenntnissen, der damaligen Rechtslage und in deinem Sinne (nicht negativ gemeint) die AGB erstellt haben. Aber in diesem Gebiet gibt es öfters Änderungen, da muss man dynamisch am Ball bleiben.

Ich kenne dich als fairen Geschäftspartner mit guten Service. Bei einem so großen Betrieb wie TS ist das nicht immer selbstverständlich.

Viele Grüße

Carsten
 
Hallo,

ein halbwegs fitter Kaufmann (ein Rechtsanwalt ist kein Kaufmann und wird die Sache immer unnötig kompliziert und meistens falsch darstellen) wird den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie immer so oder ähnlich definieren, dazu benötigt er übrigens weder ein Buch noch irgendwelche Internetlexika:

Gewährleistung: Mängelfreiheit des Kaufgegenstands (bei Neuware 2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten, wie richtig hier erklärt)

Beispiele: Ablösung der Vergütung bei einem Refraktor, gebrochene Achse bei EQ6, Ablösung der Tubuslackierung, etc.)


Garantie: zugesicherte Eigenschaft des Kaufgegenstands

Beispiel: Strehlratio bei definierten Messbedingungen, scheinbares Gesichtsfeld bei einem Okular, freie Öffnung eines Fernglases, periodischer Fehler einer Montierung, etc.)

Hinweis: Ungültige AGBs können zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes führen.

Grüße
Andreas
 
Hallo Andreas,

Gewährleistung: Mängelfreiheit des Kaufgegenstands (bei Neuware 2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten, wie richtig hier erklärt)

Beispiele: Ablösung der Vergütung bei einem Refraktor, gebrochene Achse bei EQ6, Ablösung der Tubuslackierung, etc.)


Garantie: zugesicherte Eigenschaft des Kaufgegenstands

Beispiel: Strehlratio bei definierten Messbedingungen, scheinbares Gesichtsfeld bei einem Okular, freie Öffnung eines Fernglases, periodischer Fehler einer Montierung , etc.)

Ich denke schon, daß gerade bei einem Spiegel um den es hier geht, die Einhaltung der Beugungsbegrenztheit oder die Einhaltung der beworbenen Wellenfront von z. B. 1/8 absolut in den Bereich Gewährleistung fällt und nicht unter Garantie !!!!!!!!!! Denn Lambda 1/8 gehört zur Definition des Verkaufsgegenstandes an sich, weil die Selektion der Produkte über eigene Artikelnummern erfolgt, welche auf die Wellenfront Bezug nimmt. Ein Spiegel mit Lambda 1/6 hat eine andere Artikelnummer als ein Spiegel mit Lambda 1/10 und auch einen anderen PREIS !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Johann
 
Hallo Andreas

bei Vergütungen können per mir bekannter Rechtslage Garantien komplett abgelehnt werden, die Fa. Tafelmeier lehnt sowas ab, auf Nachfrag bei Rechtsanwalt gibt es tatsächlich solche Ausschlussmöglichkeiten
 
Hallo Freunde,

Nach einem klärenden Gespräch mit Orion UK habe ich die Information bekommen, daß Niemax
Spiegel von Orion nicht direkt bezogen hat. Sollte der Eindruck entstanden
sein, daß Astroshop gegenüber Orion wortbrüchig wurde, entschuldige ich mich, das war nicht meine
Absicht.

Herzliche Grüße

Wolfi
 
Ach Leute ....


... ihr könnt es halt nicht lassen, wie aktuell im Bieteboard nachzulesen ist - habt IHR das wirklich nötig ?)
Diesesmal ist es halt nicht GB sondern die USA

Natürlich handelt es sich um ein Neugerät und auch kein zweifelhafter US Direkt Import, sondern über den Celestron Generalvertrieb.

Damit unterstellt Ihr eigentlich indirekt euerem Lieferanten, daß er als Hersteller schlechte Geräte auf den Markt bringt, welche dann um die Ecke nach D kommen könnten - ich würde mir das als Celestron nicht gefallen lassen...

Das einzige das hier zweifelhaft ist, sind euere Verkaufsargumente !!


Johann
 
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