Bei den geposteten Bildern handelt es sich um Screenshots aus dem Livestream der Webcam. Diese Bilder existieren allein auf meinem Rechner. Die Bilder mit dem Livestream der Sund & Baelts Livecam zu verlinken ist daher absolut unmöglich. Nach meinem Verständnis liegt das Urheberrecht für die Bilder allein bei mir.
Das ist leider nicht so. Wer einen Screenshot macht, ist nicht Urheber des Bildes. Er fertigt eine Kopie eines Bildes ab, das jemand anderer erzeugt hat. Deshalb hast Du auch kein Urheberrecht an den Screenhot, das es erlauben würde, darüber frei zu verfügen.
Alle Screenshots von anderen Webseiten, egal, ob Text oder Bilder oder ein Standbild eines Livestreams, sind quasi ein "abfotografieren" fremder Inhalte externer Urheber. Mit diesem elektronische "Foto" entsteht aber kein Recht, diese "Kopie" dann frei zu verwenden, weil man denkt, man habe ein Urheberrecht am eigenen "Foto". Das gilt nur, wenn Du etwas in der Landschaft fotografierst, das seinerseits nicht mit Bilderrechten behaftete ist.
Denn auch das kann eingeschränkt sein, etwa in Museen oder bei Sehenswürdigkeiten mit Kunst-Charakter. Etwa das Hundertwasserhaus in Wien. Von der Straße aus darf man es fotografieren, von einem Fenster am Gang eines gegenüberliegenden Hauses nicht. Die Begründung ist lang, aber die Kurzform ist: wenn etwas Kunst ist und im öffentlichen Raum steht, dann darf man es von alltäglichen Blickwinkeln fotografieren, denn das ist generelles Recht. Fertigt man aber Fotos an, die nicht im öffentlichen Raum gemacht wurden (!!) dann ist es eine unerlaubt Ablichtung von Kunst. Das Haus gegenüber ist also nicht öffentlicher Raum.
Man sieht, das Urheberrecht ist sehr umfangreich und nicht immer eindeutig. Auch bei Fotos des Eiffelturms gilt ähnliches: bei künstlerischen Lichtinstallationen gilt es als "Kunstwerk" und ohne künstlerischen Lichtinstallationen darf man Fotos machen und posten. Es gab aber bereits Klagen, wenn jemand die künstlerische Lichtorgie postete.
Das alles macht unser Leben statt leichter, viel komplizierter. Da haben wir 1000 Medien und alles ist digital verfügbar, aber wir müssen mehr und mehr darauf achten, nichts zu klauen. Beim Urheberrecht ist der tödlichste Satz: "Nach meinem Verständnis". Das kann man vergessen. Man muss sich erst mal tagelang wirklich die Gesetze durchlesen, dann hat man ein ganz anderes Verständnis!
Also: man ist NICHT Urheber eines Inhalts, nur weil man einen Screenshot macht. Man ist - wenn man so will - ein Kopierer. Bei Software-Screenshots fällt vieles unter das "Zitaterecht", auch das kann aber ins Auge gehen, weil man die "Schöpfungshöhe" einbeziehen muss, und und und...
Ohne Medien-Anwalt traue ich mich kaum noch zu beurteilen, ob etwas gerade noch zulässig ist, oder nicht, deshalb ist der sicherste Weg, die QUELLE und das NUTZUNGSRECHT anzugeben, wenn man etwas postet, das von einer anderen Webseite stammt. Und das gilt für alle Medien und alle Inhalte. Steht irgendwo NICHT ausdrücklich, dass etwas ERLAUBT ist, dann ist es auch nicht erlaubt. Das ist wenigstens sehr einfach.
lg
Niki