SCHNÄPPCHEN en masse!

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matthisk

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SCHNÄPPCHEN en masse!

Hallo,

in der Preisliste steht

"ACHTUNG:
Der Rücktransport bei Nichtgefallen erfolgt grundsätzlich
und immer auf Kosten des Kunden !"

Ich frag' mal doof: Man hat nicht nach dem Ferbabsatzgesetzt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht - auch bei Nichtgefallen. D.h. die Kosten müssen dann bei einem Warenwert von über 40 Euro auch vom Händler getragen werden

Gruß

Matthias
 
Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

Hallo Mathias,

so weit ich weis, haben Käufer im Internet ein Rückgaberecht portofrei zu Lasten des Verkäufers bei einem Warenwert von über 40 Euro nach dem Fernabgabegesetz.


Viele grüße, Jürgen
 
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Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

Zitat von matthisk:
Ich frag' mal doof: Man hat nicht nach dem Ferbabsatzgesetzt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht - auch bei Nichtgefallen. D.h. die Kosten müssen dann bei einem Warenwert von über 40 Euro auch vom Händler getragen werden

Die Antwort zu dieser - durchaus berechtigten - Frage gibt §357 BGB.

Viele Grüße

Carsten
 
Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

Hallo Carsten,

die Seite & Artikel kenne ich :) Deswegen wundert mich der Spruch auf der Preisliste ...

Gruß

Matthias
 
Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

Also nach meiner Meinung als Kaufmann und auch teils gewerblicher Ebayverkäufer ( aber nix astronomisches :-) )sind "leider" sowohl die Hinsendekosten als auch die Rücksendekosten, soweit Kaufwert über 40,- , dem Käufer zu erstatten. Urteile aus 2001 sind da so alt wie der Schnee von vorgestern in einem sich fast monatlich änderndem Umfeld von Gesetzen und Urteilen. Die, auch das als Hinweis, immer verbraucherfreundlicher ausfallen. Ich halte den Hinweis von Baader für unseriös und er zeugt nicht von Kundenorientierung.
Das kalkuliert man in die Versandkosten mit ein und gut ist. Was aber bedeutet, die Allgemeinheit trägt diese Kosten als Umlage mit erhöhten Portokosten, so isses halt.
Gruß Frank
 
Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

Hallo
Ich habe da mal was merkwürdiges erlebt im Traktorersatzteilhandel. Da steht in den AGB, grundsätzlich das Rückporto der Kunde und zudem noch 10% Wiedereinlagerungsgebühr. Selbst da hat der Händler noch mit mir rumgeschimpft, hatte für 100 € was bestellt und ein Teil passte nicht. Da waren dann von 12 € Warenwert nur noch netto für mich nur 7 übriggeblieben.
Bis denn
Marcus
 
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Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

Hi Marcus,
wenn ich es richtig verstehe, war das kein Internethandel (alles bisher gesagt gilt nur und ausschlieslich bei Kauf über das Internet oder Telefon !)

Das alles gilt nicht im Laden, wenn Ihr was im Laden kauft gibt es kein Rückgaberecht, es ist immer Kulanz des Verkäufers. Ihr könnt ja den Artikel sehen, in die Hand nehmen, prüfen usw. Wenn Ihr dann kauft, ist das eben bindend. Rückgabe dann Kulanz. Und leider, leider ist es so, das viele Firmen, die die Händler wiederrum beliefern, eben auch dem Händler Wiedereinlagerunskosten berechnen und er die damit an dich auch weitergibt, wenn er aus Kulanz was zurücknimmt und evtl. auch noch zurückschicken muß. Und Porto zu sich hat er meistens auch gehabt ( Teil wird ja oft extra bestellt).

Gruß
Frank
 
Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

Liebe Moderatoren,

Warum wurde denn der Thread aus der Anzeige von Baader entfernt? Ich dachte, das Rückfragen im Thread zu u.a. Zahlungs- und Liefermodalitäten erlaubt sind?

Ihr hättet ja wenigstens den "Ursprungspost" mit verschieben können. Jetzt weiss ja kaum noch jemand auf welche Anzeige sich das hier bezieht.

Gruß

Matthias
 
Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

He Mensch,

"Jetzt weiss ja kaum noch jemand auf welche Anzeige sich das hier bezieht."

Genau das ist es doch...

Gruß
 
Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

Hallo Frank (Baumi)
Ne war aus dem Internet, aber man kann es sich ja mit so einem Händler nicht verderben. Ist ja nicht wie im Astrogeschäft, dass es soviele gibt.
Hier die AGB : http://munk-hanomag.de/katalog.htm
Lese gerade bei wiedereinlagerung 20 % vom Nettowert.
Bis denn
Marcus
 
Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

hm, ích habe auch schon davon gehört, das es Abmahnanwälte/Firmen gibt, die in fehlerhaften AGB's eine Geldquelle sehen ...
 
Re: SCHNÄPPCHEN en masse!

Hi Marcus + Matthias,
tja, die AGB`s kosten ca. 1000- 1500 Euronen bei Abmahnung durch einen Rechtsanwalt. Die Wettbewerbszentralen machen es für ca. 300,-. Auch Raritäten schützen vor der Abmahnung nicht, muß sich nur ein anderer Händler auf den Schlips getreten fühlen, wie wir Norddeutschen sagen.
Gruß
Frank
 
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