Warum werden Rückläufer verbilligt weiterverkauft?

Dobson_Gucker

Aktives Mitglied
Hallo,
ich frage mich allen ernstes: warum verkauft ein Händler Geräte, nimmt sie zurück und verkauft sie "verbilligt" ? Ein anderer läßt sich auf einen Testkauf nicht ein und sagt, ich will nur verkaufen, zum testen gibt es nichts von mir...... (14tägiges Rückgaberecht ???)

Gruß Günther
(PS: lange vor 2000 war es ganz normal, Testgeräte zu bekommen. Die sogen. "Stimmungsberichte" wurden dann veröffentlicht. Es wurde mir auch nicht krumm genommen, daß ich ein 30x60 Spiegelfernrohr nicht so positiv beurteilt habe wie meinen bescheidenen Bino 30x80 aus 1977).
Ein Bino 25x100 von Vehrenberg/Stefan Korth war der Auslöser, mir so ein Gerät zuzulegen (von einer anderen Firma "Schnäppchenpreis, damals 1790 DM), das noch heute seinen Dienst tut !
Der 30x80 ist etwas leichter als der 25x100 und wird "täglich bei klarem Wetter" ringesetzt.
An anderer Stelle geschrieben: der Test eines 40x100 Bino steht noch offen, der mir 12mag zeigen wird (hier Himmel um die 5mag mit bloßem Auge).

Gruß Günther
 
14 Tage Rückgaberecht bei Onlinekäufen, und vom Erstkäufer beschädigte Verpackung, sowie ggf. Gebrauchsspuren am Gerät, die den Verkauf als Neuware unmöglich machen, und Gewinnspannen, die ein Neuverpacken unrentabel machen.
 
Hallo Günther,

Testkäufe kosten Geld. Wenn nicht Deines dann das vom Händler. Es gibt nur noch vereinzelt Astrohändler mit Ladengeschäften, aber es gibt ja Astromessen und Teleskoptreffen.

Und es gibt die neue Medienwelt: Das läuft dann so dass Dir als Youtuber Geräte vom Hersteller oder Händler testweise zur Verfügung gestellt werden. Du machst dann dazu Dein Video und veröffentlichst das auf Youtube und anderen Kanälen. Ist nichts anderes als der von Dir genannte Stimmungsbericht.

CS, Thomas
 
Hallo,
dazu noch ein Gedanke: würde Geräte/Teile nur gegen eine priv. Haftpflichtversicherung weitergeben, man weiß ja nie.....
Nun kommt es darauf an, ob man darauf eingeht. Das soll aber kein Gedanke wg. "Gesundstoßen" aufmerksam machen, und 14tägiges Rückg.Recht: ist man als Händler daran gebunden ???

Gruß Günther
PS: Kleinrefraktor von Bresser, Angebot offiziell um die 80 Euro, bei Ramba-Zamba für 44,44 bekommen...... (Beurteilung steht von (m.W.) , woanders.
 
Wenn ich ein Neugerät kaufe, möchte ich ein Neugerät bekommen. Rückläufer, Test- und Vorführgeräte sind nicht nur für mich keine absoluten Neugeräte, auch wenn äußerlich nichts auf einem Gebrauch hinweist.
Ergo wird dem Händler diese Serviceleistung, ob gesetzlich vorgeschrieben (Rückläufer) oder freiwillig bereitgestellt (Test- oder Vorführgerät) immer Geld kosten.
Eine Haftpflicht des Kunden spielt in diesem Zusammenhang hier erstmal keine Rolle.

Gruß Horst
 
Vor allem wäre eine Haftpflicht, die Gebrauchsspuren und beim öffnen beschädigte Verpackungen abdeckt, unbezahlbar.
 
14 Tage Rückgaberecht bei Onlinekäufen, und vom Erstkäufer beschädigte Verpackung, sowie ggf. Gebrauchsspuren am Gerät, die den Verkauf als Neuware unmöglich machen, und Gewinnspannen, die ein Neuverpacken unrentabel machen.
Nach meinem Verständnis kann man Waren nur völlig unbeschädigt und ohne Gebrauchsspuren zurücksenden, oder? :unsure: Man muss den Karton natürlich geöffnet haben dürfen als Kunde, aber das Produkt selbst sollte doch völlig einwandfrei sein bei der Rücksendung.
 
Nach meinem Verständnis kann man Waren nur völlig unbeschädigt und ohne Gebrauchsspuren zurücksenden, oder? :unsure: Man muss den Karton natürlich geöffnet haben dürfen als Kunde, aber das Produkt selbst sollte doch völlig einwandfrei sein bei der Rücksendung.
Sollte. Die Realität sieht aber anders aus. Das Rückgaberecht wird neben der gesetzlichen Verpflichtung sehr kulant gewährt. Je größer der Händler, umso kulanter (Extremfall Amazon), mit allen Nachteilen für die Nachhaltigkeit des Handels. Wenn die Gebrauchsspuren eindeutig sind, wird ein kleinerer Händler (anders als Amazon) einen Wertausgleich einbehalten, zurecht.

CS Olaf
 
Eines dürfte m. E. aber wohl selbstverständlich sein: Wer ausdrücklich ein Neugerät erwerben will, sollte dieses auch ohne Einschränkungen geliefert bekommen. Alternativ denkbar wäre ggf. der Kauf einer (neuwertigen) Retourware mit etwaigen gebrauchstechnischen Kleinspuren, nur sollte dann der Käufer auch explizit auf deren spezifische Retoureigenschaft, verbunden mit dem Hinweis auf eine entsprechende Preisreduzierung, aufmerksam gemacht werden. Da stimme ich Horst´ s Anmerkung weiter oben zu.

CS
Stefan
 
Nach meinem Verständnis kann man Waren nur völlig unbeschädigt und ohne Gebrauchsspuren zurücksenden, oder? :unsure:
Das ist halt so eine Sache – bau einmal ein Einsteigerteleskop auf und schau, was du dann bereits an Klemmspuren an Prismenschiene und Okularen hast. Oder Wimpernabdrücke an Okularen... Und so origami-mäßig wie die verpackt sind, kriegt das auch keiner mehr hin – allein schon dieses Butterbrotpapier als Kratzschutz am Tubus überlebt nicht, wenn du das Teleskop testest und dann wegen Nichtgefallen zurückschickst. Oder schraub einen Filter ein, bei dem das Gewinde mit deinen Geräten nicht vollständig kompatibel ist.

Da kann der Händler zwar nachschauen, ob alles noch da ist und funktioniert, aber es nicht mehr originalgetreu verpacken.

Beim Fachhändler hast du tatsächlich gute Chancen, dass Schnäppchen geprüft wurden, da habe ich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Bei Kistenschiebern habe ich auch schon ein stark gebrauchtes Billigteil gekauft, bei dem die Linse unfachmännisch gereinigt und dann falschrum eingebaut wurde.
 
Moin zusammen!

Wo ist eigentlich das Problem?
Wenn ich als Normalverbraucher Neuware bestelle, habe ich zunächst einemal eine Rückgaberecht von zwei Wochen. Das ist im BGB so festgelegt und nannte sich seinerzeit bei Einführung "Fernabsatzgesetz". Ich lege als Verbraucher Widerspruch ein (Begründung ist nicht nötig) und schicke die ungeöffnte Ware (!) wieder zurück und erhalte mein Geld abzüglich Versandkosten zurück. Soweit der "normale" Ablauf.
Weist die Ware dagegen bei Rückgabe Gebrauchsspuren auf, kann (!) der Verkäufer eine Wertminderung vornehmen. Was er dann mit der retournierten Ware macht, ist letztendlich seine Sache. Ungeöffnete Ware wird dann sicher auch als "neu" wieder verkauft, das ist ja auch kein Problem.
Geöffnete und Ware mit sichtbaren Gebrauchsspuren werden - je nach Zustand - als Retourenware wieder verkauft. Natürlich hat dann der Verkäufer bei so einer Aktion den finanziellen Nachteil (den er natürlich bei einer klugen Kalkulation auf die übrige Neuware draufrechnet).

So, "früher" (tm) gab es bei Teleskophändlern auch mal Testkäufe, aber das war schon immer die Ausnahme "für gute Kunden". Ich bekam bspw. natürlich ein gewünschtes Okular dann schon mit der Rechnung, beide Parteien waren sich aber im Klaren, daß evtl. eine Rücksendung möglich wäre. Vor Einführung des Fernabsatzgesetzes war das nämlich allein Kulanz des Händleres, gekaufte Ware ohne Mängel wieder zurückzunehmen. (Der Grundsatz gilt beim Kauf im Laden eigentlich immer noch.)

Retorenware ist - wenn sie entsprechend gekennzeichnet ist - zu einem günstigeren Preis doch ein tolle Sache. Meist gilt auch dafür die zweijährige Gewährleistung (bei Gebrauchtware über den Handel ist eigentlich ein Jahr üblich). Ich habe bei solchen Angebote auch schon öfters zugeschlagen.
Allerdings wundert mich schon, wie "belastbar" manche Händler bei der Annahme von Kundenretouren sind. Ich habe solche stark benutzt und teilweise dreist zerstörten Rückläufer (hier waren es RC-Offroad-Fahrzeuge) schon gesehen und den Verkäufer gefragt, wie solche Wracks noch zurücknehmen könne. Aber da war dem Händler die "Kundenzufriedenheit" mehr wert als der verlust durch die "gebrauchte" Ware. Ich meine, so läuft das bei vielen Händlern ab. Trotzdem muß irgendwo der Schaden auf den Neupreis geschlagen werden, ansonsten hat man als Händler kein langes Leben am Markt.
 
Hallo,
hatte lange vor 2000 tatsächlich den Fall , eine Dobsonröhre zum Beob. hier zu haben. Wollte sie zuerst zturückschicken, fragte aber dann bei der BAV nach: so etwas sei zu schwer, um Beobachtern so ein Teil zur Verfügung zu stellen. Also Rückgabe an den Händlern. Nun ergab es sich (leider), daß das Gerät beschädigt ankam. Hatte extra eine Spedition beauftragt (Kosten zu meinen Lasten). Dann kam eine Begutachtung von meiner Versicherung und der Schaden wurde letztendlich beazhlt Sonst hätte ich "aber alt ausgesehen", denn damals galten noch andere Preise als heute für eine 30-cm Optik. Der vor 2ooo gekaufte 12.5" war ein "Schnäppchen" mit 3.ooo,-- ggü. 85oo,-- "Neuware" und der 25x100 /Vehrenberg, bei einer anderen Firma mit 1790,--, auch Schnäppcen ggü. 3000,-- "Neuware".
Das zu den Erfahrungen früherer Jahr.

Gruß Günther
(PS: über den steuerlichen Vorteil des Händlers ggü. dem FA. wollen wir uns hier nicht unterhalten.....)
 
Hallo,

es gibt zwar Gesetze und Regelungen, aber in der Praxis ist das alles etwas anders.
Wir hatten mal den Fall, dass jemand einen Kaffeevollautomaten vollkommen verdreckt und verschmiert zurückgeschickt hat. Wir haben daraufhin etwas von der Erstattung einbehalten und am Ende vor Gericht trotzdem verloren. Der Kunde hat eine ziemlich starke Position.
Praktisch machen es fast alle so, dass zurückgesandte Ware kurz gesichtet (nicht wirklich geprüft) und mit einem kleinen Nachlass als Retourenware verkauft wird. Das findet man auch etwas versteckt z.B. hier bei solchen Riesen wie Amazon. Der Name des Kunden wird jedoch markiert und wenn es Überhand nimmt, mit den Rücksendungen, dann wird das Kundenkonto beim Händler geschlossen. So ähnlich wie bei einer Versicherung, wenn man zu viele Schadensfälle in einer bestimmten Zeit hat. Das ist gut geprüftes, rechtliches Terrain und problemlos möglich.

Theoretisch könnten retournierte Waren auch zum Neupreis verkauft werden, wenn nix dran ist oder nur sehr geringe und unwesentlich Gebrauchsspuren zu erkennen sind. Einen Anspruch auf eine ungeöffnete Verpackung gibt es meines Wissens so nicht. Aber da viele Kunden davon absolut nichts wissen wollen, und man es sich nicht mit ihnen verderben möchte, gibt man eben einen Nachlass.

Früher war es üblicher, Waren zur Ansicht zu verschicken. In der durchbürokratisierten und vollgeregelten Gegenwart und mit wenig Personal, das sich um spezielle Kundenwünsche kümmern kann, macht das keiner mehr. Alles muss gleichförmig geregelt ablaufen. Da ist es viel billiger so vorzugehen, wie ich oben beschrieben habe.

Gruß
Sebastian
 
Mir ist es sogar lieber, wenn das eindeutig gekennzeichnet ist und Rückläufer günstiger zu haben sind. Vor 15 Jahren hatte ich mal ein negativ Beispiel bei Saturn, als ich einen 40" Flachbildfernseher kaufen wollte. Der Verkäufer holte eine Schachtel aus dem Lager und ich wollte schon zur Kasse. Dann fiel der Familie auf, dass das Klebeband an der Schachtel irgendwie nicht ok aussah. Also Schachtel vom Verkäufer öffnen lassen. Sah beim flüchtigen Blick unauffällig aus, doch dann nahm ich die Fernbedienung und siehe da, dort waren die Batterien bereits eingelegt, was bei Neuware nie der Fall ist. Ich weiß nicht mehr, ob mir Rabatt angeboten wurde, aber ich bin dann einfach gegangen...
 
Hallo Peter,

genau so sieht es aus. Von dieser Praxis müssen sich die astronomischen Fachanbieter ganz konsequent distanzieren und solchen "Machenschaften" innerhalb ihrer eigenen Fachszene zielgerichtet entgegentreten. Ich gehe allerdings davon aus, dass unsere einschlägigen Fachanbieter i. a. sich dessen deutlich bewusst sind.

CS
Stefan
 
Hallo,
Früher war es üblicher, Waren zur Ansicht zu verschicken. In der durchbürokratisierten und vollgeregelten Gegenwart …
So kenne ich das auch noch. Als ich vor über 25 Jahren mit dem Kauf von Astrozeug angefangen habe war es z.B. gang und gäbe, ein paar Okulare zur Auswahl geschickt zu bekommen. Die hat man ein paar Nächte Lang getestet und behalten, was einem gefallen hat. Die anderen gingen zurück. Selbstverständlich haben das auch andere so gemacht und es konnte sein, dass man nicht der erste war, der diese Okulare in der Hand hatte. Dafür gab es aber keinen Rabatt, sondern das wurde als toller Service des Händlers angesehen. Und auch als Vertrauensbeweis seinerseits, den man sich nicht mit Pingelei verderben wolle.

Meiner Ansicht nach ist es aber weniger die Bürokratie, die uns das genommen hat, sondern übertriebenes Anspruchsdenken von Seiten der Kunden, befeuert von einem weit über das Ziel hinausgeschossenen Verbraucherschutz. Ich würde lieber weniger geschützt und hätte dafür wieder meine Auswahlsendung… Aber es hat mich keiner gefragt.

Und es muss jedem klar sein, dass der Rabatt für retournierte Produkte vorher auf den Preis der Neuprodukte aufgeschlagen worden ist. Auch da hat mich keiner gefragt, ob ich das so haben will.

Grüße
Maximilian
 
Hallo!
Das ist ja "Bürokratie". Was früher zwischen Händler und Kunden abgesprochen wurde, ist heute so fest geregelt, dass individuelle Absprachen nicht mehr zustanden kommen. Zu riskant und/oder aufwändig.
Das ist jetzt vielleicht Wortklauberei, aber Gesetzgebung und Bürokratie sind nicht dasselbe. Das Gesetz verlangt, dass man beim Einkauf über das Internet (bzw. per Telefon, Post und sonstwie, halt eben nicht im Laden) ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen hat. Passt nicht, gefällt nicht, beschädigt, erfüllt nicht die Anforderungen, was auch immer. Meines Wissens hat der Gesetzgeber da keine weiteren bürokratischen Hürden in den Weg gestellt. Die einzige Bürokratie dabei sind die Geschäftsbedingungen des Händlers, die vom Käufer bei der Bestellung akzeptiert werden müssen.

Jedenfalls habe ich gerade auch ein Rücksendepäckchen gepackt, ein Artikel aus dem Kleidungsbereich, der leider nicht gepasst hat. Geht für mich (und ich denke für den Händler auch) schnell und unbürokratisch, er wird das Ding kontrollieren, ins Regal zurücklegen und mir dafür eine Nummer größer schicken. Ich zahle mein Porto, er seines. Fragt sich, warum das im Astrobereich komplizierter sein soll?

Grüße
Maximilian
 
...er wird das Ding kontrollieren, ins Regal zurücklegen und mir dafür eine Nummer größer schicken....
Hm, also wenn ich da an verschiedene Berichte im Fernsehen denke, ist das wohl nicht ganz so. Es gibt ganze Firmen die sich nur mit Retouren von Kleidung beschäftigen und da wird nix einfach "zurückgehängt", entweder gleich vernichtet oder in andere Märke wie Afrika geschickt. Wird wohl eher einfache Alltagskleidung betreffen (teure Anzüge oder Jacken gehen wieder in den Handel, das weiß ich), aber scheint ein echtes Problem zu sein.
 
Das ist jetzt vielleicht Wortklauberei, aber Gesetzgebung und Bürokratie sind nicht dasselbe.
Das Gesetzgebungsverfahren selbst ist ein Akt der Legislative und nicht der laut dem Begriff der Bürokratie "herrschenden Verwaltung" als Teil der Exekutive, das ist natürlich richtig. Aber wenn der Gesetzgeber festlegt, dass ein Rückgaberecht besteht und ausgestaltet, wie die Rückgewährung der Leitungen abzulaufen hat, dann ist die daraus folgende Anwendung und Durchsetzung dieser Gesetze natürlich mit bürokratischen Hürden verbunden. Der Händler muss ja beispielsweise die Infrastruktur für diesen Prozess zur Verfügung stellen, was mehr oder minder mühsam und kostenintensiv ist.
Will man heute irgendeinen kundenfreundlichen Service zur Verfügung stellen, dann sieht man sich (oft, nicht immer) qua Gesetz einer ganzen Reihe von Dokumentations- und Haftungspflichten gegenüber. Da lässt man es dann nicht selten lieber ganz sein. Und das ist oft dem Verwaltungshandeln und damit der Bürokratie anzulasten.

Vielleicht wirklich Wortklauberei, aber wenn gefragt wird, warum die Händler heute so kleinlich sind, dann liegt das auch daran. Ich arbeite ja seit 30 Jahren für einen Händler und es sind sehr oft (in dem obigen Sinne) bürokratischen Auflagen durch die Umsetzung der Gesetze, die einem das Leben wirklich schwer machen und die manchmal dazu führen, dass wir den Kunden mit seinen Wünschen eben wieder wegschicken müssen.

Gruß
Sebastian
 
Retouren sind wohl eine Art Volkssport geworden,
Das betrifft aber sicher in erster Linie Kleidung und Schuhe. Sowas kaufe ich gar nicht mehr online, da die Größenangaben schon innerhalb einer Marke zu stark abweichen. Ich hatte drei Jeans einer Größe. Die eine bekam ich nicht über die Oberschenkel, die zweite war viele zu groß und die dritte hatte Flecken. Da muss sich kein Händler wundern, wenn so viel zurückkommt.

Viele Grüße
Michael
 
Hallo!
Hm, also wenn ich da an verschiedene Berichte im Fernsehen denke, ist das wohl nicht ganz so. Es gibt ganze Firmen die sich nur mit Retouren von Kleidung beschäftigen und da wird nix einfach "zurückgehängt", entweder gleich vernichtet oder in andere Märke wie Afrika geschickt. Wird wohl eher einfache Alltagskleidung betreffen (teure Anzüge oder Jacken gehen wieder in den Handel, das weiß ich), aber scheint ein echtes Problem zu sein.
Klar gibt es diese Berichte im Fernsehen und bestimmt wird das teilweise auch so gemacht, vor allem im Low-Cost-Bereich, wo die Gewinnspanne an den Artikeln nur den Bruchteil einer Arbeitsstunde zum gesetzlichen Mindestlohn ausmacht. Im Fall des Artikels, den ich heute zurückgeschickt habe, aber sicher nicht. Das war erstens nicht billig und zweitens war ich nicht der Erste, dem das nicht gepasst hat. Hat man daran gesehen, wie es zusammengelegt war, und auch ein Etikett war nicht dran. Hätte mich überhaupt nicht gestört, wenn es gepasst hätte, und ich sehe auch nicht ein, warum der Händler deswegen einen Rabatt hätte gewähren sollen.
Ansonsten kaufe ich inzwischen fast alles, von Astrokram über Motorradersatzteile bis zu Kleidung und sogar Schuhen nur noch gebraucht. Bei eBay und Vinted vor allem, Vinted inzwischen am meisten. Schuhe sollten natürlich nur anprobiert worden sein, die kann man so einfach nicht in die Waschmaschine tun... Und wenn es nicht passt, verkaufe ich es genau dort weiter, wo ich es herhabe. Kleidung und Schuhe im Laden habe ich zuletzt vor ungefähr 30 Jahren gekauft.

Grüße
Maximilian
 
Hallo,
ein Gedanke, den ich am 23.11.2025 geäußert hatte, wg. priv. Haftpflichtvers., beim damaligen Schaden (Rücksendung des großen Dobson), kam auch die Versicherung zum Tragen. Man müßte evtl. nachfragen ob die Bedingungen bei den "Altverträgen" noch gegeben sind. Habe nämlich die Vers. schon über 45 Jahre laufen.
Gruß Günther
 
Wenn Dein Vertrag so alt ist, dann sind die Bedingungen eher schlechter als heute. Was genau soll denn da einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch begründet haben bei der Rücksendung? In aktuellen Verträgen sind mitunter auch z.B. geliehene Sachen mitversichert (ebenso wie Schäden z.B. aus Gefälligkeitsleistungen u.v.m.), das gab es vor 45 Jahren nicht. Generell sehe ich wenig Ansatzpunkte, bei denen eine Privat-Haftpflichtversicherung bei Schäden an einer Rücksendung "greifen" sollte.
 
Hallo zusammen,

leider lese ich berufsbedingt immer sehr viel falsches bzgl. des Widerrufrechts und teilweise wissen selbst die Händler nicht, wie die §§ 312g ff BGB richtig anzuwenden sind. Wann das Widerrufsrecht für Verträge nicht besteht, steht zB in § 312g II BGB. Ansonsten:

Falsch ist zB, dass die Ware ungeöffnet zurückgesendet werden muss. Die Ware darf normal geöffnet und begutachtet werden.

Auch wissen die Händler oft nicht, dass sowohl die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware sowohl beim Versenden zum Kunden als auch beim Widerruf vom Kunden zurück zum Händler beim Händler (!) liegt (ordnungsgemäße Verpackung durch Kunden vorausgesetzt). Dabei ist es auch egal, ob der Händler ein Retourenlabel bereitstellt oder nicht.

Wertminderungen gibt es nur über das erforderliche Maß der Begutachtung hinaus. Dazu gibt es genug BGH Rechtsprechung.

Oft lese ich auch falsch formulierte Widerrufsbehlerungen in den Händler-AGB'en, sodass die Frist nicht nach 14 Tagen, sondern erst nach 12 Monate+14 Tage (!) erlischt.

Auch bei der Rückzahlung besteht eine Frist, bis wann der Händler zurückzahlen und der Kunde zurückgesendet haben muss. Da kommt der Händler dchnell mal in Verzug.

Soviel erstmal dazu
Michael
 
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