Astrohändler in USA

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Starizona in Tucson fällt mir als einziger ein. Ob es sich allerdings lohnt
dahin zu fahren ist 'ne andere Sache. Die Stadt liegt südlich
von Phönix. Die Stadt selber bietet etliche Sehenswürdigkeiten.

Gruß
Peter
 
Hallo Michael,

falls du Scope City in L.V. besuchst, solltest du unbedingt die Teile vorher ordern, da natürlich nicht alles auf Lager ist.

Grüße
Dieter
 
Hallo Michael,

erst jetzt gesehen...
Zwischen L.A. und San Diego liegt Oceanside, und da gibts Optcorp. Mein Lieblings-USA-Shop. Ich war selbst schon da, JMI OAZ vorher zurücklegen lassen, problemlos. Mit den verbesserten Zollvorschriften kann man jetzt ja auch ohne schlechtes Gewissen ins Flugzeug steigen.
Und in Oceanside kann man nebenbei auch noch mal in den Pazifik hopsen (brrr!).

Grüße,

Carsten
 
Was lässt der Zoll denn durchgehen?
Gibts da keine Fragen wenn da ein Feathertouch in Originalverpackung im Gepäck liegt?
So ein C14 als Handgepäck wär ja nicht schlecht. :-)
 
Zitat von maximilian:
Bei nicht teilbaren Dingen, die den angegebenen Wert überschreiten, sind Abgaben in voller Höhe zu leisten.
Das ist mir klar. Damit meinte ich, man kauft etwas für umgerechnet 450,-EUR in einem Laden in USA, im Web wird es von einem Shop in USA für umgerechet 430,-EUR angeboten. Wenn ich jetzt keine Rechnung vorlege, kann ich dann einfach sagen: "Schaut, das Ding hat 430,-EUR gekostet"?

PS: oder man sagt einfach, es ist ein verstellbarer Bierdeckelhalter für 10 EUR :totlach2:
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hi Zusammen,

nachweis ist die Quittung, die Du dabei hast, ansonsten wird's sicher die UPE des Herstellers sein - mit der man generell schlechte Karten hat.

Soweit ich mich erinnern kann, hat auch der Zoll mal dran erinnert, dass die Jungs nicht ganz hohl sind, und ein Feathertouch für 1 Euro... Gebrauchtkram wird m.W. auch für Neu verzollt.

Clear Skies
Sven
 
Nmoin!

Zitat von Sven_Wienstein:
... Gebrauchtkram wird m.W. auch für Neu verzollt.

Aber wirklich nur, wenn man gar keinen glaubwürdigen Kaufnachweis vorlegen kann. Ich kaufe mehrmals pro Jahr irgendwelches Zeuch in den USA (meistens per Post, denn so oft komme ich da selber nicht hin), viel davon aus der Kategorie „technische Antiquitäten“, für das es einfach keine vernünftigen Neupreisangaben gibt, oder wenn, dann welche auf die man wirklich keine Umsatzsteuer entrichten will...

Bei sowas ist es dann wichtig, dass man einen Kaufbeleg hat, aus dem möglichst eindeutig hervorgeht, dass es wirklich _der_ Artikel ist, den man gerade dem Zoll vorlegt. Bei Teleskopen und Kameras wäre da z.B. die Seriennummer das beste Merkmal! Die schreibt einem auch jeder Hinterhof-Gebrauchtkamerahändler in New York auf die Quittung, aber nur, wenn man danach fragt. Dem Zoll ist es dann egal, ob man eine Ladenquittung, eine Kreditkartenabrechung oder einen Ausdruck über eine eBay Auktion oder die zugehörige PayPal-Abrechnung vorlegt. Hauptsache, es sieht nicht nach einem plumpen Betrugsversuch aus.

Viele Grüße
Maximilian

PS: Beim Kauf per Post gelten übrigens geringe Freibeträge als diese 430 Euro Regel. Und auf gar keinen Fall den „Gefallen“ mancher Händler annehmen, und einen geringen Preis auf dem Paket und dem Lieferschein angeben lassen, damit es weniger (oder keine) Einfuhrabgaben kostset: Denn dann ist das Paket bei Verlust/Beschädigung auch nur für diesen geringen Betrag versichert. Und der Deutsche Zoll lässt sich davon ohnehin nicht beeindrucken, sondern will immer einen der oben genannten Kaufnachweise sehen.
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Zurück
Oben