Nmoin!
Zitat von Sven_Wienstein:
... Gebrauchtkram wird m.W. auch für Neu verzollt.
Aber wirklich nur, wenn man gar keinen glaubwürdigen Kaufnachweis vorlegen kann. Ich kaufe mehrmals pro Jahr irgendwelches Zeuch in den USA (meistens per Post, denn so oft komme ich da selber nicht hin), viel davon aus der Kategorie „technische Antiquitäten“, für das es einfach keine vernünftigen Neupreisangaben gibt, oder wenn, dann welche auf die man wirklich keine Umsatzsteuer entrichten will...
Bei sowas ist es dann wichtig, dass man einen Kaufbeleg hat, aus dem möglichst eindeutig hervorgeht, dass es wirklich _der_ Artikel ist, den man gerade dem Zoll vorlegt. Bei Teleskopen und Kameras wäre da z.B. die Seriennummer das beste Merkmal! Die schreibt einem auch jeder Hinterhof-Gebrauchtkamerahändler in New York auf die Quittung, aber nur, wenn man danach fragt. Dem Zoll ist es dann egal, ob man eine Ladenquittung, eine Kreditkartenabrechung oder einen Ausdruck über eine eBay Auktion oder die zugehörige PayPal-Abrechnung vorlegt. Hauptsache, es sieht nicht nach einem plumpen Betrugsversuch aus.
Viele Grüße
Maximilian
PS: Beim Kauf per Post gelten übrigens geringe Freibeträge als diese 430 Euro Regel. Und auf gar keinen Fall den „Gefallen“ mancher Händler annehmen, und einen geringen Preis auf dem Paket und dem Lieferschein angeben lassen, damit es weniger (oder keine) Einfuhrabgaben kostset: Denn dann ist das Paket bei Verlust/Beschädigung auch nur für diesen geringen Betrag versichert. Und der Deutsche Zoll lässt sich davon ohnehin nicht beeindrucken, sondern will immer einen der oben genannten Kaufnachweise sehen.