Betrugsfall bei Kleinanzeigen etc.

Hallo!
Ich habe auch nie verstanden, warum KA nicht ein ähnliches Bewertungsystem wie eBay einführt.
Na ja. Solche Bewertungssystem beinhalten einen gewissen Verwaltungsaufwand und man muss irgendwen beschäftigen, der im Streitfall tätig wird... Das kostet den Betreiber Geld und da die Kleinanzeigen im Prinzip ja kostenlos sind, lohnt sich das nicht.

"Hallo? Polizei? ... Ja, ich habe versucht Zigaretten illegal unter Umgehung der Steuerpflicht zu importieren..." :ROFLMAO:
Zigaretten, die man online im Ausland kauft, müssen hierzulande noch versteuert werden.

1. Wenn du selber Geld überweist, bekommst du es über die Bank nicht wieder. Nur wenn der Geldempfänger es zurück überweist. Etwas anderes ist es beim Lastschriftverfahren. Da kannst du Geld zurückholen. In diesem Fall kannst du also nichts machen.
2. Das Allerbeste ist es, wenn du aufhörst zu rauchen! Ich habe fast 20 Jahre geraucht (und damals war es noch deutlich billiger) und dabei so viel Geld rausgeworfen, dass es mir noch heute leid tut. Außerdem fühlt man sich gesundheitlich wie neu geboren, wenn man erstmal von den Dingern los ist. Und als Bonus riecht der Frühling plötzlich umwerfend, wenn man nicht raucht.

Gruß
Sebastian
 
Macht nix. Hier in Koblenz gibt's ne Abteilung für Internetkriminalität, die sammeln sowas, wegen eines einzelnen Falles passiert da nicht viel, aber wenn in deren Systemen sich was häuft schon, denn das geht dann irgendwann in den Bereich "Organisierte Kriminalität" und das interessiert sehr wohl.

CS
Jörg
 
Hallo!

Na ja. Solche Bewertungssystem beinhalten einen gewissen Verwaltungsaufwand und man muss irgendwen beschäftigen, der im Streitfall tätig wird... Das kostet den Betreiber Geld und da die Kleinanzeigen im Prinzip ja kostenlos sind, lohnt sich das nicht.


"Hallo? Polizei? ... Ja, ich habe versucht Zigaretten illegal unter Umgehung der Steuerpflicht zu importieren..." :ROFLMAO:
Zigaretten, die man online im Ausland kauft, müssen hierzulande noch versteuert werden.

1. Wenn du selber Geld überweist, bekommst du es über die Bank nicht wieder. Nur wenn der Geldempfänger es zurück überweist. Etwas anderes ist es beim Lastschriftverfahren. Da kannst du Geld zurückholen. In diesem Fall kannst du also nichts machen.
2. Das Allerbeste ist es, wenn du aufhörst zu rauchen! Ich habe fast 20 Jahre geraucht (und damals war es noch deutlich billiger) und dabei so viel Geld rausgeworfen, dass es mir noch heute leid tut. Außerdem fühlt man sich gesundheitlich wie neu geboren, wenn man erstmal von den Dingern los ist. Und als Bonus riecht der Frühling plötzlich umwerfend, wenn man nicht raucht.

Gruß
Sebastian
Meine Frau raucht... ich nur hin und wieder ..
 
Ja, da stellt sich die Frage: "wer ist hier der Betrüger?"
So ungefähr.
Wenn ich eine Vereinbarung treffe, die rechtswidrige Handlungen umfasst, ist der Vertrag ungültig. Ohne Vertrag besteht weder die Pflicht zur Zahlung, noch zur Leistung. Die Staatsanwaltschaft könnte hier sicherlich einige Verfahren einleiten, aber vermutlich nicht wegen Betruges sondern wegen Steuerhinterziehung, denn der Versuch ist bereits strafbar.
Das Strafrecht ist mir vollkommen fremd, aber würde hier schön die Füße stillhalten und nicht noch zur Polizei rennen. Vielleicht könnte sonst eine Geldstrafe obendrauf kommen.
Gruß
Sebastian
 
Das Strafrecht ist mir vollkommen fremd, aber würde hier schön die Füße stillhalten und nicht noch zur Polizei rennen. Vielleicht könnte sonst eine Geldstrafe obendrauf kommen.
Das ist ja das "ideale Verbrechen": Die Betrüger kassieren das Geld ohne Risiko, weil die Betrogenen sich nicht trauen, dagegen vorzugehen. Falls ein Betrogener in einem Forum nach Hilfe fragt, erklärt man ihn zum Betrüger. Die eigentlichen Betrüger sind fein raus und können immer weiter machen... :beobachten:
 
Deine Aussage ist falsch.
Er wird nicht zum Betrüger erklärt, sondern er ist ein Betrüger, weil er sich im rechtlichen Sinn schon strafbar gemacht hat. Fakt.
Der Geschädigte bestellt und bezahlt Ware beim Versender. Wenn die Ware kommt, kann der Empfänger (falls notwendig) Zoll oder USt zahlen.

Wo soll da ein Betrug sein?? :oops:

Und für die wirklichen Betrüger findest Du keine Worte? Man könnte fast meinen, Du bist beteiligt... :D
 
Sorry wer mich einen Betrüger nennt,der soll [von Moderation gelöscht. Solche Ausdrücke zukünftig unterlassen, siehe Nutzungsbedingungen hinsichtlich respektvollen Umgangs.]... das einzige was passieren kann nach versteuern... würde gern noch was dazu schreiben...aber dann werd ich gesperrt....[Kann schon mal geschehen! Deine Moderatoren]??
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Anzeige bei der lokalen Polizei? Die leiten das an die zugehörige Polizeidienststelle, diese dann an die Staatsanwaltschaft. Das dauert dann so ca. 3 bis 6 Monate und dann bekommt man ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Kann man machen (vermutlich sollte man es auch), aber bringen tut das nichts (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit).
Hi!
Hab ich auch gemacht, bei mir war es ein Jahr ( von Österreich nach Deutschland ). Hab dann noch die Anforderung für die Begründung gemacht. Es ist rausgekommen, der Beschuldigte hätte seine Daten preisgegeben und ist selbst Opfer (Kontoeröffnung in seinem Namen, ebay - Kleinanzeigen Account angelegt, etc.) . Das kann man glauben oder nicht.

Ich hab daraus gelernt und mach nichts mehr ohne Käuferschutz ( Paypal ). Wenn wer auf Überweisung besteht, muss schon ein alter Bekannter oder namhafter Verein dahinterstehn.

Gruß Mario
 
Das ist ja das "ideale Verbrechen": Die Betrüger kassieren das Geld ohne Risiko
Na, so ist es natürlich nicht. Es ist strafbar steuerfreie Zigaretten zum Kauf anzubieten. Wird der Seitenbetreiber erwischt, ist er mindestens mal deswegen dran. Der Käufer aber auch.
Das ist ein bisschen wie bei Schwarzarbeit. Wenn man schwarz arbeitet, der Auftraggeber aber nicht bezahlt und man den dann anzeigt, bekommen beide eine Strafe. Einen Anspruch auf Zahlung des Lohnes hat man aber auch nicht, weil kein (gültiger) Vertrag geschlossen wurde. Der Vergleich hinkt zwar im konkreten Fall etwas sehr, weil hier ja schon Geld geflossen ist, aber die Betrachtung aus strafrechtlicher Sicht einerseits und dem Zivilrecht andererseits ist doch ähnlich.

In diesem Fall kann man den Seitenbetreiber zwar anzeigen, aber dass ich bei dem was gekauft habe, würde ich den Behörden besser verschweigen.
Ob die Schutzbehauptung, man habe die Ware nachträglich versteuern wollen, zieht, weiß ich nicht. Ich würde es nicht riskieren.

Gruß
Sebastian
 
Hallo,

Nein, das ist es nicht. Ich habe oben den relevanten Paragraphen und einen Link zur Webseite des Zolls angegeben. Es ist lediglich strafbar, steuerfrei gekaufte Zigaretten nicht nachzuversteuern.

Grüße
Maximilian
Man bekommt ja Automatisch ein Steuerschreiben - Mail ,wenn der Zoll das Paket aufmacht... zahlen und man bekommt dann die Ware zugesendet...
 
Ich hab einen Reducer aus den USA gekauft, musste ich auch versteuern... wäre ja nichts anderes...
Der war vermutlich auch korrekt deklariert und du hast ein Schreiben vom Zoll bekommen? Und als "steuerfrei" wurde der bestimmt auch nicht beworben.

Du darfst bestimmt keine Zigaretten als "steuerfrei" anbieten. Das steht auf der Webseite und impliziert, der Käufer bezahle eben keine Steuern. Ich bin ziemlich sicher, dass das so nicht in Ordnung ist.
Aber ich will das nicht beschwören.
 
Hallo!
Du darfst bestimmt keine Zigaretten als "steuerfrei" anbieten. Das steht auf der Webseite ...
Das ist ein Webseitenbetreiber aus Polen der seine Zigaretten für den Export steuerfrei anbietet. Was soll daran verboten sein? So werden 99,9 Prozent aller Waren international gehandelt. Der Importeur oder der Endkunde muss im Zielland die entsprechenden Abgaben entrichten. Egal ob es sich dabei um Zigaretten oder Okulare handelt.

Grüße
Maximilian
 
Einen Anspruch auf Zahlung des Lohnes hat man aber auch nicht, weil kein (gültiger) Vertrag geschlossen wurde. Der Vergleich hinkt zwar im konkreten Fall etwas sehr, weil hier ja schon Geld geflossen ist, aber die Betrachtung aus strafrechtlicher Sicht einerseits und dem Zivilrecht andererseits ist doch ähnlich.
Ist schon etwas anderes, denn der Käufer möchte SEIN Geld zurück haben. Der eigentliche Betrüger (m. E. nicht der Käufer, sondern der Verkäufer) hatte nie die Abicht für das Geld eine Gegenleistung zu erbringen. DAS ist echter Betrug, der natürlich auch strafbar ist.
 
Das ist ein Webseitenbetreiber aus Polen der seine Zigaretten für den Export steuerfrei anbietet. Was soll daran verboten sein?

Hallo Maximilian,

offenbar will der Seitenbetreiber keine Zigaretten verkaufen, sondern Zigarettenkäufer betrügen. Er will nicht liefern, kassiert aber das Geld. Das ist Betrug.

Nebenbei: Die Seite hat auch kein Impressum.

FG
Christian
 
Da habe ich ja oben den Link angegeben.
So werden 99,9 Prozent aller Waren international gehandelt.
Das stimmt. International wird auf die Pflicht zur Versteuerung der Waren im Zielland hingewiesen, aber zeig mir eine seriöse Seite, wo steht: "Kaufen sie bei uns steuerfrei".

Aber dem Käufer kann man das doch nicht als Betrug vorwerfen.
Von "Betrug" habe ich seitens des Käufers auch nie gesprochen. Ich sage nur: Wer etwas kauft, auf das hierzulande eine Steuer erhoben wird, diese Steuer aber nicht bezahlt, macht sich strafbar. Der Versuch ist strafbar.
Nach meinem Rechtsempfinden versucht jemand, der steuerpflichtige Waren "steuerfrei" kauft eben Steuern zu hinterziehen.

Gruß
Sebastian
 
Von "Betrug" habe ich seitens des Käufers auch nie gesprochen.
Stimmt, das war jemand anderes.

Ich sage nur: Wer etwas kauft, auf das hierzulande eine Steuer erhoben wird, diese Steuer aber nicht bezahlt, macht sich strafbar. Der Versuch ist strafbar.

Die Steuer kann er erst nach dem Kauf zahlen. Wenn er die Steuer nicht zahlt, ist es strafbar. Dann ist es aber keine versuchte Steuerhinterziehung, sondern eine vollendete.

Nach meinem Rechtsempfinden versucht jemand, der steuerpflichtige Waren "steuerfrei" kauft eben Steuern zu hinterziehen.

Der Kauf ist noch keine versuchte Steuerhinterziehung, daher nicht strafbar.
 
Der Kauf ist noch keine versuchte Steuerhinterziehung, daher nicht strafbar.
Naaa jaaaa. Durch die Zahlung des Kaufpreises wurde ein aktiver Beitrag geleistet. Das genügt sehr wahrscheinlich.

Ich meine: guck dir die Seite doch mal an. Da werden Zigaretten als "steuerfrei" angeboten und wenn man darauf eingeht, versucht man doch ganz offensichtlich um die Steuerzahlung herum zu kommen.
In den FAQs des Shops steht auch noch:
Bis zu 800 Zigaretten dürfen Sie auf dem Postweg pro Monat erhalten. Wir liefern auch höhere Mengen, können hier alledings [sic!] nicht garantieren, dass diese nicht beim Zoll landen. Bestellen Sie also am besten nicht mehr als 4 Stangen pro Bestellung.
Also ich bitte dich! Was soll man denn daraus anderes machen, als eine Verabredung zur Steuerhinterziehung?
Da kannst du natürlich den ganzen Tag konstruieren, was du eigentlich vorgehabt hättest, wenn die Ware angekommen wäre... Wenn du einen Richter findest, der das glaubt, dann notier dir bitte den Namen. Wenn mal einer "Dussel-Sammelkarten" herausbringt, wird der dir dafür ordentlich was zahlen.

Ich denke, es war von Anfang an ne blöde Idee da zu kaufen.

Gruß
Sebastian
 
Moin,

na ja die Ausdrucksweise ist schon sehr krass, aber - mal ehrlich unter Pastorentöchtern :sneaky: - da hat die Gier über den Verstand gesiegt.

Steuerfreie Zigaretten gibt's in der EU seit dem Ende der Butterfahrten nicht mehr (und auch das war streng limitiert), und dass sich ein Privatmann über das Tabaksteuergesetz kundig macht und die im Päckchen ohne Banderole aus XY erhaltenen Zigaretten zum Zoll trägt um sie nachzuversteuern - das glauben die Hühner, aber erst, wenn sie kopfüber unter der Stange hängen und den Lachflash überstanden haben.

Das ändert zwar nichts an der offensichtlich unlauteren Absicht des Verkäufers, aber der Käufer hätte bei Aktivierung des gesunden Menschenverstandes erkennen müssen dass da ein unlauteres Angebot gemacht wird, in dem er darauf eingeht dürfte die Absicht, die Tabaksteuer zu "sparen" wohl mehr als offensichtlich sein... Auf Arglosigkeit kann sich da niemand ernsthaft berufen.

Ich denke soweit sollte man bei den Fakten bleiben.

CS
Jörg
 
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