Betrugsversuch bei Teleskopkauf über eBay?

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schischi

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Hallo zusammen,

wollte das mal kurz mitteilen:

Habe kürzlich ein Teleskop über eBay ersteigert und hatte irgendwie schon kein richtig gutes Gefühl. Er hatte nur wenige Bewertungen und die waren alle von Verkäufern, also keine aus einem eigenen Verkauf. Außerdem hatte er sich erst vor wenigen Wochen bei eBay angemeldet.

Der Verkäufer hat mir nach Ende der Auktion die Kontoverbindung mitgeteilt, auf die ich den Betrag überweisen sollte. Nirgends konnte ich seine Adresse finden. Auch Google konnte mir bei der Suche nicht weiterhelfen.

Daraufhin habe ich ihm einfach geschrieben, dass ich das Gerät persönlich abholen möchte (hätte ich nie gemacht, da 600 km entfernt) und er mir zwecks Terminabsprache bitte seine Tel.-Nr. mitteilen soll.

Ca. 2 Stunden später bekam ich dann von eBay die Nachricht, dass der Artikel entweder nicht mehr zum Verkauf stünde oder ich ihn nicht bezahlt hätte (nach ein paar Stunden ...) und die Auktion damit storniert würde und der Artikel entfernt.

Kurz danach war sowohl der Artikel entfernt als auch der Verkäufer gelöscht, so dass ich davon ausgehen muss, dass es sich um einen Betrugsversuch handelte.

Ich habe alles versucht, eBay irgendwie darauf aufmerksam zu machen, aber alle Wege im eBay-Dschungel führten mich nicht zum Ziel. Wahrscheinlich legt eBay auch keinen so großen Wert darauf ... Einfach löschen und vergessen ist sicher besser.

Ich überlege nun noch, ob ich eine Anzeige bei der Polizei machen soll, da der Verkäufer es vermutlich weiter versuchen wird. Allerdings habe ich nur seine Bankverbindung. Ebay-Name und angegebener Wohnort helfen wohl kaum weiter.

Was meint ihr?

Grüße
Michael
 
Hallo!

Zitat von schischi:
Außerdem hatte er sich erst vor wenigen Wochen bei eBay angemeldet.

Bei solchen nur PayPal, dann kann es Dir egal sein.

Zitat von schischi:
Ich überlege nun noch, ob ich eine Anzeige bei der Polizei machen soll...

Anzeige wegen was?
Nicht zustande gekommenes Geschäft bei eBay - Das ist glaube ich kein Straftatbestand.
Versuchter Betrug - Gibt es dafür irgenwelche tragfähigen Indizien oder gar Beweise?

Wenn man billg einkaufen will, gehört sowas wohl dazu. Inzwischen habe 3100+ Punkte beim eBay im Verlauf von mehr als zehn Jahren gesammelt. Da war auch die eine oder andere ähnliche Sache dabei (aber sicher nicht mehr als drei). Solange man seinen Verstand gebraucht, so wie Du das getan hast, kann nicht viel passieren. Und ansonsten gehören, mehr als bei jeder anderen Straftat, zu einem Betrug zwei dazu: Der Betrüger und derjenige, der sich betrügen lässt.

Viele Grüße
Maximilian

PS: Beim freundlichen Händler um die Ecke gibt es auch schöne Teleskope :)
 
Zitat von maximilian:
Hallo!

Zitat von schischi:
Außerdem hatte er sich erst vor wenigen Wochen bei eBay angemeldet.

Bei solchen nur PayPal, dann kann es Dir egal sein.

Zitat von schischi:
Ich überlege nun noch, ob ich eine Anzeige bei der Polizei machen soll...

Anzeige wegen was?
Nicht zustande gekommenes Geschäft bei eBay - Das ist glaube ich kein Straftatbestand.
Versuchter Betrug - Gibt es dafür irgenwelche tragfähigen Indizien oder gar Beweise?

Wenn man billg einkaufen will, gehört sowas wohl dazu. Inzwischen habe 3100+ Punkte beim eBay im Verlauf von mehr als zehn Jahren gesammelt. Da war auch die eine oder andere ähnliche Sache dabei (aber sicher nicht mehr als drei). Solange man seinen Verstand gebraucht, so wie Du das getan hast, kann nicht viel passieren. Und ansonsten gehören, mehr als bei jeder anderen Straftat, zu einem Betrug zwei dazu: Der Betrüger und derjenige, der sich betrügen lässt.

Viele Grüße
Maximilian

PS: Beim freundlichen Händler um die Ecke gibt es auch schöne Teleskope :)

Hallo Maximilian,

bin mir auch nicht sicher, ob das Vorgehen des Verkäufers als Beweis für einen Betrugsversuch reicht. Aber erst teilt er mir seine Kontonummer mit und als ich Abholung mit Barzahlung wünsche, macht er sich umgehend aus dem Staub und löscht sich selbst ...

Michael

PS: Klar kann man auch beim Händler kaufen, aber manchmal möchte man ja auch ein "Spaß-Schnäppchen" machen ...

 
Zitat von maximilian:
Anzeige wegen was?
Nicht zustande gekommenes Geschäft bei eBay - Das ist glaube ich kein Straftatbestand.
Versuchter Betrug - Gibt es dafür irgendwelche tragfähigen Indizien oder gar Beweise?

Hallo,

das nachträgliche Stornieren einer erfolgreichen Versteigerung ist ein Verstoß gegen das BGB und der AGB von Ebay.
Selbst bei einem erfolgreichen Gebot, kann ein Artikel ohne Einverständnis des Käufers nicht zurück genommen oder storniert werden.

Du kannst natürlich Anzeige erstatten und sogar Schadensersatz fordern. Die Chance ist sogar recht hoch einen zu bekommen.
Eine Ersteigerung ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag.

Letztendlich muss das aber jeder selber wissen. Vielleicht ist es auch nur ein Missverständnis
Erstmal weiter per Mail alles versuchen.

lg

p.s. was ich noch vergessen habe.
Technisch kann man schon ein Verkauf bei Ebay rückgängig machen, man muss wohl nur eine Begründung angeben und schon löscht Ebay den Verkauf.? Ein Grund kann zBps. sein Artikel gestohlen oder beschädigt usw.
Das ganze ändert aber nichts daran das der Vertrag NICHT erfüllt wurde. Selbst wenn der Artikel nicht mehr verkauft werden kann, ändert das nichts an dem was ich oben geschrieben habe.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Zitat von maximilian:
Hallo!

Anzeige wegen was?
Nicht zustande gekommenes Geschäft bei eBay - Das ist glaube ich kein Straftatbestand.
Naja, Straftat im Sinne von Strafrecht (Betrug oder ähnliches) vielleicht nicht, aber gesetzwidrig und unanständig schon. Der Verkäufer hat ein Vertrag abgeschlosen und muss zu vereinbarten Preis und Bedingungen liefern. Wenn er das nicht tut, dürfte ihn Michael verklagen und das Teleskop gegen vereinbarte Bezahlung verlangen. Vor der Klage wäre ratsam noch einmal schriftlich Telskop verlangen und vernünftige Frist setzen und mit Anwalt/Rechtschutz sprechen. Auch könnte Michael Schadenersatz verlangen, fall er einen Schaden belegen kann (zum Beispiel: Teleskop kurz vor Namibienurlaub nicht gekommen, musste sich schnell das gleiche woanders für mehr Geld kaufen). Ist zwar alles Quatsch in diesem Fall, aber wer so etwas beim falschen Gegner probiert, kann auch böse Überraschungen erleben.
 
Mir geht es ja eigentlich auch nicht darum, dass ich auf dem Vertrag bestehen möchte, sondern eher darum, dass es sich vermutlich um einen Betrugsversuch handelt.

Das Problem ist nur, dass ich den Verkäufer gar nicht mehr ereichen kann. Er hat sich ja als eBay-Mitglied gelöscht. Das einzige, was ich von ihm habe, ist die Bankverbindung (die vermutlich stimmt). Der Name des Empfängers in der Bankverbindung ist allerdings vermutlich auch erfunden. Ich finde ihn zumindest nicht über Google.

Michael
 
Hallo Michael,

meines Erachtens sollte die Bankverbindung reichen, um die Person zu ermitteln.

Die Frage ist, ob Du es auf Dich nehmen möchtest Strafanzeige zu erstatten. Vielleicht kann Dir die Polizei da etwas raten?

Glücklicherweise hatte ich es noch nie mit solchen Gestalten auf eBay zu tun. Das hört sich für mich sehr stark nach einem versuchten Betrug an. Allerdings lässt sich das anhand der Fakten nicht ausreichend belegen. Von daher kannst Du Dir die Anzeige sparen.

Wichtig wäre, dass eBay reagiert. Erstaunlich, dass die da nichts machen. Denen muss doch an einem sauberen Marktplatz gelegen sein. Je mehr solche unseriösen Verkäufer sich dort tummeln, desto schlechter für eBay.

Es stimmt, Zahlung per PayPal ist allemal besser, ich kaufe generell sehr ungern mit Banküberweisung und das nicht nur aus Bequemlichkeit.

Viele Grüße,
Uwe

 
Dann war Deine Vermutung vollauf gerechtfertigt.

Gut, dass Du noch rechtzeitig Verdacht geschöpft und nachgehakt hast.

Da der Fall offenbar schon bekannt ist, wird der Sache schon nachgegangen.

Schönen Sonntag,
Uwe
 
Ich finde es allerdings absolut nicht in Ordnung, dass eBay mir das nicht mitgeteilt hat, dass es sich um einen Betrüger handelt. In der eBay-Erklärung stand nur:

Das Angebot, für das Sie sich interessieren, ist nicht mehr verfügbar

Guten Tag XXXXX,

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir das folgende Angebot entfernt haben, bei dem Sie vor Kurzem der Höchstbietende waren: XXXXX


Offenbar haben Sie diesen Artikel noch nicht bezahlt und der Verkäufer hat ihn noch nicht verschickt. Wir haben die Transaktion storniert. Bitte senden Sie daher keine Zahlung.

Wir wünschen Ihnen alles Gute bei eBay und hoffen, dass Sie zukünftig angenehme Erfahrungen bei eBay machen und erfolgreich sind. Wenn Sie Fragen haben, klicken Sie am rechten Rand einer beliebigen eBay-Seite auf „Kostenloser Kontakt“.

Bei eBay finden Sie viele andere tolle Angebote. Besuchen Sie einfach http://www.ebay.de. Wir freuen uns, Sie bald wieder begrüßen zu dürfen.

eBay-Sicherheitsteam


Und ich unterstelle einfach mal, dass es von eBay gelöscht wurde, weil man hier wusste, dass es sich um einen Betrüger handelt.

Grüße
Michael
 
Hallo Michael,

das glaube ich nicht. Vielmehr handelt es sich meiner Meinung nach um ein automatisiertes Vorgehen von eBay, wenn der Verkäufer den Artikel zurückzieht.

Das Schreiben von eBay ist aus der Retorte und wird wohl automatisch verschickt. Ich hatte auch einmal ein solches bekommen, als der Verkäufer plötzlich den Artikel entfernt hat. Sicher ein großer Schwachpunkt des Systems.

Persönlich angesehen, hat sich den Fall bislang niemand befürchte ich. Von daher sind sie auch nicht über den Betrug wirklich im Bilde. Bei Zigtausenden von Transaktionen in der Stunde ist das auch nicht einfach.

Dennoch ist das durchaus kritikwürdig.

Beste Grüße,
Uwe
 
Hallo Uwe,

die Auktion war ja schon beendet. Ich weiß es zwar nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Verkäufer nach Ende einer Auktion noch den Artikel löschen kann. Daher denke ich, dass dies eBay gemacht hat und mir diese Standardmail dann geschickt hat.

Aber warum hat es dann eBay gemacht? Dafür muss es ja einen Grund geben. Da aber die Daten auf der genannten Seite veröffentlich sind, könnte ich mir vorstellen, dass eBay hiermit abgleicht und sie dann gemerkt haben, dass es sich um einen Betrüger handelt.

Grüße
Michael
 
Hallo Michael.

Ebay macht das immer so, wenn "Unregelmäßigkeiten" gemeldet werden. Ebay macht das aber auch, wenn das "Sicherheitsteam" (wer immer das auch sei) auch nur glaubt, daß Verstöße gegen die ebay-Richtlinien vorliegen könnten.
Im zweiten Fall geht das recht fix, ohne die (sehr oft auch unschuldigen) Verkäufer auch nur auf Fehler aufmerksam zu machen, im ersten Fall aber, wenn vermeintliche oder tatsächliche Betrugsversuche gemeldet werden, ist die ebay-Security ein extrem lahmer Haufen.

Du hast Glück gehabt, daß der Artikel (und der Account ??- sollte man mal prüfen) gelöscht wurden, bevor Du bezahlt hast.

Da aber ebay schon einen Betrugsversuch unterstellt würde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten. Solchen Typen muß das Handwerk gelegt werden.
Ebay selbst macht nach meiner Kenntnis da nichts.
 
Ja, Anzeige gegen Unbekannt kann man hier sicher stellen. Solchen Typen gehört in der Tat das Handwerk gelegt.

Michael, ich glaube man kann einen Artikel jederzeit als nicht mehr verfügbar erklären, egal, ob die Auktion beendet ist oder nicht.

Schönen Sonntag noch,
Uwe
 
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