Bezahlt - aber keine Ware bekommen

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Re: das Privileg des Andersdenkenden

Hallo Jochen,

ich will mich nicht auf den Staat verlassen und bin mir auch des Riskos eines solchen Kaufs gegen Vorkasse bewußt. Ich kann nur nicht verstehen, wenn mir einer erzählt er habe das Päckchen abgeschickt und hat es doch nicht getan, wieso ich den Beweis führen muß, daß er es getan hat! Was ist das denn für ein Rechtsverständnis?

Im übrigen auf den Staat verlasse ich mich schon lange nicht mehr.

Viele Grüße
Michi
 
Re: Verfall der guten Sitten

Hallo Jochen,

Du schreibst unter anderem
Noch vor wenigen Jahren, in der Zeit vor dem Internet, wäre kaum einer so "blöd" gewesen, eine Ware die z.B. in einer Zeitung von privat angeboten wird gegen Vorkasse sich zuschicken zu lassen. Damals galt das Motto: Ware gegen Bares.
Heute geht man etwas lockerer damit um. drei, zwei eins... meins, Geiz ist geil, ein Schnäppchen gemacht, das Risiko ist doch [zensiert]egal, einem Betrüger auf den Leim gegangen, der Staat ist wieder an allem Schuld...
ich glaube, daß Du Dir das da etwas einfach machst. Früher wurde vieles auf Rechnung verkauft. Oder auch per Nachnahme.
Daß sich heute die Vorkasse durchgesetzt hat, (selbst bei Computerdealern wird doch schon so verfahren) liegt genau an den schlechten Erfahrungen der Verkäufer. Hier waren es dann die Empfänger im GGstz. zu Michi, die betrogen haben. Also es geht heute fast nix mehr ohne Vorkasse.
Im Ggstz. zu E-bay, wo es ein vernünftiges Rating der Beteiligten gibt, schließt sich hier der Kreis, zu meiner w.o. angesprochenen Negativliste, die Thomas Stelzmann mal vorhatte.

Hier im Forum hast Du nämlich keinen richtigen Anhalt ob derjenige gut drauf ist oder nicht.
Der Hinweis, das Päckchen ist abgeschickt, sagt mir allerdings, Pech gehabt.
Aber es hat ja auch Fälle gegebn, wie wir lesen konnten, daß der Nachforschungsauftrag glücklich endete. Dieses wünsche ich natürlich mal dem Michi.

Noch ne nette Versandgeschichte, die ich Euch nicht vorenthalten möchte.
Hatte mal einen sogenannten Schlüsselschalter für Offroader (BW Jargon, der Knochen) bei E-Bay bestellt.
Der kam leider nicht. Dann schickte der gute Mann nochmal einen, also sehr fair. Die Versandtüte war ca 50 Jahre alt <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/laugh.gif" alt="" /> . Absolut brüchiges, dickes Papier. Hier lag das Teil absolut uneingepackt mit allen Kanten sichtbar und offen drin. Das war ne stolze DHL Leistung, das mir so noch anliefern zu können.
Doch zwei Wochen später bekam ich einen Plastikumschlag (transparent) mit DHL vermerk "beschädigte Verpackung)
Hier lag ein an mich adressierter Umschlag total zerfleddert der gelichen Papiergüte drin.
Wie gesagt, nur der Umschlag, das Teil ist innerhalb der Transportkette irgendwohin gefallen. Auch hier (höre Andreas meine gute Meinung zu DHL)hat die ehemalige Post gut funktioniert.
 
Re: Verfall der guten Sitten

Hallo zusammen,

mit Geiz hat es meiner Meinung nach nix zu tun, wenn die Ware als Päckchen verschickt wird. Bei teureren Sachen wähle ich wegen der Versicherung das Paket. Ich gehe davon aus, daß zwischen dem Versand eines Päckchens oder eines Paketes kein Unterschied gemacht wird, abgesehen von der Versicherung und der Verfolgbarkeit des Versandes.

Stefan

 
Re: Verfall der guten Sitten

Hallo,

>mit Geiz hat es meiner Meinung nach nix zu tun, wenn die Ware
>als Päckchen verschickt wird. Bei teureren Sachen wähle ich
>wegen der Versicherung das Paket. Ich gehe davon aus, daß

Post-Päckchen sind mir zu teuer: Max. 2 kg, unversichert und dann
noch 4,30 Euro. <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/frown.gif" alt="" />

Bei kleineren Abmessungen nehme ich den Hermes-Versand. Dort kostet
ein kleines Paket (max. 25 kg; Summe längste und kürzeste Seite:
max. 50 cm) 3,90 Euro. Und ist mit bis zu 500 Euro versichert. Der
Versandstatus kann im Internet verfolgt werden, und Annahmeshops gibt
es von denen an fast jeder Ecke. Der nächste ist bei uns ca. 500 m
entfernt.

Allerdings ist die Versandzeit bei Hermes etwas länger.

Aber lieber etwas länger, dafür preiswerter und versichert. <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />


Gruß
Larry
 
Re: Verfall der guten Sitten

Hallo Jungs,

also ich war der, der das "Postproblem" hatte, welches Stefan beschrieb.

Ich hatte Stefan etwas INKLUSIVE Versand angeboten und per Päckchen versendet, da der Wert rel. gering war und die Portokosten schon so hoch genug sind.

Da ich incl. Versand verkauft hatte, war ich der Meinung, daß ich bei Verlust die Kosten zu tragen hätte und bot Stefan an das Geld zurück zu überweisen.
Stefan hatte mir daraufhin freundlicherweise eine 50/50 - Kostenteilung angeboten.
Fand ich wirklich Klasse!!

Aber gut, wie er ja schon geschrieben hatte, kam das Päckchen doch wieder zum Vorschein und alles ist Gut.
Das hatte ich auch der Post zugute, die letztendlich meine Inhaltsbeschreibung des Päckchens weitergegeben haben muß, da der Adressaufkleber kpl. weg war.
Der erneute Transport wurde kostenlos von der Post übernommen.

Normalerweise ist es aber wohl so, daß bei Verkauf durch Abholung, bzw. bei Versand kein Unterschied gemacht wird.
Die Gefahr geht zu Last des Käufers - oder wie man das nennt!?
Sobald die Ware also auf dem Weg zum Käufer ist, hat der Verkäufer normalerweise nichts mehr damit zu tun.
Rechtssicher ist meine Einschätzung aber nicht!

Mir ist bis dato noch nie ein Brief, Päckchen oder Paket abhanden gekommen und so an die 1.000 hab ich schon versendet, bzw. empfangen.
 
Re: das Privileg des Andersdenkenden

Hallo Michi,

Ich kann nur nicht verstehen, wenn mir einer erzählt er habe das Päckchen abgeschickt und hat es doch nicht getan, wieso ich den Beweis führen muß, daß er es getan hat! Was ist das denn für ein Rechtsverständnis?

Du musst nicht den Beweis führen dass er das Päckchen nicht abgeschickt hat. Grundsätzlich: ab einer gewissen Summe würde ich so etwas nur als Paket, nicht als Päckchen verschicken. Dann ist erstens die Ware versichert, und zweitens gibt es die Möglichkeit zur Sendungsverfolgung. Dies schliess mit ein, dass der Absender einen Beleg in der Hand hat mit dem er beweisen kann dass er etwas abgeschickt hat.
Wenn nichts ankommt, der Absender aber sagt dass er das Paket verschickt hat: frag nach der Paketnummer. Weigert er sich, geh den gerichtlichen Weg über einen Mahnbescheid. Somit muss der Versender reagieren und beweisen dass er das Paket abgeschickt hat...Du hast da keine Beweispflicht.

Ist als Versand ein Päckchen ausgemacht, so kann das dumm laufen: wenn der Versender mit Zeugen "beweist" dass er abgeschickt hat, bist Du der Dumme.

Grüße,
Jochen
 
Re: Verfall der guten Sitten

Hi,

Normalerweise ist es aber wohl so, daß bei Verkauf durch Abholung, bzw. bei Versand kein Unterschied gemacht wird.
Die Gefahr geht zu Last des Käufers - oder wie man das nennt!?
Sobald die Ware also auf dem Weg zum Käufer ist, hat der Verkäufer normalerweise nichts mehr damit zu tun.
Rechtssicher ist meine Einschätzung aber nicht!

Beim Verkauf von privat, geht die Gefahr mit Abgabe der Ware beim Versender auf diesen bzw. auf den Empfänger über. Wenn z.B. ein Postpaket verschickt wird, ist der Versender mit dem Empfangsbeleg der Post aus allem raus.
Beim Verkauf von einem Händler, ist das anders: erst wenn ich als Kunde die Ware in der Hand halte, bin ich dafür verantwortlich. Davor ist es der Händler.

Grüße,
Jochen
 
Re: Verfall der guten Sitten

Hallo,

Du schreibst unter anderem

Noch vor wenigen Jahren, in der Zeit vor dem Internet, wäre kaum einer so "blöd" gewesen, eine Ware die z.B. in einer Zeitung von privat angeboten wird gegen Vorkasse sich zuschicken zu lassen. Damals galt das Motto: Ware gegen Bares.
Heute geht man etwas lockerer damit um. drei, zwei eins... meins, Geiz ist geil, ein Schnäppchen gemacht, das Risiko ist doch [zensiert]egal, einem Betrüger auf den Leim gegangen, der Staat ist wieder an allem Schuld...


ich glaube, daß Du Dir das da etwas einfach machst. Früher wurde vieles auf Rechnung verkauft. Oder auch per Nachnahme.
Daß sich heute die Vorkasse durchgesetzt hat, (selbst bei Computerdealern wird doch schon so verfahren) liegt genau an den schlechten Erfahrungen der Verkäufer.

bitte nochmal lesen: ich habe nur von privaten Verkäufen geredet, nicht vom Kauf von einem Händler.

Hier im Forum hast Du nämlich keinen richtigen Anhalt ob derjenige gut drauf ist oder nicht.
Der Hinweis, das Päckchen ist abgeschickt, sagt mir allerdings, Pech gehabt.

Nein habe ich nicht. Trotzdem nochmal das was ich schon geschrieben habe: ab einer geweissen Summe Versand nur als Paket, eventuell als Nachnahme. Auch wenn es etwas teurer ist. Aber das reduziert das Risiko deutlich. Wenn ich dem Verkäufer nicht traue, dann lasse ich es.


Grüße,
Jochen
 
Re: Verfall der guten Sitten

Zitat:
... Beim Verkauf von einem Händler, ist das anders: erst wenn ich als Kunde die Ware in der Hand halte, bin ich dafür verantwortlich. Davor ist es der Händler.


Könntest Du mir dafür bitte die gesetzliche Grundlage nennen?

Gerne: §446 und 447 BGB. In 447 steht zwar sinngemäss, dass der Gefahrenübergang mit Abgabe beim Spediteur eintritt.

ABER: in §474/2 wird der §447 ausgeschlossen, wenn es sich um einen Kauf von einem Unternehmer handelt.

Quelle: BGB, Beck-Texte, 54. Auflage 2003. Wenn sich da was geändert haben sollte, bin ich für den entzsprechenden Hinweis dankbar.

Grüße,
Jochen
 
Re: Verfall der guten Sitten

Das ist ja gigantisch. Hab ich noch nicht gewußt. Danke! <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smile.gif" alt="" />
 
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