eBay gelackte Fernglasbesitzer

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas HansR
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HansR

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Liebe Freunde !
Ich habe bei einigen von Euch gelesen, dass sie über eBay zu Schrott gekommen sind, der als 1A Ware o.ä. deklariert wurde. Nun - ich möchte mich da zu Wort melden, ohne gleich als Hardliner zu gelten, ganz im Gegenteil.

Nun - die EU Rechtslage sieht hier folgendes vor:

Verklagen wegen arglistiger Täuschung wäre die schärfste Methode, wenn der Anbieter (auch bei Privatverkauf) fehlerfreie und einwandfreie Ware anpreist, sich aber dann herausstellt, dass das Ding defekt ist und nicht auf dem Transportweg beschädigt wurde.

Zum Beispiel Fungus, Optikschäden etc. und m.E. Muschelbrüche zählen da dazu, wenn nicht durch äussere Einwirkung während des Transportes der Schaden passiert ist.
Da wäre bei wertvolleren Sachen sicher eine Transportversicherung sinnvoll. Auch der beliebte Passus, "keine Gewährleistung bei Verkauf, da über Privatweg" entbindet den Verkäufer nicht des verantwortungsbewussten Handel(n)s.
Schrott bzw. mangelhafte Ware als einwandfrei zu deklarieren (und sich u.U. auszureden, ich habe das nicht gewusst, dass das ein Mangel ist - Unwissenheit schützt nich vor Strafe ! Erklär doch mal einem Polizisten, dass Du nicht wusstest, dass man im Halteverbot nicht parken darf !)

Im Regelfall denke (hoffe) ich sind die Verkäufer ohnehin einsichtig. Einen Prozess wegen 120.- Euro zu verlieren und dann noch die Prozesskosten berappen zu müssen wird sich für einen betrügerischen Verkäufer nicht lohnen. Das sollte er sich überlegen. Natürlich sind m.E. 120.- Euro nicht gerade die Grössenordnungen, wo man vor Gericht geht, aber bei 300,-- aufwärts würde ich das schon empfehlen. Da würde ich mich betrogen fühlen.
Lasst Euch nicht schrecken Leute, und ein Tip - vorher Rückgaberecht oder den Treuhandservice nutzen. Ich arbeite auch über eBay und da oft mit Händlern, die über eBay verkaufen.
Bisher hatte ich immer gute Erfahrung, ich habe z.B. selber mit einem meiner eBay Vertrauensleute eine Rückabwicklung bzw. Austausch gemacht.
Mehr Mut und mehr Nachdruck, wenn Ihr Euch gelackt fühlt !

Clear skies
Hans

 
Ich denke genau so wie Du.

Vorab:

Wenn ein bei mir ersteigerter Artikel nicht zusagt, nehme
ich ihn gegen Erstattung des Kaufpreises zurück.
(Porto bezahlt Kunde, Ebay-Gebühren ich)

Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Ich habe bis jetzt nur gute Erfahrungen damit gemacht.


Allerdings habe ich auch schon mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht,
als es um´s Kaufen ging.

Ich habe mehrere Zeiss-Ferngläser ersteigert, die allesamt
Schrott waren.

Die Verkäufer wollten sich dann über "nicht gewusst" und
"aber der Sammlerwert" bis "Sie haben gekauft, also zahlen Sie auch"
"herausreden".

Ich werde kein (teures) Fernglas ersteigern ohne Rückgaberecht.



Beste Grüße

Dirk
mohlitz@t-online.de


P.S.:Wer gerne Tipps zum Fernglaskauf braucht, kann sich gerne an mich wenden.
 
wie ist dann dabei Deine Erfahrung - halten die sich da dran (denn wie juristisch üblich ist ja die Möglichkeit
des Einklagens bei so trivialen Beträgen praktisch nicht vorhanden, da unbezahlbar)?

ich denke (aus schlechter Erfahrung), daß gerade bei Ferngläsern echte Betrüger die vorherrschenden Verkäufer sind!
Und denen soll so ein "Passus" in der Abwicklung imponieren?

Gruß
 
Hallo Hanz !
Grundsätzlich ist gemäss ABGB (Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch - in Österreich - und ich denke, das gilt auch für Deutschland) alles einklagbar, selbst bei Bagatellen kann ein Geschädigter das Gericht anrufen. Es ist (zumindest bei uns) nicht so wie in Amerika, wo Klagen abgewiesen werden. Üblicherweise raten Anwälte dann davon ab, wenn keine Erfolgschancen besthen (bei unklarer oder strittiger Sachlage). Aber bei Arglistiger Täuschung oder Betrug ist die Sachlage klar ! Eine andere Variante ist - soweit mein Wissensstand - den eBay Treuhandservice in Anspruch nehmen - und wie immer ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste. Übrigens, es lohnt sich, selbst bei eBay bei teureren Produkten dennoch darauf zu achten, dass man an einen Händler gerät. Der wäre m.E. gemäss Fernabgabegesetz bzw. EU-Gewährleistungsrecht zur Gewährleistung und Mängelbehebung verpflichtet, ausgenommen es handelt sich um einen deklarierten Mangel. Aber dann weiss man woran man ist !
Natürlich schreibt man das leichter als es ist. Aber ich habe wie schon erwähnt ein Fernglas ersteigert, das von einem Händler angeboten wurde, einen versteckten Mangel aufwies, und anstandslos rückabgewickelt wurde (bis auf die Portokosten, da haben wir uns geeinigt).
Meiner Meinung gehören aber ohnehin eBay-Betrüger an den Pranger - sprich schlecht bewertet. Ich weiss nicht, ob es eine eBay-Qualitätskontrolle gibt, aber notorische Schrottverkäufer gehören ohnehin ausgeschlossen. Da sollte auch eBay konsequenter sein.
Übrigens - soeben fällt mir ein, einer hat mir einmal versucht ein "Seeadler 8x30 neuwertig" anzudrehen, ich habe nicht im voraus bezahlt, angekommen ist bei mir Schrott. Ich habe eine negative Bewertung abgegeben und das Ding zurückgeschickt - und potzblitz, der Knabe hat sich wider erwartet nicht ebenfalls mit einer negativen Beurteilung revanchiert, sondern entschuldigt. Hat mir dann wirklich leid getan, aber ich konnte es nicht mehr ändern.

Was ich meine - am Ende: bei höheren Beträgen würde ich auf Zahlung nach ordnungsgemässer Ware bestehen, wenn der Verkäufer nicht einwilligt und vorab gleich mit Rüge droht - soll er doch, dann ist etwas faul. Und lieber eine negative Bewertung als 200,- Euro in den Rauchfang geschrieben. Und man kann das auch zurückspielen in den Kommentaren. Auch das habe ich mit mehr Mut gemeint.

Grüsse
Hans
 
Das finde ich jetzt höchst interessant! Bin ich nicht bei Auktionen verpflichtet, die vereinbarte Geschäftsordnung
anzuerkennen? (also z.B. Überweisung vor Versand?- was bei e-bay das normale ist). Bist Du mit dem Thema so
juristisch so vertraut, daß man das wirklich durchboxen kann einschließlich Löschung einer dann evtl. fälligen
negativen Beurteilung? Und wen kann ich dann bei e-bay ansprechen? Die " gibt's doch ganz absichtlich gar nicht"?

mir sind jedenfalls die dauernden Betrügereien so auf den Wecker gegangen, daß ich nur noch in bestimmten, sicheren
Konditionen (Händler, Neuware, Nachnahmeversand) e-bay benutze.

Gruß
 
Hallo,
mit gossem Interesse verfolge ich gerade diese Diskussion!
Leider verstehe ich nicht, was eine Klage wegen Betrug oder arglistiger Täuschung bringen soll.
Beides sind Strafrechtliche Sachen! Es muss in diesem Fall ( da Strafrecht von der Staatsanwaltschaft) die bewusste Täuschungsabsicht nachgewiesen werden was i.A. nicht möglich sein wird.
Alleine die Tatsache, das ein Verkäufer die ware nicht korrekt beschrieben hat und sich weigert Sie zurückzunehmen ist noch kein Straftatbestand! Erst wenn Ihm nachgewiesen werden kann, das er dies bewusst und in betrügerischer Absicht getan hat kommt eine Klage wegen Betruges oder arglistiger Täuschung überhaupt in Frage! Allerdings hätte auch dann eine Verurteilung nicht zur Folge, dass er sofort das Geld zurückzahlen muss. Diese kann vom Käufer nur Zivilrechtlich eingeklagt werden (Schadenersatz o.Ä.).
Ich denke, dass sich im Preisbereich von Ferngläsern der Rechtsweg auf keinen Fall lohnt. Zumindest würde ich erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen!
Gruss
Sebo
 
Bei der arglistigen Täuschung (§ 123 BGB) liegst du falsch, sebo. Das ist ein Begriff aus dem Zivilrecht und bedeutet, dass du beispielsweise als Käufer nicht an deiner vertraglichen Willenserklärung festhalten muss, wenn dich der Verkäufer (z.B. über den Zustand des Fernglases) arglistig getäuscht hat.
Gruß
Norbert
 
Gefaelschte Jenoptems?

Hallo Hanz,

da wir beim Thema Faelschungen sind: Im Forum der Deutschen Optik gibt es einen aufmerksamen Leser, der etwa im Wochenabstand auf 'gefaelschte' Zeiss Jenoptems bei E-bay hinweist. Hier ist ein Beispiel:

http://cgi.ebay.co.uk/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3268329704&category=10

Erkennungsmerkmale sind angeblich die Positionen der Schrauben auf den Prismengehaeusen, und eine Rille im Fokussierknopf. Ausserdem sind die Seriennummern 6- anstatt 7-stellig, und es fehlt der Aufdruck 'DDR'. Was genau dahinter steckt, weiss ich leider nicht. Es gibt Geruechte, dass Zeiss Jena diese Geraete kurz nach der Wiedervereinigung in Japan hat bauen lassen, um sie in Grossbritannien zu verkaufen - in dem Sinne sind es also keine echten Faelschungen. Die mechanische Qualitaet dieser Fernglaeser soll aber deutlich schlechter sein als die der 'Originale'. Ich weiss auch nicht, ob sie jemals in Deutschland verkauft worden sind, aber ich kann mir vorstellen, dass sie hier auf Ebay schon mal auftauchen. Das oben genannte Beispiel ist ein 8x30, haeufiger ist aber das 10x50 betroffen.

Gruss,
Holger
 
Hallo,

ich habe schon viele Gläser und andere Dinge bei eBay gekauft, ca. 50 % entsprechen nicht der Beschreibung und davon sind ca. 25% z. T. defekt oder weisen gröbere Beschädigungen auf, obwohl sie als neuwertig/sehr gut beschrieben wurden.
Einsichtig zeigten sich bisher nur wenige und es wird manchmal gelogen und betrogen dass mir schon machnes mal die Spucke weg geblieben ist.

Besonders im Fernglssektor wird oft Schrott als neuwertig deklariert und zu Höchstpreisen verkauft.

Trotzdem komme ich noch wesentlich preiswerter weg als beim Fachhändler.

Ebay interssieren solche Fälle nicht, obwohl das Gegenteil immer wieder behauptet wird, man bekommt nur "gute" Ratschläge. Aber es ist ja auch nur eine Plattform die den Handel ermöglicht...

Negative Bewertungen bringen absolut nichts, man bekommt dann nur selbst welche zurück. Viele Händler verkaufen anschließend einzeln 100 Hosenknöpfe, um dann wieder nicht ganz eiwandfreie Ware für 1000Euro zu verscherbeln, so sammelt man schnell positive Bewertungen.....und bei ebay klingelt die Kasse.
Man kann sehr schnell neue Accounts aufmachen und sich so sauber halten, Freunde und Bekannte bieten mit etc..

Aktuell habe ich einen Fall bei dem das Glas anscheinend auf dem Postweg "verloren" ging - bei diesem Händler schon 2x auch bei anderen inzwischen. Der Käuferschutz ist absolut nutzlos, der Händler schweigt eisern und eBay ist es egal, die glauben dass jeder Mensch gut ist....
Es bleibt nur der Klageweg, dazu braucht man einen langen Atem und dies ist wohl nur bei höheren Beträgen lohnenswert.

Ebay ist ein klassischer Verkäufermarkt und ist in bestimmten Bereichen ein "rechtsfreier" Raum.

Ich denke aber das ist jedem klar der mitmacht.

Interessanterweise habe ich auf eBay Amerika und Australien ganz andere Erfahrungen gemacht. Hier läuft die Sache viel entspannter und ehrlicher ab.


Grüße Robert
 
eBay kümmert sich leider kaum um Verstöße!

Hallo Robert,

Deine Kritik an der laschen Haltung eBays bezüglich unseriöser Auktionsteilnehmer (gilt gleichermaßen für Verkäufer wie Käufer) kann ich nur bekräftigen und so die Leser hier im Forum zur Vorsicht mahnen.

Ich hatte vor längerer Zeit drei Leica-Originalverpackungen von Objektiven, die ich längst nicht mehr besitze, in einer Schublade gefunden und Leica-Sammlern bei eBay angeboten. Sie wurden alle drei von ein und demselben Käufer (Holger Biewer in Dortmund) für 7, 8 bzw. 9 Euro ersteigert. Als ich ihn nach Auktionsende per eMail fragte, ob ich ihm die Schachteln als Päckchen für 4,10 Euro Porto oder als versichertes Paket für 6,70 Euro zusenden sollte, entschied er sich aus Kostengründen fürs Päckchen. Nach Erhalt der Überweisung gab ich umgehend eine positive Bewertung bei eBay ein und schickte das Päckchen ab. Das kam dann aber leider nicht an. Einen Beleg hatte ich natürlich beim Päckchen nicht, nur die Quittung fürs Porto. Ich habe, nachdem drei Wochen verstrichen waren und das Päckchen immer noch verschollen blieb, bei der Post einen Nachforschungsantrag gestellt und eine Kopie davon dem Käufer zugesandt. Leider blieb die Nachforschung erfolglos, und ich erhielt selbstverständlich keine Erstattung. Dies habe ich dem Käufer umgehend mitgeteilt.

Einige Zeit später sah ich, daß der Käufer mir (ohne vorher mit mir darüber gesprochen zu haben) drei negative Bewertungen gegeben und sie mit einem Kommentar versehen hat, der mich als unehrlich erscheinen läßt. Ich konnte zwar eine Entgegnung hinzufügen, aber wie will man einen solchen Sachverhalt mit maximal 80 Zeichen formulieren - das ist schlichtweg unmöglich! Und wie könnte ich sicherstellen, daß ein des Deutschen nicht mächtiger eBayer z.B. in den USA oder in Japan diese Erklärung versteht? Der sieht nur die drei negative Bewertungen und beurteilt mich ausschließlich danach.

Ich habe mich an eBay gewandt, die Sache beschrieben, eine Kopie des Nachforschungsantrags und Belege hinzugefügt, daß ich dem Käufer die Wahl der Versandform überlassen und er sich für Päckchen enstchieden hatte. Aber eBay antwortete mir, daß Löschungen negativer Bewerungen nur dann möglich seien, wenn ganz spezielle Bedingungen erfüllt seien (in meinem Falle hätte ich eine Gerichtsentscheidung vorlegen müssen!), so daß eBay angeblich nichts machen könne. Ich finde das nichts anderes als ebenso bequem, wie das Verhalten des Käufers unverschämt war. Die Erklärungen eBays, alles zu tun, um den eBay-Handel korrekt ablaufen zu lassen, sind also nichts anderes als Lippenbekenntnisse. Man sieht das übrigens schon daran, daß man erst ewig lang suchen muß, um überhaupt herauszufinden, wie man sich mit solchen Beschwerden an ebay wenden kann.

Vielleicht packt mich eines Tages noch die Wut, und ich verklage den Käufer wegen übler Nachrede. Ob allerdings ein Gericht wegen einer so geringfügigen Sache aktiv wird, bezweifle ich.

Noch ein anderer Fall eines unverschämten Verhaltens, diesmal von eBay selbst. Ich hatte ein nicht mehr benötigtes Sunpak-Profiblitzgerät mit Leitzahl 72 bei eBay einstellen wollen, aber wenn ich dann in der Rubrik „Blitze” oder mit dem Namen „Sunpak” oder der Modellbezeichnung „622 PRO” als Stichwort danach suchte, erschien es nicht. Die Auktion ließ sich lediglich über die nur mir zugängliche Liste meiner Auktionen oder die nur mir bekannte Auktionsnummer aufrufen. Also war die Auktion wertlos, denn wenn niemand mein Angebot sehen kann, kann auch keiner darauf bieten. Ich vermutete, daß beim Übertragen meiner Eingaben zu eBay etwas schiefgegangen sei, beendete also die Auktion und aktivierte sie neu mithilfe der Funktion „Wiedereinstellen”. Leider war auch diese Auktion nirgendwo zu sehen, außer wenn ich sie aus meiner Liste heraus aufrief. Ich schrieb also an eBay, und nach mehrfacher Anmahnug einer Antwort erhielt ich als Erklärung, daß es an einem Filter bei eBay liege, mit dem unerwünschte Angebote pronografischen, rassistischen, gewaltätigen oder anderen rechtswidrigen Inhalts automatisch ferngehalten würden. Man sagte mir auch, daß dieses Filter noch nicht so richtig funktioniere und daher auch manchmal Auktionen blockiert würden, die völlig in Ordnung sind. Obwohl ich in meiner Titelzeile keinerlei Wörter sah, die auch nur im entferntesten an pornografische, rassistische etc. Ausdrücke erinnern könnten (meine Titelzeile lautete „Sunpak 622 PRO + Zubeh., LZ 72, NP 600 €” - gibt es vieelicht einen Geheim-Code unter Kinderschändern, nach dem meine Abkürzungen eine mir bis dato unbekannte Bedeutung erlangen könnten?), formulierte ich den Text um und stellte meine Auktion ein drittes Mal bei eBay ein, aber wieder mit dem gleichen (Miß-)Erfolg.

Aufgrund meiner erneuten Reklamation bei eBay wurde mir gesagt, daß man leider das nicht korrekt arbeitende Filter nicht ändern können, man mir aber die Grundgebühr erstatten würde; die anderen Kosten (6 Fotos, XL-Funktion, Titel-Unterzeile, Vorschaubild, Sofortkauf-Option) würden nicht erstattet.

Mit anderen Worten: eBay hat mir für drei unveröffentlichte, also völlig wertlose Auktionen trotz der Erstattung der Grundgebühr immer noch jeweils etwa 5 Euro (den genauen Betrag weiß ich nicht mehr) abgeknöpft, für die keine Leistung erbracht wurde. Das ist auf gut deutsch genauso wie gestohlen. Ich müßte jetzt eigentlich vor Gericht klagen, aber leider steht der Aufwand zum Schaden in keinem sinnvollen Verhältnis. Das weiß eBay wohl auch, und deshalb haben die Verantwortlichen dort die Dreistigkeit, mit ihren Kunden so umzugehen. Aber zu einer Sammelklage, die dann vielleicht Erfolg haben könnte, kommt es nicht, weil all die auf solche Weise von eBay Geschädigten nichts voneinander wissen und sich daher nicht zu einer Aktionsgemeinschaft zusammenschließen können. Und selbst wenn ich klagte und Erfolg hätte, bliebe ich der Geschädigte, weil mich eBay mit Sicherheit vom weiteren Handel ausschließen würde. Denn laut eBay-Statuten braucht eBay für den Ausschluß keinerlei Begründung anzugeben. So sitzen also die eBay-Verantwortlichen auf dem hohen Roß und bereichern sich auf Kosten anderer. Ich bin stinksauer, aber was hilft's?

Fast hätte ich den wichtigen Rat vergessen, der sich aus dem zuerst geschilderten Fall ergibt: Ich biete bei höherwertigen Produkten grundsätzlich nur den Versand als Paket und ggf. mit kostenpflichtiger Höherversicherung und bei weniger wertvollen Gegenständen Maxibrief per Einschreiben an. Päckchen oder Brief ohne Einschreiben gibt's bei mir nicht mehr.

MfG Walter E. Schön
 
Re: eBay kümmert sich leider kaum um Verstöße!

Guten Tag zusammen,

zuerst einmal vielen Dank für die vielen, vielen Informationen, die ich in der Vergangenheit als stiller Leser hier sammeln konnte.


Zu diesem Thema meine Meinung:

Ja - ebay ist so ziemlich alles egal, ja - ebay kümmert sich um (fast) nichts. Unterschreibe ich hundertprozentig. Zu bedenken gebe ich allerdings, ob ebay das überhaupt muss ...

Man stelle sich den Fall vor, dass man auf einem Flohmarkt als Verkäufer gebrauchte Ferngläser verkauft. Veranstalter ist die entsprechende Gemeinde, Stadt. Jetzt verkauft man ein teures Fernglas an jemanden der offensichtlich nicht genug Geld dabei hat, aber einen Grossteil der Kaufsumme als Anzahlung bereits leisten kann. Man kassiert das Geld, übergibt die Ware, tauscht die Adressen (Sicherheit ...) aus, überprüft den Ausweis - und hört NIE WIEDER was von seinem Käufer.

Wer, bitte schön, macht denn bei einem solchen Geschäft jetzt den Veranstalter des Marktes für den Verlauf dieses "Geschäftes" und der ausstehenden Restzahlung verantwortlich?
Wäre bestimmt lustig, sich mal das entsprechende Antwortschreiben der Gemeindeverwaltung anzusehen ...


Zu Walter E. Schön und seiner ganz besonderen Problematik:

a) Formulierung/verbotene Artikel/Wortprüfung
Kann vorkommen, der prüfende Mitarbeiter (Computer) untersucht nämlich auch den Text der Artikelbeschreibung (und auch den bei den Bewertungen!!!) nach indexierten Begriffen und Formulierungen. So wird aus einem "...klar schwarze Lackierung ..." ganz schnell ein Streichresultat, denn da die Leerzeichen bei der Suche ignoriert werden, finden wir hier mindestens einen *rsch, wenn nicht sogar eine *rschwarze ...
Klingt lustig, fliegt aber raus.

b) Gebührenerstattung
Kann den geschilderten Sachverhalt nicht nachvollziehen, denn wenn Auktionen gestrichen werden (seitens ebay) habe ich in der Vergangenheit die vollen Gebühren erstattet bekommen. Da muss in der Kommunikation etwas schiefgelaufen sein, das ist nicht üblich.
Wobei es eher schwierig ist, mit ebay richtig zu kommunizieren ...

c) Bewertungen
Bloss nicht überbewerten, dieses "Stilmittel". Man kann zwar das ein oder andere "ersehen", aber Verkäufer/Käufer über 300 Bewertungen mit weisser Weste sind mir fast schon suspekt ...
Irgendwann kommt ein "Unwissender" und hängt euch eine (immer!) ungerechtfertigte "Rote" an.
Mein schönstes Beispiel: NEGATIV: "Schneller Versand, gut verpackt - aber der Film hat mich enttäuscht", abgegeben von einem Neuling mit (0) Bewertungen ...

So, das erste Posting - und gleich so lang. Demnächst fasse ich mich kürzer.
 
Zeilenlänge

Hallo zusammen,
warum merkt keiner, das Eure wohlgemeinten Beiträge unlesbar
sind ?
In der Vorschau sollte sich das doch zeigen.
Sorry, Eure Mühe ist für mich vergeblich.
Gruß Dietmar
 
Re: Zeilenlänge

Hallo ich glaube eher, dass das an Deinem Browser liegt!
Konqueror und Mozilla machen Keine Probleme. Wie es da mit Microdoof aussieht kann ich nicht sagen!
Gruss
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Re: Zeilenlänge

Hallo sebo,
ich habe Mozilla am MAC.
Nicht alle Beiträge sind ellenbreit !
Gruß Dietmar
 
Überbreite Forenbeiträge, zum xten Mal

Hallo "hanz",

wie du oben an dem genervten Beitrag siehst, sorgen nicht nur bei mir überbreite Beiträge für Lesefrust durch schwer lesbare Foren - leider ist diesmal deine Zitierweise von Internetadressen "schuld":
Das sollte hier immer über "URL einfügen" geschehen, dann gibst du die Internetadresse ein und wirst gefragt, welchen Titel der Link haben soll - dann kannst du z.B. "hier" oder einen anderen bezeichnenden Text eingeben ...

Gruß+cs,
Dietmar
 
Re: link funktioniert nicht

Hallo wasguggsduda,
tut mir leid, aber da bin jetzt nicht ich schuld, sondern das Bocholter Volksblatt hat wohl den Beitrag nicht mehr auf seiner
homepage. Ich hatte den link, als ich den Beitrag postete, noch extra überprüft! (es handelte sich um ein Foto,
wie bei der Firma Bresser hunderte gefälschte Bresser-Ferngläser die über e-bay-Händler vertrieben wurden, mit
einer Dampfwalze zerstört werden). Hab den Beitrag leider nicht herunter geladen - also ist er jetzt wohl weg!
Ich bekenne mich schuldig, des öfteren intercon-spacetec und auch das brayebrooksobservatory falsch geschrieben zu haben, aber hier war ich unschuldig.
Gruß
 
Re: link funktioniert nicht

Hallo "hanz",

das ist jetzt ein Mißverständnis - du antwortest, weil der Artikel unter deinem Link nicht erreichbar ist, aber es ging darum, daß durch falsche Link-Zitate die Forenbeträge des gesamten Threads unlesbar breit werden ...

Der Artikel ist, wie meist bei aktuellen Medien, bei deinem Link nicht mehr erreichbar, weil dort nur tagesaktuelle Artikel durchnumeriert stehen - der von dir angegebene Artikel über die Zerstörung von chinesischen Plagiaten der Bresser-"Marken"-Ferngläser ist im Archiv dieser Zeitung hier einzusehen ...

Und mit dieser Angabe hoffe ich gleichzeitig die bessere, jedenfalls nicht so nervende Zitierweise von Internet-Links gezeigt zu haben - denn um die ging es.

Also nix für ungut, achte doch mal darauf ...

Besten Gruß+cs,
Dietmar

P.S.: Der von dir zitierte Artikel ist wirklich ziemlich lustig! Wenn Bresser nicht in China einkaufen würde, könnten die einen guten Teil ihrer Produktpalette einstellen - aber natürlich gibts immer noch schlimmeren Schrott, und unter dem Bresser-Label (die haben ja keine eigene Produktion) gibts/gabs ja auch nicht nur Schrott ... <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" />
 
Re: China- und sonstiger Schrott

Hallo wasguggsuda,

ja das sehe ich genau wie Du - China Bresser verbietet das Zitat "Bresser" für noch miesere Optik (aber es ist schon
einsehbar, daß die dann unerträglich sein muß).
Übrigens war ich heute bei einem Fotobasar und habe dort:
lachhafterweise 2 Chinagrüne 8x56 Dachkantgläser so Richtung Bresser Linear für 100€ das Stück gesehen
außerdem mein erstes Zeiss Jena Dekarem 10x50 in der Hand gehabt (ziemlich dejustiert, Angebot 250€!!!)
Frank Schäfer hat recht: Mitte gestochen scharf - Rand aber so unscharf, daß mir mein Olympus DPSR dagegen
fast schärfer vorkam (aber der Test fand an einem Gitterstore-Vorhang statt und das habe ich bei anderen Gläsern
bisher noch nie gemacht).

Das Glas hatte zwar noch nichtmal die eigentlich für neuere Modelle übliche rotviolette Vergütung, aber die
Verkäufer taten mir sowieso leid: war absolut nix los.

Gruß und danke für das Auffinden eines "permanenten" Links zu der Optikzerwalzung - so unökologisch sowas
auch ist (hätte man doch noch vorher die Objektive ausbauen können als Nahlinsen für e-Kameras)

Gruß
 
Re: eBay kümmert sich leider kaum um Verstöße!

Hallo,
bitte gehe mal hierdrauf:
www.wortfilter.de

Dort wird über diese Problematik diskutiert; eventuell gibts da Kontakt zu "Gleichgeschädigten".
Ein schlimmes Beispiel ist bei ebay (wen wunderts! <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smile.gif" alt="" /> ), der Firmenname "vixen"
<img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smile.gif" alt="" />
Klarinetto
 
wie ist dann dabei Deine Erfahrung - halten die sich da dran (denn wie juristisch üblich ist ja die Möglichkeit
des Einklagens bei so trivialen Beträgen praktisch nicht vorhanden, da unbezahlbar)?

Hallo Hanz,

gerade bei "Kleinbeträgen" ist ein juristisches Vorgehen bezahlbar, da sich Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten nach dem Gegenstands-/Streitwert richten.

Das Problem ist nur, dass es wohl kaum einen Rechtsanwalt gibt, der für die geringen Gebühren in einem solchen Fall arbeiten möchte. Diese stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand.

Ein juristisch versierter Käufer kann sich aber natürlich selbst vor dem Amtsgericht vertreten.

Viele Grüße

Michael
 
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