HansR
Aktives Mitglied
Liebe Freunde !
Ich habe bei einigen von Euch gelesen, dass sie über eBay zu Schrott gekommen sind, der als 1A Ware o.ä. deklariert wurde. Nun - ich möchte mich da zu Wort melden, ohne gleich als Hardliner zu gelten, ganz im Gegenteil.
Nun - die EU Rechtslage sieht hier folgendes vor:
Verklagen wegen arglistiger Täuschung wäre die schärfste Methode, wenn der Anbieter (auch bei Privatverkauf) fehlerfreie und einwandfreie Ware anpreist, sich aber dann herausstellt, dass das Ding defekt ist und nicht auf dem Transportweg beschädigt wurde.
Zum Beispiel Fungus, Optikschäden etc. und m.E. Muschelbrüche zählen da dazu, wenn nicht durch äussere Einwirkung während des Transportes der Schaden passiert ist.
Da wäre bei wertvolleren Sachen sicher eine Transportversicherung sinnvoll. Auch der beliebte Passus, "keine Gewährleistung bei Verkauf, da über Privatweg" entbindet den Verkäufer nicht des verantwortungsbewussten Handel(n)s.
Schrott bzw. mangelhafte Ware als einwandfrei zu deklarieren (und sich u.U. auszureden, ich habe das nicht gewusst, dass das ein Mangel ist - Unwissenheit schützt nich vor Strafe ! Erklär doch mal einem Polizisten, dass Du nicht wusstest, dass man im Halteverbot nicht parken darf !)
Im Regelfall denke (hoffe) ich sind die Verkäufer ohnehin einsichtig. Einen Prozess wegen 120.- Euro zu verlieren und dann noch die Prozesskosten berappen zu müssen wird sich für einen betrügerischen Verkäufer nicht lohnen. Das sollte er sich überlegen. Natürlich sind m.E. 120.- Euro nicht gerade die Grössenordnungen, wo man vor Gericht geht, aber bei 300,-- aufwärts würde ich das schon empfehlen. Da würde ich mich betrogen fühlen.
Lasst Euch nicht schrecken Leute, und ein Tip - vorher Rückgaberecht oder den Treuhandservice nutzen. Ich arbeite auch über eBay und da oft mit Händlern, die über eBay verkaufen.
Bisher hatte ich immer gute Erfahrung, ich habe z.B. selber mit einem meiner eBay Vertrauensleute eine Rückabwicklung bzw. Austausch gemacht.
Mehr Mut und mehr Nachdruck, wenn Ihr Euch gelackt fühlt !
Clear skies
Hans
Ich habe bei einigen von Euch gelesen, dass sie über eBay zu Schrott gekommen sind, der als 1A Ware o.ä. deklariert wurde. Nun - ich möchte mich da zu Wort melden, ohne gleich als Hardliner zu gelten, ganz im Gegenteil.
Nun - die EU Rechtslage sieht hier folgendes vor:
Verklagen wegen arglistiger Täuschung wäre die schärfste Methode, wenn der Anbieter (auch bei Privatverkauf) fehlerfreie und einwandfreie Ware anpreist, sich aber dann herausstellt, dass das Ding defekt ist und nicht auf dem Transportweg beschädigt wurde.
Zum Beispiel Fungus, Optikschäden etc. und m.E. Muschelbrüche zählen da dazu, wenn nicht durch äussere Einwirkung während des Transportes der Schaden passiert ist.
Da wäre bei wertvolleren Sachen sicher eine Transportversicherung sinnvoll. Auch der beliebte Passus, "keine Gewährleistung bei Verkauf, da über Privatweg" entbindet den Verkäufer nicht des verantwortungsbewussten Handel(n)s.
Schrott bzw. mangelhafte Ware als einwandfrei zu deklarieren (und sich u.U. auszureden, ich habe das nicht gewusst, dass das ein Mangel ist - Unwissenheit schützt nich vor Strafe ! Erklär doch mal einem Polizisten, dass Du nicht wusstest, dass man im Halteverbot nicht parken darf !)
Im Regelfall denke (hoffe) ich sind die Verkäufer ohnehin einsichtig. Einen Prozess wegen 120.- Euro zu verlieren und dann noch die Prozesskosten berappen zu müssen wird sich für einen betrügerischen Verkäufer nicht lohnen. Das sollte er sich überlegen. Natürlich sind m.E. 120.- Euro nicht gerade die Grössenordnungen, wo man vor Gericht geht, aber bei 300,-- aufwärts würde ich das schon empfehlen. Da würde ich mich betrogen fühlen.
Lasst Euch nicht schrecken Leute, und ein Tip - vorher Rückgaberecht oder den Treuhandservice nutzen. Ich arbeite auch über eBay und da oft mit Händlern, die über eBay verkaufen.
Bisher hatte ich immer gute Erfahrung, ich habe z.B. selber mit einem meiner eBay Vertrauensleute eine Rückabwicklung bzw. Austausch gemacht.
Mehr Mut und mehr Nachdruck, wenn Ihr Euch gelackt fühlt !
Clear skies
Hans