Ebay wie es auch geht

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JSchmoll

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Hallo,

oft wird hier ueber dubiose Verkaufspraktiken, ueber den Tisch gezogene Anfaenger oder gefaehrliche Sonnenfilter, Laser etc berichtet, die nur allzu blauaeugig ueber Ebay vertickt werden.

Nun aber mal ein positives Beispiel !

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=32943&item=7518341475&rd=1

Ich finde, wer seine Ebay-Auktion so gestaltet, zeigt wie es gehen kann. Und er verdient meines Erachtens eine positive Bemerkung. Wenn mehr von uns, die bei Ebay verkaufen, ihre Anzeigen so fair und informativ gestalten, wird den schwarzen Schafen das Wasser effizient abgegraben.

Weiter so !


PS: Ich bin nicht mit dem Verkaeufer verheiratet, verschwaegert oder und so weiter ...
 
Hallo,

genauso hab ich auch gedacht, als ich es sah.
so ist`s gut. So sollte es sein.
Gruß
Stephan
 
Hallo!

Ehrlich gesagt finde ich Verkäufer bei Ebay, die die vom Gesetzgeber gewollte Gewährleistung ausschließen, und dieses auch noch mit kleiner, unauffälliger Schrift tun, nicht gerade vorbildlich. Bieten sollte man auf so etwas niemals!

Wer sein selbst zusammengestöpseltes Zeug bei Ebay verhökert, soll gefälligst auch eine Gewähleistung dafür übernehmen, Die Paragrafen für arglistig verschwiegene Mängel zu nennen ist ebenfalls ein unsinniger Werbegag. Wer Mängel arglistig verschweigt muss haften, ob er es vorher zusichert, ausschließt oder gar nicht erwähnt, spielt überhaupt keine Rolle!

Für mich ist gerade so ein Angebot ein besonders niederträchtiges, suggeriert es doch mit einem ach so günstigen Preis einem Anfänger helfen zu wollen, und am Ende soll nur ein (missglücktes?) Selbstbauprojekt wenigstens monetär zufriedenstellend abgeschlossen werden.

Mein Standpunkt: Wer etwas verkauft, soll auch dafür gerade stehen und nicht die gesetzlichen Regelungen außer Kraft setzen! Die Gewährleistung an sich ist ja schon ein kleines Recht verglichen mit der Garantie, wenigstens diese sollte man dem Käufer zugestehen.

Gewährleistung heißt ja nur, dass zum Zeitpunkt der Warenübergabe die Ware dem beschriebenen Zustand entspricht, mehr nicht. Wenn also jemand, wie in dem genannten Fall, eine detaillierte Zustandsbeschreibung macht und am Ende diese Beschreibung durch einen Gewährleistungsausschluss negiert, ist die ganze Beschreibung ein Witz, über den man nicht lachen sollte.

Viele Grüße
Andreas
 
Hast Du schlecht geschlafen Andreas ? <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />

ich zitiere mal aus Deinem Beitarg : ....selbst zusammengestöpseltes Zeug, verhökert, unsinnig, besonders niederträchtig,missglückt ,ein Witz über den man nicht lachen sollte.....

harter Tobak, finde ich. Ziehe bitte -nur mal eben so- in Erwägung, das es auch Schüler/Studenten/etc gibt, die Ebay probieren ohne über einen gesegnete Erfahrungsschatz von 5000 und mehr Verkäufen zu verfügen. In diesem Fall sind es man gerade 15. Also noch gelb hinter den Ohren - leger gesagt.
 
Hallo Andreas,

> und dieses auch noch mit kleiner, unauffälliger Schrift tun, nicht gerade vorbildlich.

Unauffällig? Also ich konnte es ohne Mühe lesen. Zugegeben aber, da Texte dieser Art sich an annähernd JEDEM Angebot in Ebay wiederfinden und somit eine gewisse Abstumpfung entstehen muss, kann es wohl gerne überlesen werden.

> Bieten sollte man auf so etwas niemals!
Also gehe ich davon aus, daß Du eben gerade NIEMALS bei Ebay steigerst.

> und am Ende soll nur ein (missglücktes?) Selbstbauprojekt

Wieso missglückt? Weißt Du da etwa mehr dazu zu sagen als es das Angebot preisgibt?
Oder weißt Du gar am Ende mehr als der Verkäufer selbst.....Fragen über Fragen.

Im Grunde aber geht es doch darum, daß besagtes Angebot offen und meiner Ansicht nach transparent beschreibt, um was für einen Artikel es sich handelt und wie man sich dessen Zustand vorstellen muss. Auch wenn es ein wünschenswertes Ziel wäre, alle Angebote so zu gestalten, die gängige Praxis zeigt andere Wege, leider allzuoft.

 
Es tut mir leid, wenn es so rüberkommt...
Es liegt mir fern, hier jemanden reinzulegen oder jemandem Schrott anzudrehen. Es war nur gut und ehrlich gemeint.

Natürlich hätte man das auch gleich hier anbieten können, nur habe ich keine Lust auf 20 angeblich Interessierte mit 50 Fragen, die sich dann angeblich in 10 Tagen wiedermelden, wenn sie es sich überlegt haben, ob sie es wollen oder nicht ( und dann doch absagen ).

Ihr könnt gerne Herbert Zellhuber fragen, den hierzu wirds einen kleinen Bericht von mir im nächsten VdS-Journal geben.

Es ist ein fair gedachter Ansatz und eine Möglichkeit für einen Anfänger mit wenig Geld. Jeder hat unterschiedlich handwerkliche Begabungen - wenn es dem Käufer gefällt so wie es ist, freu' ich mich. Wenn es ein handwerklich sehr geschickter Mensch kauft, mag er dieses Teleskop evtl. auch als Ausgangsbasis für weitere verbesserungen nach seinem Können und Geschmack ansehen. Ich habe in dieses Projekt ca. 120 € Eigenkapital gesteckt, dazu einige Stunden an Arbeit. Hier einen Wert zu berechnen ist schwer. Auf jeden Fall wollte ich ehrlich sein und damit keine große Kohle verdienen.
Ich weiss aus eigener bitter Erfahrung und als Unterhaltszahler, wie schwer es zuweilen ist, sein Hobby zu finanzieren. Da ich einen Refraktor mit ähnlichen Daten bereits besitze, habe ich gedacht "vielleicht kannst Du einem anderen eine Freude machen, der in einer ähnlichen Situation steckt..".
Wenn ich ein hinterlistiges [zensiert] wäre, hätte ich keinen Sofort-Preis gesetzt. Vielleicht wäre ein ahnungsloser Anfänger bereit gewesen bis zu 200 ERuro und mehr zu bieten !?

Das hätte ich vor meinem Gewissen aber nicht verantworten können. ich möchte selbst nicht [zensiert] werden und will das auch keinem anderen antun.

Okay, Andreas ?

CS Michi
 
Verkehrte Welt?

Hallo Andreas,

willkommen bei den Meckerern, obwohl Du bist doch nach Deiner Aussage keiner
(siehe auch hier ) - verkehrte Welt?

Ich finde das Angebot von Michi völlig ok und beispielhaft.

Ein gutgemeinter und freundlicher Tip:
Versuche es einfach mal mit Objektivität und Selbstreflektion.
Und laß Dich nicht vor dem Werbekarren der Händler spannen - schlecht für die
Glaubwürdigkeit.

Viele Grüsse
Thomas
 
Hallo Michi,

ich habe bislang selten ein so faires Angebot bei Ebay gesehen wie das von Dir! Lass Dich nicht entmutigen und weiter so!

Tobias
 
Hallo Arno und alle anderen,

mein Schlaf ist okay (bin ja jetzt im Büro), danke der Nachfrage <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />

Michi, tut mir leid, wenn ich mich in der Wortwahl vergriffen haben sollte! Es liegt mir auch fern, Dir böse Absicht zu unterstellen.

Im Kern stehe ich aber zu meiner Meinung, dass bei Ebay Ware mit Gewährleistung gehandelt werden sollte. Ich verweise nochmal auf meine Erklärung zu diesem Begriff. Nicht jeder (ich zum Beispiel mit über 500 Transaktionen, viele andere auch) schließt Gewährleistung bei privaten Geschäften aus.

Man gewährleistet lediglich, dass die Ware so beschaffen ist wie beschrieben, thats it. Wer das explizit ausschließt, hat in meinen Augen entweder keine Ahnung, was er da schreibt, oder er hat etwas zu verbergen.

Hier im Biete Board ist dieser Ausschluss übrigens auch nicht üblich.

Über den Preis zu argumentieren ist müßig, genauso wie über die Qualität des Refraktors. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass Michis mutmaßlich objektive Beschreibung in der Anzeige für den Käufer keine Bedeutung hat, da er alles beschriebene im Nachhinein wieder ausschließen will.

Arno, es wäre übrigens sehr nett gewesen, wenn Du Dich inhaltlich mit meinem Posting auseinander gesetzt hättest, statt nur Fragmente daraus in sinnentzerrende Pseudozitate zusammen zu puzzeln. Hättest Du nämlich alles richtig gelesen und verstanden, wäre Dir sicher nicht entgangen, dass gerade für Nichtexperten so ein Angebot gefährlich sein kann und somit gerade nicht lobenswert ist.

Viele Grüße vom ausgeschlafenen
Andreas


 
"ich möchte selbst nicht [zensiert] werden" <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />

Der ist gut.

Hi Michi,

ich verstehe nicht, warum es bei Andreas so rueberkommt. Diese Ausschlussepiloge finden sich doch nahezu in jeder EBAY-Anzeige - irgendwer hat mal damit angefangen, und da niemand weiss was die Juristen so wollen, stellts jeder vorsichtshalber rein. Und dass Du Dich auch vor "time wasters" schuetzen moechtest, ist allzu verstaendlich.

Ich bleib dabei, ich finde Deine Verkaufsanzeige vorbildlich.



 
Dir sinnentzerrend pseudozitiere ich gleich eine <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />

Neeene Andreas, nun lenk man nicht von Dir ab.

Es sind zwei Schuhe :
a) die Anzeige von Michi - dem Du sicher nicht unlautere Absichten unterstellen wolltest aber es getan hast
b) Ebay und Gewährleistungsausschlüsse - ein kompliziertes Thema das Du nur rudimentär und vor allem -auf Michi bezogen- unsachlich und emotional abgehandelt hast. War ja auch nicht Thema des threads.

Wenn Du über Ebay, Praktiken, Haftung und Gewährleistung sprechen möchtest, öffne bitte
einen eigenen thread. So jedenfalls bekommt dieser thread eine falsche Richtung.

Ende der Durchsage.
<img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />
 
Lieber Arno,

b) Ebay und Gewährleistungsausschlüsse - ein kompliziertes Thema das Du nur rudimentär und vor allem -auf Michi bezogen- unsachlich und emotional abgehandelt hast. War ja auch nicht Thema des threads.

Öh, was war den das Thema des Threads bitte?

Wenn Du über Ebay, Praktiken, Haftung und Gewährleistung sprechen möchtest, öffne bitte
einen eigenen thread. So jedenfalls bekommt dieser thread eine falsche Richtung.

Wir sprechen aber doch genau in diesem Thread über Ebay Praktiken, das verstehe ich nicht, ehrlich!

"Ende der Durchsage" ist eine Killerphrase die suggeriert, man habe eh das letzte Wort und sowieso immer Recht.

Nur mal so am Rande <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" />
Andreas

ps. Ich schreibe jetzt auch nix mehr dazu jetzt, weil meine Meinung eh die einzig Richtige ist.


 
>>>>Öh, was war den das Thema des Threads bitte?

Siehst Du, schon hast Du den Faden verloren <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" /> Jürgen schrieb den thread
weil er Michis Intention eines fairen Verkaufes herausstellen wollte.

Du hast den thread mit ungehörigen Unterstellungen und Phrasen über
Haftungsausschlüsse sinnentstellt. Das und nicht anderes wollte ich
Dir sagen. Es hat einfach mit fairem Miteinander zu tun.

Mein "Ende der Durchsage" war ein kleiner ironischer Seitenhieb
auf die Art und Weise Deiner Darbietung die ja -wie jeder sieht-
keinen Widerspruch duldet.

Mich würde mal ein Beispiel einer Deiner Ebay-Anzeigen interessieren.
Wirklich. Ach so, Du verkaufst ja dort nicht <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />

 
....Ehrlich gesagt finde ich Verkäufer bei Ebay, die die vom Gesetzgeber gewollte Gewährleistung ausschließen, und dieses auch noch mit kleiner, unauffälliger Schrift tun, nicht gerade vorbildlich. Bieten sollte man auf so etwas niemals!..

Des isch halt des berühmte "Kleeingedruckte", wenn do nit biete wilscht, muscht es halt sei lasse.
Des glaubscht du mir, des sag i dir..

do derfscht aber au nix mehr kaufe, weil der passus heutzutag´überall drinneisch, auch bei d´r hamburg mannheimer, oder wo au immer.
verschtoscht des?
<img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smile.gif" alt="" />
Klarinetto
 
Hallo Andreas,

Ehrlich gesagt finde ich Verkäufer bei Ebay, die die vom Gesetzgeber gewollte Gewährleistung ausschließen, und dieses auch noch mit kleiner, unauffälliger Schrift tun, nicht gerade vorbildlich. Bieten sollte man auf so etwas niemals!

Der Gesetzgeber sieht auch vor, dass private Verkäufer die Gewährleistung ausschliessen können. Nur zur Erinnerung: vor Januar 2002 gab es bei privaten Verkäufen KEINE Gewährleistung. Seit diesem Datum gibt es sie, der private Verkäufer hat das Recht diese auszuschliessen, der gewerbliche nicht.

Wer Mängel arglistig verschweigt muss haften, ob er es vorher zusichert, ausschließt oder gar nicht erwähnt, spielt überhaupt keine Rolle!

Richtig.

Gewährleistung heißt ja nur, dass zum Zeitpunkt der Warenübergabe die Ware dem beschriebenen Zustand entspricht, mehr nicht. Wenn also jemand, wie in dem genannten Fall, eine detaillierte Zustandsbeschreibung macht und am Ende diese Beschreibung durch einen Gewährleistungsausschluss negiert, ist die ganze Beschreibung ein Witz, über den man nicht lachen sollte.

Nicht ganz: Gewährleistung heisst, dass die Ware keine Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe hat, bzw. nur die vom Verkäufer angegebenen Mängel. Zwischen "beschriebenen Zustand" und "keine Mängel" ist ein kleiner aber ewesentlicher Unterschied.
Wenn während der ersten 6 Monate nach Übergabe ein Defekt auftritt, so bist Du als Verkäufer beweispflichtig dass dieser Mangel nicht bei Übergabe vorhanden war. Dies zu beweisen ist entweder nicht möglich, oder nur anhand eines Gutachtens. Kannst Du dies nicht beweisen, kommst Du auch für die Reparatur auf bzw. falls dies nicht möglich ist bekommt der Käufer sein Geld zurück. Und dies kann Dir auch passieren wenn Du wirklich vollkommen unschuldig an dem Mangel bist, z.B. wenn Du diesen bis zum Verkauf selbst nicht bemerkt hast. Beispiel: Du verkaufst einen Newton, nach 3 Monaten löst sich die Verklebung des Fangspiegels. Dieser knallt dabei auf den Hauptspiegel und hinterlässt dabei natürlich auch deutliche Spuren. Dieser Mangel war bei Übergabe vorhanden -> eine schlechte Verklebung. Hast Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, und kannst dem Käufer kein Verschulden nachweisen, so wirst Du dem Käufer den Schaden bezahlen müssen.

Wenn der Verkäufer die Gewährleistung auschliesst, so hat der Käufer trotzdem Rechte: entspricht die Ware nicht der Beschreibung, so kann der Käufer trotzdem vom Kaufvertrag zurücktreten. Beispiel: das Okular wird als neuwertig und ohne Kratzer angeboten. Du packst es aus und die Linsen sind total zerkratzt. In dem Fall braucht es keine gesetzliche Gewährleistung, das ist die erwähnte arglistige Täuschung.

Als Käufer kann man sich absichern, wenn man gezielt Fragen zum Zustand der Ware stellt und sich diese schriftlich bestätigen lässt.

Grüße,
Jochen
 
Hallo Jochen,

Du hast natürlich Recht mit Deiner Aussage, dass man als Verkäufer nicht alle seine Plichten mit einem lapidaren Zusatz ausschließen kann, und die Gewährleistung in den ersten sechs Monaten von der Beweislast her zugunsten der Käufer geändert worden ist.

Die Frage ist, wie man das argumentativ aufbereitet: Ich meine, der Ausschluss der Gewährleistung sollte nur bei Bastelobjekten oder Billigstwaren angewendet werden. Alles andere zeugt von schlechtem kaufmännischen Stil und wenig Courage.

Viele Grüße
Andreas



 
Hallo Andreas,

Die Frage ist, wie man das argumentativ aufbereitet: Ich meine, der Ausschluss der Gewährleistung sollte nur bei Bastelobjekten oder Billigstwaren angewendet werden. Alles andere zeugt von schlechtem kaufmännischen Stil und wenig Courage.

Der gewerbliche Verkäufer kann die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzen. Das macht so gut wie jeder, steht in fast allen AGB's drin. Ist das für Dich auch schlechter Kaufmännischer Stil? Oder nur die Inanspruchnahme des gültigen Rechts?
Ich versuche das jetzt mal nicht von der rechtlichen Seite, sondern von der mit dem gesunden Menschenverstand zu sehen: nochmal mein obiges Beispiel mit dem Newton und dem abgefallenen Fangspiegel. Wenn ich der Käufer wäre, dann würde ich es als ungerecht empfinden damit jetzt zum Verkäufer zu gehen und verlangen dass er den Schaden ersetzt. Solche "Unfälle" gehören zum Risiko wenn ich etwas gebrauchtes kaufe, deshalb ist es auch billiger als Neuware. Im Gegenzug würde ich es auch nicht einsehen wenn ich als Verkäufer für so etwas noch geradestehen müsste. Für mein Rechtsempfinden (was Recht und Unrecht ist, ist ja oft sehr subjektiv) ist es ungerecht als privater Verkäufer für solche Fälle haften zu müssen. Deshalb habe ich auch kein Problem von privat unter Auschluss der Gewährleistung zu kaufen... und überlege Dir die Sache gut, wenn Du mal ein gebrauchtes Auto verkaufst, das kann teuer werden wenn der Käufer nach 3 Monaten und einem defekten Getriebe... <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />


Grüße,
Jochen
 
Hallo Jochen!

Das Auto ist ein schlechts Beispiel, da sind Verschleißteile dran, die rechtlich anders bewertet werden.

Dein Fangspiegelbeispiel hingegen ist gut, weil man erkennen kann, wie unterschiedlich die Auffassungen sein können: Wenn ich mir einen Newton - für sagen wir mal 200 Euro - gebraucht kaufen würde und der FS nach drei Monaten den HS zerdeppern würde, dann wäre es meine feste Absicht, mit dem Verkäufer darüber zu reden!

200 Euro (ein wertmäßig in der Astrolandschaft niedriges Beispiel) sind absolut gesehen immer noch viel Geld. Ich bleibe dabei: Wer gutes Geld für seine Ware haben will, sollte auch dafür gerade stehen.

Wer wohltätig aktiv werden will, soll verschenken!

Viele Grüße
Andreas
 
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