yarosso
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Hi,
was mir in letzter Zeit aufgefallen ist, das unter vielen Angeboten folgendes steht (nicht nur eBay, auch hier):
Dieses "EU-Recht" gibt es nicht. Die EU erstellt Richtlinien, die für den Bürger unbedeutend, aber für den Staat bei der Gesetzgebung bindend sind. Erst dann wirken sie sich auf den Bürger aus, aber nicht als "EU-Recht" sondern als landesabhängiges Gesetz (§437).
Auch als Privatverkäufer muss man Gewährleistung geben, wenn der Artikel kaputter ist, als er angegeben wurde, da führt kein Weg drum herum. Aber Garantie zu geben ist freiwillig.
Hier ist das ganze nochmal genauer erklärt: Gewährleistungsausschluss
Just my 2 Cents.
Viele Grüße und CS,
Matthias
was mir in letzter Zeit aufgefallen ist, das unter vielen Angeboten folgendes steht (nicht nur eBay, auch hier):
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, schließe ich eine Garantie oder Gewährleistung nach EU Recht ausdrücklich aus.
Dieses "EU-Recht" gibt es nicht. Die EU erstellt Richtlinien, die für den Bürger unbedeutend, aber für den Staat bei der Gesetzgebung bindend sind. Erst dann wirken sie sich auf den Bürger aus, aber nicht als "EU-Recht" sondern als landesabhängiges Gesetz (§437).
Auch als Privatverkäufer muss man Gewährleistung geben, wenn der Artikel kaputter ist, als er angegeben wurde, da führt kein Weg drum herum. Aber Garantie zu geben ist freiwillig.
Hier ist das ganze nochmal genauer erklärt: Gewährleistungsausschluss
Just my 2 Cents.
Viele Grüße und CS,
Matthias