Frage zu Fernabsatzgesetz / Widerrufsbelehrung

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schischi

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Wenn ich einen Artikel (Wert über 40,- und Vorabkasse) zum Händler zurücksende, weil er nicht dem beschriebenen Zustand entspricht, was bekomme ich dann eigentlich zurückerstattet?

Nur den Kaufpreis und die Rückversandkosten oder auch die Versandkosten für die Zusendung, die ich ja beim Kauf ebenfalls mitbezahlen musste?

Danke schon mal für die Antwort!

Grüße
Michael
 
Moin Michael!

> Nur den Kaufpreis und die Rückversandkosten oder auch die Versandkosten für die Zusendung

Alle Beträge...!
[Nach Lesen des folgenden Posts gestrichen!]

@tommy:
"Verdonnern" kannst Du den Händler nicht. Du kannst ihn mit "angemessener Fristsetzung" auffordern, den Mangel zu beheben oder einen Preisnachlaß zu gewähren. Ist die Frist abgelaufen und es ist nichts passiert, kannst Du vom Vertrag zuücktreten. (Par. 437 BGB)

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag

Wie immer bei Rechtsthemen: Ohne Gewähr!
 
Hier geht es aber immer nur um die Rücksendekosten, die ich auf jeden Fall erstattet bekomme (den Kaufbetrag hatte ich vor Lieferung der Ware schon bezahlt).

Mir ging es aber nun um die Versandkosten für die Zusendung. Die musste ich ja vorab zusätzlich zum Kaufpreis entrichten.

Ich gebe den Artikel übrigens nicht aus Nichtgefallen oder ohne Angabe von Gründen zurück, sondern weil er nicht der Beschreibung entsprach. Ich weiß daher gar nicht, ob das überhaupt unter das o.g. Gesetz fällt oder grundsätzlich bei einem Kauf zum Tragen kommt.

Grüße
Michael
 
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