Garantiefall: Vixen-Eu schafft es nicht, und nun?

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ASHPolaris

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Hallo, Alle,

Ich brauche euere Hilfe und Rat, und hoffe dass dieses Forum die richtige Platz ist. Problem mit Vixen und Garantiefall, da handelt es sich um.

In Januar dieses Jahr kaufte ich mir eine Vixen DD1 Doppelachsensteuerung, hier im Biete Forum. Leider war die Steuerung Defekt (RA ansteuerung bei höhere Geschwindigkeite funktionierte nicht).

Der Verkaufer war absolut hilfreich (wofür meinen absoluten herzlichen Dank!) und hat der Shop angerufen wo er die Steuerung selbst gekauft hatte. Da war man einverstanden dass ich die Steuerung an denen zurücksendete. Dort sagte man, nach Überprüfung, dass die Steuerung zur Reparatur unter Garantie wieder nach Japan geschickt werden musste.

Dann, nach viele Nachfrage, sagte man dass die Steuerung nicht repariert werden konnte, und dass ich ein Ersatzteil bekommen werde: Zitat "lt. Vixen kommt in der 2. Juniwoche ein Austauschteil. - Sie bekommen also eine neue Steuerung." Dann nach andringen noch eine Nachricht dass es Verzögerung gab bei der Auslieferung. Und dann nichts mehr ...

Bisher, nach wieder viele Nachfrage immer noch nichts: nicht von Vixen, nicht vom Shop hatte ich eine Antwort entfangen.

Was kann ich doch machen dass das Problem sich endlich löst? Ich hatte mal eine bösere Nachricht geschrieben, dass es vieleicht besser war mein Geld zurück zu fragen, aber auch hierauf tödliches Stillschweigen.

Ich weigere mich Vixen oder den Shop an zu rufen, da diese Firmen doch sicher Internet-based sind, und ich keine weitere Kosten tragen will. Das dauert schon einfach zu lang.

10 Monate ist doch lang? Ist das so wie man in Deutschland Garantiefälle abwickelt?

Ich bin sehr enttäuscht. Was kan ich machen? Hat jemand hier einiges an Rat für mich?

Mit vielen Dank!
 
Hallo,

da die Steuerung von Anfang an defekt war, würde ich den Kauf rückgängig machen.

Hier hat Dir jemand eine defekte Steuerung verkauft!!!

Die Geschichte mit Vixen Europe ist doch gar nicht Dein Problem, damit soll sich dann der Verkäufer rumschlagen. Lass Dir vom Verkäufer einfach das Geld zurückgeben.

Viele Grüße
Andreas
 
Hallo,

hast Du es telefonisch oder schriftlich, altmodich per gelber Post probiert?
Ich bin immer wieder erstaunt, wie schnell Firmen reagieren, wenn schriftlich eine Frist ausgesprochen wird innerhalb der von der Firma reagiert werden muß. Gleichzeitig lohnt sich in dem Schreiben weitere Schritte anzukündigen, falls die Frist übeschritten wird.

Im BGB hat sich bei Gewährleistung und Garantie einiges getan: früher hat es immer so funktioniert:

Frist setzen, dann Rücktritt, Wandelung oder Minderung fordern (schriftlich).

Viel Erfolg und Grüße

heinz
 
Hi,

naja, Vixen hat DIR als NICHTkäufer eine neue Steuerung zugesagt - das ist schon was.

Meines Wissens nach gibt es keine Frist für Garantiefälle.
Wenn es Dir unzumutbar erscheint, kannst Du Minderung verlangen (Geld zurück, teilweise Geldersatattung ...).
Das ist soweit übliches Vorgehen.

Ich würde an Deiner Stelle auch darauf beharren, dass Du den Kauf rückgängig machst. Der Verkäufer hat Dir ne defekte Steuuerung verkauft. DAS ist der "Skandal". nicht das Verhalten von Vixen.

CS

Klaus
 
... das ist eine etwas komplizierte Angelegenheit. Da die Steuerung von Anfang an defekt war, wäre es sinnvoll gewesen, diese an den Verkäufer zurückzugeben.

Es macht auch keinen Sinn, wegen eines solch (relativ kleinen Teiles) eine juristische Auseinandersetzung zu starten. Das kostet nur Geld und Nerven.

Leider besteht vermutlich die Zusage der Reparatur auf Garantie (von Vixen-Europe?) nur mündlich, sonst wäre die Sachlage eindeutig.

Ich würde noch einmal bei Vixen-Europe anrufen (am besten Norbert Sommer verlangen 02154/816513 oder sommer@vixen-europe.com) und um Klärung bitten. Ich gehe mal davon aus, dass man dort hier mitliest und kein Interesse an einem langen Thread haben kann.

Leider - das war auch zu unserer Zeit schon so - haben solche Reparaturen immer sehr sehr lang gedauert, weil man solche Teile gesammelt hat um nicht jedes einzelne nach Japan senden zu müssen. Ich weiß nun nicht mehr, ob diese Steuerung überhaupt noch gebaut wird, dann ist das natürlich problematisch. Bei extrem langen Reparaturzeiten haben wir damals aus Kulanz eine Austauschsteuerung geliefert.

Mit freundlichem Gruß
Hans Vehrenberg





 
Hallo, Alle,

Supervielen Dank für euere Meinungen.

Den Kauf ungetan machen geht leider nicht. Der Verkäufer hat sofort den Shop angerufen und die Kontakte gemacht. Dann ist vom Shop aus per E-mail die ganze Korrespondenz geführt. Dabei ist auch Vixen-Europe bezogen, als es darauf kam dass die Steuerung nach Japan gegangen war und ersetzt werden musste. Alle Mitspieler waren also auf dem Laufenden.

Dass ich "Nichtkäufer" bin ändert doch nichts da es um Garantie ab Werk handelt? Oder sehe ich das nicht richtig?

Die DD1 wird nicht mehr hergestellt, das ist warum man mir eine neue versprochen hat. Das kam vom Shop, wo die Steuerung gekauft ist (Rechnung habe ich davon).

Das Ziel meiner Frage ist nicht einen langen Thread zu verursachen, oder mit *** zu schmeissen, aber nur zu informieren wie man am Bestem in Deutschland solches Problem löst. Dass es etwas dauern kann, verstehe ich völlig, aber warum man nicht antwortet, das wundert mich sehr.

Vixen habe ich immer als sehr kompetent gehalten, insache Qualität und Beratung, da liegt es nicht.

Ich denke, erst mal Vixen anrufen und dann ein Brief schreiben wird vielleicht das beste sein. Danke für euere Beratung!

Viele Grüsse,

Joris
 
Hi Joris,

Dass ich "Nichtkäufer" bin ändert doch nichts da es um Garantie ab Werk handelt?

Meines Wisssens ist das eben gerade nicht so. Zuerst Wikipedia:

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden

Im Klartext heisst das: ob Du als Gebrauchtkäufer Anrecht auf Garantie hast bestimmt der Hersteller/Händler, nicht der Käufer.

Gerade Garantieleistungen werden durchaus ausschlieslich auf den Erstkäufer begrenzt.

Einen Link dazu hab ich hier noch gefunden:

http://www.juraforum.de/forum/archive/t-33762/garantie-Übertragung-bei-e-bay-artikel-mit-rechnung

Naja, zwei Juristen 3 Meinungen ...

Vielleicht weiss jemand dazu was Genaueres?

CS

Klaus
 
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