Ogott, wer soll auf so viele Posting antworten. Das kann ich zeitlich nicht.
a) Der Kritik bzgl. Lebenserfahrung ist lustig, denn ich habe ja schon klar gemacht, dass es den Organisatoren der ITV nach Belieben freisteht, jeden ihr nicht genehmen Teilnehmer rauszuschmeissen.
b) Ich habe keinen grünen Laser und will auch keinen haben. Ich habe aber nicht den leisesten Zweifel, dass user wie MichiP den Laser zum Erklären der Sternbilder sinnvoll einsetzen können. Die Fingerzeigmethode mit dem Parallaxenfehler sorgt für maximales Chaos, wenn man nicht ständig nachhakt.
Wenn solche Laser bei der ITV wegen der Aufnahmen unerwünscht sind, dann kann man ja a) anwenden. Wo ist da konkret das Problem, zumal der Strahl ja zurück verfolgbar ist?
c) Und nun kommen wir zu meinem eigentlichen Anliegen (wie war das noch mal mit der Lebenserfahrung?): Die völlig falsche Risikoeinschätzung.
@Kastern: Du erwähnst genau den Fall, den ich im Kopf hatte, als ich das Risikopotential von Teleskopen erwähnte. Was meinst Du was aus deinen Augen geworden wäre, wenn der Strahl deine Augen getroffen hätte? Sofort und wirklich irreperabel blind, deine Netzhaut wäre ein Matschhaufen! Des weiteren wurde hier weiter öfters erwähnt, dass gelegentlich Personen ungefragt durch fremde Teleskope schauen. Und da reicht schon ein Blick durch das Sucherfernrohr auf die Sonne, um Blindheit zu erzeugen. Soweit zum Thema, man wäre nur selber betroffen.
Und nun zu den Lasern: Bei 5 mW bewegen wir uns auf einen Grenzbereich zu, und solche Spielereien wie Zeigen auf Obejkte der Erdoberfläche haben definitiv zu unterbleiben! Dennoch beißt die Maus kein Faden ab, dass die FDA, die zentrale Gesundheitsbehörde der USA und mir nicht gerade wegen Fahrlässigkeit bekannt, den freien Verkauf solcher Pointer erlaubt hat, allerdings mit dem fetten Label "Danger". Dies hätte sie bestimmt nicht gemacht, wenn Laser dieser Stärke Nerven durchtrennen, jedenfalls nicht im Land der Schadensersatzklagen.
Der grüne Laser ist nicht deswegen gefährlicher, weil man dadurch schneller geblendet ist, er ist umgekehrt bei gleicher Leistung sicherer, da er den Lidreflex in der Netzhautperipherie (Stäbchen) abseits des gelben Flecks (Zäpfkonzentration) schneller aktiviert. Die Stäbchen sind dort im Roten weitgehend unempfindlich.
Du kannst in einen Infrarotlaserreflex schauen, ohne durch Schmerzen oder sonstwelche Effekte gewarnt zu werden, solange, bis eine Gesichtsfeldhälfte ausfällt. Dann ist es aber zu spät. Daher sind diese Biester auch so gefährlich, zumal unsere Linse auch infrarotes Licht bündelt.
Entscheidend für die Gefährlichkeit eines Lasers ist nun mal die Energie, die auf das organische Gewebe fällt, und das entsprechende Gewebe erwärmt, sofern die Kapillaren nicht die Wärme abtransportieren können. Und die ist bei einem 1 mW Grünlaser gleich der eines 1 mW roten Lasers mit gleichem Strahlprofil, auch wenn das euch wegen der erhöhten Grelligkeit des Grünen nicht einleuchten mag.
Abgesehen von solchen
Studien , wo dann als Ergbenis drinsteht
"The risk to the human eye from transient exposure to light from commercially available class 3A laser pointers having powers of 1, 2, and 5 mW seems negligible. "
sind die üblichen Unfälle auch solche, wo ein Lichtreflex über eine Netzhaut huscht, d.h der Strahl hat zu wenig Zeit seine Energie auf eine bestimmte abzugeben. Umgekehrt fixieren die Wissenschafter die Ratten oder die Probanden fokussieren langwierig "bestmöglich" auf die Netzhaut und starten dann mit der Iritation. Dann hat man eine konservative Abschätzung.
Dies ist anders bei der Sonnenbeobachtung, wo die Sonne als Fläche auf der Netzhaut abgebildet wird, d.h. leichte Änderungen der Kopfstellung verschiebt das Sonnenbild nicht hinreichend stark, um das Gewebe zu entlasten.
Wie gesagt, wir befinden uns in einem Grenzbereich, meintewegen kann man die Dinger verbieten, konsequenterweise müsste man dann aber auch gleich die roten Justierlaser mitverbieten, denn ihr macht den Unterschied zwischen 1mW und 5 mW größer als er ist physikalisch ist.