Habe ich einen "APO-Refraktor"?

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Hallo Rainer,

ich bin mir ziemlich sicher, dass zumindest einer der Vereinskollegen des Verkäufers hier mitliest. Damit sowohl der Verein als auch der Verkäufer selbst keinen Schaden nehmen, wird der Verkäufer hoffentlich einer Rücknahme der Ware bei voller Kostenerstattung zustimmen.

Schließlich ist der Verein auch hier im GAD gelistet und scheint ja auch durchaus vernünftige Angebote für die Öffentlichkeit zu haben. (Für das Aussehen der Sternwarte können die Vereinsmitglieder sicher nichts. Jedesmal über das Geschmiere von den Deppen drüberzumalen ist wahrscheinlich auch frustrierend.)

Viel Erfolg :super:

Ciao
Martin
 
Hallo Martin,

ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der ein Forum weiter zeitgleich zur Diskussion für seine neue Auktion warb, hier noch nicht mitliest.

Mir dreht sich noch immer der Magen um wenn ich lese, was im Angebot zu diesem 'Refraktor' geschrieben wird. Das Letzte was ich jedoch erreichen möchte ist, dass andere Astronomen oder gar ein ganzer Verein dadurch geschädigt werden - auch wenn der Verkäufer diesen Verein über sein Angebot mit in die Sache hinein zieht.

Ich habe ihm aus diesem Grund nochmals das Angebot zu einer gütlichen Einigung (wie von Dir dargestellt) gemacht.

Stay tuned.

Viele Grüße
Rainer
 
Re: Habe ich einen "APO-Refraktor"?

Hallo,

Re: Habe ich einen "APO-Refraktor"? [Re: Tom0104]

--------------------------------------------------------------------------------

Wenn du wirklich reingelegt wurdest kannst du die Story gerne mit Nennung deines und des Verkäufers Namens auf meiner Website einstellen. Ich finde nämlich, dass man Leute, die über das Internet miese Geschäfte machen und letztendlich nicht mit einem vertretbaren Aufwand belangt werden können, bekannt machen sollte. Sowas mache ich auch und das sieht so aus:

Ido bezahlt nicht

Bevor du aber einen solchen Schritt tust, solltest du die Konstruktion mal testen. Vielleicht war es doch ein Schnäppchen?

Tom Ido bezahlt nicht

Bearbeitet von sindbad (02/28/08 10:53 PM)
_________________________
www.photoinfos.com www.litepc.de

Bezüglich des Inhalts des Links der Korrespondenz die dort steht:

Kommentar:
Einschreibebrief van NL -> D kostet 7,50 Euro
Überweisung auf ein IBAN-konto von NL -> D ist kostenlos.

Gruß,
Harrie
 
Hier werde ich persönlich diffamiert und auch unsere Bruno-
H.-Bürgel Sternwarte Berlin, deren Vorsitzender ich bin, lächerlich gemacht.
Ich fordere Sie auf, sich für diese Form der Diskussion öffentlich zu
entschuldigen.
Anderenfalls sehe ich mich leider zu rechtlichen Schritten gegen Sie, den
Betreiber der Internetseite Astronomie.de und die Mitglieder des Boards, die
diffamierende Beiträge geschrieben haben, gezwungen.
Diese öffentliche Art der Diskussion muss unterbunden werden, wenn meine
Persönlichkeitsrechte und mein Ruf verletzt werden sowie unserer Volkssternwarte dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Sie fügen unserer Sternwarte damit einen wirtschftlichen Schaden zu, wofür
Sie und die Beitragsschreiber einzeln in Regress genommen werden.
In den Beitägen werde ich de fakto u.a. öffentlich des Betrugs bezichtigt.
Das was ich in der Astronomie auf die Beine gestellt habe, werden Sie vermutlich niemals schaffen.
Im übrigen ist der Sachverhalt völlig anders, als hier dargestellt.

Gruß
Dipl.Ing Günter Mekas
Leiter der BHB- Sternwarte Berlin
www.bhb-sternwarte-berlin.de
 
Mal so unter uns:
a) Die letzte Mail ging als Antwort an Telescopia raus, was Harrie G. J. Rutten ist. Und der hat vielleicht sogar noch mehr auf die Beine gestellt, zumindest nicht wenig. Und ist hier auch nicht in Verdacht, was falsches gesagt zu haben.
b) Wenn hier was verzerrt dargestellt wurde (das ist zu vermuten), dann schickt man erst mal ne private Mail und versucht, das zu bereinigen und am Ende vielleicht eine einvernehmliche Erklärung hier abzugeben. Was soll den nach diesem Frontalangriff von der Gegenseite noch kommen? Ein #feiger' Rückzug? Sieht eher nach Verhärtung aus.

So löst man keine Probleme.
 
Sehr geehrter Herr Mekas,

so ganz kann man Ihre Reaktion nicht verstehen. Ich z.B. besitze das Mamiya APO Objektiv und ebenso das Mayer Objektiv. Da sie letzteres jedoch als Mamiya APO verkauft haben, scheint wohl klar, wer hier einer anderen Person Schaden zugefügt hat.

Nur ein getretener Hund bellt bekanntlich.
Hier in den Foren gibt es einige, die sich um die Astronomie verdient gemacht haben und die ggf. noch etwas mehr auf dieBeine gestellt haben als Sie. Vielleicht überschätzen Sie sich auch nur.

Einer Anzeige gegen meine Person sehe ich gelassen entgegen.
Besser wäre allerdings, und dies hat hier jeder geschrieben, sich persönlich und außerhalb der Foren zu besprechen und zu einer gütlichen Einigung zu kommen.

Ihrem obigen Schrieb ist aber zu entnehmen, daß Sie daran kein Interesse haben. Zeugen zum verkauften "APO" Objektiv und dessen bewusster Falschbeschreibung gibt es hier reichlich, Sie sollten daher Ihre Worte etwas gewählter formulieren.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Berberich
(ebenso Leiter der) SBS-Sternwarte TBB/Gerchsheim
 
Guten Morgen!

Den Anmerkungen von Herrn Berberich ist nichts hinzuzufügen.

im gleichen Sinne
Dipl.-Ing. Jörg Woker
 
Hi,

will ja mal ein bisschen sarkastisch sein ... passt wohl zur momentanen Stimmungslage ;)

Wenn man "Verdienste" mal rein unter dem Aspekt der Beiträge hier im Forumsbereich von a.de betrachtet, dann kann man wohl die "Verdienste" von skygazer ganz gut in EUR "berechnen" ... ;)

Weitere Folgerungen möchte ich nicht aus diesen "Beitragsanhäufungen" ableiten, sonst wird noch behauptet, ich hätte behauptet ... ;)
 
Sehr interessant ist auch, daß Herr Mekas von einem wirtschaftlichen Schaden für die Volkssternwarte spricht. Das könnte ja nur der Fall sein, wenn er seine Ebay-Geschäfte im Auftrag der Sternwarte abwickelt. Dann wären das aber keine Privatverkäufe mehr.

Gruß
Torsten
 
Re: Habe ich einen "APO-Refraktor"?

Hallo Sternfreunde,

so wie ich den Beitrag von Herrn Mekas interpretiere, kann ich wohl nicht davon ausgehen, dass er mein Angebot zur gütlichen Einigung (der Rückzahlung des Kaufpreises bei Rücknahme des Gerätes) annimmt.

Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei allen Forumsteilnehmerns bedanken, die mich nach meiner Bitte um Hilfe unterstützt haben. Mein Dank gilt auch den Betreibern von Astronomie.de, die solche Aufklärungen erst möglich machen.

Herr Mekas erwähnt am Ende seines Beitrags, dass "der Sachverhalt völlig anders ist". Sofern Forenteilnehmer deswegen oder wegen der in seinem Beitrag ausgesprochenen Drohungen verunsichert sind, so stelle ich ihnen gern den kompletten (sehr kurzen) Schriftwechsel zum "APO-Refraktor" zur Verfügung. Mit Sicherheit ist darin kein Hinweis auf einen anderen Sachverhalt enthalten.

Viele Grüße
Rainer


Grade, klare Menschen wärn ein schönes Ziel.
Leute ohne Rückgrat haben wir schon zuviel.
Bettina Wegener
 
Lieber Rainer,

vielen Dank für Deine klare Stellungnahme, selbstverständlich ist es das Anliegen jedes seriösen Teilnehmers an der a.de-Community, der Aufklärung von aufkommenden Fragen zu dienen und bei der Feststellung gebebener Sachverhalte mitzuwirken.

Es ist im höchsten Maß bedauerlich, wenn sich mangels Einsicht in Offensichtlichkeiten Streitigkeiten wie die angedrohten nicht vermeiden lassen, aber es gilt der bekannte Spruch: "Wer Wind säht wird Sturm ernten!".

In diesem Sinne

Jörg
 
Hallo Rainer,

im Falle des Falles kannst Du gerne auf mich zurückgreifen. Ich lasse mich hier nicht von Herrn Mekas verunsichern, sondern bleibe bei dem, was ich gesagt und geschrieben habe. Auch im Streitensfalle.

Viel Glück!
Winfried
 
Zitat von TorstenK:
Das könnte ja nur der Fall sein, wenn er seine Ebay-Geschäfte im Auftrag der Sternwarte abwickelt. Dann wären das aber keine Privatverkäufe mehr.

Bei einem Umsatzvolumen in dieser Größenordnung kann man nicht mehr von Privatverkäufen reden. Hier liegt mit Sicherheit, zumindest aus Sicht des Fiskus, gewerbsmäßiger Handel vor. Sollte der genannte also keine Steuern auf die erzielten Gewinne aus diesen Geschäften zahlen, und (u.a.) die Pflicht zur Gewährung von Gewährleistungsansprüchen durch diese `Privatverkäufe´umgehen, sollte er lieber den Ball flach halten und die Mogelpackung ohne viel Aufhebens rückabwickeln.

Wenn das nicht fruchtet rate ich dir Rainer eine Anzeige, wegen Betruges und Verdacht auf Steuerhinterziehung, in Betracht ziehen. Von dem agressiven Beitrag des Herrn Mekas solltest du dich nicht beeindrucken lassen. Er agiert wohl frei nach dem Motto: "Frechheit siegt".

Grüße
Boris


 
Hi Zusammen,

tja, ich denke auch, dass man der Sternwarte am ehesten dadurch einen Rufschaden zufügt, indem man als deren Leiter Optiken als Apo verkauft, die sich am Ende nicht als Apo herausstellen. Das Risiko, dass eine solche Aktion einem breiteren Personenkreis bekannt wird, muss einem selbst dann bewusst sein, wenn man das ohne öffentliche Annoncierung verkauft.
Hier scheint dem Verkäufer nicht ganz klar zu sein, von wem das Ganze ausging. Wer unsicher ist, was er zu verkaufen hat, kann das ja auch bei Ebay mit einfachen Worten zu verstehen geben.

Clear Skies
Sven
 
Hallo Sven,

Zitat:
"Wer unsicher ist, was er zu verkaufen hat, kann das ja auch bei Ebay mit einfachen Worten zu verstehen geben."

Bei dem, was dieser Herr in der Astronomie, im Gegensatz zu uns, schon alles geleistet hat (..haben will...), kann man nicht davon ausgehen, daß er nicht wusste, was er da verhökert (verkaufen möchte ich hierbei nicht sagen).

Von daher sehe ich das als vorsätzlichen Betrug am Käufer an und ich empfehle daher auch den in diesem Falle recht eindeutigen und einfachen Rechtsweg.

CS
Winfried
 
Hi,

nur mal so als kleiner "Warnhinweis" ;) zwischendurch ...
Es sind nicht immer nur die Verkäufer, den umgekehrten Fall kann es leider auch gelegentlich geben:

Käufer täuscht einen Sachmangel vor ... und versucht so einen Preisnachlass zu "erzwingen" :augenrubbel:

Kein Fall mehr fürs reine "BGB-Blabla", da muss dann auch mal eben "das andere dicke Buch" aufgeschlagen werden ;)
Nein, nicht die Bibel ... :pfeif:

 
Re: Habe ich einen "APO-Refraktor"?

Hallo Quentchen,

ein richtiger Hinweis, der aufgrund der doch sehr eindeutigen Sachlage (siehe unabh. Gutachten) hier wohl nicht gegeben ist.
Was aber deutlich wird ist, wie riskant der "Blindkauf" allein auf Grund einer Warenbeschreibung letztlich ist.
Aus verschiedenen Erfahrungen in dem Bereich habe ich für mich die Lehre gezogen, wo immer es geht den Weg "Ware gegen Geld" zu praktizieren, die Ware wird Hand zu Hand übergeben und bezahlt. Dann haben Käufer und Verkäufer die Ware besichtigt, sind vertragseinig und der Vertrag wird Zug um Zug erfüllt.

Der Vorfall, den wir hier abhandeln zeigt aber auch, dass die Verführung, mancherlei seltsame Produkte in der Bucht zu erwerben, immer wieder die gebotene Vorsicht überwiegt, denn wenn man sich die seinerzeitige Verkaufsausschreibung ansieht hätte man mit einem gerüttelt Maß an Misstrauen, das man eigentlich jedem Angebot entgegebringen sollte, bereits auf die anstehenden Probleme schließen können. Aber nun, das wird denn wohl mit Hilfe des "dicken Buchs" zu klären sein - nicht des BGB ;) - nachdem die Anzeichen nicht dafür sprechen, dass der Verkäufer einer Rückabwicklung des Geschäfts gütlicher Weise zugetan ist. Bedauerlich.

Jörg
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Re: Habe ich einen "APO-Refraktor"?

Zitat von R_Andreas:
Ehrlich gesagt fände ich ich es angemessen, wenn der Käufer hier Lehrgeld bezahlen würde, da er das Objektiv wissentlich ohne jegliche Garantie/Gewährleistung bei Ebay ersteigert hat. Wer solche Bedingungen akzeptiert, muss einfach damit rechnen, ins Klo zu greifen, und sollte hinterher nicht jammern. In der Versteigerung war ganz klar zu erkennen, dass es sich um einen wenig professionellen Eigenbau handelt.

Viele Grüße
Andreas
Entschuldigung Rainer, Andreas hat hier absolut recht!!!
Man sieht doch schon auf den ersten Blick, um was es sich wohl handeln muss.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Zitat von mannoff:
es war kein direkter Ebay-Kauf. Das Gerät war dort zwar angeboten, ich habe aber (wie im Angebot erbeten) einen Preisvorschlag außerhalb Ebay gemacht.

Hallo Rainer,

wenn das stimmt und ich es richtig verstehe, dann könnte sich dieses Vorgehen als schwerer Fehler erweisen:
Du hast Dem VK dabei geholfen, EBay zu betrügen. (Ihr habt gemeinsam Ebay darin getäuscht, dass diese Optik nicht verkauft worden sei und dies zu dem alleinigen Zwecke, EBay-Gebühren nicht zahlen zu müssen).
Auch wenn es mir leid tut, da ich Verkäufer die mit falschen Produktbeschreibungen schnelles Geld machen wollen auch gerne bestraft sähe, hast Du vor Gericht aus zweierlei Gründen schlechte Karten:
- Zum einen könnte EBay auf die Idee kommen, dich zu verklagen (und das wohl sogar mit Aussicht auf Erfolg)
- Zum anderen wird Dich ein Zivilgericht wahrscheinlich für wenig schutzwürdig halten, wenn Dich Dein "Komplize" reingelegt hat

Meine Vermutung: Du wirst das wohl als Lehrgeld verbuchen müssen.

Gruss,
Florian
 
Hi,

die Frage ist doch erstmal, ob der Verkäufer wider besserem Wissen dieses Teil beschrieben hat, was zumindest aufgrund seiner "Stellung" und seinen eigenen dargestellten Astro-Erfahrungen naheliegt.

Wie der Handel zustandegekommen ist, wäre hier nur ein "Nebenkriegsschauplatz", wobei evtl. die Bucht mitmischen könnte ... oder auch nicht.

Da eindeutig ein Sachmangel vorliegt, ob wissentlich oder unwissentlich vom Verkäufer "verursacht", wäre wohl zivilrechtlich in gewissem Sinne nur beiläufig relevant.

Die einfachste und für beide Seiten glimpflichste "Beseitigung" dieses Mangels ist mit Sicherheit die Rückgängigmachung des Handels. Andernfalls sollte der Käufer überlegen, ob er sich überhaupt zuerst auf ein BGB-Geplänkel einlässt, und nicht gleich das "andere dicke Buch" bemüht, und einen entsprechenden "Antrag" stellt.

Ähnliche Überlegungen gelten auch für den von mir oben angeführten umgekehrten Fall, falls mal ein solcher jemanden betrifft: Hat der Käufer offensichtlich - und eventuell eindeutig nachweisbar - den Sachmangel nur vorgetäuscht, um einen Preisnachlass zu "erzwingen", sollte man sich nicht lange auf irgendein BGB-Dingsbms einlassen, sondern wenn der Käufer auf sein Position beharrt, ihm die Folgen, die neben dem zivilrechtlichen Geplänkel entstehen werden, mal per Anwaltsschreiben darlegen lassen ...
Auch in so einem Fall kann die simple Rückgängigmachung des Handels für beide Seiten in jeder Hinsicht die Lösung mit dem geringsten Aufwand und den wenigsten Folgen sein.

 
Zitat von Quentchen:
die Frage ist doch erstmal, ob der Verkäufer wider besserem Wissen dieses Teil beschrieben hat, was zumindest aufgrund seiner "Stellung" und seinen eigenen dargestellten Astro-Erfahrungen naheliegt.

Wie der Handel zustandegekommen ist, wäre hier nur ein "Nebenkriegsschauplatz", wobei evtl. die Bucht mitmischen könnte ... oder auch nicht.

Hi,

ich sehe das etwas anders. Die Frage wie der Handel zustande gekommen ist, ist hier leider nicht ganz irrelevant - zumindest nicht, wenn das Zustandekommen des Handels eine gemeinsm begangene Straftat beinhaltet.
(Wenn ein Dieb seinen Komplizen bei der Aufteilung der gemeinsamen Beute über's Ohr haut hilft dem geprellten auch kein Gericht der Welt...)
Ein Sachmangel liegt z.B. nur dann vor, wenn der Käufer darauf vertrauen konnte, dass der Käufer die Sache wahrheitsgemäß beschreibt. (So ist es z.B. kein Leistungsmangel, wenn auf dem Jahrmarkt mit dem "stärksten Mann der Welt" geworben wird, selbst wenn Du nachweisen kannst, dass es in Wirklichkeit noch einen stärkeren gibt). In wie weit der Käufer auf die Werbeaussage "APO" eines VK, der ihn gleichzeitig zu einer gemeinsamen Straftat aufgefordert hat, vertrauen durfte, kann tatsächlich nur ein Gericht klären. (Die Frage, ob der VK selbst Wissen konnte, ob diese Aussage stimmt oder nicht ist übrigens entgegen oft gehörten Gerüchten Zivilrechtlich völlig irrelevant).

Ich halte die Gefahr zwar auch für überschaubar, dass EBays hier ein Strafverfahren gegen den Käufer einleitet, würde ihm aber in jedem Fall empfehlen, vor Einleiten rechtlicher Schritte seinerseits einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit so was auskennt...

Gruss,
Florian
 
Hallo Florian,

wenn du das Geschehene für eine Straftat hältst, dann solltest du diese unbedingt zur Anzeige bringen. Anderenfalls könntest du dich womöglich selber strafbar machen (Strafvereitelung). ;)

Gruß
Torsten
 
HALLO,

DARF ICH MAL UM EINES BITTEN; WICHTIG!

Der Verkäufer liest hier bekanntlich mit. Also bitte Tips und Anregungen, was ein Strafverfahren anbelangt, nicht öffentlich in den Foren sondern via PN, ansonsten spielt ihr alle dem Verkäufer in die Karten, der wartet ja nur darauf und äußert sich hier ja nicht mehr.

Gruß
Winfried
 
Hi Winfried,

ich denke eher, dass ein (indirekter) Hinweis, dass für "ihn" u.U. das "andere dicke Buch" aufgeschlagen wird, diesen eventuell wieder zur Raison kommen lässt ...

Ich glaube, dass das, was den VK hier ziemlich "aufgebracht" hat, die öffentliche - ich nenne es mal so - Verunglimpfung seiner Person und seines Vereins war. Möglicherweise kommt er ja wieder ein bisschen "runter", und es gelingt ihm hinter den Kulissen eine für beide Seiten vernünftige und akzeptable Lösung herbeizuführen ... alles andere wäre pure Borniertheit, was bekanntlich nicht selten so endet: :mauer:

;)
 
Sehr geehrter Herr Mekas,

Habe ich einen "APO-Refraktor"? [Re: Telescopia]

--------------------------------------------------------------------------------

Hier werde ich persönlich diffamiert und auch unsere Bruno-
H.-Bürgel Sternwarte Berlin, deren Vorsitzender ich bin, lächerlich gemacht.
Ich fordere Sie auf, sich für diese Form der Diskussion öffentlich zu
entschuldigen.
Anderenfalls sehe ich mich leider zu rechtlichen Schritten gegen Sie, den
Betreiber der Internetseite Astronomie.de und die Mitglieder des Boards, die
diffamierende Beiträge geschrieben haben, gezwungen.
Diese öffentliche Art der Diskussion muss unterbunden werden, wenn meine
Persönlichkeitsrechte und mein Ruf verletzt werden sowie unserer Volkssternwarte dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Sie fügen unserer Sternwarte damit einen wirtschftlichen Schaden zu, wofür
Sie und die Beitragsschreiber einzeln in Regress genommen werden.
In den Beitägen werde ich de fakto u.a. öffentlich des Betrugs bezichtigt.
Das was ich in der Astronomie auf die Beine gestellt habe, werden Sie vermutlich niemals schaffen.
Im übrigen ist der Sachverhalt völlig anders, als hier dargestellt.

Gruß
Dipl.Ing Günter Mekas
Leiter der BHB- Sternwarte Berlin
http://www.bhb-sternwarte-berlin.de

Ich war auf Geschäftsreise und es war mir nicht möglch früher auf Ihre Reaktion auf meine Posting zu geben weil ich noch nicht alle gelesen hatte.

Ich verstehe Ihre Reaktion nicht wo ich Ihnen und die Bruno-H-Bürgel Sternwarte Berlin lächerlich gemacht haben soll.

In meiner Posting habe ich nur angegeben das ich nicht verstehe das Ido Osterveld das Geld das er Ihnen schuldet mit einen Einschreibebrief geschickt hat und es mit IBAN um sonst ist. Wobei Ido auch noch schreibt das er den Beweis hat das der Brief in Berlin angekommen ist. Eigentlich liegt dan das Problem nicht bei Ido sondern bei der deutschen Post.

Darum werde ich mich auch nicht entschuldigen weil es nichts zu entschuldigen gibt, ausser wenn es ein Irrtum sein könnte bezüglich Unkenntnisse der deutschen Sprache. Die will ich dann aber erst in der genannten Posting(s) erkennnen können und Sie fragen dass zu tun.

Zu denen was ich in de Astronomie auf die Beine gestellt habe und Sie schreiben vermutlich niemals schaffen ist, so nehme ich an, eine Unterstellung und nicht basiert ist auf eine Investition.
Da ich Ihnen die Zeit ersparen will diese Investition durch zu führen und ihre Zeit besser an der Brunu-H-Bürgel Sternwarte Berlin zu spendieren, habe ich die wichtigste und nicht detailliert hier unten aufgelistet:
a. Seit 39 Jahre Vorstandsmitglied der Ortsgruppe Venlo des Königlichen Niederlandsen Verein für Meteorologie und Astronomie, siehe www.astrovenlo.nl.
b. Seit 33 Jahre Vorsitzender dieses Vereins.
c. Seit 15 Jahre Vorstandsmitglied der DOA (Dutch Occultaion Association), siehe www.doa-site.nl.
d. Seit 5 Jahren Vorsitzender dieses Vereins.
e. Vor zwei Jahren die ESOP XXV organisiert, siehe www.esop2006.nl.
f. Seit 32 Jahren Vorsitzer des Niederlandes Verein für Astronomische Instrumentation.
g. Seit 6 Jahren Vorstandsmitglied der Königlichen Niederlandsen Verein für Meteorologie und Astronomie, siehe www.sterrenkunde.nl.
h. Seit 3 Jahren Vorsitzender und Mitgründer der DMPA (Dutch Minor Planet Association).
i. Von 1984 bist 1995 Vortandsmitglied der Niederlandischen Vereinigung für Präzionstechnologie, wobei viele astronomische Geräten und Raumfahrtinstrumente entwickelt worden sind von deren Mitglieder (Betriebe).
j. Von 1985 bis 2001 Redakteur der Zeitschrift von obigen Verein.
k. Weltweit zigviele Artikel über Teleskope usw. als Author oder Co-Author,
l. Co-Author von Telescope Optics
m. Insgesamt in den letzten 20 Jahre mehr wie 200 Vorträge gehalten im In- und Ausland in der zutreffenden Landesprache Vorträge gehalten über Teleskope, Sternbedeckungen und Kleineplaneten.
n. Designer von vielen Teleskope die von nahmhaften Hersteller gebaut werden oder wurden in Deutschland, Niederlande, Groß Brittanien, Russland, Canada, Taiwan, China, Japan, Schweitz.
o. Nahmengeber des Rumaks.
p. Entwickler für Teiloptiken für professionelle astronomische Institute in In- und Ausland.
q. Mitglied von Begleitkommission beim Bau professionelle astronomische Teleskope.
s. Optical Designer für viele Sonderoptiken für engagierte Amateur astrophotografen die neue Grenzen in der Astrophotografie gestellt haben,
t. Organisator von etwa 30 internationale astronomische Reisen (kurzeitiege Reisen).
u. Mit-organiator von einige große interantionalen astronomische Reisen nach Sternwarten (langzeitige Reisen.

Also insgesamt möchte ich von mir selber sagen können das ich astronomisch im weiten Sinne etwas auf den Beinen gestellt habe. Googlen Sie mal.

Ich lade Sie ein was Sie astronomisches auf den Beinen gestellt haben hier auf zu listen oder dies angehend sich bei mir öffentlich zu entschuldigen. Ich will es nicht forderen aber frage es und werde keine rechtliche Schritte gegen Sie einleiten wenn Sie dass unterlassen. Dass ist mich die Mühe und vor allem das Geld nicht wert.

Gruß,
Harrie Rutten
(In Holland ist es üblich berufliche Titel (ich habe zwei) im Hobbybereich nicht zu erwähnen)

PS
Ich habe diese Nachricht auch als persönliche Nachricht geschicke da es auch Ihnen passieren kann dass Sie eine Posting später sehen.
 
Hallo Harrie,

ich glaube hier gibt es gerade zwei verhängnisvolle Missverständnisse:

1. Herr Mekas hat vermutlich nicht wirklich deinen Beitrag gemeint, der nur gerade zufällig der letzte Beitrag des Threads war, als er sich zu Wort gemeldet hat. Du hast ja ganz richtig festgestellt, dass du dich gar nicht auf den eigentlichen Streitfall dieses Threads bezogen hast. Genausowenig hat sich Herr Mekas zum Inhalt deines Beitrags geäussert.

2. Die Geschichte "Ido bezahlt nicht" wurde von Sindbad in den Thread eingebracht, und hat auch weder mit dem Verkäufer noch dem Käufer hier etwas zu tun. Sie war also schon selber "offtopic".

Viele Grüße
Stephan
 
Zitat von TorstenK:
Hallo Florian,

wenn du das Geschehene für eine Straftat hältst, dann solltest du diese unbedingt zur Anzeige bringen. Anderenfalls könntest du dich womöglich selber strafbar machen (Strafvereitelung). ;)

Hallo Thorsten,

ich interpretiere deinen Smiley jetzt mal so, dass du diese Strafvereitelung nicht wirklich ernst gemeint hast. Hier herrschen momentan allerdings auch recht seltsame Auffassungen was das Strafrecht angeht, und es wird meines Erachtens viel zu leichtsinnig mit dem Begriff des "Betrugs" umgegangen. Das kann leicht in's Auge gehen, zumal bereits einer der Beteiligten hier schon klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Die Kosten, im Falle einer Abmahnung bezüglich solch einer Persönlichkeitsrechtsverletzung, können dabei durchaus den Preis eines kleinen APO-Refraktors erreichen.

Man sollte deshalb prinzipiell vorsichtig dabei sein, Tatsachenbehauptungen der Art "X hat sich strafbar gemacht" aufzustellen. So wie im Fußball nur der Schiedsrichter eine maßgebliche Entscheidung treffen kann, und selbige Entscheidung als Tatsache verbindlich ist, verhält es sich auch mit dem Strafrecht. Erst ein rechtskräftiger Richterspuch berechtigt wirklich dazu, eine Tat als Straftat zu bezeichnen. Wo es kein rechtskräftiges Urteil gibt, kann eine solche Tatsachenbehauptung leicht als Verleumdung aufgefasst werden. Anders als im umgangssprachlichen Gebrauch, hat der Begriff des "Betrugs" im Strafrecht eine präzise und sehr viel engere Definition und Bedeutung.

Nehmen wir zum Beispiel die aus meiner Sicht absurde Behauptung, hier hätten Käufer und Verkäufer den Online-Dienst Ebay "betrogen". Das entbehrt meines Erachtens (ich bin allerdings auch kein Jurist) jeglicher Grundlage.

§263 StGB, Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wo wurde bei Ebay denn hier ein Irrtum erregt? Ein Verstoß gegen die AGB von Ebay ist doch noch lange keine Straftat.

Zitat von SkyChip:
Die Frage wie der Handel zustande gekommen ist, ist hier leider nicht ganz irrelevant [...]

Meines Erachtens spielt es dabei eine weitaus größere Rolle, dass das oben im Thread verlinkte Ebay-Angebot mit einem Festpreis (Startgebot = Sofortkaufen = 800€) versehen ist. Für eine rechtliche Beurteilung solcher Fragen spielt der alte Grundsatz "You get what you pay for" nämlich eine größere Rolle, als es sich so mancher Schnäpchenjäger erträumt. Ob es in einem Geschäft einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" gab, hängt schließlich stark von der Frage ab, ob der geforderte Preis für die Ware angemessen war.

Ich erlaube mir diesbezüglich zum diskutierten Gegenstand kein Urteil. Es hat aber auch noch niemand sonst hier im Thread mal eine Vorstellung über den angemessenen Wert des Pentagon-Objektiv mit TS-OAZ und 2" Zenitspiegel geäussert.

OAZ und Zenitspiegel haben alleine ja auch schon ihren Wert.



Viele Grüße
Stephan

PS.: Damit die Nichtanzeige einer Straftat selbst eine solche begründet, dazu braucht es schon arge Gewaltverbrechen (§138 StGB)

 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Oben