Händler schickt mir Produkt zu, obwohl ich nur nach einem Angebot gefragt habe - Rechtslage ?

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

Sterno3000

Aktives Mitglied
Servus,

ich habe bei mehreren Händler eine Angebot für das selbe Produkt eingeholt. Einer der Händler hat mir ein Angebot gemacht und auch gleich in der E-mail geschrieben: "Bei Ueberweisung des Betrags ueber x EUR koennen wir die Sendung an Sie veranlassen".

Bei meiner Anfrage handelte es sich ausschließlich um eine Anfrage für ein Angebot, nicht für den Auftrag einer Bestellung, weswegen ich die Summe natürlich nicht bezahlt habe. Jetzt haben die mir aber trotzdem die Ware zugesendet und das Zeug ist auf dem Weg zu mir.

Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus ?. Wir reden hier von schließlich von ca. 3500€ an Warenwert.

MFG

Kevin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kevin,
man hat, soweit ich weiss, bei Bestellungen über das Internet immer ein 14tägiges Rückgaberecht ohne Begründung.
In deinem Fall würde ich einfach dem Händler bescheid geben und die Annahme des Paketes verweigern (zurück gehen lassen).
...oder eben schauen was der Händler sagt wenn du Ihm mitteilst das du nichts bestellt hast.

Gruß
Tobi
 
Hatte ich auch schon mal. Nicht bezahlen, Paket nicht annehmen, Mail schreiben, dass man keine Bestellung aufgegeben hat, fertig.

Rechtlich zumindest bei mir in Österreich ganz klar.
Wenn ich nichts bezahlt habe und die Ware nicht annehme, kein Geschäftsvorgang und alles einwandfrei.

Hast du irgendwo auf "Jetzt bestellen", "Bezahlen", oder so geklickt oder sowas geschrieben? Sonst könntest du es laut meinem Rechtsverständnis theoretisch sogar als ungefragt zugesandt einfach behalten bzw. müsste der Händler dafür sorgen, dass es wieder bei dir abgeholt wird.

Hat man das Paket schon angenommen und irgendwas, dass nach Kaufabsicht klingt geschrieben oder angeklickt, wird es schwieriger und man müsste vom Vorgang zurücktreten (Immer 14 Tage möglich) und es (leider auf eigene Kosten) zurücksenden. Ob der Shop dann, da es ja keine Bestellung war, das Rücksendeporto übernimmt, ist dann aber wohl auszustreiten bzw. würde ich das dann (wenn vorhanden) einer Rechtschutzversicherung übergeben, wenn der Shop die Rücksendung nicht bezahlen will.

Grüße, Mario
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ich würde auch einfach die Annahme verweigern-dann gehts ja automatisch zurück.
Sonst musst du dich nicht ja auch noch selbst um den Versand kümmern und (erstmal) dafür bezahlen.

LG
Tim
 
Hallo Kevin,
man hat, soweit ich weiss, bei Bestellungen über das Internet immer ein 14tägiges Rückgaberecht ohne Begründung.
In deinem Fall würde ich einfach dem Händler bescheid geben und die Annahme des Paketes verweigern (zurück gehen lassen).
...oder eben schauen was der Händler sagt wenn du Ihm mitteilst das du nichts bestellt hast.

Gruß
Tobi

"Wer unbestellte Leistungen erhält, ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren. Bei Waren besteht keine Aufbewahrungspflicht für einen bestimmten Zeitraum. Selbst die Benutzung und der Verbrauch sind zulässig, ohne dass hierdurch eine Zahlungspflicht, auch nicht in Form von Schadensersatzansprüchen begründet wird."

Das hab ich jetzt mal schnell im Netz gefunden.
 
Sehr ärgerlich, sowas ähnliches hatte ich auch mal. Klingt auf jeden Fall extrem dreist und unseriös der Typ.

Wie schon geschrieben wurde die Annahme verweigern, und dem Händler per Einschreiben mit Rückschein einen Brief schicken indem du klarstellst das du nie etwas bei ihm bestellt hast. Mit dem Zusatz „sollten Sie dennoch der Meinung sein das, aus welchen Gründen auch immer, ein Vertrag zwischen uns zustandekommen ist, so mache ich vorsorglich von meinem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach § 355 BGB gebrauch.“

Im Idealfall sollte zwischen deiner Anfrage-Mail und dem versenden des Schreibens weniger als 14 Tage liegen, dann hat er nicht die geringste Chance (ich gehe natürlich davon aus das der Kontakt zwischen dir und ihm nur über Internet und/oder telefonisch war, sonst ist es kein Fernabsatzvertrag).

Wenn dann ein Schreiben von einer Inkasso Firma kommt diesem wieder mit Einschreiben mit Rückschein widersprechen, und eine Kopie der Anfrage Mail, sowie des Widerrufsschreibens beilegen. Meistens ignorieren die das erste Schreiben, in dem Fall einfach dasselbe nochmal senden. Dann war in meinen zwei Fällen jeweils Schluss.

Kann einem tierisch auf den S… gehen solche Geschichten, aber es hilft nix.

Gruß,

Simon
 
Hallo!
"Wer unbestellte Leistungen erhält, ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren. Bei Waren besteht keine Aufbewahrungspflicht für einen bestimmten Zeitraum. Selbst die Benutzung und der Verbrauch sind zulässig, ohne dass hierdurch eine Zahlungspflicht, auch nicht in Form von Schadensersatzansprüchen begründet wird."
Vielleicht ist das juristisch sogar korrekt. Wenn es aber nur ein Fehler von Seiten des Händlers war fände ich so eine Reaktion ein bisschen überzogen. Irgendwie sitzen wir doch alle im selben Boot. Die Sache lässt sich mit einem kurzen Telefonat oder einer E-Mail bestimmt in zwei Minuten klären.

Grüße
Maximilian
 
Hallo Kevin,

Och mir hatte se auch schon so lieb Sachen zugeschickt ohne das man mich gefragt hat ob ich das eigentlich will.
Ganz einfach gelöst: Paketannahme verweigert. Musste der Händler sich dann darum bemühen sein Zeug wieder zurückzubekommen.
Mir hat man dann seitens des Händlers erklärt "dass sie einen sehr guten Kundenservice haben".
Ich kann dabei nur schmunzeln und die können mich mal gerne haben.
Nachhinein nach ein par emails hatte ich es denn Jungs ausdrücklich verboten mir mit dieser Masche zu kommen.

Mit einem Gruss,
- Martin
 
Ich werde dem Händler mal schreiben, evtl. kann er ja auch das Angebot eines anderen Händler bei dem ich bestellen wollte unterbieten.
 
Es wundert mich, dass ein Händler ohne Zahlungseingang Ware für 3500€ einfach so zusendet.
Ich kenne keinen, der auf Rechnung an Privat liefert.

Das kann doch nur ein Prozessfehler beim Händler sein.

Grüße
Hartmut
 
Bei 3500€ wäre das aber schon recht mutig vom Händler. Bei Kleinkram mag das anders sein.
Privatkunden sind aber rechtlich gut abgesichert, Annahme verweigern und die Sache ist für dich erledigt.
 
Hallo!
Es war klar die Fehlentscheidung eines Mitarbeiters.
Genau deswegen ein kurzes Telefonat (mit dem Inhaber, nicht den Mitarbeitern) und die Sache lässt sich klären. Bis das Paket da ist hat er auch schon den Rücksendeschein geschickt und man kann es dem Briefträger gleich wieder mitgeben. Vielleicht schlägt ja angesichts des peinlichen Fehlers auch einen Sonderrabatt vor, den man unmöglich ablehnen kann ;)

Grüße
Maximilian

PS: Ausser Postkarten und Kugelschreibern, die irgendwelchen „Brot für die Welt“ Bettelbriefen beiliegen, hat mir leider noch nie jemand nicht bestellte Ware geschickt.
 
PS: Ausser Postkarten und Kugelschreibern, die irgendwelchen „Brot für die Welt“ Bettelbriefen beiliegen, hat mir leider noch nie jemand nicht bestellte Ware geschickt.
Passiert mir tatsächlich nicht das erste mal.

Amazon hat mir mal wie aus dem nichts einen guten Lötkolben zugeschickt. Er tauchte bei mir nicht in der Bestellübersicht auf und es wurde nie etwas abgebucht. Adressiert war er aber an mich. Hab ich natürlich dankend angenommen.

Meine Eltern haben mal in einem Möbelhaus eine Wohnwand bestellt und haben neben der bestellten Wohnwand auch einen Esstisch aus massivem Eichenholz zugeschickt bekommen. Taucht aber nicht auf der Rechnung auf und abgebucht wurde auch nie etwas. Meine Eltern haben dort mehrfach angerufen. Das Möbelhaus meinte sie schicken jemanden her zum abholen, aber es ist nie jemand gekommen.
 
Frag mal bei Ferrari nach einem Angebot....
 
Hahaha!

Lese gerade diesen Artikel und lach mich kaputt über diese Dreistigkeit, mit der ich selbst auch schon konfrontiert
wurde.
Ich erkundigte mich über ein paar Okulare, wollte Preise und Lieferfähigkeit erfragen.
Dabei beließ ich es.
Der bettelte mich an, er hätte die Okulare ja bereits für mich bestellt, ob er drauf sitzen bleiben solle etc. pp.

Und dann hat dieser Verkäufer damals noch einen drauf gesetzt, indem er bei uns anrief mein (damals)
minderjähriger Sohn ging dran und der sagte dem Verkäufer, das Papa gerade auf Arbeit ist.

Dreist wie der Typ ist, fragt der tatsächlich meinen Kleinen, ob er wüsste wie denn Papas Arbeit hieße und wo die ansässig
sei. Der Kerl hat es tatsächlich gebracht und rief bei meiner Firma, sprich Personalchef an, erklärte sein Anliegen und 5 Minuten
später hatte ich den Kerl am Telefon!!!

Mein Personalchef besuchte mich daraufhin am Arbeitsplatz um sich zu erkundigen was DAS sollte?
Ihr könnt Euch denken, wie peinlich das war.
Später habe ich dem "seriösen" Verkäufer nochmals zurück gerufen und ihm MEINE Meinung dargelegt und das seeehr
deutlich! Mit einem Verweis, das wenn so etwas nochmal vorkäme, ich rechtliche Schritte einleiten würde.

Diesen "netten" Verkäufer gibt's übrigens heute noch. Damals verschleuderte er seinen Ramsch von Münster aus.
Heute scheint er mehr Richtung Süden sein etwas unkonventionelles Geschäftsgebaren nach zu gehen, also Vorsicht
ist geboten!

CS Andy
 
Hi,
also ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht.
Kevin, aus deinem Zitat der Händlermail, geht nicht hervor, dass er das Paket versandt hat. Er weißt doch lediglich darauf hin, dass wenn du das Produkt bezahlst er es versenden könnte.
Anders formuliert hätte da auch stehen können: wir haben das Produkt auf Lager und können nach Geldeingang unverzüglich versenden."

Ist denn bei dir überhaupt was angekommen.?
 
Hi,
also ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht.
Kevin, aus deinem Zitat der Händlermail, geht nicht hervor, dass er das Paket versandt hat. Er weißt doch lediglich darauf hin, dass wenn du das Produkt bezahlst er es versenden könnte.
Anders formuliert hätte da auch stehen können: wir haben das Produkt auf Lager und können nach Geldeingang unverzüglich versenden."

Ist denn bei dir überhaupt was angekommen.?
Die haben das Paket bzw. Pakete tatsächlich an mich Versendet. Hab das einfach mit dem Händler abgeklärt und die haben das Zeug wieder abholen lassen.
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Zurück
Oben