<p align="center"><font color="#FF0000" size="4"><b>ACHTUNG - Verbot für Grüne Laser-Pointer > 1mW auf A.de!</b></font></p>
<p align="right"> *Letzte Aktualisierung: 04.12.2007* </p>
Liebe Astronomie.de-Mitglieder,
am 14.11.2007 erhielt ich die schon lange erwarte Antwort vom BAuA - siehe Anlage. Wir haben mit der Veröffentlichung bis heute gewartet, da laut einem Händler es von einem anderen Staatsorgan eine gegenteilige Aussage geben solle. Da wir bis dato dieses nicht schriftlich von dem anderen Staatsorgan vorliegen haben, gilt nun folgendes:
A.de untersagt ab heute dem 04.12.2007 in den A.de-Foren inkl. Marktplätze, die Bewerbung und den Vertrieb von Laser-Pointern mit mehr als 1 mW bzw. oberhalb der Laserklassen 1 und 2.
Auch ist es nicht mehr gestattet, Links zu Anbietern und Auktionen (auch ausländischen) zu setzen, die Laser-Pointer oberhalb der Klasse 2 (>1 mW) anbieten.
Viele Grüße
Euer Moderatoren-Team
Anlage (mit freundlicher Genehmigung von Frau Dr. Ljiljana Udovicic):
Sehr geehrter Herr Cremer,
Händler in Deutschland dürfen grüne Laser-Pointer mit mehr als 1 mW (d.h. Laser oberhalb der Klasse 2) nicht an Privatpersonen vertreiben. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) dürfen nämlich nur Produkte in den Verkehr gebracht werden, wenn durch sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährdet werden (§ 4 Abs. 1 und 2). Deswegen sollen im privaten Bereich nur Laserprodukte der Klassen 1 oder 2 verwendet werden. Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen hier nicht zum Einsatz kommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der "Stellungnahme zur Risikobewertung von Lasern und LED", die auf Initiative der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nach § 12 Abs. 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entstanden ist und die sich an die Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Händler), Unfallversicherungsträger und an die für die Marktaufsicht zuständigen Behörden richtet www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Optische-Strahlung/Stellungnahme.html__nnn=true.
Der Stellungnahme können Sie entnehmen, dass sogar bei Produkten der Laserklasse 2 Vorsicht geboten ist. In der Lasernorm DIN EN 60825-1 beruht das Sicherheitskonzept für die Laserklasse 2 nämlich auf der Existenz des Lidschlussreflexes. Neue wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass der Lidschlussreflex nur bei etwa 20% der Testpersonen gegeben war. Von dem Vorhandensein des Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen darf somit in der Regel nicht ausgegangen werden.
Schließlich zu ihrer letzten Frage: Falls Sie als Privatperson einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 besitzen und ihn in der Öffentlichkeit einsetzen, würden Sie im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ljiljana Udovicic