Import von starken Laserpointern legal?

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

TorstenK

Aktives Mitglied
Hallo miteinander,

mich würde mal interessieren, ob beim Selbstimport (per Onlinebestellung) eines solchen Laserpointers:

*

mit Problemen zu rechnen ist.

Bitte nur sachdienliche Hinweise, keine Grundsatzdiskussion über grüne Laser.

mfg
Torsten

* Link gelöscht
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

wenn Du die entsprechenden Voraussetzungen schaffst ist weder der Import noch die Verwendung strafbar, das dazu notwendige findest Du z.B. hier:

http://www.iap.tu-darmstadt.de/lto/lp/laserschutz/lss_frame_4.html

Das private Inverkehrbringen nicht CE-fähiger Geräte stellt Dich auf jeden Fall in die Haftung aus unerlaubter Handlung, da dies grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen wären nur gegeben, wenn die Fachkunde nachgewiesen ist und Du die Sicherheit auf geeignete Weise sicherstellst. Welche exakten Auflagen Du erhältst ist regional unterschiedlich und im Zweifel Sache der Gewerbeaufsicht oder des Amts für öfftl. Ordnung.

Jörg
 
Hallo Jörg,

mir geht es ausschließlich um die Frage des Imports, d.h. würde eine solche Sendung vom Zoll (oder von wem auch immer) unbeanstandet bei mir ankommen?

Was ich dann damit mache? Schau'n mer mal... :/

mfg
Torsten
 
Moin Torsten!

Weißt Du, wenn Du hierzulande eine Genehmigung bzw. einen Befähigungsnachweis zum Erwerb und Gebrauch benötigst, wenn Du so ein Teil kaufst - denkst Du dann, Du könntest diese Vorgaben durch Import umgehen?!

Der Zoll wird sich die Deklaration sicher genau angucken, zumal das Teil mit >400 US$ auch nicht gerade billig ist und wertmäßig über den normalen postalischen Freimengen liegt.

> Was ich dann damit mache?

Kann Dich Dir sagen: Blödsinn!
 
Hallo Torsten,

seit etwas über 2,5 Jahren steht angefügte Anlage wegen damals heftigen Diskussionen bei uns auf der Portalseite und wurde zusätzlich über 2 Monate in jedem Board sticky gesetzt.

Torsten, Dein Posting verstößt nicht nur gegen ein striktes Verbot auf A.de, sondern auch gegen geltendes deutsches Recht, weshalb ich den Link zum Anbieter gelöscht habe.

Du hast mit Deinem Posting das Begehen einer Straftat angedeutet. Denn laut Gesetz sind alle Laser über 5mW zu klassifizieren, ab dann unterliegen sie den vorgeschriebenen Gesetzen zum Betrieb. Benennung eines Laserschutzbeauftragten (ab Klasse 3B),Sicherheitsschaltungen und Einhalten des Grenzwertes zur maximal zulässigen Bestrahlungsdauer. Von daher sind Laser größer 5mW nicht mehr als Laserpointer zulässig.

Keine Ahnung was Du mit solch einem Laser machen möchtest und ob Du für diese Laserklasse eine entsprechende Befugnis besitzt, für Himmelsführungen sind jedenfalls 1mW mehr als ausreichend. Bei einem 200 mW Laser hört aber jeder Spaß auf, so etwas ist praktisch eine Waffe, die nicht nur Luftballons zerschießt oder Streichhölzer anzündet.

Thread erstmals geschlossen. Was damit weiter geschieht, überlasse ich den für dieses Board zuständigen Kollegen, für die ich hier wegen der Brisanz in die Presche gesprungen bin.

cs,
Alexander


<p align="center"><font color="#FF0000" size="4"><b>ACHTUNG - Verbot für Grüne Laser-Pointer > 1mW auf A.de!</b></font></p>
<p align="right"> *Letzte Aktualisierung: 04.12.2007* </p>



Liebe Astronomie.de-Mitglieder,

am 14.11.2007 erhielt ich die schon lange erwarte Antwort vom BAuA - siehe Anlage. Wir haben mit der Veröffentlichung bis heute gewartet, da laut einem Händler es von einem anderen Staatsorgan eine gegenteilige Aussage geben solle. Da wir bis dato dieses nicht schriftlich von dem anderen Staatsorgan vorliegen haben, gilt nun folgendes:

A.de untersagt ab heute dem 04.12.2007 in den A.de-Foren inkl. Marktplätze, die Bewerbung und den Vertrieb von Laser-Pointern mit mehr als 1 mW bzw. oberhalb der Laserklassen 1 und 2.

Auch ist es nicht mehr gestattet, Links zu Anbietern und Auktionen (auch ausländischen) zu setzen, die Laser-Pointer oberhalb der Klasse 2 (>1 mW) anbieten.

Viele Grüße
Euer Moderatoren-Team


Anlage (mit freundlicher Genehmigung von Frau Dr. Ljiljana Udovicic):

Sehr geehrter Herr Cremer,

Händler in Deutschland dürfen grüne Laser-Pointer mit mehr als 1 mW (d.h. Laser oberhalb der Klasse 2) nicht an Privatpersonen vertreiben. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) dürfen nämlich nur Produkte in den Verkehr gebracht werden, wenn durch sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährdet werden (§ 4 Abs. 1 und 2). Deswegen sollen im privaten Bereich nur Laserprodukte der Klassen 1 oder 2 verwendet werden. Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen hier nicht zum Einsatz kommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der "Stellungnahme zur Risikobewertung von Lasern und LED", die auf Initiative der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nach § 12 Abs. 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes entstanden ist und die sich an die Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Händler), Unfallversicherungsträger und an die für die Marktaufsicht zuständigen Behörden richtet www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Optische-Strahlung/Stellungnahme.html__nnn=true.

Der Stellungnahme können Sie entnehmen, dass sogar bei Produkten der Laserklasse 2 Vorsicht geboten ist. In der Lasernorm DIN EN 60825-1 beruht das Sicherheitskonzept für die Laserklasse 2 nämlich auf der Existenz des Lidschlussreflexes. Neue wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass der Lidschlussreflex nur bei etwa 20% der Testpersonen gegeben war. Von dem Vorhandensein des Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen darf somit in der Regel nicht ausgegangen werden.

Schließlich zu ihrer letzten Frage: Falls Sie als Privatperson einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 besitzen und ihn in der Öffentlichkeit einsetzen, würden Sie im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ljiljana Udovicic
 
Hallo zusammen,

Alex hat ja bereits alles wichtige zu dem Thema gesagt, wir lassen den Thread hier mal stehen für den Fall, dass die Infos noch für jemanden nützlich sind.

CS,
Michi
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Oben