talesien
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Interstellarum Sonderheft Plantearische Nebel
oder wie hieß es so schön:
Der Wahrheitsgehalt visueller Beobachtungen.
Das man sich mit der Wiedergabe visueller Details irren kann, ist nicht nur seit den spektakulären Marskanälen bekannt.
Sicherlich können z.B. auch schwache Sternketten dazu führen, das man sie fälschlicherweise als Nebeldetails wahrnimmt usw.
Ein wirklich wichtiges Thema und passendes Thema.
Aber in dem im Sonderheft vorgestellten Praxisfall von NGC 6818 liegt der Fall offensichtlich doch anders.
Hier wird dann auf 3 Seiten logisch dargestellt, dass die abgedruckte Fernrohrzechnung offensichtlich ein Fake ist.
Da ist ein 16m9 Zentralstern eingezeichnet worden und an Details übertrifft die Fernrohrzeichnung deutlich das Hubble Teleskop. Übrigens mit Details, die jenseits des Auflösungsvermögens des angeführten 10 Zöllers liegen.
So weit so schlecht.
Es scheint sich hier wirklich nicht um die falsche Detailwahrnehung und zeichnerische Umsetzung an sich zu gehen.
Das ganze liegt so weit neben der Spur, dass sich der Eindruck aufdrängt, das hier ein wenig Enthüllungsjournalismus betrieben wird, der sich positiv auf die Auflage auswirken könnte.
Nicht nur die Angler lügen, pardon erzählen Latein, nein auch der sogar namentlich genannte Sternfreund arbeitet seine Zeichnungen ganz offensichtlich nach Hubblevorlagen aus.....
Anders ist das zeichnerische Ergebnis wohl nicht zu deuten!
Auf die Bogensekunde genau wird dann der Beweis geführt, das er entweder einen 2,5 Meter Spiegel sein eigen nennt oder aber 1000 fache Vergrößerung mit einer 1,4 Meter Optik zur Anwendung gebracht hat. Anders sind der Zentralstern und die hochaufgelösten Details nicht wahrnehmbar.
Eine 10 Zoll Optik ist eigentlich nur geringfügig kleiner......
Und zum Zwecke der Publikation, hat der Betroffene (sicherlich in Unkenntnis der dann tatsächlich erfolgten Umsetzung im Magazin), auch noch sein Einverständis zur Publikation der Zeichnung gegeben.
Sorry, aber ich kann das ganze nicht Verstehen.
Beispiele für fehlerhafte Detailzeichnungen ja, öffentlicher Striptease nein. Hier geht es für alle Beteiligten nicht um ein Versehen!
Der hier so vorgeführte Sternfreund tut mir leid.
Er ist Täter und Opfer (oder nur Opfer?)und steht jetzt öffentlich ziemlich blöd da.
Das ganze gehörte nicht in das Sonderheft von Interstellarum.
CS und bis denne denn
Reiner
oder wie hieß es so schön:
Der Wahrheitsgehalt visueller Beobachtungen.
Das man sich mit der Wiedergabe visueller Details irren kann, ist nicht nur seit den spektakulären Marskanälen bekannt.
Sicherlich können z.B. auch schwache Sternketten dazu führen, das man sie fälschlicherweise als Nebeldetails wahrnimmt usw.
Ein wirklich wichtiges Thema und passendes Thema.
Aber in dem im Sonderheft vorgestellten Praxisfall von NGC 6818 liegt der Fall offensichtlich doch anders.
Hier wird dann auf 3 Seiten logisch dargestellt, dass die abgedruckte Fernrohrzechnung offensichtlich ein Fake ist.
Da ist ein 16m9 Zentralstern eingezeichnet worden und an Details übertrifft die Fernrohrzeichnung deutlich das Hubble Teleskop. Übrigens mit Details, die jenseits des Auflösungsvermögens des angeführten 10 Zöllers liegen.
So weit so schlecht.
Es scheint sich hier wirklich nicht um die falsche Detailwahrnehung und zeichnerische Umsetzung an sich zu gehen.
Das ganze liegt so weit neben der Spur, dass sich der Eindruck aufdrängt, das hier ein wenig Enthüllungsjournalismus betrieben wird, der sich positiv auf die Auflage auswirken könnte.
Nicht nur die Angler lügen, pardon erzählen Latein, nein auch der sogar namentlich genannte Sternfreund arbeitet seine Zeichnungen ganz offensichtlich nach Hubblevorlagen aus.....
Anders ist das zeichnerische Ergebnis wohl nicht zu deuten!
Auf die Bogensekunde genau wird dann der Beweis geführt, das er entweder einen 2,5 Meter Spiegel sein eigen nennt oder aber 1000 fache Vergrößerung mit einer 1,4 Meter Optik zur Anwendung gebracht hat. Anders sind der Zentralstern und die hochaufgelösten Details nicht wahrnehmbar.
Eine 10 Zoll Optik ist eigentlich nur geringfügig kleiner......
Und zum Zwecke der Publikation, hat der Betroffene (sicherlich in Unkenntnis der dann tatsächlich erfolgten Umsetzung im Magazin), auch noch sein Einverständis zur Publikation der Zeichnung gegeben.
Sorry, aber ich kann das ganze nicht Verstehen.
Beispiele für fehlerhafte Detailzeichnungen ja, öffentlicher Striptease nein. Hier geht es für alle Beteiligten nicht um ein Versehen!
Der hier so vorgeführte Sternfreund tut mir leid.
Er ist Täter und Opfer (oder nur Opfer?)und steht jetzt öffentlich ziemlich blöd da.
Das ganze gehörte nicht in das Sonderheft von Interstellarum.
CS und bis denne denn
Reiner