Käufer/Verkäufer Service

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WolfgangE

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Hallo Leute,

durch die Beiträge im Tread "Warnung vor Betrüger ****" angeregt habe ich mir Geedanken gemacht einen Käufer/Verkäufer Service (Treuhandfonds) zu gründen.

Ich denke dabei aber nicht an eine Firma mit großen Gewinnen, sondern daran die enstehenden Kosten einzuspielen.
Und ob es möglich ist dies als Verein zu realisieren.

Erste Anfragen (div. Ämter, Steuerberater) sind am Laufen.

Das Serice sollte nach altbewährtem ablaufen, zb. so:

Käufer überweißt das Geld.

Verkäufer bekommt Bescheid und schickt die Ware ab.

Käufer hat eine Frist zur Begutachtung und Reklamation,gibt Bescheid ob alles in Ordnung ist.

Verkäufer erhält sein Geld.

Hiermit möchte ich eine Umfrage starten in der Folgende Fragen abgeklärte werden.

1.) Ist die Idee (wenn möglich über Verein) annehmbar?

2.) Würde es genutzt werden?

3.) Ideen zur Warenübergabe?

4.) Sonstige Einfälle?

Dies ist hier nur grob umrissen, aber sobald alles ausgearbeitet ist, werde ich Euch die genauen Details zukommen lassen.

Tja, vielleicht bekommen wir so das Problem in den Griff.

Wünsche Euch

viele Klare Nächte

WolfgangE
 
Hallo WolfgangE,

das ist gut gemeint, aber leider verboten.

Die zu verwaltenden Kundengelder müssten, wenn sie nicht der Zwangsvollstreckung gegen die Treuhandstelle unterliegen sollen (was für Kunden fatal sein könnte!), auf ein offenes Treuhandkonto, ein sogenanntes "Anderkonto" gezahlt werden. Solche Anderkonten dürfen bei Banken nur eingerichtet werden für Angehörige rechtsberatender Berufe, also Anwälte und Notare, sowie für Angehörige steuer- und wirtschaftsberatender Berufe.

Grüße,

astroklaus
 
Hallo Wolfgang,

das wäre dann ähnlich dem Treuhand-Service bei Ebay. Vielleicht findest Du dort noch Anregungen/Infos.
CS René
 
Deine Idee in Ehren, aber Astroklaus hat recht!

Ohne dir persönlich etwas unterstellen zu wollen, wäre die Gefahr der ungerechtfertigten Bereicherung zu gross und, siehe Hinweis von Astroklaus, bei einer mögl. Insolvenz wären die Gelder der Kunden futsch.

Daher ist die gesetzliche Regelung zur Führung von Anderkonten richtig und im Interesse der Zahlenden auch unbedingt notwendig.

cs. Ernst.
 
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