Hallo!
Die Anwälte haben dort nicht wie hier eine Gebührenordnung.
Aber in England schon (und das meinte ich oben vor allem bezüglich des Unterschiedes zwischen Englischem und Amerikanischem System):
Costs in English law - Wikipedia
Offenbar haben sich die Marktteilnehmer dieses Sektors durch auffällige Preisgestaltung angreifbar gemacht. Sonst sähen die Anwälte keine Chance da reinzugrätschen.
Ich glaube eher, die Anwälte versuchen es einfach. Wenn die gerade nichts anderes zu tun haben, dann haben sie ja nichts zu verlieren. Und wenn das große Kanzleien mit viel Personal und ausreichend Kapitalreserven sind, dann hat der Gegner ohnehin keine Chance. Denn bis es zum Prozess kommt hat der so hohe Kosten (denn die Verteidiger und Sachverständigen lassen sich nämlich nach Stunden bezahlen, unabängig vom Ausgang des Verfahrens), dass er womöglich vorher aufgibt und sich auf einen Vergleich einlässt. Auch wenn er gar nichts gemacht hat.
Ein Bekannter hat mit seinem Ingenieurbüro mal einen Auftrag aus den USA an Land gezogen. Da wurde er ziemlich bald mit einer völlig haltlosen Klage, vermutlich von der ortsansässigen Konkurrenz, konfrontiert. Alleine die Verteidigung gegen diese Klage hätte ihn ein Mehrfaches des Auftragsvolumens gekostet, vom Ausgang des Verfahrens (das er eigentlich nur hätte gewinnen können) abgesehen. Da er weder das Geld noch die Risikobereitschaft dafür hatte, blieb ihm nichts anderes übrig als das Projekt abzusagen.
Letztlich muss sich dort jeder Marktteilnehmer entsprechend seinem Umfeld verhalten - die Gegebenheiten sind ja nicht unbekannt
Die Gegebenheiten sind aber auch in ständigem Wandel und die Anwaltskanzleien sehr erfinderisch. Was letzes Jahr noch ging kann dieses Jahr zum Scheitern verurteilt sein. Insofern ist es vor allem für kleine Firmen ein unkalkulierbares Risiko geworden, sich in den USA zu engagieren. So etwas wie Rechtssicherheit in unserem Sinne bietet deren Rechtssystem nämlich nichtmal ansatzweise.
Grüße
Maximilian
PS: Wir hatten hier in Tübingen vor einem (oder zwei?) Jahren auch so einen in allen Medien breitgetretenen „Preisabspracheskandal“. Pünktlich zur Eröffnung Anfang April hatten
alle Eisdielen gemeinsam den Preis für die Kugel Eis um 50 Cent angehoben. Dagegen gab es auch eine Klage, aber obwohl die Sache wirklich offensichtlich war, gab es keinen gerichtstauglichen Beweis für eine Absprache. Das war zwar für die Eisesser nicht schön, aber ich persönlich fühle mich in einem Rechtssystem wohler, in dem man zum Gewinnen eines Prozesses Fakten und nicht Geld braucht.