Lieferzeit beim Internethändler, Rücktrittsrecht?

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NGC224

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Hallo Sternfreunde,

anlässlich eigener Erfahrungen habe ich mal eine Frage an die juristisch bewanderten Forumsteilnehmer:

Beim Internethändler ist Zahlung per Vorkasse nicht unüblich. Was ist nun, wenn der Händler trotz ursprünglich zugesagter kurzer Lieferzeit die bereits bezahlte Ware aus irgendwelchen Gründen ( z. B. Hersteller bzw. Importeur haben das Teil nicht vorrätig, Hersteller hat einen Produktionsengpass ) nicht liefern kann?

Hat man ein Rücktrittsrecht, wenn sich die Lieferung immer wieder verschiebt bzw. der geänderte Liefertermin erst in einigen Wochen oder gar Monaten ist? Wie bekommt man dann sein Geld zurück?

Beste Grüße

Manfred

 
hallo Manfred,

den Trick verwenden immer wieder Händler zB aus GB, mit billigen Preisen locken und dann nicht liefern können. Juristisch habe ich leider keinen Tau, aber ich würde an deiner Stelle solche Leute hier im Forum öffentlich machen - das bewahrt zumindest andere vor Schaden, und ist ein nettes Argument sie zur Kooperation aufzufordern, wenn sie das nicht von selbst tun.

lg Tommy
 
Hallo zusammen

Bei mir hiess es bei Bestellung Ende Juni 09, dass sich die Lieferzeit des Herschelkeils von Lunt "erheblich hinziehen werde".
Bei der ATT hiess es dann ganz laut: LIEFERTERMIN IST OKTOBER!!

Bezahlt ist schon lange... und dennoch warte ich jetzt schon über 5 Monate auf diesen Herschelkeil.

Wenn man ab und zu von sich aus nachfragt, heisst es lapidar: "Leider ist er nach wie vor nicht lieferbar" ...Viele Grüsse

Weder: "Es tut uns Leid" / "Dürfen wir Ihnen einen Herschelkeil eines anderen Lieferanten anbieten" / ....


Kopfschüttelnd

Alexander

 
Moin Manfred!

> Beim Internethändler ist Zahlung per Vorkasse nicht unüblich.

Ach?! :augenrubbel: Ist mir neu... - Mal ganz im Vertrauen: Wer sich auf so einen Blödsinn einläßt, hat selber Schuld!
Vorkasse und dann keine Lieferung - den "Händler" würde ich so schnell unter Verzug setzen, daß ihm die Augen tränen.

> Wie bekommt man dann sein Geld zurück?

Du trittst vom Vertrag zurück und drohst mit gerichtlichem Mahnverfahren - ganz einfach.
 
Hallo Manfred,

Du trittst vom Vertrag zurück und drohst mit gerichtlichem Mahnverfahren - ganz einfach.

das funktioniert natürlich nur wenn der Händler in Deutschland sitzt. In anderen EU Ländern kann das schnell anders aussehen. Da muss man sich dann die Frage stellen ob ein gerichtliches Mahnverfahren lohnt oder ob man das Geld als Lehrgeld abhakt. Bei welchem Händler ist dir das denn passiert?

Gruß,
Martin
 
Guten Morgen

Ich spreche hier mal für Lunt.
Eigentich sollte für Artikel bei Lunt keine Vorkasse mehr genommen werden , wenn dies geschehen, vielleicht sogar in unserem Hause , dann bitte gleich bei mir melden.
Die Herschelkeilentwicklung wurde noch etwas weitergetrieben, die 2" Version ist bereits fertig und soweit ich weiss nun in USA ab Lager verfügbar , die 1.25" Version knnte ich erst letzte Woche den Sampel testen und bestätigen und geht diese Woche in Produktion, die Auslieferung wird mitte bis ende Januar erfolgen
 
Hallo Leute,

zur Klarstellung: Bei dem Internet-Kauf mit Vorkasse ging es um einen Kopfhörer, der ist inzwischen mit erheblicher Verspätung geliefert worden.

Trotzdem vielen Dank für die Hinweise :super: , es ist gut zu wissen, was man im Falle eines Falles tun kann.

Beste Grüße

Manfred
 
Zitat von MLudes:
...wenn dies geschehen, vielleicht sogar in unserem Hause , dann bitte gleich bei mir melden.

Herr Ludes,
Der Herschelkeil wurde bei einem anderen Lieferanten bestellt. Dieser bezieht diesen aber wohl von Ihnen. Jedenfalls schrie mein Händler des Vertrauens die Frage bei der ATT zu Ihnen rüber, worauf Sie persönlich mit "Oktober" (ok, kann auch 2014 sein) quittierten.

Dann warte ich wohl auf die Dinge die da kommen mögen.

Gruss

Alexander
 
Danke für die Rückmeldung , wir liefern so schnell wir können, wenn wir entgegen zusagen Verzögert werden, hat dies immer einen Rattenschwanz zur Folge.

Aber wir bemühen uns

 
Hallo zusammen.

Bei Bestellungen über das Internet gibt es grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht für VERBRAUCHER. Dies gilt in allen EU-Staaten, die das entsprechende EU-Recht in nationales Recht überführt haben, also alle im "Kern"-Europa.

In Deutschland gilt bei ordnungsgemäßer (schriftlicher) Belehrung über dieses Recht VOR DEM KAUF ein 14-tägiges Widerrufsrecht , d. h. ich kann als Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag OHNE ANGABE VON GRÜNDEN widrrufen, also rückgängig machen.

Im Falle eines Widerrufs sind gegenseitig sämtliche empfangenen Leistungen zurückzuerstatten, also auch Vorauszahlungen INCLUSIVE der seither angefallenen Zinsen.

Die Frist für den Widerruf beginnt erst AB DEM TAG DES ERHALTS DER WARE zu laufen.
Lieferverzug einklagen ist also nicht nötig. Man kommt (normalerweise) auch so wieder an seine Kohle.
-nachzulesen im BGB unter §312a.

Es gibt dabei nur ein Problem_:
geht der Händler vorher in Insolvenz, dann ist die Vorauszahlung weg, weil sie nach deutschem Recht der Insolvenzmasse zugeschlagen wird.

Gruß
Peter
Astro-Store Marburg
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Re: Lieferzeit beim Internethändler, Rücktrittsrec

Zitat von FAGMR:
Es gibt dabei nur ein Problem_:
geht der Händler vorher in Insolvenz, dann ist die Vorauszahlung weg, weil sie nach deutschem Recht der Insolvenzmasse zugeschlagen wird.

Hallo Peter,

das mit der Insolvenz stimmt zwar auch, aber eine weitere Einschränkung des Widerrufsrechts dürfte im Astronomiemarkt deutlich öfter greifen:

Quelle: §312d BGB
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
[...]

Damit meine ich nun weniger die Verderblichkeit von Gurken, sondern z.B. die Maßanfertigung von Adaptern und anderen Teilen.

Viele Grüße
Stephan
 
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