Ich strebe eine Klage wegen Betrugs und Nötigung an.
Hallo Dieter,
worin siehst Du denn bitte eine Nötigung? Eine Klage wegen Betruges kannst Du nicht einreichen, Klagen kannst Du nur zivil.
Du kannst bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Anzeige aufgeben, ob diese dann zu Ermittlungen und im Endeffekt zu einer Anklage führen, ist sehr fraglich bei der Beweislage die Du bis jetzt vorgetragen hast, bzw. bei von Dir geschilderten "Vorgehensweise" des Händlers bezüglich der Rechnungen.
Ich möchte hier keinen Verteidigen oder Partei ergreifen, nur wird sehr schnell aus eine Mücke ein vermeintlicher Elefant gemacht und das ist auch nicht i.O.
Ich möchte zu dem ganzen Thema eigentlich nur sagen, das di Post selbst zugibt, das bis zu 3% der Päkchen nicht ankommt.
Ein Händler empfängt im Monat sicher einige Hundert Pakete, wenn dann mal ein oder zwei pro Monat nicht ankommen, liegt das noch unter der Quote der Post und ist leider normal - Abhilfe versicherter Paketversand mit Einlieferungsbeleg. Bei einem Päkchen kannst Du ja noch nicht einmal beweisen das Du etwas versendet hast. Das ist für eine Anzeige eine dünne Beweislage.
Und keiner schreibt doch in einem Forum: "Toll ich habe wieder ein päkchen an xxx geschickt und es kam sogar an." Will heißen in allen Foren wirst Du zu 98% nur negative Erfahrungen lesen. Kommt dann mal was positives dazu muß man sich gleich, wie hier auch geschehen, den Vorwurf der Schleichwerbung gefallen lassen.
So das waren meine 50 Cent zu dem Thema.
Christian