Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
(Zitat

„Nicht jeder kann ein echtes Nikon von einer Fälschung unterscheiden.” (Zitat-Ende)
Hallo Sebo,
wie mein Namenskollege Walter Wehr schon geschrieben hat, schützt Unwiesenheit nicht vor Strafe. Lies doch mal die von eBay selbst veröffentlichten Warnhinweise zu Angeboten mit gefälschten Uhren (Rolex ist am häufigsten betroffen, aber auch Cartier, Ebel, Patek Philippe, Audemar Piguet, Jaeger-LeCoultre, Corum, Frank Muller etc.). Nach Deiner Auslegung müßte man auch sagen „Nicht jeder kann eine echte Rolex von einer Fälschung unterscheiden”. eBay geht dabei sogar soweit, daß sogar solche Auktionen ausdrücklich verboten sind, in denen offen gesagt wird, daß es sich um ein Plagiat handelt! Das wäre dann wegen dieses Hinweises auf das Imitat zwar kein Betrug, weil dem potentiellen Käufer reiner Wein eingeschenkt wird, aber es ist ein Verstoß gegen Warenzeichen- und Patentrechte. Was nun sollte diesbezüglich bei Ferngläsern anders als bei Uhren sein?
Mir ist durchaus klar, daß nicht jeder, der ein solches Produkt bei ebay anbietet, dies mit Betrugsabsicht tut. Aber spätestens dann, wenn er (z.B. durch eine solche eMail wie von mir in den vorgenannten Fällen) erfährt, was er da anbietet, sieht es anders aus: Von da an tut er's nicht mehr unwissentlich! So kann also eine derartige eMail zumindest im Interesse der Käufer nützlich sein. Außerdem habe ich in meinen eMails an die Verkäufer nicht einfach einen Betrug behauptet, sondern meine Text als Konditionalsatz formuliert („Wenn Sie dies nicht … korrigieren, dann …”). Das ist doch nicht zu beanstanden?
Wie würdest Du eigentlich reagieren, wenn Du nicht als Verkäufer, sondern als Käufer eines solchen Fernglases nachträglich erführest, daß es - ätschebätsch - eine minderwertige Fälschung ist? Würdest Du Dich dann auch bei eBay über MICH beschweren, weil ich Dir die schlechte Botschaft überbracht habe? Doch wohl kaum!
Im übrigen ging es mir nicht darum, den Verkäufer von den Mängeln in seinem Angebot zu „überzeugen”, wie Du schreibst, sondern ihn darauf hinzuweisen. Das ist ein nicht unwesentlicher Unterschied. Und ich habe absolut keine Angst, daß ein solcher Verkäufer sich bei eBay über mich beschwert, denn wenn ich eBay den Sachverhalt erkläre, wird mit Sicherheit der Verkäufer von eBay zur Rechnenschaft gezogen bzw. ermahnt, nicht ich. Ich habe schon zwei ein wenig anders gelagerte Fälle sehr erfolgreich bei eBay durchgefochten, bei denen der Verkäufer in einem Falle von eBay gesperrt und im anderen Falle seine mir als „Rache” gegebenen negative Bewertung gelöscht wurde. So schnell lasse ich mir den Schneid nicht abkaufen.
MfG Walter E. Schön
PS.: Gerade während des Schreibens dieses Textes erreicht mich eine weitere eMail eines der angeschriebenen Verkäufer als Antwort auf meinen Textvorschlag; sie zeigt (noch immer mit vielen orthografischen Fehlern), daß der Verkäufer einsichtig war, daß er offenbar doch schon selber wußte, daß es nicht von Nikon, sondern aus Osteuropa kommt, und daß er mir offenbar nicht böse ist („das mit der Rechtschreibung” hat er aber offenbar auch diesmal erst „zu spät gemerkt”):
(Zitat

„Sehr geehrter Herr Schön
Vielen Dank für ihr Angebot ich werde es dankend übernehmen, und nun noch eine kurze Beschreibung das Glas. Kommt vermutlich aus Osteuropa {Russland\Polen}es ist Vollgummi armiert und sehr gut Verarbeitet ,es kann an einem Rad am oberen Ende der Knickbrücke Zentral Fokussiert sowie am rechten Okular Scharfeingestellt werden Das mit der Rechtschreibung hatte ich zu spät bemerkt, da war schon ein Gebot drauf, und ich konnte es nicht mehr ändern Nochmals Vielen Dank für Ihre Hilfe. werde mir nächstes mal mehr Zeit nehmen ,und Sorgfältiger Arbeiten
MFG. (es folgt der Name im Klartext, den ich hier nicht veröffentlichen will)