Rechtsgrundlage für den Bau einer eig. Sternwarte

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TGeorgiNU

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Hallo liebe Astrogemeinde

Ich bin auf der Suche nach der Rechtsgrundlage für den Bau einer eigenen Sternwarte im Aussenbereich des Ortes, da ich da ein gut gelegenes Grundstück besitze.

Speziell suche ich die Rechtlage in Sachsen.

Denn soweit mir bekannt ist, sind Sternwartenbaus auch im Aussenbereich möglich da sie als "Priviligiertes Bauwerk" gelten ist das richtig?

Wäre schön wenn sich Leute aus Sachsen melden würden die das schon gemacht haben den Bau einer eigenen Hütte.

Es sind natürlich auch alle anderen gefragt die sich wirklich auskennen.

Grüße noch aus Neu-Ulm(Bayern)
Thomas
 
hallo Thomas,

im Westen sind die Ämter für Land- und Wasserwirtsschaft (ALW's) für solche Fragen zuständig.
Ob das im Osten genauso geregelt ist, weis ich nicht - ich halte es aber für wahrscheinlich.
Ich habe selber einen Bekannten der im ALW arbeitet.
Solche Entscheidungen sind nicht so fest gesetzlich geregelt, wie man zunächst denkt. Da gibt es durchaus Ermessensspielräume.
Allgemein gilt, dass es in der Nähe von Städten (hier z.B. Hamburger Randbereich) schwierig ist, soetwas genehmigt zu bekommen, da man irgendwelche Wochenendunterkünfte damit verhindern will.
Ich denke, wenn man sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Ruhe darüber unterhält, kann man da vielleicht zu einer Lösung kommen.
Ich denke, das Ganze muss sich eben von Anlage prinzipell nicht als Ferienunterkunft eignen.

Grüsse

Wolfgang
 
Re: Rechtsgrundlage für den Bau einer eig. Sternwa

TGeorgiNU schrieb:
>Ich bin auf der Suche nach der Rechtsgrundlage für den Bau
>einer eigenen Sternwarte im Aussenbereich des Ortes, da ich
>da ein gut gelegenes Grundstück besitze.
>
>Speziell suche ich die Rechtlage in Sachsen.

Sieh Dir mal die Bauordnung für Sachsen genau
an. Auf dieser Österreichischen Seite findet man
zumindest eine ältere Fassung:
http://www.bauordnung.at/index.htm

In § 63a findest Du etwas zu genehmigungsfreien Vorhaben.
Die in Frage kommenden Teile zitiere ich mal:

"§ 63 a Genehmigungsfreie Vorhaben

(1) Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung und Änderung folgender baulicher Anlagen, anderer Anlagen und Einrichtungen:

1. Gebäude
a)Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 15 m³ Bruttorauminhalt, im Außenbereich nicht mehr als 6 m³ Bruttorauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,
...
11. Sonstige bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen
i)unbedeutende bauliche Anlagen und Einrichtungen, die in den vorstehenden Nummern nicht erfaßt sind, wie Teppichstangen, Markisen, Hochsitze, nicht überdachte Terrassen und Kleintierställe; ..."

Ein Landwirt hätte noch bessere Möglichkeiten (siehe
restliche Gebäude unter Nr. 1).

>Denn soweit mir bekannt ist, sind Sternwartenbaus auch im
>Aussenbereich möglich da sie als "Priviligiertes Bauwerk"
>gelten ist das richtig?

Theoretisch könnte man darauf verweisen, dass so eine
Anlage nur im Aussenbereich einen Sinn ergibt und
insofern privilegiert ist. Das könnte aber Probleme
geben, wenn es keine Volkssternwarte ist.

>Es sind natürlich auch alle anderen gefragt die sich
>wirklich auskennen.

Das ist leider je nach Bundesland sehr unterschiedlich.
Sachsen ist scheinbar ähnlich restriktiv wie NRW während
etwa Hessen bei Bauten im Aussenbereich liberaler ist.
In Hessen darf solche grösseren Scheunen jeder Bürger,
der eine braucht errichten, in NRW darf das soweit ich
weiss nur ein Vollerwerbslandwirt nach dem
Grundstückverkehrsgesetz, worunter nicht mal ein
Pferdezüchter fällt.
 
Hallo Andreas

vielen dank für deine schnelle antwort, leider habe ich nicht soviel geld das ich mir einen alten Bauwagen oder Container <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" /> sieht auch nicht so schön aus, ich hatte ja daran gedacht es später für die öffentlichkeit auszubauen( dafür fehlt mir jetzt das Geld ) ich habe auch in die richtung gedacht es wie ein stall zu bauen nur moderner <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/cool.gif" alt="" /> wenn alle stricke reißen sollten.

Das mit der Kubikmeterbegrenzung hatte ich schon gehört wäre auch eine möglichkeit.
Ich werde mal abwarten, welche möglichkeiten sich noch auftun. Muß ja auch erst mal herausfinden wer da noch zuständig bei uns ist.
Muß mich mal anfang nächsten jahres erkundigen auf dem Amt, ich werde gleich zum Landratsamt gehen weil unsere Gemeinde da leider auch etwas unfreundlich ist.

will mal noch abwarten was alle anderen schreiben

bis dann
Thomas
 
Hallo Wolfgang

vielen dank auch für deine Antwort

hatte eigentlich schon daran gedacht genauso etwas auszubauen <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/cool.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" /> muß wie eben oben geschrieben mal das Landratsamt anrufen und mal erkunden wer zuständig ist.

Bis dann
Thomas
 
Re: Rechtsgrundlage für den Bau einer eig. Sternwa

Hallo

vielen Dank auch dir für deine Antwort

ich habe diesen teil der Bauordnung auch schon mal so gelesen nur leider sehe ich da nicht so richtig durch, ich hoffe ja das sich noch jemand meldet der schon in sachsen gebaut hat und diese probleme überwunden hat.

Wenn wie schon in den anderen Beiträgen geschrieben alle stricke reißen mache ich das als Stall <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" />

werde mich mal auf dem Landratsamt erkundigen wer sich auch zuständig füllt

Bis dann
Thomas
 
Re: Rechtsgrundlage für den Bau einer eig. Sternwa

Hallo!

>ich habe diesen teil der Bauordnung auch schon mal so
>gelesen nur leider sehe ich da nicht so richtig durch, ich
>hoffe ja das sich noch jemand meldet der schon in sachsen
>gebaut hat und diese probleme überwunden hat.

Ich fürchte, das wird evtl. regional sehr unterschiedlich
gehandhabt. Ich kenne nur Fälle von Volkssternwarten
aus anderen Bundesländern und selbst da gab es meist
erhebliche Probleme und Schikanen bis einschliesslich
der kompletten Verweigerung einer Baugenehmigung.

>Wenn wie schon in den anderen Beiträgen geschrieben alle
>stricke reißen mache ich das als Stall

So ein Kleinbau nach Nr. 1 oder Nr. 11 kann in der Tat
die einzige Möglichkeit sein.

>werde mich mal auf dem Landratsamt erkundigen wer sich auch
>zuständig füllt

Zur Sicherheit würde ich lieber einen "Strohmann" anfragen
lassen, der nichts bauen will und nicht selbst gebaut hat.
Denn wenn die Bürokratie erst mal geweckt worden ist,
dann wird sie unter Umständen, wenn Du an die
richtigen Bürokraten gelangst, sogar versuchen,
anschliessend einen legalen Kleinstbau zu
verhindern oder wegen Deines Hauses usw.
Theater machen...
 
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