Seltsam oder nicht: Rückgabepraktik

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Ehemaliges Mitglied

Hallo,

mache gerade eine neue Erfahrung mit einem (kleineren) Astrohändler. Werde das nur anonymisiert beschreiben:

1) Verkäufer hat die Rückgabe nach dem Fernabsatzgesetz zugestimmt.
2) Käufer hat die Ware rechtzeitig zurückgeschickt.
3) Verkäufer reklamiert einen Mangel, der zur Rücksendung an den Kunden geführt hat.
4) Dieser Mangel stellte sich als einfach zu entfernenden weichen Partikel auf einer Linse heraus. Diese wird ohne Rückstand entfernt, Ware ohne Gebrauchsspuren.
5) Käufer wünscht Aufrechterhaltung der Rückgabe und Kaufpreiserstattung.
6) Verkäufer stimmt Rückgabe weiters nicht mehr zu.

Passiert sowas häufiger?

Beste Grüße
Hardi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hardi,

hmm.. also um ganz ehrlich zu sein würde ich in dem Fall jetzt sagen, wenn es wirklich nur der Staubpartikel war frage ich mich warum der Käufer plötzlich kein Interesse an dem Produkt mehr hat. Ohne hier etwas unterstellen zu wollen, aber das schaut ein wenig danach aus als hätte der Käufer nach Erhalt der Ware seine Meinung geändert und und verzweifelt nach einem Grund gesucht warum das Gerät zurück an den Händler muss. Nachdem es ja hier scheinbar um dich geht, kannst du uns ja sicher auch sagen warum du den Artikel nicht mehr möchtest, obwohl er, wie du selber sagst, in einwandfreiem Zustand ist.

CS,
Michi
 
Hallo,
Spielt doch garkeine Rolle warum der Käufer das Produkt nicht mehr haben möchte, der Verkäufer muss es zurücknehmen ob er will oder nicht. Bei Versandhandel hat man ein gesetzlich garantiertese Rückgaberecht.
Für mich sieht es ehr so aus das der Verkäufer das gute Stück nicht zurücknehmen will.

Gruß Deadlock
 
Moin!

> Ohne hier etwas unterstellen zu wollen, aber das schaut ein wenig danach aus als hätte der Käufer nach Erhalt der Ware seine Meinung geändert und und verzweifelt nach einem Grund gesucht warum das Gerät zurück an den Händler muss.

Völlig egal. Bei Fernabsatzgeschäften braucht es keinen Grund, wenn man die Ware innerhalb der Rückgabefrist (AFAIK 2 Wochen) zurückgeben will.

> gesetzlich garantiertese Rückgaberecht

Gibt es generell nicht... ;)
Du kannst Ware bei Fernabsatzgeschäften im unbenutzen (!), d.h. im uneingeschränkt wieder verkaufsfähigen Zustand zurückgeben, ja. Auf der anderen Seite kann der Verkäufer auch eine Gebühr für die Nutzung verlangen, wie die Ware nicht mehr "ladenneu" ist und Gebrauchsspuren zeigt.
Aber das brauchen wir hier gar nicht zu diskutieren, weil es absolut nichts bringt. Lösung: Verkäufer in Verzug setzen, dann ab zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale. Kurz und schmerzlos.
 
Hallo zusammen,

ich hab den Punkt mit dem Fernabsatzgesetz mit Absicht nicht erwähnt weil im Eingangsposting auch explizit auf den Umstand mit der unproblematischen Verunreinigung eingegangen wurde. Deshalb auch mein Nachfragen was der Grund für die Rückgabe ist. In den AGBs, die der Händler ja haben sollte, steht auch drinnen wie lange man den Artikel zurück geben kann. Gesetzlich glaub ich auch das es bei 2 Wochen liegt, es gibt jedoch sogar Händler (nicht unbedingt im Astro Bereich) die auch bis zu 1 Monat Rückgabe einräumen. Das ist aber nicht Diskussion. Hardi schreibt ja klar das

"4) Dieser Mangel stellte sich als einfach zu entfernenden weichen Partikel auf einer Linse heraus. Diese wird ohne Rückstand entfernt, Ware ohne Gebrauchsspuren."

dieser Punkt der Grund für die Rückgabe ist. Es hätte ja gereicht wenn er von seinem Rücktrittrecht Gebrauch macht. Da muss er dem Händler im schlimmsten Fall die Versandkosten erstatten bzw. Wertminderung wenn der Artikel nicht mehr als Neu und unbenutzt verkauft werden kann.

CS,
Michi
 
Hallo,

Grund der Rückgabe ist "nichtgefallen". Habe das Teil an meiner Ausrüstung getestet und einfach keinen richtigen Nutzen festgestellt. Ansonsten war das Teil völlg iO. Den Stippen auf der Linse (oder was das auch immer war) habe ich gar nicht bemerkt, leider aber auch nicht gut genug hingesehen. Verkäufer hat das nach Rückgabe reklamiert und den Neuwert um 20% reduzieren wollen oder eben Rücksendung an mich.

Beste Grüße
Hardi



 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hardi,

das ist nicht (ge)wichtig!

Zitat >>>....Wenn die Ware oder Dienstleistung im Wege des Versandhandels, also im Fernabsatz (per Katalog, Telefon, Internet, TV-Shopping, Postkarte, eBay oder hood.de & Co) gekauft wurde, kann sich der Kunde selbstverständlich auf das gesetzliche Widerrufsrecht oder Rückgaberecht berufen. Danach kann die Ware innerhalb von 2 Wochen nach der Zusendung ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. .....<<<

Da gibt es keine Zweideutigkeiten

Beste Grüße Wilhelm

PS Die Angaben des Kunden/Käufers zum Rückgabegrund haben ausschliesslich statistischen Charakter um ggf. die Leistung des Verkäufers zu verbessern.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Hardi,

Grund der Rückgabe ist "nichtgefallen". Habe das Teil an meiner Ausrüstung getestet und einfach keinen richtigen Nutzen festgestellt. Ansonsten war das Teil völlg iO. Den Stippen auf der Linse (oder was das auch immer war) habe ich gar nicht bemerkt, leider aber auch nicht gut genug hingesehen. Verkäufer hat das nach Rückgabe reklamiert und den Neuwert um 20% reduzieren wollen oder eben Rücksendung an mich.

das liest sich auch schon ganz anders als dein Eingangsposting. Wenn der Rückgabegrund nichtgefallen ist, dann gibt es keine Diskussion und der Händler muss dir das Geld zurückerstatten. Schick ihm doch einfach mal den Text des Fernabsatzgesetzes und weise ihn freundlich auf die zu tragen kommenden Passagen hin ;)

CS,
Michi
 
Hallo,

mir geht es darum ob Rückgaben häufiger nach dem beschriebenen Muster abgelehnt wurden und werden:

Rückgesendeter Artikel wird als nicht mehr neuwertig bemägelt, Wertminderung oder Rücksendung an Kunde angeboten. Der Magnel stellt sich dann als Bagatelle heraus, kann leicht behoben werden. Eine nochmalige Rücksendung an den Verkäufer wird nun aber abgelehnt.

Gruß
Hardi
 
Hallo Hardi,

ich muss Michi recht geben.
Es ist doch völlig untergeordnet, welcher Beweggrund für die Rückgabe vorliegt.

A) Natürlich gibt es immer wieder Anbieter, die Dir ein Strick zu drehen suchen, den vermeintlich sicheren Umsatz nicht einbüssen zu wollen. Die Gründe sind schier unerschöpflich

B)Natürlich gibt es immer wieder Kunden, die die Sache beschädigen und oder die (Original)Verpackung derart zerfleddern, dass diese dem Verkäufer aufs Unverträglichste zugemutet werden.

Zu welcher Käufergruppe gehört Dein Anliegen?

Beste Grüße Wilhelm
 
A) Natürlich gibt es immer wieder Anbieter, die Dir ein Strick zu drehen suchen, den vermeintlich sicheren Umsatz nicht einbüssen zu wollen. Die Gründe sind schier unerschöpflich

Da frag ich mich, was (auf Dauer) mehr Umsatz bringt:

a) den Kunden korrekt, und im "Zweifelsfalle" kulant zu behandeln

oder

b) dem Kunden (im Zweifelsfalle) was unterzuschieben ?

Man kann ja (als Händler) getrost davon ausgehen, dass so eine Geschichte "die Runde macht" ... auch wenn hier doch die Anonymität gewart blieb.
Gerade in so "engen" und "vernetzten" Hobbybereichen sprechen sich diverse "Eigenarten" der Händler rasch rum ... :cool:
 
Hallo,

ja ganz sicher fliegt der Händler auf .....
"wenn denn der Kunde vernetzt ist"!
Allerdings muss er es erst einmal gewahr werden, dass er gerade über den Tisch gezogen wird, bevor er sich dessen erwehren kann.

Es ist auch nicht jeder dem gleichen Forum zugetan.

Auch ein Kunde braucht Erfahrung wie er was wann auf welchem Wege reklamieren kann.

Wenn es denn doch so eindeutig gewesen wäre, wenn der Kunde so wehrhaft gewesen wäre, hätte der Gesetzgeber diese Gesetze nicht Gesetz werden lassen.
Und es dauert aasig lange, bis der Gesetzgeber im Verbraucherschutz tätig wird.

Der Kunde wird immer noch häufig als pingelig, schwierig unangemessen, überzogen und so weiter tituliert insbesondere im Reklamationsfall.

Oft wir geltendes Recht als Kulanz ohne Präjudiz und Präzedenz deklariert, oder gar verweigert.

Wenn die Umsetzung/Anwendung für den Kunden ohne wenn und aber umgesetzt werden würde......aber....ganz oft nix ists damit.
Sonst wäre dieser Threat gar nicht gestartet worden, wenns denn so klar wäre, meine ich.

..und ich hör die Meute schon johlen, hättste mal bei uns gekauft und nicht beim billigeren Konkurrenten, etc, das haste jetzt davon...

Beste Grüße Wilhelm
 
Hi Wilhelm,

mit meiner Anmerkung wollte ich nix weiter sagen, als dass ein Händler, der im "Zweifelsfalle" dem Kunden das Gefühl gibt, inkorrekt und unfair behandelt zu werden, sich (auf Dauer) ganz schön selber "das Wasser abgräbt". Da genügt es ganz einfach, dass dieser dem/den Kunden auch nur das Gefühl vermittelt, ungebührend behandelt worden zu sein ...

Manchmal ist es aber nicht der Händler himself, sondern ein "übereifriger" Angestellter, der den "gepflegten Umgang" mit dem Kunden aus den Augen verloren hat ... dann als Kunde vielleicht mal "nach dem Geschäftsführer rufen" :)

Und da heutzutage keiner mehr auf den Händler "um die Ecke" angewiesen ist, sucht sich der verprellte, aber helle Kunde im Internet 'nen besseren Geschäftspartner ... wenns denn sein muss, auch "global" ;)
 
Hallo Ralf,

kann ich so stehen lassen, dem ist nichts hinzu zu fügen.

Beste Grüße Wilhelm
 
Hi Hardi,

da bleibt für mich zunächst schonmal strittig, ob das "Partikel" auf der Linse nicht schon drauf war, als Du das Teil erhalten hast ... ?)

Dann würde mich mal interessieren, um was für ein Teil es ging oder zumindest die Preiskategorie?

Wenns denn um mehr als ein paar EUR geht, würde sich da eventuell ein Anwalt "lohnen" (Rechtsschutz???) ...
Und da die "Gesetzeslage" eher zu Deiner Seite tendiert ;) , würde u.U. schon ein kleines Schreiben eines Anwalts den Händler zur Raison bringen, da für ihn das Prozessrisiko zu gross wäre.
 
Hallo,

die Geschichte mit dem Fernabsatz-Gesetz ist ja ganz gut und schön, aber was passiert mit den Waren die zurück gehen.
Die werden solange im Kreis geschickt, bis sie irgendwo hängen bleiben. Hier wird ja teilweise direkt geraten sich einige hochwertige Okus schicken zu lassen und nur eins zu behalten. Die kommen dann aber auch nicht nur "zur Ansicht".
Sie werden getestet, also gebraucht und dann zurück geschickt. Der Nächste soll, sie dann als "Neu" kaufen? Ich danke!

Im übrigen ist mir das selbst schon so gegangen. Die Steuerung, die ich im Laden als "Rückläufer" abgelehnt habe, kam nach drei Monaten als "neu" bei mir an. Es war der gleiche zerfledderte Karton, den ich ursprünglich abgelehnt hatte. Als neuer Wareneingang wurde er mir avisiert, und das war nicht das Einzige Gerät aus diesem Shop mit dem ich Ärger hatte.

Man darf doch nicht glauben, daß dieses Gesetz nur den Kunden schützt. Es schützt Ihn nur im Einzelfall, in der Summe bekommen es alle wieder "untergejubelt".

CS
Porsti

 
Hallo Porsti,

sicher hast Du Recht "untergejubelt" wird immer, doch wird jeder seriöse Händler den "Rückläufer" als solchen deklarieren (müssen).

Jeder, Händler als auch Kunde, versucht sich im Finden der Eier legenden Wollmilchsau und somit sind wir wieder auf dem Spielplatz von Marktgesetzen und deren Interpretationen.

....und damit sind wir wieder beim Threat-Starter und dessen Problem


Beste Grüße Wilhelm
 
Moin,

bevor das hier ausufert werde ich moich mal als betroffener Händler outen und meinen Teil beitragen.

Hardi hat bei mir einen Paracorr visuell bestellt, getestet und festgestellt dass er an seinem 12er nich gut funktioniert.
Gemäß Fernabnahmegestz habe ich den Paracorr natürlich wieder zurück genommen.
Bei der Eingangskontrolle habe ich festgestellt, dass einTeil, Partikel oder wie man es nennen auf der einen Linsenseite sitzt. So fest dass es sich durch abpusten nicht entfernen läßt.
Ich habe keine Möglichkeit Optiken zu reinigen und gebe sie in dem Fall an einen Optiker in der Nähe.
Ich habe Hardi den Sachstand mitgeteilt, mit Foto, und ihm zwei Möglichkeiten aufgezeigt, als erstes Minderung der Rückerstattung da ich den Paracorr nicht mehr als Neuware anbieten kann
zweitens, er nimmt den Paracorr und versucht ihn selbst weiter zu verkaufen.
Den zweiten Vorschlag hat er angenommen.
Nachdem der Paracorr wieder bei ihm war hat er mir gemailt, dass er den Korrecktor mit einem Microfasertuch gereinigt hat und jetzt alles wieder in Ordnung wäre. Jetzt würde er wieder auf das Fernabnahmegesetz bestehen und den Paracorr zurück geben.
Hier ist der eigentliche Streitpunkt.

Ich Hardi noch den Vorschlag gemacht dass ich den Paracorr zurücknehme wenn seine " Reinigungsaktion" erfolgreich war und keinerlei Rückstände auf der Linse sichtbar wären.

Auf diese Mail habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
Der Paracorr ist für mich ein Gerät dass nicht mehr neu ist und so im Shop auch ausgewiesen werden muß falls er zurück kommt.

 
Volker

das Fernabsatzgesetz steht auch in diesem Falle auf seiten des Käufers. Ein Artikel darf per Fernabsatz ausprobiert werden und benutzerspuren die aufgrund eines solchen Probierens entstehen sind hinzunehmen.
Ein Krümmel, ein Taufleck oder sonstiges sind beim nächtlichen testen möglich und müssen von uns Händlern bei einer Rücknahme akzeptiert werden.
Nach deinem erneuten Versand hat er wieder ein neues Rückgaberecht und wenn du Ihn nicht explizit drauf hingewiesen hast , besteht das solange bis er diesen Hinweis von dir in schriftlicher Form bekommt, das kann sogar noch 1 oder 2 Jahre der Fall sein, wenn er nicht auf sein Wiederrufsrecht hingewiesen wurde.
Ob, wann und unter welchen Umständen Rückläufer als Neuware verkauft werden dürfen, steht ebenfalls im Gesetzesbuch definiert.
 
Moin Markus,

ein Taufleck oder Krümel war es defintiv nicht. So eine Kleinigkeit hätte auch kaum gestört.
Der Mailverkehr der gelaufen ist ist eigentlich auch eindeutig.
Ist aber egal, ich habe ihm ja angeboten das Teil zurück zu nehmen wenn die "Reinigung" ohne weitere Spuren erfolgreich war.


 
Moin, moin, og

da verstehe ich jetzt etwas ganz und gar nicht:

Das läuft doch auf Nötigung heraus, wenn der Kunde aufgefordert wird selbst Hand anzulegen bzw. anlegen zu lassen.
Die Ware wird zwangsläufig in einen schlechteren Zustand versetzt, da der Käufer keinesfalls ein Fachbetrieb ist bzw. als solchen angenommen werden kann.

...und Volker, bevor hier Händler weiter Schelte beziehen und Kunden sich auf diese Weise (Forumdiskussion) einen vermeintlichen Persil-Schein holen, könnte man das Foto sehen?

Denn hat der Kunde tatsächlich eine Wertminderung an der Ware, also schlechteren Zustand, erzeugt ist er in der Haftung und schadensersatzpflichtig.

Offenbar scheint es auch so, dass auch Händler Erfahrungen benötigen unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Beste Grüße Wilhelm
 
Hallo alle zusammen,

ähm, ich glaube nicht, daß ein solcher Fall in einem Forum diskutierbar ist. Dem Fragesteller ging es darum wissen zu wollen, ob die seiner Beschreibung nach gemachten Beobachtungen Gang und Gäbe sind und ich denke darauf wurde auch ausreichend geantwortet. Ob und wie es nun zwischen ihm und dem Händler eine Einigung gibt die entweder einseitig durchgesetzt oder in beiderseitigem Einernehmen erfolgen kann ist nicht Sache eines Plenums, hierfür gibt es die Kommunikation untereinander und Rahmenbedingungen.
 
...
...
Die Öffentlichkeit wurde aufgesucht.
...
Das Problem ist richtungsweisend.
...
Ein bischen schwanger gibt es nicht.
...

Beste Grüße Wilhelm
 
Hallo Wilhelm,

nicht das falsche Vermutungen hochkommen, ich habe nicht aufgefordert den Paracorr zu reinigen. Das hat Hardi von sich aus gemacht.
Ich habe nur festgestellt dass da etwas nicht in Ordnung ist und ihn als Rücksender informiert ( siehe mein Posting weiter oben )

Alles weitere wird sich schon ergeben, ich gehen mal davon aus dass der Paracorr kommende Woche wieder hier auftaucht und wenn alles in Ordnung ist wird auch ohne wenn und aber zurückerstattet

 
...
Also, komisch finde es ich schon
..
"öffentlicher Aufruf"
..
"Butter bei die Fische"
..
"Privatsphäre"!

Beste Grüße Wilhelm
 
Hallo Volker,

respekt das Du Dich hier meldest, das meine ich ernst. Ich hätte Dich nicht genannt. Hättest also anonym bleiben können. Deiner Beschreibung kann ich zustimmen, aber nur bis hierhin, da wirds wackelig:

Zitat von VTSB:
Moin,
Ich Hardi noch den Vorschlag gemacht dass ich den Paracorr zurücknehme wenn seine " Reinigungsaktion" erfolgreich war und keinerlei Rückstände auf der Linse sichtbar wären.

Auf diese Mail habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

Hab schon vorher selber zugesagt: Wenn am Paracorr Mängel durch meine Reinigungsaktion (zweimal kurz mit dem Optik-Microfasertuch wischen, ohne Flüssigkeit) sind nehme ich ihn wieder und behalte ihn. Im Mailverkehr zuvor hast Du aber zweimal die erneute Rücknahme eindeutig abgelehnt. Samstag gegen 10 kam dann Dein Einlenken, ich komme erst jetzt aus dem Wochenende und freue mich drüber und sage Danke...

Beste Grüße

Hardi

 
Hallo Hardi,

also viel Wind um wenig,
meine Mail von gestern war nach einer Nacht drüber schlafen. Diesen Threat dazu habe ich heute gefunden.
Warum sollte ich mich nicht dazu melden, ich stehe zu meinen Entscheidungen, ich finde es besser man erfährt mir das ich gemeint bin als über irgentwelche Umwege.

alles weitere dann wohl wieder per mail, oder?
 
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