Sicher Bezahlen mit Treuhanddiensten

heinrichl

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass hier ein kurzer Hinweis auf Treuhanddienste, mit denen man einen Onlinekauf sicher abwickeln kann. Grundsätzlich auch Onlinekäufe auf Astronomie.de.

Wie funktioniert ein Treuhandservice grundsätzlich?
Die meisten Treuhanddienste wickeln einen Onlinekauf mit den folgenden Schritten ab:
  1. Der Käufer zahlt das Geld auf ein Treuhandkonto des Treuhanddienstes.
  2. Der Verkäufer wird benachrichtigt, dass das Geld eingegangen ist.
  3. Der Verkâufer verschickt das Paket mit der Ware und übermittelt die Sendungsnummer/ Trackingnummer des Pakets an den Treuhanddienst.
  4. Der Käufer bestätigt den Eingang des Pakets.

Übersichtstabelle der Treuhanddienste mit den Voraussetzungen und dem Gebührensystem (KI generiert):


Paylax (DE)Registrierung für Käufer und Verkäufer mit E‑Mail; Verifizierung der Identität/Bankdaten notwendig. used-designStaffelung nach Kaufpreis, ungefähr 1–2% des Warenwerts; Prozentsatz sinkt bei höheren Beträgen. used-design
PayGuardian (DE)Online‑Registrierung, Anlage eines Nutzerkontos; Angabe von Konto/IBAN erforderlich. payguardianProzentuale Servicegebühr abhängig von Transaktionshöhe; genaue Sätze im Gebührenverzeichnis des Anbieters. payguardian+1
Swiftcourt – sichere ZahlungNutzerkonto; Verknüpfung mit Bank/Kartenzahlung; meist im Rahmen eines Marktplatz‑Workflows. swiftcourtFeste Service‑Pauschale je Transaktion (typisch ein zweistelliger Euro‑Betrag, z.B. 5–29 €), unabhängig vom Kaufpreis. swiftcourt
„Sicher bezahlen“ (Kleinanzeigen)Kleinanzeigen‑Account, verknüpfte Zahlungsart (z.B. Karte, Konto); Nutzung direkt in der App. hilfe.kleinanzeigenServicegebühr etwa 0,50 € + rund 4,5% des Kaufpreises, in der Regel vom Käufer getragen. hilfe.kleinanzeigen
PayPal (Käuferschutz)PayPal‑Konto für Käufer und Verkäufer; Verknüpfung mit Bankkonto oder Kreditkarte. paypal+1Für Verkäufe in DE meist ca. 2,49–2,99% des Betrags + etwa 0,35 € Fixgebühr pro Transaktion (je nach Konto/Volumen). transaktionsgebuehren+3
iloxx / DPD iloxxKundenkonto für Versandbuchung; Fokus auf Logistik, nicht auf Zahlungs‑Treuhand. falle-internetÜblicherweise Transport‑/Versandpreise nach Paketgröße/Distanz; keine eigenständige Treuhand‑Gebühr für Kaufabwicklung. falle-internet



Dann stellt sich aber noch die Frage, welche (Käufer-)Risiken der Treuhanddienst alles absichert. KI generierte Grob-Vergleichstabelle:


Legende der Risiken​

  • R1: Ware nicht erhalten
  • R2: Falscher Artikel erhalten
  • R3: Nicht wie beschrieben (wesentliche Abweichungen)
  • R4: Kaputt/defekt bei Ankunft
  • R5: Klarer Betrug / Fake‑Shop
  • R6: Probleme mit Zahlungsdaten (Missbrauch)

Übersicht nach Dienst (typisch, vereinfacht)​

DienstR1R2R3R4R5R6
Paylax (Treuhand)Ja, Geld wird erst nach Bestätigung freigegeben.Ja, Reklamation möglich, Auszahlung kann gestoppt werden.Ja, bei deutlichen Abweichungen von der Beschreibung.Ja, bei nachweislich beschädigter/defekter Lieferung.Teilweise: Schutz vor Direktüberweisung an Betrüger, aber kein Schutz bei Betrug mit gefälschtem Treuhand‑„Clone“.Ja, da Zahlungsabwicklung zentral und nicht direkt zwischen Käufer/Verkäufer läuft. used-design+2
PayGuardian (Treuhand)Ja, klassische Escrow‑Funktion.Ja, je nach Nachweislage.Ja, soweit im Treuhandvertrag/AGB vorgesehen.Ja, häufig über Reklamationsprozess.Teilweise wie oben (Schutz vor Direktüberweisung, aber nicht vor gefälschten Seiten).Ja, da keine Bankdaten direkt zwischen den Parteien. payguardian+2
Swiftcourt (Treuhand)Ja, Zahlung wird bis zur Bestätigung zurückgehalten.Ja, über Streit‑/Reklamationsprozess.Ja, bei wesentlichen Abweichungen vom Vertrag.Ja, Schaden/Defekt kann zur Rückabwicklung führen.Teilweise wie bei anderen Escrow‑Diensten.Ja, zentrale Zahlungsabwicklung. swiftcourt+2
„Sicher bezahlen“ (Kleinanzeigen)Ja, bei Nicht‑Eintreffen der Ware greift der Käuferschutz.Ja, bei eindeutig falscher Ware.Ja, bei deutlichen Abweichungen von der Anzeige.Ja, bei Defekt, der nicht vereinbart war.Eingeschränkt, z.B. kein Schutz bei Übergabe außerhalb der Plattform.Ja, da Zahlungsdaten nicht direkt an den Verkäufer gehen. hilfe.kleinanzeigen+1
PayPal (Käuferschutz)Ja, wenn der Verkäufer nicht liefert.Ja, bei falscher Ware im Rahmen der Käuferschutzrichtlinie.Ja, bei „erheblich abweichend von der Beschreibung“.Ja, bei defekter Ware, wenn dies unter den Käuferschutz fällt.Eingeschränkt, insbesondere kein Schutz bei verbotenen Artikeln oder „Freunden & Familie“.Ja, sehr guter Schutz vor direkter Preisgabe von Bankdaten/Karten an Händler. paypal+2
iloxx / DPD iloxx (Versand)Nein, fokussiert auf Versand, nicht Zahlung.Nein, nur Transportleistung.Nein, nur Transportleistung.Teilweise: Haftung für Transportschäden nach Versandrecht, aber kein genereller Käuferschutz.Nein, kein Zahlungs‑/Treuhandservice.Nein, da keine Zahlungsabwicklung. falle-internet+1

Zusammenfassung​

  • Kein Dienst deckt alle Risiken zu 100% ab; Betrug außerhalb der Plattform oder Missbrauch durch gefälschte Treuhand‑Webseiten bleibt immer ein Restrisiko.adac+2
  • Eine PayPal Überweisung beinhaltet seit Anfang 2025 (AGB Änderung) nur noch dann den Paypal-Käuferschutz, wenn der Verkäufer eine Rechnung erstellt und in der Rechnung korrekt "für Waren und Dienstleistungen" spezifiziert. Andere Rechnungen und die kostenlose Überweisung an "Freunde und Familie" sind ohne Käuferschutz.
  • "Sicher Bezahlen" funktioniert nur in Verbindung mit Kleinanzeigen.de. Dann ist die Kombination aus "Sicher Bezahlen"‑Zahlungsabwicklung und nachvollziehbarem Versand mit Nachweis (Sendungsnummer, Fotos) in der Praxis am sichersten.allrecht+

Gruß
 
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Kleine Bitte: Könnten wir (größtenteils) KI-generierte Postings gleich am Anfang als solche markieren? Dann weiß ich gleich, dass ich sie ignorieren kann.

Ich bin eigentlich in Foren unterwegs, um mich mit Menschen auszutauschen, und nicht um Texte zu lesen, bei denen sich niemand die Mühe gemacht hat, sie zu schreiben, und dann Sachen präsentiert zu kriegen, bei denen ich nicht weiß, ob mal wieder ein LLM halluziniert hat und ich erstmal die Quellen überprüfen müsste:mad:

Clear Skies,
Alex
 
Hallo Alex, natürlich hätte ich Dir gerne auch gleich mein 20 Mal erprobtes pfannenfertiges Patentrezept präsentiert, dass Du sofort nachkochen kannst. Aber leider habe ich dieses perfekte Rezept nicht. Denn auch Treuhanddienste sind nicht ganz unkompliziert.

Ich habe bislang selbst PayPal als Treuhanddienst benutzt. Dieser Bezahldienst entwickelt sich aber sehr dynamisch. Ganz früher war PayPal hauptsächlich der Treuhandservice von eBay. eBay hatte PayPal aufgekauft. Dann wurde PayPal wieder selbständig. Gefühlt ungefähr 2020 hatte PayPal dann einen Käuferschutz für PayPal Zahlungen eingeführt, zunächst nur für gebührenpflichtige Käufe bei kommerziellen Käufern. Zwischenzeitlich war der PayPal Käuferschutz auch Mal für gebührenfrei private Zahlungstransfers verfügbar, wenn man als Zweck der Zahlung "Für Waren und Dienstleistungen" angegeben hatte. Das wurde nun mit der AGB Novelle Anfang 2025 wieder gestrichen. Jetzt gibt es, unabhängig davon ob man kommerzieller PayPal Verkäufer ist oder oder nur einen privaten PayPal Account, zwei Transfer Arten: "Freunde und Familie" und "PayPal Rechnung". Nur PayPal Rechnung mit Verwendung für Waren und Dienstleistungen hat noch den Käuferschutz. Auch mit einem privaten PayPal Account kann man eine Rechnung für Waren und Dienstleistungen mit Käuferschutz erstellen. Aber ab einer bestimmten Anzahl Rechnungen, muss der kostenlose private PayPal Account dann zu einem kostenpflichtigen PayPal Verkäufer Account hochgestuft werden, damit man weiter Rechnungen erstellen kann. (Wie viele das sind, verrät PayPal nicht.)

Die Verwendung von PayPal als Treuhandservice für eine P2P Transaktion (privat zu privat) ist insofern problematisch, als dass der Verkäufer eine korrekte Rechnung mit Verwendungszweck "Für Waren und Dienstleistungen" erstellen muss. Nur dann gibt es den Käuferschutz. (Bei einem Onlineshop ist das bereits fest vedrahtet, deshalb kein Problem.) Als Empfänger einer manuell erstellten Paypal-Rechnung muss ich aber zuerst nochmal prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Rechnung für Waren und Dienstleistungen handelt (denn ich will ja den Käuferschutz). Ein Erstnutzer dürfte damit überfordert sein. Außerdem entwickeln sich die Leistungen und die AGBSs des Dienstes wie bereits gesagt sehr dynamisch. Deshalb kann ich den Dienst für Neueinsteiger NICHT empfehlen.

Mit anderen Treuhanddiensten habe ich keine Erfahrung. Insofern war der KI Vergleich der Treuhanddienste die beste Information, die verfügbar war.
Die Alternative zu den KI Tabellen (mit ca. 5% bis 10% Fehlerquote) wäre NULL INFORMATION. Denn um solche Vergleichstabellen zusammen zu stellen, müsste ich ca. 3 bis 4 Tage a 8 Stunden recherchieren. Das lässt mein Zeitrahmen aber gar nicht zu.

Ich habe es nur gut gemeint. Ich dachte, aus gegebenem Anlass wären solche Dienste interessant. Tut mir leid, dass ich Dich mit KI Informationen belästigt habe.
 
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Ich hab davon schon mehr als nur Kleinanzeigen und Paypal privat mit Gebühr verwendet als Verkäufer.
Nur Theater um ans Geld zu kommen, wenn der Käufer sich nicht rührt.
Diese Fristen ab wann die Anbieter davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt sind Schall und Rauch.
Beweisen mit Sendungs-ID ist kein Problem, aber unnötiger Aufwand.

Bar mit entgegenfahren oder auf den Deal verzichten wenn man das Riskiko von Überweisung und ppfriends nicht eingehen möchte.
 
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Hallo Alex, natürlich hätte ich Dir gerne auch gleich mein 20 Mal erprobtes pfannenfertiges Patentrezept präsentiert, dass Du sofort nachkochen kannst. Aber leider habe ich dieses perfekte Rezept nicht. Denn auch Treuhanddienste sind nicht ganz unkompliziert.
Hi!

Ich scheine mit meiner Reaktion ja nicht ganz allein zu sein – wie gesagt, ich habe lieber echte Erfahrungen aus denen ich dann was machen kann, als ein aufgehübschtes Let me Google that for you ;) 5-10% Fehlerquote ist jetzt auch nicht so wenig (gut, besser als 40%).

Meine Erfahrung ist soweit, dass solche Dienste bei mir (als Käufer) Abschlüsse eher verhindert haben. Paypal habe ich nicht, bei Ebay Kleinanzeigen gibt es sicher bezahlen, aber erstmal keine Erklärung, wie ich da bezahlen kann, und Vorkasse-Überweisung konnte ich mal nicht machen, weil der Verkäufer irgendeinen Treuhanddienst wollte, statt mir seine Kontodaten zu nennen – was mir dann aber auch zu kompliziert war, noch einen Account anzulegen. Dafür war der Gebrauchtkauf nicht interessant genug. Hab ich mein Geld halt behalten, bzw. was Neues beim Händler gekauft.

Wer da Bedenken hat, für den könnte es sich lohnen, mal einen Blick in seine Versicherungen zu werfen. In meinem Versicherungspaket ist bei irgendeiner Versicherung auch Internetbetrug mit abgedeckt.

Aber ab einer bestimmten Anzahl Rechnungen, muss der kostenlose private PayPal Account dann zu einem kostenpflichtigen PayPal Verkäufer Account hochgestuft werden, damit man weiter Rechnungen erstellen kann. (Wie viele das sind, verrät PayPal nicht.)
Das hängt vielleicht damit zusammen, dass sich das Finanzamt auch für Privatverkäufe interessiert. Insbesondere bei Ebay gilt seit ein paar Jahren, dass bei mehr als 30 Verkäufen bzw. 2000€ Einnahmen das Finanzamt informiert wird; wobei man als Privatperson wohl als Faustregel 30 Verkäufe pro Plattform hat, bevor das Finanzamt einen als kommerziellen Anbieter einstufen kann. Z.B. Ebay Steuern - Privatverkauf meist steuerfrei Gut möglich, dass auch Paypal und nicht nicht nur die einzelnen Plattformen Meldung machen müssen, bzw. die Einstufung dacvon abhängig machen.

Clear Skies,
Alex
 
Hallo,

Ich hab davon schon mehr als nur Kleinanzeigen und Paypal privat mit Gebühr verwendet als Verkäufer.
Nur Theater um ans Geld zu kommen, wenn der Käufer sich nicht rührt.
Diese Fristen ab wann die Anbieter davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt sind Schall und Rauch.
Beweisen mit Sendungs-ID ist kein Problem, aber unnötiger Aufwand.

D.h. auch gut Deutsch, Du hattest etwas verkauft und verschickt und der Käufer hatte den Eingang des Pakets nicht bestätigt? Diesen Fall habe ich noch nie gehabt.

Bar mit entgegenfahren oder auf den Deal verzichten wenn man das Riskiko von Überweisung und ppfriends nicht eingehen möchte.

Bei größeren Beträgen (ab 200 EUR) habe ich auch schon öfter nach Personalausweisfoto (Vorder- und Rückseite mit Adresse) gefragt. Jüngere Verkäufer machen dann mit dem Smartphone gerade schnell ein Foto. Aber älteren Verkäufern ist das (mangels Smartphone?) meistens oft zu umständlich. Bei einem Artikelpreis bis 100 Euro traue ich mich aber meistens nicht nach einem Personalausweisfoto zu fragen. Das vergiftet manchmal die Atmosphäre des Kaufgesprächs. Dann nutze ich lieber PayPal oder halt den Treuhandservice der Plattform. Einmal hatte ich sogar das Personalausweisfoto, aber der Verkäufer war zwischenzeitlich umgezogen, die Adresse auf dem Personalausweis war veraltet. Zum Glück war er nur im Krankenhaus und hat sich nach 2 Wochen dann doch wieder gemeldet.
 
Hallo!
Die Bewertung von Treuhanddiensten ist immer eine Momentaufnahme, finde ich. Die ändern kontinuierlich ihre Regeln. Das kann man ihnen auch oft nicht einmal vorwerfen, denn sobald so ein Service an den Start geht, denken sich "die Bösen" Betrugsmaschen aus, die den Dienstanbieter in eine Situation bringt, in der er Ersatz leisten muss. Das wird dann schnell teuer und entweder ändern sich dann die Bedingungen oder die Preise.
Außerdem ändern sich rechtliche Rahmenbedingungen, die dann zur Anpassung der AGB führen. So kann sich die Lage bei dem Lieblingsanbieter also schon nächste Woche geändert haben.
Und schließlich gelten oft sehr spezifische Voraussetzungen für die Gewährung von Garantien. So mancher, der ohne sich dabei etwas zu denken den Kommunikationskanal wechselte, weil es leichter ist, über Telegram oder WhatsApp mit dem (Ver)Käufer zu verhandeln, steht plötzlich ohne Schutz da, weil Unternehmen wie PayPal so etwas in manchen Fällen ausschließen.
Man muss also immer auf der Hut sein und sich selber schlau machen.

Bei größeren Beträgen (ab 200 EUR) habe ich auch schon öfter nach Personalausweisfoto (Vorder- und Rückseite mit Adresse) gefragt.
Hört doch endlich auf, sowas hier zu verbreiten. Kleinanzeigen.de selber rät davon ab, seinen Personalausweis zu fotografieren. Das Weitergeben einer Ausweiskopie an private Käufer oder Verkäufer auf Plattformen wie Kleinanzeigen.de ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Der Personalausweis enthält viele sensible Daten, die für Identitätsdiebstahl, Betrug oder das Anlegen falscher Accounts missbraucht werden können.
Wenn man seinen Ausweis kopieren muss, dann schwärzt man die nicht benötigten Daten und macht nicht einfach ein Foto mit dem Smartphone. Überhaupt sendet man solch sensible Dokumente nur an verifizierbare Stellen, aber niemals an unbekannte Privatpersonen.
In diesem Artikel wird das Problem auch behandelt.

Gruß
Sebastian
 
Hallo!
Das Weitergeben einer Ausweiskopie an private Käufer oder Verkäufer auf Plattformen wie Kleinanzeigen.de ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Der Personalausweis enthält viele sensible Daten, die für Identitätsdiebstahl, Betrug oder das Anlegen falscher Accounts missbraucht werden können.

Ok, das sehe ich ein. Hab ich wohl falsch gemacht (und trotzdem bekommen). Aber was nimmt dann, um die Identität des Verkäufers und insbesondere seine Adresse zu verifizieren? Ein Foto des ersten Blatts der letzten Stromrechnung? Oder kann das auch für Identitätsdiebstahl missbraucht werden?

Ein Persofoto mit Schwärzungen ist für kleine Transaktionsbeträge von 50 oder 100 Euro jedenfalls viel zu aufwendig. Es sei denn, der Verkäufer hat - wie Du scheinbar - bereits eins auf Vorat. Oder sogar mehrere Versionen, mit unterschiedlichen Schwärzungen.
 
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... rät davon ab, seinen Personalausweis zu fotografieren. Das Weitergeben einer Ausweiskopie an private Käufer oder Verkäufer auf Plattformen wie Kleinanzeigen.de ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Der Personalausweis enthält viele sensible Daten, die für Identitätsdiebstahl, Betrug oder das Anlegen falscher Accounts missbraucht werden können.
Absolut richtig ! Findet für mich seit Beginn der " Onlinezeiten " bzw. grundlegend schon Beachtung.
Gruss
Marco
 
D.h. auch gut Deutsch, Du hattest etwas verkauft und verschickt und der Käufer hatte den Eingang des Pakets nicht bestätigt?
Ja genau so. Bei Kleinanzeigen ist das z.b. bloß ein "Knopf zum Drücken" und der Käufer bestätigt das alles i.O. ist. In dem Moment bekommt man als Verkäufer schon die Bestätigung, dass das Geld freigegeben wird. Leider habe ich es 3x erlebt (alle guten Dinge...), dass sich die Käufer einfach nicht mehr gerührt haben nach der Paketannahme. Laut Kleinanzeigen geht das System nach 14 Tagen der Nicht-Beanstandung von einem i.O. aus.... Geld kam trotzdem nicht; ich musste tätig werden und den Nachweis erbringen :cautious:

Bei größeren Beträgen (ab 200 EUR) habe ich auch schon öfter nach Personalausweisfoto (Vorder- und Rückseite mit Adresse) gefragt.
Google bitte mal die Phrase "gebrauchtkauf käufer verlangt personalausweis".
Ergebnisse haben immer etwas mit Betrug zu tun (u.a. Kleinanzeigen, Ebay, usw.).

Sorry, aber mir ist sogar hier schon ein Deal geplatzt weil ein Personalausweis verlangt wurde... Vorbeikommen oder Treffen mit Warenübergabe ja, Echte Absender-Adresse bei Versand ja, Rest nein.

Als Käufer muss ich immer ab einem gewissen Betrag die Möglichkeit bekommen, die Ware persönlich zu betrachten/abzuholen. Ist das ausgeschlossen, brauche ich das gute Stück nicht mehr. Ist der Weg zu weit muss ich Kosten Nutzen gegenüberstellen. Lebenszeit geht für den Fahrweg schließlich auch verloren :ROFLMAO:
 
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Bei größeren Beträgen (ab 200 EUR) habe ich auch schon öfter nach Personalausweisfoto (Vorder- und Rückseite mit Adresse) gefragt.

Von mir hättest Du keins bekommen, denn es ist eine Betrugsmasche mit solchen Fotos Schindluder zu treiben!


Gruß Horst
 
Hallo Horst,

Von mir hättest Du keins bekommen, denn es ist eine Betrugsmasche mit solchen Fotos Schindluder zu treiben!

Aber das wusste ich doch nicht! Ich habe das stets nur mit redlichen Absichten so gemacht!

Oh je, jetzt kommt alles raus, was ich bei Kleinanzeigen schon falsch gemacht habe. Asche auf mein Haupt. :giggle:

> Sorry, aber mir ist sogar hier schon ein Deal geplatzt weil ein Personalausweis verlangt wurde... Vorbeikommen oder Treffen mit Warenübergabe ja, Echte Absender-Adresse bei Versand ja, Rest nein.

Das war aber jemand anders.
 
Moin!

> Insbesondere bei Ebay gilt seit ein paar Jahren, dass bei mehr als 30 Verkäufen bzw. 2000€ Einnahmen das Finanzamt informiert wird

Das gilt nicht nur für eBay, das gilt für alle Dienste, die von den Verkaufserlösen deiner Verkäufe erfahren. Die beiden Zahlen oben gelten für ein Kalenderjahr, werden also jeden Januar wieder auf Null gesetzt.
Stichwort "Plattform-Transparenzgesetz", gültig ab 01.01.2024 - wir sind also jetzt am Ende des zweiten Jahres der Laufzeit dieses Gesetzes.
Paypal und Kleinanzeigen verfügt bei den privaten Transaktionen (Freunde & Familie) nicht über diese Information. eBay und der KA-Bezahldienst hingegen schon. Überschreitet man die Grenzen oben, wird man vom Dienstleister angeschrieben und wird um seine Steuernummer "gebeten". Sämtliche Verkäufe des Jahres, die man über diesen Dienst abgewickelt hat, werden dann an das zuständige FA weitergegeben.

Ich hatte es letztens in dem großen naderen Thementread "Betrug bei den KA" geschrieben: anscheinend greift bei einigen hier eine zunehmende Paranoia um sich, wenn es um den einfachen Handel mit Fremden geht. Meine Güte - über 20 Jahre lang wurde bei jeder eBay-Transaktion die Kontonummer des Verkäufers mitgeteilt. Da gab es weder Paypal noch sonst einen Bezahldienst, der dazwischen geschaltet war. Es galt die Devise: Vertrauen gegen Vertrauen.

Bei den Kleinanzeigen gilt das heute noch, und zumindest nach meinen Erfahrungen dort (wiedermal sieben Transaktionen sowohl als Verkäufer als auch als Käufer in den letzten vier Wochen) klappt das völlig reibungslos. Bei den KA bin ich seit 2010, bei eBay seit 1998 - bei mir hat es bisher nur Einer versucht, mich zu beschubsen, hat aber Dank eBay-Käuferschutz keine finanziellen Folgen für mich gehabt (ging auch nur um Kleckerbetrag, aber versucht hat es immerhin einer.) Das waren also bei gut 3500 Transaktionen in den ganzen Jahren weniger als ein Handvoll "Spezialisten", die versucht haben, mit dubiosen Methoden an Ware oder Kohle zu kommen. (Wer Spaß dran hat, kann ja mal die Wahrscheinlichkeit ausrechnen, hier an einen windigen Vogel zu geraten.)

Ich habe so das Gefühl, einig hier ziehen das Pech mit ihrem Transaktionspartner geradezu an. M.M. muß da im Geschäftsablauf dann etwas entscheidend schief laufen, daß man einem Trickbetrüger auf den Leim geht. Anders kann ich mir das schon nicht mehr erklären, nachdem was hier bei dem Thema für "Storys" verbreitet werden.
Eins sollte klar sein: je höher der Transaktionsbetrag, umso höher die Chance auf Betrug. Für so etwas sollte man aber im Laufe des Lebens eine gesunde Vorsicht entwickelt haben, um ein Risiko in einem Privathandel einschätzen zu können. Ein paranoides Verhalten bei Käufen sollte man jedenfalls nicht entwickeln. Diese ganze Personalausweis-Geschichte, die hier beschrieben wird, ist doch eigentlich mehr als übertieben.
Wer allerdings mit seinen eigenen Daten Schindluder treibt und diese via FB oder Insta übers Netz verbreitet, hat im Grunde auch selber Schuld, wenn er/sie von Betrügern auf Korn genommen wird.
 
Hallo,
habe einen Astrohändler "an der Hand, seit über 20 Jahren", der macht alles nur über PayPal. Ich tue es auch, und bin bestens bis jetzt damit gefahren.

Gruß Günther
 
Hallo Günther,
wenn Du dich damit auf redliche Onlineshops beziehst, hast Du damit auch recht. Vielleicht muss ich meine Ansicht zu PayPal nochmal etwas knackiger auf den Punkt bringen.

Wenn man in einem (bekannten) redlichen Onlineshop mit PayPal bezahlt, dann bekommt man als Käufer beim Bezahlen mit PayPal-Rechnung automatisch den zusätzlichen PayPal Käuferschutz. (Paypal-Rechnung ist in dem PayPal Plugin für die Onlineshop-Software schon vorkonfiguriert. Von der PayPal-Rechnung sieht man beim Kauf in einem Onlineshop nichts.)

Neben Paypal-Rechnung bietet PayPal aber auch noch den gebührenfreien Geldtransfer Paypal-Freunde (Geld Senden/ Einfache Zahlungsanforderung) OHNE KÄUFERSCHUTZ an.

Die Betrüger im Internet (Fakeshops, Betrüger auf Kleinanzeigen usw.) schicken Dir dann eine einfache PayPal Zahlungsaufforderung. Sie lassen es aber so aussehen, als sei es eine PayPal Rechnung mit Käuferschutz. Du als Käufer bist also darauf angewiesen, dass der VERKÄUFER FÜR DICH DIE RICHTIGE ZAHLUNGSART VORGEWÄHLT HAT und zum völligen Überfluss SEHEN SICH BEIDE ZAHLUNGSARTEN AUCH NOCH ZUM VERWECHSELN ÄHNLICH.

Kurz gesagt, genau dann wenn es bei einem betrügerischen Verkäufer drauf ankommt, LÄSST DICH PAYPAL SCHÖN IM REGEN STEHEN! Denn bei PayPal kannst Du als Käufer immer nur so zahlen, WIE DER VERKÄUFER ES FÜR DICH ALS KÄUFER VORKONFIGURIERT HAT.

Und früher war es sogar noch komplizierter. Da gab es auch noch Andere Rechnungen (nicht für Waren und Dienstleistungen), und die hatten auch keinen Käuferschutz. Jetzt gibt es solche nicht mehr. PayPal ändert eben auch noch alle 3 Monate die AGBs und dann ist es im Hintergrund im Detail wieder alles anders. Aber die Weboberfläche und die App bleiben fast genau gleich. Die Kunden sollen ja bloß nicht zu viel merken, was jetzt mit den neuen AGBs wieder alles anders ist ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ist nett was du über Paypal schreibst. Ich komme in mein Paypal Konto nur rein, wenn ich eine Kurz-SMS mit einer Nr. eingebe, die Paypal gesendet hat und ich muß diese dann bestätigen, toy, toy, noch nie Probleme mit Paypal gehabt.

Gruß Günther
 
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