Na,na,na....
meine Herren, schiesst ihr schnell.
Sind ja richtige Rechtsexperten hier unterwegs! <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />
@51Pegasi
Ich hoffe, dein Kumpel hat die 5000,-€ nicht wirklich
abgedrückt. Wenn doch, hätte er sich vorher mal beim
Rechtsanwalt beraten lassen sollen.
1. Die Strafe wird erst fällig, wenn er trotz Aufforderung
den entsprechenden Inhalt nicht entfernt hat.
2. Den Streitwert (hier 5000,-€) legt der abmahnende Anwalt
deswegen so hoch, weil sich an diesem Streitwert seine
Anwaltsgebühren berechnen. Um die geht es in der Regel. Bei
5000,-€ währen das ca. 150,- € leicht verdientes Geld
3.Der gemahnte hat das Recht, die Strafe auf ein
angemessenes Mass zu reduzieren. (Faustformel: Die Strafe
muss "wehtun", aber dem entstandenen Schaden entsprechen!)
Letztendlich würde eh der Richter entscheiden, niemals der
klagende Anwalt! Und der müsste einen Schaden von 5000,- €
erst einmal begründen.
Im Falle deines Kumpels, vorausgesetzt, er hat mit dem
fremden Inhalt keinen eigenen Gewinn gemacht, hätte es dann
so ausgesehen, das er in der Unterlassungsaufforderung das
Mass auf 500,- senkt, die Unterlassungaufforderung
unterschreibt und zurückschickt. Damit sinken die Gebühren
auf ca. 20,- €. Denen rennt kein Anwalt hinterher und man
vergisst die Sache. Man muss aber aufpassen, das man nicht
den fremden Inhalt erneut verwendet. Dann währe die
reduzierte Strafe von 500,- € wirklich fällig.
@Surynar
Habe meinen Adapter leider gerade verliehen, sonst würde
ich dir die entsprechenden Masse geben. Das wichtigste hast
du ja schon (1,25"). Kann sich auch niemand schützen
lassen. Somit kannst du es jederzeit nachproduzieren. Beim
Laser einfach abmessen (zur Not etwas ändern). Schwierig
wird beim Feingewinde zur ToUcam. Vielleicht weiss das ja
noch jemand.