techn. Zeichnung ...

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Surynar

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ich suche für meinen Bekannten zum selbstbauen eine Zeichnung für einen 1 1/4 Adapter Phillips 740 K und Justierlaser. Leider hab ich auf die Schnelle nix gefunden.
Danke im Voraus!!!
 
Aha und nacher bekommt man eine Abmahnung weil jemand das Teil schon herstellt und seine Zeichnung benutzt ?
 
Abmahnung? <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" />

Das geht schnell. Ein Bekannter von mir musste seine gesamte HP aus dem Netz nehmen und 5.000,-- Euronen abdrücken nur weil er vergessen hatte das Copyright des Autors anzugeben.

Also selber Gedanken machen, zeichnen und umsetzen, so schwer ist das nun auch nicht so einen kleinen Adapter herzustellen <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />, vorausgesetzt man hat eine Drehbank.

Fröhliches kurbeln <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/laugh.gif" alt="" />
 
Na,na,na....

meine Herren, schiesst ihr schnell.
Sind ja richtige Rechtsexperten hier unterwegs! <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" />

@51Pegasi
Ich hoffe, dein Kumpel hat die 5000,-€ nicht wirklich
abgedrückt. Wenn doch, hätte er sich vorher mal beim
Rechtsanwalt beraten lassen sollen.
1. Die Strafe wird erst fällig, wenn er trotz Aufforderung
den entsprechenden Inhalt nicht entfernt hat.
2. Den Streitwert (hier 5000,-€) legt der abmahnende Anwalt
deswegen so hoch, weil sich an diesem Streitwert seine
Anwaltsgebühren berechnen. Um die geht es in der Regel. Bei
5000,-€ währen das ca. 150,- € leicht verdientes Geld
3.Der gemahnte hat das Recht, die Strafe auf ein
angemessenes Mass zu reduzieren. (Faustformel: Die Strafe
muss "wehtun", aber dem entstandenen Schaden entsprechen!)
Letztendlich würde eh der Richter entscheiden, niemals der
klagende Anwalt! Und der müsste einen Schaden von 5000,- €
erst einmal begründen.

Im Falle deines Kumpels, vorausgesetzt, er hat mit dem
fremden Inhalt keinen eigenen Gewinn gemacht, hätte es dann
so ausgesehen, das er in der Unterlassungsaufforderung das
Mass auf 500,- senkt, die Unterlassungaufforderung
unterschreibt und zurückschickt. Damit sinken die Gebühren
auf ca. 20,- €. Denen rennt kein Anwalt hinterher und man
vergisst die Sache. Man muss aber aufpassen, das man nicht
den fremden Inhalt erneut verwendet. Dann währe die
reduzierte Strafe von 500,- € wirklich fällig.

@Surynar
Habe meinen Adapter leider gerade verliehen, sonst würde
ich dir die entsprechenden Masse geben. Das wichtigste hast
du ja schon (1,25"). Kann sich auch niemand schützen
lassen. Somit kannst du es jederzeit nachproduzieren. Beim
Laser einfach abmessen (zur Not etwas ändern). Schwierig
wird beim Feingewinde zur ToUcam. Vielleicht weiss das ja
noch jemand.
 
Re: Na,na,na....

Das dachte er sich auch und lies es darauf ankommen. Resultat der Geschichte. Die Sache endete eben zu seinen Ungunsten vor Gericht. Ist eben nicht so einfach wenn man einen sehr bekannten Autoren auf seiner HP zitiert und sich vorher nicht einmal über ein Nutzungsrecht Gedanken macht und den Kontakt zum Autoren nicht sucht.

Ich kann da nur sagen: Pech gehabt.

In diesem Sinne, schön vorsichtig sein, das kann schneller gehen als man denkt.

Wer da zu blauäugig durch das Netz wandert und denkt das Internet ist ja riesig hat im Grunde auch recht, nur kann es auch sehr schnell zu oben geschilderter Situation kommen.

Mir selber kann das eigentlich egal sein, aber warum sollte man andere ungewarnt ins offene Messer rennen lassen; was sie daraus machen ist nicht mein Problem.

51Pegasi
 
Re: Na,na,na....

Hallo,

äh, dumme Frage: mit 'zitieren' meinst Du jetzt aber nicht, was man gemeinhin als 'Zitat' bezeichnet, hoffe ich? Also, wenn ich auf meiner Homepage beispielsweise 'die Renten sind sicher' schreibe, und nicht 'Norbert Blüm' dazusetze, dann kann ich Ärger bekommen? (Ok, mir ist jetzt kein besseres Beispiel eingefallen, aber es sollte klar sein, was ich meine hoffe ich...)

...Toni
 
Re: Na,na,na....

Na ganz so ist das nicht. Er hat eben ganze Textpassagen komplett eins zu ein übernommen und veröffentlicht. Hätte er auch nur ein Wort oder Satzzeichen verändert wäre gar nichts passiert.

Wie gesagt: BLAUÄUGIG war er und tappte voll in die Urheberrechtsfalle. Zumal das Urheberrecht ja zum 1.7.2003 verändert wurde, ist die Sache mit den Abmahnungen verstärkt im Netz zu finden.

Sicherlich kann dir keiner etwas, wenn du ein Zitat im herkömmlichen Sinne verwendest, nur bei veröffentlichten Publikationen ist die Sachlage eben etwas anders.

Dies gilt übrigens auch für Bildcopyrights.

Aber wollen wir das Thema jetzt nicht weiter auskauen, ich denke jeder kennt das irgendwie mit dem Urheberrecht.

In diesem Sinne viel Spaß
 
die Philips Kameras haben eigentlich alle ein Einschraubgewinde für's Objektiv von M12 x 0,5, also ein metrisches Feingewinde. Das dreht man vielleicht besser nicht auf der Drehbank, sondern nimmt ein schlichtes Schneideisen. Das Gewinde muss halt einfach an einem Zylinder von 1,25-Zoll sitzen und das ganze Ihnen hohl sein (damit das Licht durch geht...) Dafür brauchst Du nicht unbedingt technische Zeichnungen

Die Länge des Gewindes richtet sich nach der Tiefe des Plastikgehäuses der Kamera. die kenne ich jetzt nicht. EInfach Schieblehre zu Hilfe nehmen. Ich schätze mal mit 10 mm bist Du auf der sicheren Seite. Der 1,25-Zoll Teil braucht nur 40 mm Länge (ca.), vergleiche das doch einfach mit einem Okular, dann hast Du ein gutes Ausgangsmaß.

Soweit die Typs aus der Praxis. Es gibt so ein paar Sachen, wo man eine Zeichnung braucht, weil man sonst vielleicht auch in der falschen Reihenfolge arbeitet (dann wird's nix), aber so einfache Teile sollte ein Mechaniker mit den o.g. Maßen auch so hinkriegen.

Viel Erfolg

René
 
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