RalfH
Aktives Mitglied
Hallo Sascha,
ist das eine verbindliche Auskunft der zuständigen Baubehörde, dass du die Rolldachhütte nicht genehmigt bekommst weil der Raum unter dem abgerollten Dach dem umbauten Raum mit zugerechnet wird? Ich hielte das für eine abenteuerliche Interpretation, weil ja im abgerollten Zustand der Raum der eigentlichen (geschlossenen) Rolldachhütte nicht mehr umbaut ist, da das Dach fehlt. Ein (umbauter) Raum ist doch nach allgemeinem Verständnis ein bestimmtes Volumen, welches allseits geschlossen ist oder verschließbar ist. Dieses trifft auf den Bereich unter dem abgerollten Dach zu keiner Zeit zu.
Frag doch - kostenlos - einfach mal bzw. nochmal nach.
Viele Grüße und viel Erfolg
ist das eine verbindliche Auskunft der zuständigen Baubehörde, dass du die Rolldachhütte nicht genehmigt bekommst weil der Raum unter dem abgerollten Dach dem umbauten Raum mit zugerechnet wird? Ich hielte das für eine abenteuerliche Interpretation, weil ja im abgerollten Zustand der Raum der eigentlichen (geschlossenen) Rolldachhütte nicht mehr umbaut ist, da das Dach fehlt. Ein (umbauter) Raum ist doch nach allgemeinem Verständnis ein bestimmtes Volumen, welches allseits geschlossen ist oder verschließbar ist. Dieses trifft auf den Bereich unter dem abgerollten Dach zu keiner Zeit zu.
Frag doch - kostenlos - einfach mal bzw. nochmal nach.
Viele Grüße und viel Erfolg