Tipps für Rolldachhütte

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Hallo Sascha,

ist das eine verbindliche Auskunft der zuständigen Baubehörde, dass du die Rolldachhütte nicht genehmigt bekommst weil der Raum unter dem abgerollten Dach dem umbauten Raum mit zugerechnet wird? Ich hielte das für eine abenteuerliche Interpretation, weil ja im abgerollten Zustand der Raum der eigentlichen (geschlossenen) Rolldachhütte nicht mehr umbaut ist, da das Dach fehlt. Ein (umbauter) Raum ist doch nach allgemeinem Verständnis ein bestimmtes Volumen, welches allseits geschlossen ist oder verschließbar ist. Dieses trifft auf den Bereich unter dem abgerollten Dach zu keiner Zeit zu.
Frag doch - kostenlos - einfach mal bzw. nochmal nach.

Viele Grüße und viel Erfolg
 
Hier einfach mal die Email vom Landratsamt bzw. Amt für Naturschutz und Baurecht:


Das war im Oktober 2008, ich habe dann letzens einfach nochmal eine Email zurückgeschickt, da sie sich ja melden wollten, hier die Antwort:


<20m³ müsste ich übrigens keinerlei SKizzen einreichen wie er meint, da Hütten <20m³ gehnemigungsfrei errichtet werden können, oder liege ich da falsch?

MfG Sascha
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Sacha,

dann würde ich versuchen, eine Baugenehmigung zu erhalten. Auch die erforderliche Privilegierung müßte gehen, denn eine Sternwarte muß in größerer Entfernung zu sämtlichen künstlichen Lichtquellen stehen. Das ist doch der Beweis, daß es anders nicht geht. Lichtarme Plätze befinden sich halt in einiger Entfernung zur Zivilisation und damit notgedrungen außerhalb der Bebauungspläne.
Als ich meine Sternwarte baute, wurde ich auch zu dem Aufenthalt von Personen in der Sternwarte gefragt. Ich erklärte, daß im Endausbau alles ferngesteuert wird. Damit war das Thema erledigt. Meine Sternwarte steht zwar innerhalb der durch den Bebauungsplan festgelegten Grenzen, jedoch außerhalb des erlaubten Baufensters. Um hier eine Freigabe zu erhalten, reichte das Bauamt meiner Gemeinde meinen Antrag an das zuständige Landratsamt weiter. Auch von dort bekam ich nach einigen Wochen grünes Licht. An Kosten mußte ich für 5 Euro einen Plan des Grundstücks erwerben, in den ich den Grundriß meines Vorhabens einzeichnen mußte. Davon bekamen alle Anrainer eine Kopie. Die Freigabe des Landratsamtes kostete 50 Euro.

Gruß

Kurt
 
Hallo Sascha,

"Eine verfahrensfreie Hütte darf nach baurechtlichen Bestimmungen nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen", so dein Zitat. Diese Beschreibung ist nichts anderes als "man darf darin nicht wohnen, d.h. schlafen, essen, usw." Wir Amateurastronomen wollen doch das alles gar nicht in unserer Beobachtungshütte, sondern nur beobachten.
Daher mein Tipp, freundlich auf genau diese Umstände hinweisen und daraum bitten, das Vorhaben entweder genehmigt zu bekommen oder ein schriftliches Testat darüber zu bekommen, dass das Vorhaben genehmigungsfrei ist.

Viele Grüße
 
Hallo Sascha,
hier vielleicht noch der Tip für diese Seite: link unter Equipment und Sternwarte.
Hier geht es auch um die rechtliche Argumentation.
Schöne Grüße
Martin
 
moin moin,
es ist schon beängstigend, was in den Behörden so abgeht und das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

@Sascha,
in Thüringen sind Landwirtschaftsbauten fast unbegrenzt, selbst im Außenbereich genehmigungsfähig.
Vielleicht hilft es, wenn Du neben Deiner 19,9 cbm-Hütte ein Gatter für ein Schaf oder eine Ziege beantragst.
Oft hilft es, wenn das Kind einen anderen Namen hat.

Gruß Volker
 
Wahrscheinlich werde ich jetzt doch eine Klappdachhütte bauen, da mir das ganze Hin- und Her dann doch etwas zu wild ist.
Ich finde es nur traurig, dass wirklich bei allem so ein Aufstand gemacht wird, wollte ich da jetzt eine Villa hinbauen, würde ich das Amt ja noch verstehen, aber es istb eine stinknormale Hütte mich verschiebbarem Dach.

2-3 Grundstücke weiter solltet ihr mal sehen, riesiger Zaun außenrum, ebenfalls eine Hütte und dann noch so eine Hüpfburg für Kinder usw., ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass das alles ohne Genehmigung gemacht wurde und als Freizeitgrundstück genutzt wird.

Ich bin ehrlich gewesen und frage, ob man das darf, diese Hütte so zu bauen und im Endeffekt bin ich jetzt der [zensiert] :D

Ebenfalls an dem Platz da oben ist vor kurzem erst jemand aufgeflogen, der oben eine relativ normale Hütte gebaut hat, das Ganze jedoch großzügig unterkellert hat :D

Hier zwei Bilder des Grundstücks (da wo es gemäht ist, ist mein Grundstück):

Bild 1, Blick nach oben

Panorama mit Blick mit nach unten (Übergröße!)

 
Es wundert mich, das die Dich das 20m³ Dingen überhaupt bauen lassen. Normalerweise darfst Du im Aussenbereich ohne Privilegierung nichtmal einen Zaun setzen.
 
Ich werde das ganze im Laufe der Woche nochmals neu schreiben, mit Gesetzestexten etc., wenn nicht verkauf ich das alles wieder und bin um eine Erkenntnis reicher:

Der Brüger in Deutschland hat das Recht Steuern zu zahlen und seine Klappe zu halten - der Rest ist den Reichen und/oder den Politikern vorenthalten.
 
Da ich das ganze jetzt nochmal angehen will, kann mi vielleicht jemand Tipps geben, was ich da rein schreiben soll?
Ich möchte unbedingt endlich beginnen,d a ich jetzt sowieso bald viel Zeit habe um das umzusetzen, wäre echt schön, wenns denn endlich mal klappen würde.
 
Hallo Sascha,

ich schätze von schlauen Texten alleine kannst Du die Genehmigungsbehörden schlecht überzeugen. Die [zensiert]en sich doch einfach nur ein, weil sie immer befürchten müssen, wenn sie von ihren strengen Richtlinien abweichen wird früher oder später das Brecheisen angesetzt und Missbrauch betrieben.

Eine Sternwarte ist eben kein Standardbauwerk, daß mit den üblichen Werkzeugen behördlicher Richtlinien betrachtet werden kann. Und um das klarzustellen, wäre ein möglicher und sicher auch nahrhafter Weg, mit Leuten zu sprechen, Gemeindevertretern, Bürgermeister... Fotos zeigen, Konzeptskizzen, ein bischen schwärmen für den Nachthimmel und die Vorzüge genau DIESER Gegend für dieses Unternehmen.

Du glaubst doch nicht im Ernst, daß z.B. eine Sternenwelt Vogelsberg auch nur annähernd solche Probleme hatte, die sich die Politik von Anfang an vor den Karren gespannt hat...gut der Vergleich hinkt natürlich gewaltig, da Du keine gemeinnützige volksbildende Ich-Ag bist.

Vielleicht wäre ein Beratungsgespräch mit einem Ortsansässigen Anwalt für Baurecht sinnig, der die Gepflogenheiten der Region genau kennt.

Es ist wie es immer ist, Vitamin-B, Leute kennen, mit Leuten sprechen und Deine Hausaufgabe ist dabei, Vertrauen zu wecken.. das gesagte ist das geschriebene ist das letztlich daraus gemachte.

Tritt verantwortlungsvoll auf, zeig Dich engagiert, nenne bekannte Namen von Leuten mit denen Du schon gesprochen hast.
In der letzten Mail hast du ja schon ideale Vorlagen bekommen...

Inwieweit Sie sich insoweit dort erkundigt haben oder informiert wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. Um eine Baugenehmigung erlangen zu können, müssen Sie in aller Regel eine sogenannte Privilegierung nachweisen (also warum Sie darauf angewiesen sind, das Gebäude nur im Außenbereich errichten zu können); das ist vorliegend schwierig zu beurteilen. Im Normalfall können eine solche Privilegierung nur Landwirte u.ä. in Anspruch nehmen.

Beim nächsten Anlauf HAST DU bereits mit Gaggenau kommuniziert und erfahren, daß für ein Geräteschutzbau eine solche Baugenehmigung nicht erforderlich ist (klar, sofern das natürlich stimmt, es muss schlüssig sein)

Deine Pläne und Zeichnungen sind so detailliert gehalten, daß es keine Interpretationszweifel, auch in der Nutzung gibt.
Füge Beispiele an, wo solche Hütten zu sehen sind, wie sie genutzt werden.

Sei Dir einfach bewusst darüber, daß Leute, die solche Genehmigungen zu erteilen haben, sich nicht so recht vorstellen können, was eine Rolldachhütte ist und wie sie genutzt wird und sich unter einer Sternwarte etwas völlig anderes vorstellen... mit eben völlig anderen Genehmigungsverfahren.
 
Das ganze Vorhaben steht und fällt mit der Unterstützung der Behörden.
Sternwarten gehören nun mal nicht in eine Naturlandschaft und bedürfen einer Sondergenehmigung, punkt.
Du kannst also nur auf das Wohlwollen der Bauämter und Natuschutzbehörde spekulieren.
Also sieh zu das du zunächst die richtigen Leute von der Notwendigkeit deines Vorhabens überzeugst bevor du irgendwelche Anträge stellst. Denn eine normale Prüfung kann eigentlich nur zu einem NEIN führen.
Die Sternwarte Hofheim konnte unter strengsten Auflagen eine Sternwarte in ein Landschaftsschutzgebiet bauen.
Die Sternwarte Hofheim ist allerdings ein Bestandteil des Volksbildungsheimes Hofheim-Marxheim und eine Gemeinnützige Einrichtung. Wir schleusen jedes Jahr einige Tausend Besucher durch die Warte. Du siehst, es war eine Grundvoraussetzung gegeben das die Stadt überhaupt mit uns darüber reden wollte. Und ansonsten nur "good-will".
Wir haben die volle Unterstützung der Stadt Hofheim-Marxheim bekommen und müssen dafür auch einiges leisten.

Ich würde dir wie einige meiner Vorredner raten, poche nicht auf irgendwelche Paragrafen und Regeln sondern einige dich erst mal mit der Gemeinde darüber das dein Vorhaben überhaupt erwünscht ist. Die Details kannst du dann klären.
 
Hallo Sascha,

die Volkssternwarte Gundremmingen ist auch aus einer privaten
Initiative die so von der Behörde nicht genehmigt wurde
über die Gründung eines gemeinnützigen Vereins entstanden.

Denke über die Gründung eines gemeinnützigen Verein nach.
Zusammen beobachten und Erfahrungen austauschen macht auch
mehr Spass.

Gruß
wspeer
 
Hallo Sascha,

die Idee mit der Vereinsgründung ist nicht so verkehrt- ich bin Mitglied in einem kleinen Verein der genau aus diesen Gründen enstanden ist.

Hintergrund: 3 Kollegen wollten eine Sternwarte bauen- Schiebedachthütte für 3 Montierungen.

Grundstück zur Verfügung gestellt von einem Bauern- aber: Wassereinzugsgebiet, Landschaftsschutzgebiet und noch irgendwas.

Als Privatperson eine Genehmigung zu bekommen so gut wie unmöglich.
Nach Gründung eines Vereines durfte eine Bodenplatte betoniert werden und die Auswand mit 36er Schwerbetonsteinen gemauert werden. Auflage- Verkleidung außen mit Holz und keine Partys halten

http://www.hgatter.de/pageID_7082431.html

Unsere Sternwarte Bau und fertig

Gruß
Stefan
 
Hallo Sascha,

es hat mich ja nicht losgelassen...

Im Grunde wäre es einfach, wenn man diese Aussage...

Das verschiebbare Dach und die "Stütz-Pergola" werden aus baurechtlicher Sicht wohl zum umbauten Raum hinzu zu rechnen sein; damit würden Sie aber klar über die 20 cbm-Grenze kommen.

...glaubhaft so darstellen kann, daß der Stützbau hinter der Hütte nur und lediglich der zeitweiligen Aufnahme des Schiebedaches dient und nicht, wie hier angenommen wird, die Funktion einer Pergola wahrnimmt.

Noch einfacher wärs, wenn ma Geld hätt
Dann wäre es nämlich ein Rundbau mit Kuppel, ich habs mal durchgerechnet:

Höhe Mitte 3,07 m
Höhe Rand 1,58 m
Durchmesser 2,99 m
Gesamtvolumen 18,00 m³
Gerätemodul 2,00 m³

Ok, war ein Witz.
Eine andere, zugegen wohl auch nicht ganz ernstzunehmende Idee war, wenn das Dach komplett seine eigenen Stützen hätte (mit Rollen an den Fußenden der Stützen), dann wäre es an sich kein Teil des Gebäudes, nicht ortsfest und somit eigentlich dem Bau nicht zurechenbar.

Naja, ich wünsch Dir auf alle Fälle Glück nun im 2. Anlauf.
 
Man könnte auch die ganze Hütte verschiebbar machen.
Soll heißen, eine Tür so konzipieren das durch diese das komplette Teleskop passt und die verschobene Hütte dann als Aufenthaltsraum mit reichlich Platz während der Beobachtung dient, während das Teleskop dann frei draußen steht.

Es geht natürlich noch gewitzer. Ein nach oben offener Kubus für das Teleskop und eine Hütte auf Rädern darüber gestellt. Die Hütte muß zu einer Seite offen sein damit man sie vom Kubus wegschieben kann.
Dann hättest du sowohl eine komplette Hütte für dich als auch einen Schutz für das Teleskop während der Arbeit.
Du siehst, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
 
Hallo,

wieder mal gibt es Neuigkeiten, diesmal positive. Das Amt hat mir eine Klappdachhütte genehmigt :)
Jetzt bin ich auf der Suche nach guten Konstruktionen für die Hütte ;)

MfG
 
Hi Sascha,

prima. Da kannst Du Deine Fantasie ausleben, im Web gibt's da einiges.

Generell:

Wenn öffentliches Interesse zu unterstellen ist, also die Gemeinnützigkeit gegeben ist in welchem Rahmen auch immer, (e.V., Stiftung, Schule ...) kann eine Sternwarte als "privilegiertes Gebäude" auch an Stellen genehmigt werden, an denen ansonsten eine Bebauung ausscheidet.

Privaten Gebäuden kann das öffentliche Interesse normalerweise nicht unterstellt werden, da die Öffentlichkeit ja grundsätzlich ausgesperrt ist. Dann braucht es die Unterstützung der Gemeinde, die z.B. das Öffentliche Interesse in einem Gemeinderatsbeschluss feststellt und entsprechende Nebenbedingungen erläßt, die der Öffentlichkeit auch eine angemessene Mitnutzung/Vorteil wie auch immer sichert.

Letztlich nutzt das Paragraphenreiten wenig, wie an anderer Stelle geschrieben, das ist kein Standard-Baurechtsfall, sondern immer einer, der die Mitwirkung der Öffentlichkeit resp. der politischen Vertretung erfordert, ansonsten würde man mit dem Öffnen des Bauregelwerks letztlich einen Präzedenzfall schaffen, der dann jedes abweichende Vorhaben, für dass es ja aus Sicht des Antragstellers immer gute Gründe gibt, sonst würde der es ja nicht bauen wollen, letztlich im Sinne der Gleichbehandlung ermöglichen würde.

Das kann keine Gemeinde oder kein Kreis zulassen, dann kann man die Baugenehmigung auch gleich abschaffen und wir haben Verhältnisse wie manche andere Länder, die meistens durch irgendwelche Zwischenfällt auffällig werden :))
 
Hallo,

ich bin momentan gerade etwas am "designen". Was mir noch fehlt, ist eine gute Dachkonstruktion. Das Dach sollte erstens nicht allzu schwer sein, da ich es ja alleine aufmachen muss und zweitens nicht allzu steil sein. Reicht es, wenn ich das mit normalen (stabilen) Scharnieren mache?
Also eine Rahmenkonstruktion und mit Scharnieren am Querbalken festschrauben.
Wenn das Dach dann offen ist, wie mache ich es am besten fest? Mit scharnieren könnte man das Dach, sofern es nicht zu schwer ist, dann ja quasi hängen lassen.
 
Moin Sascha

Eine gute Lösung hat der Thomas:

http://www.ottstedt.de/textastrosternwarte.htm
Dort rechts auf Klappdachhütte gehen.

Ich selber habe ein Tonnendach.
Meine SW erbaute ich in einem Jahr , wo mehrere
Hütten durch die grosse Schneelast zerbröselten.

Hier mal in Aktion:

http://www.youtube.com/watch?v=qTSpqq3hcRc

Unterschätze die auftretenden Hebel und Kräfte
nicht , die beim Klappdach auftreten.

Eine wichtige Lösung ist , die Naht der beiden
Hälften dauerhaft dicht zu halten.

CS

Jürgen
 
Ich habe noch zwei Fragen:

Wie hoch sollte der Sockel ür die Montierung am besten sein? Die Hütte wird ca. 1.80m hoch (wenn Dach aufgeklappt wäre). Wie bringe ich am besten meine Montierung auf die Säule? (EQ-6).
 
Hallo liebe Sternfreunde
Ich habe eine Klappdachhütte mit motorisierten Dachhälften, diese können über starke Jalousiemotoren ferngesteuert bedient werden.
Ist schon toll wenn man nicht kurbeln muss und von fern das Dach öffnen kann.
Schaut mal mein Häuschen unter: www.astropeterhugi.ch
Peter
 
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