Transport eines Apos nach/von Übersee

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Friedel

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Wie es aussieht, erhalte ich nächstes Jahr wohl die Gelegenheit, einen ölgefügten Apo aus den USA abzuholen - wenn es klappt. Aufgrund der zum Teil erheblichen Preisdifferenzen erscheint dieses Vorgehen zuweilen sinnvoll.
Nun stellt sich die Frage, worauf zu achten ist beim Transport. Eine stabile Transportkiste könnte ich entweder aus der BRD mitbringen oder in den USA erwerben. Darf eine Kiste mit 1m Länge überhaupt in ein Flugzeug? Übersteht das Teleskop den Transport (ich denke an Luftdruckunterschiede, Temperaturschwankungen, ruppige Behandlung der Kiste usw.)

Macht der Zoll Schwierigkeiten?
Generelle Frage: Geht man mit einem Gerät auf Reisen, ist man dann verpflichtet nachzuweisen, dass man das Gerät bereits auf dem Hinflug dabei hatte? Also Kopie der Rechnung immer dabei haben oder andere Vorkehrungen? Sonst ist das Reisen ja sehr teuer, wenn man jedes Mal Zoll zahlen muss...
 
Hallo!

Darf eine Kiste mit 1m Länge überhaupt in ein Flugzeug?

Ja. Manche transportieren ganze Pferde mit dem Flugzeug <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Je nach Fluglinie kostet das halt unterschiedlich viel Aufpreis. Vorher ein paar Informationen einholen erspart manch böse Überraschung...

Übersteht das Teleskop den Transport (ich denke an Luftdruckunterschiede, Temperaturschwankungen, ruppige Behandlung der Kiste usw.)

Was die ruppige Behandlung angeht, ist eine Aussage natürlich nicht möglich, da sollte aber im Zweifelsfall die Versicherung der Fluggesellschaft bzw. des Flughafenpersonals dafür aufkommen. Aber auch da vorher bei den Fluglinien erkundigen, in wieweit teures/empfindliches Gepäck versichert ist.
Was Luftdruck- und Temperaturunterschiede angeht, brauchst Du Dir keine Gedanken machen, in den Frachträume von Passagierflugzeugen herrschen dieselben Verhältnisse wie in der Passagierkabine.


Nicht, wenn Du Dich an die Regeln hälts: Das Gerät bei der Einreise ins Zielland (wahrscheinlich Deutschland) unter Vorlage der Originalrechnung offiziell einführen und Zoll und Umsatzsteuer bezahlen.

Generelle Frage: Geht man mit einem Gerät auf Reisen, ist man dann verpflichtet nachzuweisen, dass man das Gerät bereits auf dem Hinflug dabei hatte?

Verpflichtet ist man zu gar nichts, aber wie Du richtig sagst, riskierst Du in jedem Land, das Du besuchst, Einfuhrabgaben auf Dein Gerät bezahlen zu dürfen. In der Tat ein teures Vergnügen! Aber für solche Zwecke gibt es "Transitformulare". Am besten ist es, wenn Du zu einer Spedition, z.B. im Luftfrachtzentrum des nächstgelegenen Flughafens, gehst und eine der netten Damen um Formular und Hilfe beim Ausfüllen bittest. Die machen das in 5 Minuten und verlangen (nach meiner Erfahrung) nichtmal was dafür.

Ciao, Maximilian
 
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