Vixen über eBay in Japan kaufen

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Hallo Michael,

es kommen 19 % Einfuhrumsatzsteuer und 4,2 % Zoll auf optische Produkte dazu. Somit liegst du bei insgesamt € 886,49.

Da würde ich persönlich lieber darauf warten, dass einer der hiesigen Händler mal wieder eine Sondernachlassallesbilligaktion veranstaltet. ;) Dann bekommst du das FG zum gleichen Preis und hast dazu noch die deutsche Garantie (welche bei diesem Preisniveau nicht ganz unwichtig ist).

Just my 2 Yen.... :D

Clear skies,
Jörg
 
Hallo Jörg,

stimmt nicht ganz. Die 19% Einfuhrumsatzsteuer werden erhoben auf die Summe von
Warenwert + Zoll + Porto , also 719,55 x 1,042 x 1,19 = 892,22

Porto ist hier umsonst, aber wenn Du dir was aus der Schweiz schicken läßt hast du schnell mal 40-50 € Porto auf die Du dann auch Steuer zahlst.

Gruß Uwe
 
Hallo zusammen,

die 4,2% plus 19% plus Versand schlagen natürlich zu. Bei für Außenhandel zertifizierten Händlern in JP kannst du aber direkt ohne Steuer kaufen (weil geht ja in den Export), dann lohnt sich das vllt trotzdem noch. Ich weiß nicht, wie das bei dem Ebay Artikel ist.

Aber stimmt schon, wenn ein hiesiger Händler 10-15% als Aktion gibt, frisst das schnell den Vorteil mehr als auf.

Vielleicht ist in dem ab Februar gültigem Handelsabkommen EU <> JP was positives für unsere Szene dabei (kein Zoll mehr etc.).

Grüße,
Alex
 
Hallo Uwe,

dann hat mein Sachbearbeiter vom Zoll die letzten 15 Jahre alles falsch berechnet (das waren nämlich immer Warenwert + Versandkosten + 23,2 %). ;) Da hier keine Versandkosten anfallen, habe ich sie auch nicht berücksichtigt).

Clear skies,
Jörg


Hallo Jörg,

stimmt nicht ganz. Die 19% Einfuhrumsatzsteuer werden erhoben auf die Summe von
Warenwert + Zoll + Porto , also 719,55 x 1,042 x 1,19 = 892,22

Porto ist hier umsonst, aber wenn Du dir was aus der Schweiz schicken läßt hast du schnell mal 40-50 € Porto auf die Du dann auch Steuer zahlst.

Gruß Uwe
 
Ab 1.2.2019 ist das EU-JApan HAndelsabkommen teilweilse gültig. Hab mich auch schon gefragt, ob Teleskopbestellungen dann einfacher werden und gar kein Zoll mehr fällig wird. Oder ob das in dem Bereich von "teilweise" liegt, der am 1. Februar noch nicht in Kraft tritt.

"Each Party shall reduce or eliminate customs duties pursuant to paragraph 1 of Article 2.8. For the purposes of this Chapter, "customs duties" means any duty or charge of any kind imposed on or in connection with the importation of a good, including any form of surtax or surcharge imposed on or in connection with such importation, but does not include any:
(a) charge equivalent to an internal tax imposed in accordance with Article III of GATT 1994;
(b) duty applied in accordance with Articles VI and XIX of GATT 1994, the Agreement on Anti-Dumping, the SCM Agreement, the Agreement on Safeguards and Article 22 of the DSU; and
(c) fees or other charges imposed in accordance with Article 2.16."
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/august/tradoc_157228.pdf#page=30

Weitere INfo: The EU-Japan agreement explained in detail
 
Die Frage ist dann, ob der angegebene Preis ein Export-Preis ist. Japan hat ja bestimmt auch eine Art MWSt, die man - wenn es ein Bruttopreis wäre - ja erst mal abziehen könnte. Sonst würde man ja in zwei Ländern MWSt bezahlen.

Der Shop macht eigentlich einen sehr guten Eindruck.
 
Das liegt wohl an der automatischen Übersetzung. Japanisch > Deutsch und umgekehrt funktioniert einfach (noch nicht) gut.

Ob das Freihandelsabkommen auch den Teleskopmarkt betrifft, finde ich aber auch eine spannende Frage.
 
wird er auf jeden Fall. *PLING* :giggle:
Wie ist es denn Mit den EU-Canadaabkommen? Da sitzt doch auch ein Hersteller... ist das nicht Orion, die in Kanada sind? Wird da noch Zoll auf private Teleskopimporte fällig? Oder darf man da privat nicht bestellen, weil die Händlerlizenzen in EU vergeben haben? Hm. Die Einfuhrregeln kann man bestimmt nachgucken und von da aus abschätzen, wie es mit EU-JPN sein wird. Hap'sch aber grad kein' Luscht zu.
 
Na ja,
dann fallen die 4,2% Zoll weg. Das macht den Kohl nicht fett. Die 19% Einfuhrumsatzsteuer bleiben doch, oder irre ich mich da?

Gruß Uwe
 
Irgendwie reizt es mich ja schon, das Ding in Japan zu bestellen. Möchte jemand mitmachen? Dann machen wir doch eine Sammelbestellung! :)

Müsste nur mal rausbekommen, was dann tatsächlich noch an Zoll und MWSt drauf kommt. Vielleicht rufe ich mal direkt beim Zollamt an.

Grüße
Michael
 
Vom Zollamt bei mir vor Ort kam die Rückmeldung, dass solange die Produkte auch in Japan hergestellt (!) wurden, fallen nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer an. Aber da es nur eine mündliche Aussage am Telefon war vielleicht auch ohne Gewähr.

Leider hab ich es bisher aber nicht geschafft mit einem Astroshop in Japan Kontakt aufzunehmen. E-Mails blieben bisher unbeantwortet.

Viele Grüße

Andreas
 
Ich kenne nur den Kyoei-Osaka Shop. Dieser schreibt auch, dass internationale Bestellungen möglich sind.

Wie dem auch sei, in dieser Preisklasse ist das aber schon ein Risiko. Einen Garantiefall mit einem Shop in Japan zu klären, ist sicher komplizierter (Versandkosten, etc.). Ob der geringere Anschaffungspreis das aufwiegt, weiß ich nicht.

Viele Grüße

Andreas
 
Bei Lieferungen aus Japan fällt der Zoll nur dann weg, wenn der Versender eine Ursprungserklärung für die Japanischen Waren abgibt. Rückmeldung meines Zollamts war, dass das bei ihnen noch keiner hinbekommen hat. In der Tat hatte ich später das Glück, dass für mich die Ursprungserklärung für Borg-Teile formal korrekt ausgestellt wurde. Da habe ich sie aber direkt vom Hersteller bekommen. Ein einfacher Versand wird das wahrscheinlich nicht so einfach über die Bühne kriegen.
Die Einfuhrumsatzsteuer fällt aber immer an...
 
> Bei Lieferungen aus Japan fällt der Zoll nur dann weg, wenn der Versender eine Ursprungserklärung für die Japanischen Waren abgibt.

Hm, komisch. Wozu dann das Zollfreiheitsabkomen, wenn der Herstelleungsnachweis so kompliziert ist?
Reicht da nicht der Aufkleber "Made in Japan" auf Instrument und Karton?
 
Micha, Natürlich ist es nicht so kompliziert, wenn man weiß woher was kommt. Es macht aber einen Unterschied, ob ein Steak nur in Japan aus dem Schlachtvieh rausgeschnitten wurde, das Rind nur in Japan geschlachtet wurde, das Rind mal in Japan gelebt hat, oder das Rind in Japan geboren wurde, dort gelebt hat und dort geschlachtet und zerlegt wurde. Bei Teleskopen ist die Frage ob das Teleskop nur in Japan zusammengebaut wurde, ob die Einzelteile Linse, Fassung, Tubus, OAZ auch aus Japan kommen, und ob die Rohstoffe in Japan gewonnen wurden etc. Das steht in der Ursprungserklärung drin. Danach richtet sich je nach Ware ab wann das ganze Zollfrei ist oder nicht. Eigentlich ganz einfach, der Versender muss es nur wissen und dafür Bürgen können ;)
PS: Schau mal auf Deinem Auto aus wie vielen Ländern die Bauteile kommen, dann weißt Du woher es kommt. Da sind die Einztelteile schon weiter gereist als Du jemals damit fahren wirst.
 
> Schau mal auf Deinem Auto aus wie vielen Ländern die Bauteile kommen

Dann macht die ganze Zollfreiheit ja keinen Sinn, wenn du für jedes Bauteil einen Herkunftsnachweis führen mußt. Genau das meinte ich mit "made in Japan" - auch dieses "Gütesiegel" wird kaum vergeben werden, wenn nur der Aufkleber in Japan grdruckt wurde und der Rest (hier: die Optik) meinetwegen aus China stammt.

Deshalb finde ich diesen Herkunftsnachweis in der beschrieben komplizierten Form einfach nur witzlos. Genauso kann man sich das "made in ..." sparen, wenn unterstellt wird, die Einzelteile kommen so oder so von sonstwo.
Japan hat im Übrigen kaum Bodenschätze und dürfte nach dieser Definition nichts als "eigen" vermarkten. (- wenn man diese Argumentation auf die Spitze treibt.)
 
Hallo Micha,

Deshalb finde ich diesen Herkunftsnachweis in der beschrieben komplizierten Form einfach nur witzlos. Genauso kann man sich das "made in ..." sparen, wenn unterstellt wird, die Einzelteile kommen so oder so von sonstwo.
so ist es.
Beim Südtiroler oder Schwarzwälder Schinken muß auch nur das Fleisch dort verarbeitet werden. Die Säue sind ganz wo anders aufgewachsen. Da werden nur die Keulen geliefert.

Mein Schwiegervater war vor dem 2. Weltkrieg Spinnmeister in Polen. Die Baumwolle kam aus Ägypten, er hat sie gesponnen und die Garne wurden nach England geschickt und dort gewoben - die Polen hätten das auch selbst machen können - und dann zurückgeschickt als englischer Stoff.
Englischer Stoff klingt halt besser als polnischer Stoff.

Gruß Uwe
 
Vielleich habe ich mich falsch ausgedrückt, die Ursprungserklärung enthält die Info ob etwas nur in Japan endgefertigt wurde oder komplett vom Rohstoff bis zur Endfertigung aus Japan ist. Das einfache "Made in Japan" ist das was so nichtssagend ist.
 
Mittlerweile werden die Vixen Binos wirklich reihenweise auf eBay angeboten, ab ca. € 650 aufwärts.

Mich interessiert, ob schon jemand aus dem Forum Erfahrungen mit einem solchen Kauf gemacht hat.
 
Ich habe übrigens mal bei der Zollauskunft nachgefragt. Hier die Antwort:

Im Post- bzw. Kurierdienstverkehr sind Sendungen aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu einem Wert von 22 EUR einfuhrabgabenfrei.

Bei Sendungen mit geringem Wert ist die Wert-/Freigrenze für den zu erhebenden Drittlandszoll 150 EUR. Die entsprechende Freigrenze in Höhe von 150 EUR gilt nicht für die Einfuhrumsatzsteuer, umsatzsteuerrechtlich bleiben nur Sendungen bis zum bisherigen Wert von 22 EUR befreit. Die maßgebende Umrechnungskurse sind auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt (zoll.de > Fachthemen > Zölle > Zollwert > Aktuelle Umrechnungskurse > Datenbankanwendung).

Zu der Feststellung der Wertgrenzen (Einbindung Beförderungskosten/ Portokosten) bei Kleinsendungen sind bestimmte Kriterien zu beachten (zoll.de > Fachthemen > Zölle > Zollbefreiungen > Außertarifliche Zollbefreiung > Sendungen mit geringem Wert).

Bei Überschreiten gegebener Wertgrenzen (insbesondere in Bezug auf > 150 EUR) erfolgt die Abgabenberechnung/ Ermittlung vom dem zu entrichtenden Drittlandszoll und der Einfuhrumsatzsteuer mithilfe des Elektronischen Zolltarifs (zoll.de >Privatpersonen > Postsendungen, Internetbestellungen > Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat > Zoll und Steuern > Internetbestellungen).

Teleskope (Zolltarifnummer 90058000000) unterliegen m.E. bei Überschreitung der Wertgrenze von 150 EUR einem Drittlandszollsatz in Höhe von 4,2 %. Die in Deutschland zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer ist 19 %.

Mit Japan besteht ein Präferenzabkommen . Enthält die Rechnung die im Abkommen für die Zollbefreiung für den Ursprung Japan bestätigende Formulierung, so ist der Zollsatz 0 %.

Die Berechnung erfolgt unter Beachtung genannter Wertgrenzen allgemein nach folgendem Muster:
1. Rechnungswert * Drittlandszollsatz = ZollWert (zu zahlender Zoll)
2. ZollWert + Versandkosten = EinfuhrumsatzsteuerWert
EinfuhrumsatzsteuerWert * 19 % = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

Den aktuellen Umrechnungskurs zu ausländischen Währungen finden Sie hier:

Informationen zum Einfuhrablauf im Post- und Kurierdienstverkehr aus Nicht-EU-Staaten:
Im intern. Postverkehr ist anlässlich der Aufgabe der Sendung bei einer ausländischen Postverwaltung eine Zollinhaltserklärung vom Absender abzugeben. Diese wird außen auf dem Paket/ Päckchen angebracht. Insbesondere sind auf der Zollinhaltserklärung daher Inhalt und Wert der Sendung zu vermerken.

Das Paket/ Päckchen wird der Zollstelle in der Regel über die jeweils zuständige Auswechslungsstelle der Deutschen Post AG vorgeführt. Sodann fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind, und die Einfuhr keinen Einschränkungen unterliegt.

Die Deutschen Post AG erledigt hierbei alle Zollformalitäten. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutschen Post AG dem Empfänger die Sendung unmittelbar aus. Entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutschen Post AG Vorkasse geleistet hat, vereinnahmt sie bei der Auslieferung der Sendung an den Empfänger.

Kann die Sendung zum Beispiel aufgrund fehlender Unterlagen ausnahmsweise nicht abschließend an den intern. Auswechslungsstellen abgefertigt werden, so wird die Sendung an die für den Empfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Deutschen Post AG benachrichtigt den Empfänger über Weiterleitung an die Zollstelle und fordert den Empfänger auf, die Anmeldung selbst bei der Zollstelle nachzureichen. Ggfs. sind dann bei Anmeldung an der örtl. Zollstelle weitere Unterlagen (z.B. Internetzollanmeldung) vorzulegen.

Sofern Waren durch einen Kurier- bzw. Expressdienst versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienst im Namen des Empfängers abgefertigt. Ergeben sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an die zuständige Zollstelle.

Der Kurier- bzw. Expressdienst tritt in diesen Fällen unmittelbar mit dem Empfänger in Verbindung um weitere Angaben bzw. Nachweise zur Sendung zu verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung vom Empfänger zurück.

In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben. Auch können Sie die Verfahrensweise und die Höhe der gegebenenfalls entstehenden Gebühren für die Serviceleistung den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kurier-/ Expressdienstleisters entnehmen.

Für Fragen der Erstattung der MwSt von Japan, wenden Sie sich bitte an die zuständigen japanischen Behörden.


Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
 
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