wie lange gelten Rechnungen ?

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Clark

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Hi,
Hab ein Anruf eines Astrohändlers bekommen ; der hätte alte Rechnungen durchgeschaut(wohl so ne art Inventur??)jetzt soll ich ich ihm ne Rechnung von Feb 2003 nachzahlen;obwohl ich das Produkt nur ausprobierte u. wegen Nichtgefallen zurückschickte(war so vereinbart)
Hat der Händler rechtliche Handhabe ? <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/ooo.gif" alt="" /> ne Zumutung ist das schon <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> was soll ich denn noch alles in meinem Kopf aufbewahren <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />

Hallo zusammen,

dieses Thema passt gut in unser Board Preise&Markt, habs daher dorthin verschoben.

Gruß
Toni
 
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Hi Clark,

ich habe mal gehört, daß es da eine 2 Jahres Frist gebe.
"Gelten" tut eine Rechnung eigentlich ewig. Nur einfordern soll wohl nur innerhalb dieser 2 Jahres-Frist gehen. Die würde aber wohl mit jeder Mahnung neu anfangen zu tickern.

Clear Skies
Sven
 
Drei Jahre ist der Zeitraum für die Rechnungserstellung.
Allerdings, wenn Du das Teil nicht gekauft (zuückgeschickt) hast, wieso dann überhaupt eine Rechnung????

Grübel

PS: Hast Du einen Nachweis der Rücksendung?
 
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Hi,

ich habe mal gehört, daß es da eine 2 Jahres Frist gebe.
"Gelten" tut eine Rechnung eigentlich ewig. Nur einfordern soll wohl nur innerhalb dieser 2 Jahres-Frist gehen. Die würde aber wohl mit jeder Mahnung neu anfangen zu tickern.

das mit den zwei Jahren ist korrekt. Die Verjährungsfrist wird aber nur dann "gestoppt", wenn die Mahnung gerichtlich, also z.B. per Mahnbescheid erfolgt. Eine "einfache" Mahnung reicht nicht aus. Nach Ablauf dieser Frist geht der Verkäufer leer aus, er hat keine Möglichkeit mehr an sein Geld zu kommen.

Edit: die zwei Jahre sind nicht mehr aktuell. Im Zuge der Schulödrechtsreform 2002 hat sich die Frist auf drei Jahre verlängert. Siehe dazu auch:

Verjährung


Grüße,
Jochen
 
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Hi,
eben nicht,wenn ich das gewußt hätte,hätt ich die Sendung per einschreiben abgeschickt <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/mad.gif" alt="" />
ich hatte es innnerhalb der vereinbarten testphase (4 woche wegen dem damals anhaltend schlechten wetters)zurückgeschickt.
mir kam schon öfter zu Ohren ,das der Händler eine Chaos-Buchhaltung hat <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" />
ich hatte ja nicht mal die Rücksendung bezahlen müssen und das ohne jeglichen widerspruch der Firma danach.ich bekam damals auch ne rechnung hinterhergeschickt-rief natürlich sofort an und reklamierte den Zahlungsanspruch und dies wurde entschuldigend zurückgenommen.
Natürlich keine Beweise (Telefonate von damals) vorhanden <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />
ich zahle ehrlich immer innerhalb von 30 tagen bei behalt der bestellung,bei sonstigen bestellungen gabs so gut wie nie probleme.Mich ist er als Kunde schon mal los.Basta <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" />
 
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Hallo Clark,

hast Du denn schon mit dem Händler telephoniert? Evtl. erinnert
er sich dann im Gespräch wieder an die Sache?

Gruß Coyote

 
Da bist du nicht mehr auf dem neuesten Stand. Seit 1.1.2002 sind alle Verjährungsfristen geändert. Sie betragen jetzt DREI Jahre, allerdings erst gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wird.

In diesem Fall kommt es aber doch wohl eher darauf an, ob da überhaupt ein Kaufpreisanspruch besteht. Wenn etwas anderes vereinbart war und der Händler das Teil zurückgenommen hat, ist das schon nicht der Fall.

Grüße,

astroklaus
 
Hallo!

Das mit den drei Jahren, ab Jahresende gerechnet, ist korrekt. Wir hatten in der Firma mal den Fall, dass ein Lieferant nach zwei Jahren und ein paar Monaten ca. 1 Mio. Euro nachforderte; die hatte der glatt vergessen, und wir haben natürlich nix gesagt und nur eine Rückstellung gebildet. Leider hat er's dann doch gemerkt und wir mussten zahlen.

Wenn Du Dich mit dem Händler nicht einigen kannst was die Lieferung an Dich angeht, solltest Du von ihm einen Abliefernachweis für die Sendung einfordern, die er Dir geschickt hat.

Wenn er den nicht bringen kann, ist die Sache schon erledigt für Dich, Testgerät hin oder her. Ansonsten musst Du einen Abliefernachweis für die Rücksendung der Ware haben (Durchschlag Postpaketauftrag), aber wer hebt den schon so lange auf...

Hehe, wir sprechen bestimmt von dem selben Händler, der hat mir auch letztens 500 Euro aus 2004 abgeknöpft, leider berechtigt, hatte ich glatt vergessen. Ist bei dem glaube ich nicht böse gemeint, die Buchhaltung ist nur chaotisch. Vielleicht kommuniziert der Wareneingang auch nicht richtig mit der Buchhaltung bei Rücksendungen, dann bleibt der Posten ewig offen. Und irgendwann geht der Wirtschaftsprüfer (oder die Bank, wenns schon so weit ist) mal alle Außenstände durch und fragt sich warum dieser säumige Zahler Clark nicht längst per Mahnverfahren an seine Verpflichtungen erinnert worden ist <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" />

Viele Grüße
Andreas
 
Wir hatten in der Firma mal den Fall, dass ein Lieferant nach zwei Jahren und ein paar Monaten ca. 1 Mio. Euro nachforderte; die hatte der glatt vergessen, und wir haben natürlich nix gesagt und nur eine Rückstellung gebildet. Leider hat er's dann doch gemerkt und wir mussten zahlen.

Hi,.
<img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/shocked.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/shocked.gif" alt="" /> ...was ist denn das für eine Zahlungsmoral???
Also wenn eine Ware gekauft wird, kann man wohl unaufgefordert auch seine Rechnung zahlen. Wenn alles nur mit "Erinnerung" klappt, kein Wunder, daß manch Händler pleite geht.
Ehrlich Leute, das ist doch kein Sport. Ein Händler versendet seine Ware und zeitgleich seine Rechnung, es ist wohl mehr als anständig, seine Rechnungen zu bezahlen.
Ich bin froh, noch nicht an solche Kunden geraten zu sein, die "schleppend" zahlen und mehrfach aufgefordert werden müssen, für das was sie bestellt und erhalten haben, zu zahlen.

Gruß
 
Hi,

naja, wenn der Lieferant keine Rechnung stellt, kann man auch nicht zahlen. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Anfangs hatten wirs ja auch nicht gemerkt, erst die Buchhalter am Jahresende mit Ihren Fragen nach Rückstellungen haben die Sache dann aufgedeckt.

Andererseits muss man für Dämlichkeit bestraft werden. Wer die Faktura bei so einem Wert verpennt, hat selber Schuld. Die Zeiten sind halt hart.

Aber im Prinzip gebe ich Dir vollkommen Recht, wenn Ware geliefert wird, sollte man auch fristgemäß bezahlen!

Viele Grüße
Andreas
 
Hi Clark,

Rücksendungen sollten grundsätzlich mit Abliefernachweis zurückgesandt werden. Päckchen oder Brief hat das nicht.
Also Paket oder Einschreiben.
 
Hallo Andreas,

Zitat:
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Vielleicht kommuniziert der Wareneingang auch
nicht richtig mit der Buchhaltung bei Rücksendungen,
dann bleibt der Posten ewig offen.
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jede(s) Firma/Behörde/Institut, welche(s) mehr als einen Mitarbeiter
beschäftigt, kennt dieses Kommunikationsproblem. Daher mein
Wahlspruch: "Der Starke ist am mächtigsten alleine"....... <img src="/phpapps/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" />

Das hab ich in einer Vorlesung auch mal meinem Professor als Antwort
gegeben auf die Frage was mir spontan zum Thema Teamwork einfallen
würde. Nun, er hat's mit Humor genommen.


Gruß Coyote

PS: Ich finde es allerdings auch selbstverständlich, meine
Rechnungen unaufgefordert und pünktlich zu zahlen. Nur so
kann man ein Vertrauensverhältnis zu seinem Händler haben!

 
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