GMK Kollimator Selbstbau Hilfe

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Sonixx

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Hallo zusammen,

da der GMK Kollimator ziemlich teuer geworden ist und die Meinungen dazu auseinander gehen, würde ich diesen gerne versuchen selbst zu bauen und zu testen.

Das Gehäuse würde ich drucken, sollte nicht zu schwierig sein.

Könnte jemand Hilfestellung bieten welche Optik wo in dem Kollimator einzubauen ist und worauf es sonst noch ankommt?

Viele Grüße!

Stephan
 
Da muss man nichts drucken, die Teile kann man (fast) alle kaufen
Kollimator_1.jpg

Kleine Platine
Platine.gif

Zusammenbau
Kollimator_EXP.JPG

Ich lasse immer meine (alte) Cam drann
20210418_110903.jpg

funktioniert prima (vorher)
2021-02-13-1220_9-KolimationFH100f100_0000.PNG

nachher
2021-02-13-1225_4-KolimationFH100f100_0000.PNG

Achromat so auslegen, dass ein Objekt in (Brennweite Objektiv) abgebildet wird. Wenn man es nicht ausrechnen moechte: Achromat und Okular nehmen und sich im Abstand (Brennweite Objektiv) vor eine Wand setzen und scharf einstellen = Baulaenge Achromat / Okular. Zum Basteln vollkommen ausreichend.

Gruesse *entfernt*
 
Habe direkt einen passenden Achromaten in einem alten Meade Okular gefunden, Glück muss man haben.

Hat jemand eine Empfehlung wo man die Platine anfertigen lassen kann?

Viele Grüße,

Stephan
 
Hallo Markus,

habe den Achromaten aus einem alten Meade MA40mm Okular.

Plössls sollten aber auch einen passenden bieten, wobei ich nicht abschätzen kann, welche Brennweite empfehlenswert ist.

Grüße,

Stephan
 
@*entfernt* Vielen Dank für die Zeichnung, super Idee! :)

Die Befestigung der Platine durch Klemmung im T2-Gewinde ist pfiffig! Das schreit geradezu nach einer Platine mit USB-Mini-Buchse, die durch eine Öffnung im Gewinde erreichbar ist, sowie SMD-Vorwiderständen für die LEDs, um das Ding einfach mit einem USB-Kabel anzuschließen. Gut zu wissen, dass 0,5 mm Bohrung reichen, um ein gutes Bild zu bekommen.

Als Achromat las ich schon häufiger ca. 100 mm Brennweite. Je nach Optik kriegt man das mit T2-Verlängerungen wohl immer irgendwie adaptiert. Solche Achromate bekommt man für kleines Geld auf Ebay. Zu kurze Brennweiten können dazu führen, dass man mit manchen Kameras nicht mehr in den Fokus kommt und die Tiefenschärfe leidet auch, so dass nicht mehr alle Reflexe im Bild landen, ohne neu zu fokussieren. Ein 40 mm Plössl hat vermutlich zwei 80 mm Achromate und wäre damit als Spender für zwei GMKs passend. Es gab sie eine Zeit lang mal sehr günstig in China, aber ich weiß nicht, ob das noch so ist.

Ich ließ mir gerade Platinen für ein anderes Projekt bei JLCPCB machen. Der Export aus Kicad war sehr einfach und die Abwicklung ebenfalls. Da hier aber eine einseitige Kaschierung ohne Durchkontaktierungen reicht, wäre platinenbelichter.de eine Alternative. Dort ließ ich vor Jahren mal was machen und war mit Abwicklung und Qualität auch sehr zufrieden.

Für die Blende und die Linsenhalterung würden sich Druckteile anbieten.

Ich will schon seit Jahren mal so ein Teil bauen, nachdem ich den Aufbau mal testweise auf der optischen Bank probierte und staunte, wie dezentriert eine Optik sein kann. Statt eines Achromaten gehen auch normale Linsen, wenn man farbige LEDs verwendet, aber bei vergüteten Flächen bekommt man mit weißen LEDs und einer Farbkamera farbige Bilder, die leichter zu analysieren sind.

Die Idee des GMK ist uralt. Mir fiel irgendwann mal eine Veröffentlichung von 1965 in die Hände, die das Prinzip benutzt, und es schien da schon bekannt zu sein.

Michael
 
Hat jemand eine Empfehlung wo man die Platine anfertigen lassen kann?
Wenn das mit der Herstellung der Platine nicht machbar oder zu teuer ist, würde ich diese Scheibe einfach passend drucken. In die Löcher die LEDs stecken (klemmen und/oder kleben). Die Verdrahtung dahinter ist ja so simpel, dass man die mit ein paar Drahtstücken ausführen kann.

Grüße
Hartmut
 
Mich stoert immer die extra Stromversorgung.
Habe noch eimal etwas einfacher gemacht (ohne Platine). Wenn ich mit der Messung meiner Ferritantennen fertig bin baue ich naechste Woche mal geaenderten Kollimator auf :)
Kollimator_Leuchfarbe.JPG


Gruesse *entfernt*
 
Tolle Vorschläge hier!
Haber noch Strontiumaluminatpulver, ob das aber hell genug ist?

Stephan
 
Hallo *entfernt* und Andere,
das könnt ihr so nicht machen, bitte haltet das Privat! Woher wollt ihr wissen ob Baader nicht neben den Vertriebsrechten für den GMK einen Gebrauchsmusterschutz (kleines Patent) für das Produkt hat? Urheberschutz ist ein heikles Thema.
Viele Grüße
Eberhard
 
Hallo Eberhard, danke für Deinen Einwand. @Michael_Haardt Hast Du die Quelle noch?
Wenn das Prinzip schon lange bekannt ist, dürfte es doch keinen Schutz dafür geben, oder liege ich hier falsch?

Viele Grüße,

Stephan
 
Soweit ich weiß, darf man für den privaten Gebrauch nachbauen, was man will. @astro_ebi Hat sich die Rechtslage hier geändert oder bist Du kommerziell betroffen?

Hier ist die Quelle: https://elib.uni-stuttgart.de/bitstream/11682/7498/1/tiz1.pdf

Dort geht es um die Auswirkungen der Zentrierungsfehler. Dessen Messung ist natürlich die Grundlage und wie man sieht, wird das mit einer in den Strahlengang eingebrachten punktförmigen Lichtquelle gemacht. Damals und für sehr kleine Optiken mit einem Strahlteiler, heute für große Optiken direkt.

Michael
 
Wieso Baader? Der GMK wird von Fernrohr Service vertrieben und basiert auf Baader-Teilen.
Was ich mir aus Baader- und TS-Teilen bau, bleibt mir überlassen. Wenn mich andere dabei supporten und mir eine Anleitung für das Umsetzen bereitstellen ist das auch kein Problem, solange ich das Teil am Ende nicht verkaufe.

CS Markus
 
Hallo Leute!
sorry, das war nur ein gut gemeinter Rat. Der GMK wird ja noch direkt von Wolfgang Grzybowski vertrieben, Privat interessiert im Markenrecht nicht, Nachbau ist Nachbau und wenn man sowas noch publiziert erst recht; Vorsicht ist da immer geboten!

Privat oder Gewerblich interessiert keinen Anwalt, bei sowas hat man auch schnell mal eine Abmahnung im Haus.

Ich kann mich sehr gut an Diskussionen von W.G. an anderer Stelle entsinnen, der seine Schutzrechte dafür anmeldete.

Na ja, mir kann es gleich sein; W.G. sicherlich nicht...:unsure:

Viele Grüße
Eberhard
 
Hast Du Quellen dazu? Hier ist das anders zu lesen:


Demnach darf sich jeder eine Zentrierhilfe bauen und darüber berichten. Es ist natürlich dann kein GMK.

Michael
 
Hallo Michael,
das hat nichts mit dem 3D Druck oder dem Strahlengang eines Interferometers zu tun. Hier ist leider schon die Überschrift eindeutig.
Wie gesagt, ich wäre da vorsichtiger!
LG
Eberhard
 
Ich bin immer noch an einer Quelle interessiert, die diesen Sachverhalt erläutert.

Aber ok, nennen wir es Zentrierhilfe. So wird es auch bei Harpoint genannt, deren Vorschlag mit 3 LEDs ich sehr sinnvoll finde, weil man dann erkennt, wenn eine Reflektion gespiegelt ist, was ein deutlicher Vorteil der selbstgebauten Zentrierhilfe gegenüber dem GMK ist:


Michael
 
Hallo Eberhardt,

habe mal die Mods informiert zwecks Änderungen.
Ich kenne mich damit leider nicht aus, auf der Seite finde ich keinerlei Hinweise auf ein geschütztes Design.
Wenn man es allgemeiner hält gibt es vielleicht auch Anregungen in einer ganz neuen Richtung.

Viele Grüße,

Stephan
 
Hallo Stefan,
natürlich macht es Sinn, aber du mußt dir bezüglich des Post keinen Vorwurf machen; die detaillierten, technischen Antworten auf den GMK könnten ein Problem werden.

Gebrauchsmuster (Patent):
Durch die Erteilung eines Patents wird dem Patentinhaber für die Dauer der Patentlaufzeit ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung der patentierten Erfindung verliehen. Wird dieses Ausschließlichkeitsrecht verletzt, weil auch unberechtigte Dritte die Erfindung verwenden, können dem Patentinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz ....

Das ist sicherlich kein Spiel, zumal man hier gezielt ein (Ersatz-) "Produkt" öffentlich postet. Betrachte es einfach einmal neutral und versetze Dich in den (möglichen) Erfinder; mir wäre das "Eisen" zu heiß.

LG
Eberhard
 
Hallo,
ich möchte darauf hinweisen:

Bei Patentverletzung (Gebrauchsmusterschutz GMK)

Wenn auch oft schon das Vorhandensein eines Schutzrechts Mitbewerber von der Nachahmung eines Produkts abhält, so kann es doch vorkommen, dass ein
Konkurrent – in Unkenntnis Ihrer Schutzrechte oder absichtlich – Ihre Erfindung verwendet. Dann wird es notwendig, den Mitbewerber auf Ihr Schutzrecht hinzuweisen, ihn abzumahnen oder bei Uneinsichtigkeit gerichtlich gegen ihn vorzugehen, um die eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen.
Durch die Erteilung eines Patents wird dem Patentinhaber für die Dauer der Patentlaufzeit ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung der patentierten
Erfindung verliehen. Wird dieses Ausschließlichkeitsrecht verletzt, weil auch unberechtigte Dritte die Erfindung verwenden, können dem Patentinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz oder Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung zustehen. Daneben kommen Ansprüche auf Auskunft über die Herkunft der patentverletzenden Erzeugnisse sowie auf deren Rückruf und Vernichtung in Betracht.

Ich bitte die Zeichnungen und Funktionen unverzüglich von dieser Seite zu löschen und meine Schutzrechte zu respektieren.

Grüße
Wolfgang Grzybowski
 
Das klingt sehr nach Paragraph 9 Patentgesetz, der regelt, was verboten ist. Es gibt da aber noch Paragraph 11 Patentgesetz, der regelt, was erlaubt ist: "Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
  • 1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;"
Und genau darum geht es hier. Ich sehe hier keine Mitbewerber oder Konkurrenten, die Du explizit ansprichst.

Michael
 
Hallo Miteinander!
Nun ist das Kind schon in den Brunnen gefallen; übrigens schneller als ich dachte._jungeschlagen: Da nehmen so Einige gleich das gesamte Wissen für sich in Anspruch und auf die leichte Schulter. :affeohren:
Sorry, das ist jetzt ziemlich naiv...

Erzeugnispatent: Die Patentanmeldung für Produkte ist für alle Gegenstände möglich. Es kann sich dabei also beispielsweise um eine vollständige Maschine handeln, aber auch um einzelne Teile, eine elektronische Schaltung oder einen chemischen Stoff. Zum Patentschutz gehört es, dass Dritte das patentierte Zeugnis ohne Genehmigung des Patentinhabers nicht herstellen dürfen, anbieten, in Verkehr bringen oder zu den genannten Zwecken einführen oder besitzen.

Was gibt es an der BITTE jetzt nicht zu verstehen?

LG Eberhard
 
Zuletzt bearbeitet:
@Michael
Reversese Engineering wird in der Regel zu gewerblichen Zwecken durchgeführt, insbesondere wenn er mit dem Ziel analysiert, mit den Ergebnissen einen Nachbau zu erstellen. Die Handlungen werden zwar im privaten Bereich vorgenommen, haben aber objektiv gesehen gewerblichen Charakter.
Gebrauchsmusterschutz ist ein gegenständliches Schutzrechte, das heißt im Klartext es werden jeweils Produkte vor Nachahmung geschützt.
 
Interessante Frage... :unsure:

Leider bin ich kein Patentanwalt, ich denke, Patente an sich sind ja öffentlich zugänglich und man erhält auch Abschriften von Patenten, wenn man das möchte, siehe:


Die Aufforderung oder Diskussion, ein Gerät nachzubauen ist m.E. jedoch nicht förderlich, da dies vom Patent-Inhaber lizensiert werden müsste. Somit wäre die Darstellung der Funktion oder Zeichnung eines Geräts nicht schlimm, der Nachbau jedoch schon. Liege ich da richtig?

lg
Niki
 
Hallo,
ich möchte darauf hinweisen:

Bei Patentverletzung (Gebrauchsmusterschutz GMK)

Wenn auch oft schon das Vorhandensein eines Schutzrechts Mitbewerber von der Nachahmung eines Produkts abhält, so kann es doch vorkommen, dass ein
Konkurrent – in Unkenntnis Ihrer Schutzrechte oder absichtlich – Ihre Erfindung verwendet. Dann wird es notwendig, den Mitbewerber auf Ihr Schutzrecht hinzuweisen, ihn abzumahnen oder bei Uneinsichtigkeit gerichtlich gegen ihn vorzugehen, um die eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen.
Durch die Erteilung eines Patents wird dem Patentinhaber für die Dauer der Patentlaufzeit ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung der patentierten
Erfindung verliehen. Wird dieses Ausschließlichkeitsrecht verletzt, weil auch unberechtigte Dritte die Erfindung verwenden, können dem Patentinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz oder Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung zustehen. Daneben kommen Ansprüche auf Auskunft über die Herkunft der patentverletzenden Erzeugnisse sowie auf deren Rückruf und Vernichtung in Betracht.

Ich bitte die Zeichnungen und Funktionen unverzüglich von dieser Seite zu löschen und meine Schutzrechte zu respektieren.

Grüße
Wolfgang Grzybowski

beim DPMA ist kein betreffendes Gebrauchmuster oder Patent angemeldet oder eingetragen. wie kann das denn sein?
 
Hallo liebe User,

wir haben auf Wunsch des Rechteinhabers und dem ggf verletzten Recht auf Patentschutz die entsprechenden Passagen gelöscht.
Bitte haltet euch auch weiter daran, da wir ansonsten den gesamten Thread löschen müssen.

Besten Dank
Volker
 
Status
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