Hallo!
Poh! Da wäre ich wohl auch drauf reingefallen, denke ich. Fies.
Grundsätzlich muss man sich die Frage stellen, was der Vertrag sagt. Hier hat jemand ein Angebot gemacht und jemand anderes hat es angenommen. Das ist ein Kaufvertrag. Dazu gehört dann, dass der eine Geld gibt und der andere ihm dafür die Ware überlässt - hier durch Versand.
Die Ware wurde an eine vom Käufer angegebene Adresse versandt, aber das Geld hat der Verkäufer nicht bekommen. Der Käufer muss die Ware also zurückgeben, wenn die nachgereichte Adresse Vertragsbestandteil geworden ist.
Die AGB von PayPal wurden von den Vertragspartnern angenommen. PayPal soll also die gegenseitige Vertragserfüllung ausdrücklich auf Wunsch der beiden Vertragspartner überwachen. Das Geld wurde gezahlt, aber die Ware wurde nicht an die im Vertrag mit PayPal vereinbarte Adresse gesendet. Damit ist dieser Vertrag nicht erfüllt und der Käufer erhält sein Geld zurück.
Insofern würde ich an dieser Stelle schon mal sagen, dass es wahrscheinlich nicht klug ist, die Zahlung an PayPal zu verweigern. Andererseits könnte der ursprüngliche Kaufvertrag Bestand haben. Wenn man also den Käufer benennen kann (das sollte PayPal), könnte weiterhin ein Recht auf Herausgabe der Ware, bzw. Zahlung des Kaufpreises bestehen.
Ich würde mich da mal anwaltlich beraten lassen. Das ist vermutlich noch preislich im Rahmen. Es kann ja kaum ein Zweifel bestehen, dass der Verkäufer hier betrügerisch hintergangen wurde.
Nun prüfe ich vor Versand ob es stimmt und direkt nach Aufgabe der Sendung ändert der "Schuft" seine Anschrift in PayPal.
Das muss man wohl nicht befürchten. Solche Vorgänge werden mit Sicherheit in einem Log verfolgt und es wird nur das gelten, was zeitlich zusammenfällt.
Bei größeren Beträgen, geht's nur über eine Banküberweisung.
Wenn du Geld überweist, kannst du es nicht zurück holen. Andererseits kannst du beim Erhalt eines Betrages nicht sicher sein, dass das Geld nicht von einem gephischten Konto kommt und zurückgebucht wird, weil der wahre Kontoinhaber die Zahlung nicht beauftragt hat. Mit Pech ist die Ware dann schon weg.
Zahlungsdienstleister haben sicherlich ihre Daseinsberechtigung. Man muss allerdings die Regeln sehr gut kennen. Die Kriminellen befassen sich damit sehr ausgiebig - die Ehrlichen leider meist nicht genug.
Gruß
Sebastian