Moin,
als Vielreisender kann ich nur empfehlen, bei einer umfangreicheren Ausrüstung, vor allem bei sehr hochwertigen Teilen, ein Carnet ATA ausstellen zu lassen.
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http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...ergehende_verwendung/g0_carnet_ata/index.html
Auch wenn das mit gewissen Kosten verbunden ist sichert es in den derzeit mehr als 60 Ländern, die dem Abkommen beigetreten sind, eine problemlose Ein- und Ausfuhr sowie die zoll- und abgabenfreie Wiedereinfuhr in die EU ab.
In einfacheren Fällen (wenige, gut zu identifizierende Teile, nichts extrem aussergewöhnliches oder wertvolles) wird eine Nämlichkeitserklärung seitens des Zoll ausreichen, man sollte sich aber immer vor Augen halten, welchen Ärger man sich möglicherweise einhandelt, geschweige denn Verzögerungen bei der Reise und mögliche eigentlich überflüssige Gebühren und Kosten.
Generell gehört bei Auslandsreisen eine
VOLLSTÄNDIGE Inventarliste (Artikel, wenn vorhanden Seriennummer, Foto) mitgeführter Ausrüstungen jederzeit greifbar ins
Handgepäck, damit jederzeit nachgewiesen werden kann, was ins eigene Gepäck gehört(e) und was nicht. Gelegentlich reichte das sogar dem Zoll aus, das Ding wurde abgestempelt und bei der Wiedereinfuhr verglichen - gut war's.
Je besser und klarer alles dokumentiert ist (klar, am besten sind immer Rechnungen, ggf. im übrigen auch die Zuschlagsmitteilung von EBay = Rechnung) um so weniger gibt es Probleme.
Zum Thema EBay-Kauf oder Gebrauchtkauf allgemein:
Die EMails von EBay die einem den Zuschlag erteilen und die Übermittlung der Zahlungsdaten haben zwar nicht den Stellenwert einer Rechnung, zusammen mit dem Zahlbeleg (Überweisung) dokumentieren sie aber den Kaufvorgang. Wer das also hat kann schlüssig den Erwerb nachweisen. Perfekt ist das natürlich, wenn Seriennummern etc. in den Dokumenten angegeben sind.
Auch beim Gebrauchtkauf gibt es ja keine formelle Handelsrechnung. Was aber durchaus im Sinne eines Herkunftsnachweises zu verwenden ist ist ein Übergabeschein, in dem der Verkäufer dem Käufer den Erhalt des Kaufpreises bescheinigt und der Käufer die Übernahme der Ware quittiert.
Die Aufmerksamkeit, die der Erwerb von Waren bei EBay bzw. anderweitig gebraucht auf sich lenkt ist nachvollziehbar, werden doch auf diesem Wege die mit Abstand größte Menge an illegaler Ware in den Warenkreislauf geschleust, wenn dann irgendwelche Auffälligkeiten vorliegen wird der Zoll eben schnell misstrauisch - wie die Erfahrung lehrt nicht zu unrecht.
Das ATA gibt es im übrigen nicht beim Zoll sondern bei der IHK! Wer mit den 15.000€ Wertgrenze als Privatperson nicht hinkommt, sollte sich vorher mal dort vorstellen, denn mit den entsprechenden Sicherheiten geht da durchaus auch mehr, da die IHK aber über einen Rückversicherer die Risiken abdeckt, wenn der Nutzer des ATA sich nicht an die Regeln hält, muß der Rückversicherer um Genehmigung ersucht werden. Das dauert unter Umständen ein paar Tage.
Jörg