Lorchi
Aktives Mitglied
Hallo zusammen,
ich denke darüber nach, einige eigene Ideen als Gebrauchsmuster anzumelden. Das Ziel ist, ein paar Raffzähne daran zu hindern, fremde Ideen zu vermarkten. Es sollte jedoch keine ATM'ler daran hindern, selber etwas zu basteln.
Ich selber habe viel von anderen gelernt, und ich möchte meine Ideen und Erfahrungen wieder zurückgeben.
Hintergrund ist eine eigene Erfahrung. Als der DSLR-Filterwechsel hier noch nicht aktuell war, habe ich viel im Netz gelesen, und dann einem bekannten Zubehörhersteller aus der Nähe von FFB angeboten, damit zu experimentieren, und meine Kamera als Testobjekt zu verwenden. Der beiderseitige Nutzen ist offensichtlich. Zugegenerweise handelte es sich dabei allerdings nicht um eine neue Erfindung. Trotzdem war ich sauer, als mir eine Absage erteilt wurde mit der Begründung, das sei nicht interessant, und wenige Monate später dieser Hersteller die Idee aufgegriffen hatte und begann, den Filterwechsel nun regulär anzubieten.
Später hatte ich einmal eine neue Idee im Forum diskutiert, und ein Freund meinte gleich, er wäre sauer, wenn ich das nicht ausarbeiten und schützen lasse, und er stattdessen wenig später den Artikel in den Regalen unter anderem Namen finden würde.
Gebrauchsmuster müssten mit dem ATM-Gedanken vereinbar sein, oder?
Aber Gebrauchsmuster sind anfechtbar, für diesen Fall bräuchte man doch bestimmt eine Rechtsschutzversicherung!?
Was denkt Ihr darüber?
Grüße, Henning
ich denke darüber nach, einige eigene Ideen als Gebrauchsmuster anzumelden. Das Ziel ist, ein paar Raffzähne daran zu hindern, fremde Ideen zu vermarkten. Es sollte jedoch keine ATM'ler daran hindern, selber etwas zu basteln.
Ich selber habe viel von anderen gelernt, und ich möchte meine Ideen und Erfahrungen wieder zurückgeben.
Hintergrund ist eine eigene Erfahrung. Als der DSLR-Filterwechsel hier noch nicht aktuell war, habe ich viel im Netz gelesen, und dann einem bekannten Zubehörhersteller aus der Nähe von FFB angeboten, damit zu experimentieren, und meine Kamera als Testobjekt zu verwenden. Der beiderseitige Nutzen ist offensichtlich. Zugegenerweise handelte es sich dabei allerdings nicht um eine neue Erfindung. Trotzdem war ich sauer, als mir eine Absage erteilt wurde mit der Begründung, das sei nicht interessant, und wenige Monate später dieser Hersteller die Idee aufgegriffen hatte und begann, den Filterwechsel nun regulär anzubieten.
Später hatte ich einmal eine neue Idee im Forum diskutiert, und ein Freund meinte gleich, er wäre sauer, wenn ich das nicht ausarbeiten und schützen lasse, und er stattdessen wenig später den Artikel in den Regalen unter anderem Namen finden würde.
Gebrauchsmuster müssten mit dem ATM-Gedanken vereinbar sein, oder?
Aber Gebrauchsmuster sind anfechtbar, für diesen Fall bräuchte man doch bestimmt eine Rechtsschutzversicherung!?
Was denkt Ihr darüber?
Grüße, Henning