Habe ich einen "APO-Refraktor"?

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Zitat von TorstenK:
wenn du das Geschehene für eine Straftat hältst, dann solltest du diese unbedingt zur Anzeige bringen. Anderenfalls könntest du dich womöglich selber strafbar machen (Strafvereitelung). ;)

Glücklicherweise gibt es in dt. hierzu keine Pflicht.

Aber ja: Auch wenn ich den VK wirklich nicht in Schutz nehmen will. Sich gemeinsam darauf zu einigen so zu tun, als sei das Teleskop nicht verkauft wurden um EBay um die VK-Provision zu betrügen halte ich für eine Straftat.

Aber das ist nur meine Meinung,
Florian
 
Zitat von Stephan_T:
Hallo Thorsten,

ich interpretiere deinen Smiley jetzt mal so, dass du diese Strafvereitelung nicht wirklich ernst gemeint hast.
Hallo Stephan,

das war natürlich nicht ernst gemeint. Schon die Vermutung einer Straftat angesichts eines möglichen Verstoßes gegen die Ebay-Regeln ist absurd. Dafür kann man von Ebay gesperrt werden, mehr aber auch nicht.

Gruß
Torsten
 
Zitat von Stephan_T:
§263 StGB, Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wo wurde bei Ebay denn hier ein Irrtum erregt? Ein Verstoß gegen die AGB von Ebay ist doch noch lange keine Straftat.

Zwei Punkte hierzu:
1. Ich habe meine Meinung zu einem hier im Board geschilderten Sachverhalt wieder gegeben. Ob es in Wirklichkeit so war kann ich nicht beurteilen. Ebenso habe ich keine Person als Kriminellen bezeichnet und wollte das auch nicht. (Es ist übrigens eine andere Interessante juristische Frage, ob man eine Person die hinter einem Pseudonym in einem Chat-Forum steht überhaupt in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen kann. Dieses Pseudonym hat nämlich keine Persönlickeit und die "echte" Persönlichkeit des OP kenne ich gar nicht).
2. Zur Sache. Ich halte ganz abstrakt den Sachverhalt, dass sich VK und K bei einer Ebay-Auktion darauf einigen, die Auktuion ablaufen zu lassen um dann unter Umgehung der EBay-Gebühren den Verkauf durchzuführen geradezu für modellhaft für §263 StGB steht: Der Irrtum wurde nämlich genau durch die Unterdrückung der Tatsache hervorgerufen, dass auf Basis der EBay-Auktion tatsächlich ein Kauf ststtgefunden hat. Der Vermögensschaden ist dann dadurch Entstanden, dass EBay die fällige Gebühr nicht vom Käufer einziehen konnte.
Bei den sehr ähnlich gelagerten Fällen, bei denen sich Immobilienverkäufer und -käufer darauf einigen, "Maklergebühren zu sparen" gibt es m.W. auch entsprechende Rechtsprechung.

Aber wie schon gesagt: Das ist nur meine Meinung und daher würde ich den Beteiligten raten, vor Einleitung von juristischen Schritten tatsächlich ebensolchen Rat in anspruch zu nehmen.

Gruss,
Florian
 
Zitat von TorstenK:
Schon die Vermutung einer Straftat angesichts eines möglichen Verstoßes gegen die Ebay-Regeln ist absurd. Dafür kann man von Ebay gesperrt werden, mehr aber auch nicht.

Meine juristische Meinung hierzu, die nichts mit EBay-Regeln zu tun hat ist ja eine Sache, aber:

Bin ich eigentlich der Einzige hier im Forum der sich echt daran stört, dass heute in aller Öffentlichkeit zugegeben wird, dass man um die (verdienten) Gebühren für deren Dienstleistung vorenthalten will?

(Ich Will das niemanden unterstellen aber so hatte ich das ursprüngliche Posting verstanden)

Wenn ein Herr Zumwinkel Steuern hinterzieht, dann wird völlig zu Recht eine riesen öffentliche Empörungswelle losgetreten. Wenn ein Herr Meier, Müller oder Schulze EBay-Gebühren hinterzieht, dann beschwert sich niemand.

Absurd,
Florian
 
Re: Habe ich einen "APO-Refraktor"?

Hallo Florian,

die beiden Parteien haben sich offensichtlich außerhalb eBay geeinigt.

Das kann doch genauso gut heißen, dass die Auktion normal zu Ende gegangen ist, ohne Gebot (zumindest sieht das so aus). Vielleicht erst anschließend ist der spätere Käufer auf den erfolglosen Verkäufer zugegangen und hat ihm ein Kaufangebot unterbreitet. Dann wäre alles legal und eBay hat Gebühren kassiert für das Einstellen des Artikels.

Also bitte keine Vermutungen und Unterstellungen ohne deutliche Hinweise...

Ciao
Martin
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Zitat von SkyChip:
Zwei Punkte hierzu:
1. Ich habe meine Meinung zu einem hier im Board geschilderten Sachverhalt wieder gegeben. Ob es in Wirklichkeit so war kann ich nicht beurteilen. Ebenso habe ich keine Person als Kriminellen bezeichnet und wollte das auch nicht. (Es ist übrigens eine andere Interessante juristische Frage, ob man eine Person die hinter einem Pseudonym in einem Chat-Forum steht überhaupt in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen kann. Dieses Pseudonym hat nämlich keine Persönlickeit und die "echte" Persönlichkeit des OP kenne ich gar nicht).

In einem Beitrag weiter oben, hattest du es ganz simpel als eine Tatsachenbehauptung formuliert:

"Du hast Dem VK dabei geholfen, EBay zu ..."


Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und diese Frage ist durch einige Gerichtsurteile bezüglich Persönlichkeitsrechtsverletzungen längst beantwortet. Es reicht meines Wissens schon aus, in einer Ebay-Bewertung von "Betrug" zu sprechen. Wenn es kein einschlägiges Gerichtsurteil gibt, was diese Behauptung über den Bewerteten belegt, so kann er dazu leicht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung solch einer Behauptung erwirken.

Zitat von SkyChip:
2. Zur Sache. Ich halte ganz abstrakt den Sachverhalt, dass sich VK und K bei einer Ebay-Auktion darauf einigen, die Auktuion ablaufen zu lassen um dann unter Umgehung der EBay-Gebühren den Verkauf durchzuführen geradezu für modellhaft für §263 StGB steht: [...]

Sorry, aber im Kontext dieses Threads interpretiere ich das ganz leicht als eine Unterstellung, zu der es keine klaren Indizien gibt. Woher willst du denn wissen, ob in solch einem Fall der Kaufinteressent das Angebot nicht erst nach seinem Ablauf gefunden hat. Beim diesem Thread zugrundeliegenden Fall gibt es auch einen Link hier aus dem Biete-Board, dessen Titel auf das fragliche Objekt hindeutet. Da kann also der Käufer rein über die Kommunikationsschiene Astronomie.de (z.B. PN) die Abwicklung vorgenommen haben. Ebay ist nur insofern tangiert, als die Beschreibung des Artikels nur dort eingestellt war.

Bei den Maklern ist es aber stark davon abhängig, wie der Vertrag zwischen Verkäufer und Makler formuliert ist. Nur wenn es ein sogenannter "Alleinauftrag" ist, kann der Makler ein exklusives Vermittlungsrecht geltend machen.

Sobald bei Ebay das Angebot abgelaufen ist, kann Ebay aber keine solchen Rechte mehr beanspruchen.

Siehe auch:
Angebote für Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay

Viele Grüße
Stephan
 
Hallo Günter,

Zitat von skygazer:
Hier werde ich persönlich diffamiert und auch unsere Bruno-H.-Bürgel Sternwarte Berlin, deren Vorsitzender ich bin, lächerlich gemacht. ... Im übrigen ist der Sachverhalt völlig anders, als hier dargestellt.
Mensch, setzt Euch doch mal zusammen und wickelt das zurück - der eine wußte offensichtlich nicht genau, was er verkauft (Fehler macht jeder mal!), und der andere hofft auch ohne vorherige Sach-Recherche auf DAS Billigst-Schnäppchen (wer hat sich noch nie verspekuliert?) ... und jemand, der einen seiner unzufriedenen ebay-Käufer in seinen Bewertungen als "pingelig" mit vollem "prominentem" Namen "diffamiert", sollte hier nicht allzu beleidigt auftreten ...

Gruß+cs,
Dietmar

P.S.: Ihr riskiert hier beide Eure ebay-Zulassungen, auch wenn das mit dem "neben-ebay-verkaufen=Betrug" natürlich Unsinn ist.
 
Hallo Florian,

ich lese Deine Stellungnahmen leider erst jetzt. Über Deinen Vergleich zwischen Herrn Zumwinkel und mir, zu der gemeinsam mit dem Verkäufer begangenen Strafat und darüber, dass kein Gericht der Welt mir als Geprelltem hilft, wenn mich der (andere) Dieb als Komplizen bei der Aufteilung der gemeinsamen Beute über's Ohr haut. Auch wenn ich in einer Auseinandersetzung mit dem Verkäufer stehe, so halte ich diese Vergleiche für völlig deplatziert und verletztend, auch dem Verkäufer gegenüber!

Ich habe eigentlich momentan ein ganz anderes Problem, sehe aber trotzdem die Erfordernis, den "Fall Ebay" hier klar zu stellen. Der Verkäufer hat das Angebot ursprünglich in Ebay zum Sofort-Kaufen-Preis eingestellt. Er hat dafür Einstellgebühren bezahlt, die bei der Höhe des angebotenen Kaufpreises nicht unerheblich sind. Ich bin auf die in der Anzeige genannten Offerte eingegangen und habe ihm ein Angebot außerhalb Ebay gemacht. Das Angebot wurde ohne Kauf beendet und es kam zum Kauf außerhalb Ebay. Wäre der Kauf über Ebay zustande gekommen, so hätte Ebay dadurch zusätzliche Verkaufscourtage erhalten.

Das, was Du hier als Aufforderung zur gemeinsamen Straftat benennst, widerspricht vielleicht den Regularien (nicht Gesetzen) bei Ebay. Letzteres sehe ich ein und ich stelle Dir frei, mich dort zu melden (aber bitte nicht anonym, ok?). Mein schlechtes Gewissen hält sich in Grenzen, da 1. der Verkäufer für das Nutzen der Plattform bezahlt hat und 2. der Verkauf innerhalb des 'Sofort'-Angebotes gar nicht zustande gekommen wäre.

Deine "juristische Meinung" (?) ist Dir frei gestellt, aber ich meine, dass Du gegenüber Dritten dabei vorsichtig mit den Begriffen umgehen musst, die juristich klar definiert sind.

Ich heisse im Übrigen nicht Meier, Müller oder Schulze. Ich heisse Mannoff, Rainer Mannoff. So heisse ich hier im Forum und so heisse ich auch bei Ebay, falls Dir das eine Hilfe ist. Weitere Ausführungen zum 'Fall Ebay' kannst Du von mir nicht erwarten. Wie bereits erwähnt, habe ich 'eigentlich' ein anderes Problem.

Rainer (Mannoff)

(Dietmar: Vielen Dank für Deinen positiven und versöhnlichen Beitrag)
 
Hallo verehrter Kollege,
ich möchte Ihnen gegenüber meinen tiefsten Respekt äussern.
Die Art der Forumsdiskussion hat mich gestört, insbesondere die Beiträge einzelner und der darin enthaltene Zungenschlag. So habe ich das nicht gemeint.
Ich bin seit 1982 Vorsitzender der BHB- Sternwarte, habe auf dem Hahneberg (3-höchster Berg Berlins; am Stadtrand) eine Sternwarte konstruiert und bauen lassen, ich habe unseren 61 cm Cassergrain mit CAD entworfen und diesen Prototyp eigenhändig gebaut.
In der Praxis befasse ich mich mit Unterricht, Astrofotografie und Referentensuche für unser laufendes Programm im Wissenschaftsbereich.
Auf den Gegenstand der Diskussion im Forum möchte ich hier nicht eingehen.
Weiterhin viel Erfolg wünscht
Günter Mekas
 
Hallo

Gottseidank wissen die Leuten auf diesen Foren nicht, was der VS der BHB International für Dinge abzieht/ abgezogen hat , das hier ist dagegen echt Lächerlich.

Tss was man Ausländer nicht so alles als Zeiss verklopfen kann, was ?

Grüße aus USA und Japan von der Kundschaft

Sorry das ich mich hier als Händler einmische , aber die Grenze der Legalität wurde schon zu häufig deutlich überschritten, sodaß jeder Gewarnt werden sollte mit gewissen Personen Handel zu treiben.

P.s. auch ich gehöre persönlich zu Geschädigten , ist zwar schon sehr lange her, aber nicht vergessen



 
Re: Habe ich einen "APO-Refraktor"?

Hallo Markus,
ich habe einige der Geräte gesehen, die Du verkauft hast.
Dazu fällt mir einiges ein. Ich möchte dazu keine weiteren Kommentare abgeben.
Dass Du Dich traust, Dich hier zu Wort zu melden, finde ich amüsant.
Leider bin ich für Dich kein "Konkurrent" den Du "ausschalten" musst. Ich verkaufe nur meine privaten Sachen aus meiner Sammlung, alles mal neu und teuer gekauft....nur nicht bei Dir....
Trotzdem viele geschäftliche Erfolge weiterhin.

Gruß
Günter
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,
wenn ich Eure Beiträge lese, wird mir ganz schwummerig.
Wollen wir ein Theaterstück daraus machen?
Ihr habt wohl nichts anderes zu tun!?
Da kommt man vom hundertsten ins tausendste, zieht den anderen an der Nase usw. usw.
Wird echt immer lustiger.
Bald werde ich das ganze Thema ausdrucken und alles zur Analyse weggeben. Mal sehen, was daraus wird.
Menschenskinder, wir alle sind in der Astronomie auf eine oder andere Art aktiv.
Wenn es mal ein Problem mit einem Privatgeschäft gibt:
Es geht Euch nichts an!
Überlegen wir uns lieber, was wir 2009 zum internationalen Jahr der Astronomie machen. Welche Führungen machen wir mit welchen Schülergruppen mit dem privaten Teleskop an unserem extra dafür genommenen Urlaubstag? Schulleiter ansprechen!
Einfach mal so, oder macht Ihr das Habby nur für euch selbst und zwei, drei Freunde?
Habt Ihr Eurem Nachbarn schon mal den Mond gezeigt und Ihm erklärt was er da sieht?
Das währe doch endlich mal eine qualifizierte Idee.
Wen können wir für unser Hobby begeistern und die Kids von den Ballerspielen und der PS III wegholen? In der Schule ist es heute schwierig mit der Astronomie, nur interessierte Lehrer können Wahlpflichfächer anbieten.
Wann soll denn unser Nachwuchs mal mit der Himmelsbeobachtung in Konakt kommen?
Da gibt es viel nachzuholen. Jeder kann da mitwirken.
Leider ist Astronomie nicht produktionsorientiert und damit natürlich in bestimmten Kreisen ausgeblendet...
Bekämpfen wir uns nicht gegenseitig mit Beitägen zu diesem APO- Thema, sondern gebt lieber Ideen für 2009 von Euch.
Ich sitze im Kommitee des IYA09, das u.a. unter Beteiligung des Astrophysikalischen Instituts Potsdam läuft.
Ich sammle gern alles und reiche alle Ideen weiter.
Zuschriften unter skygazer@web.de




 
Zitat von wasguggsuda:
Mensch, setzt Euch doch mal zusammen und wickelt das zurück - der eine wußte offensichtlich nicht genau, was er verkauft (Fehler macht jeder mal!), und der andere hofft auch ohne vorherige Sach-Recherche auf DAS Billigst-Schnäppchen (wer hat sich noch nie verspekuliert?) ...

Hallo,

mit den Worten von Dietmar, besser hätte ich es auch nicht sagen können ;) , schließe ich den Thread, denn es ist eigentlich alles wichtige zu dem Thema gesagt worden, und das Ganze artet jetzt doch etwas aus - leider.

Bei einer hoffentlichen Einigung können die Parteien A.de anschreiben, wir werden es dann als Schlussposting hier anfügen.

Bitte macht zu diesem Thema keinen neuen Thread auf, der würde dann eh kommentarlos gelöscht.

Viele Grüße
Alex
 
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Es sind keine weiteren Antworten möglich.
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