Hallo,
ein paar Anmerkungen aus meiner (z.T. berufsbedingten) Sicht:
Eine Erfindung ist patentwürdig, wenn sie für den einschlägigen Fachmann nicht naheliegend ist. Nur weil eine technische Lösung z.B. an einem Fahrzeug verwendet wird, ist es keineswegs naheliegend, dieses Prinzip z.B. auch bei Fernrohren zu verwenden. Von da her hat die Dobson-Bremse durchaus die geforderte Erfindungshöhe um als Patent angemeldet werden zu können.
Wird nach Prüfung ein Patent erteilt (also i.A. >1 Jahr nach Anmeldung), so ist erst dann tatsächlich von einem Patent die Rede und es kann jedermann einen Einspruch vorbringen. Im Falle einer erwiesenen Vorveröffentlichung wird das Patent i.A. sehr rasch aberkannt. Die nicht unbeträchtlichen Kosten für die Patenterteilung (für Deutschland, andere Staaten, "weltweit"; je nachdem sehr sehr hohe Kosten!!) sind in diesem Fall ersatzlos verloren.
Ein Patent wird normalerweise nur zur Anmeldung gebracht, wenn es sich wirtschaftlich auszahlt. Sei es als Behinderung des Mitbewerbs, Verkauf von Lizenzen, Wertsteigerung des eigenen Unternehmens oder um nach einiger Zeit den Mitbewerb zu verklagen, um unerlaubt in Verkehr gebrachte Güter nachträglich (per Gerichtsurteil) mit einer "Lizenzgebühr" zu beaufschlagen und diese vom Mitbewerb zu kassieren.
Da Patente sich immer auf einen bestimmten Zeitraum (üblicherweise 20 Jahre ab Anmeldung) und auf bestimmte Länder beziehen (jährlich pro Land zu zahlende Patentgebühr), darf jeder außerhalb dieser Länder oder nach Ablauf des Patents die patentierte Lösung verwenden.
Das selbe gilt für sogenannte Gebrauchsmuster (z.B. Ware mit einem besonderem Design od. dgl.) - wenn dieses z.B. für ein Land angemeldet wurde (und die Gebühr bezahlt wurde).
Die Dobsonbremse ist für ein neues Patent somit ohnehin keinesfalls ein Thema..
Die "Chinesen" dürfen entsprechend oben gesagtem natürlich alles nachbauen, was nicht in China zum Patent gemeldet ist.
Strafbar macht sich derjenige, der z.B. in Deutschland patentrechtlich / oder durch Gebrausmuster geschützte Waren, in Deutschland in Verkehr bringt. Das wäre im Allgemeinen der (deutsche) Importeur und nicht unbedingt der (chinesische) Produzent!
Aber ernsthaft (weil wirtschaftlich relevant) geschützt sind heutzutage eher z.B. Softwarelösungen wie z.B. 1-Star-Alignment (siehe Rechtsstreit Maede / Celestron)..
Die ursprüngliche Vorgehensweise von Fernrohrland war daher tatsächlich entweder äußerst ungeschickt (d...) oder (es wäre zu unterstellen) zum Schaden (Kosten erhöhend) der Amateurastronomen. :teufelgrr:
... dies alles ist natürlich nur meine ganz persönliche und private Sichtweise ...
cs
Andreas