Hi Thomas,
du benennst den Kern des Problems und der daraus folgenden Diskussion doch selbst:
Zitat von schunk:
auf der seite selbst ist ausdrücklich vermerkt, daß rükl die seite autorisiert hat.
Spätestens jetzt sollte dir doch klar sein, daß es so einfach mit dem PDF nicht geht. Rückl hat
dem Webseitenbetreiber die Verwendung gestattet, ok. Wieso sollte das nun, einfach so, auch für dein PDF gelten? Es spielt doch keine Rolle ob du Bilder aus frei verfügbaren Quellen beschaffst. Dann könntest du auch jedes veröffentlichte Bild eines Reporters von der Webseite seiner Zeitung herunterladen und verwenden. Darfst du aber nicht, auch nicht mit der Begründung, der Verlag habe es öffentlich gezeigt.
Nun stellt sich also die Frage ob Rückl die von dir angebotene PDF-Version ebenso authorisiert hat.
Wenn nicht darfst du sie nicht vertreiben, ob kostenlos oder gegen Entgelt spielt dabei keine Rolle.
Wenn ja, dann wirst du sicher einen entsprechenden Vermerk unter die verwendeten Abbildungen setzen und dann ist dein PDF auch ok. Unter den Voraussetzungen würde hier sicher niemand gegen eine Verlinkung oder einen Upload bei astronomie.de protestieren.
Solange du diese Authorisierung für
dein Werk nicht hast (und die gibt es nicht durch Vererbung von anderen Projekten aus denen du die Bilder bezogen hast sondern nur beim tatsächlichen Inhaber der Urheberrechte) müssen die Moderatoren dagegen vorgehen denn nach gültiger Rechtsprechung haften Webseiten- und Forenbetreiber für die Inhalte der User.
Ein ganz simples Beispiel, vielleicht einfacher zu verstehen wäre folgendes: Ein Musiker produziert einen Song, dieser wird von einem Filmemacher lizensiert damit dieser ihn in einem seiner Werke einsetzen kannn. Nun gehst du ins Kino und schaust den Film, die Musik gefällt dir. Du hast dann sogar Eintritt bezahlt um den Film zu sehen und die Musik zu hören. Dennoch wäre es auch nach deinem Kinobesuch illegal, diesen Titel anschließend irgendwo unlizensiert für andere hochzuladen.
So einfach ist das.